Größeres
Interesse an der Arbeitssicherheit
Die Zahl der Arbeitsunfälle In den Betrieben ist während der letzten Jahre kontinuierlich zu- rückgegangen und lag 1973 um 138 000 unter dem Stand von 1969. Neben der Verschärfung der Gewerbeaufsicht haben vor allem ein verstärktes Interesse an der Arbeitssicherheit zu die- ser erfreulichen Entwicklung bei- getragen. WvH Die Information:
Bericht und Meinung
NACHRICHTEN
Weniger Arbeitsunfälle, aber mehr
Berufserkrankungen
Die Zahl der bei den Berufsgenos- senschaften angezeigten ArbeitS- unfälle im engeren Sinne, Wegeun- fälle und Berufskrankheiten ist nach Angaben des Bundesministe- riums für Arbeit und Sozialord- nung im Jahr 1974 von 2,477 Millio- nen um 267 000 auf 2,210 Millionen, die der tödlichen Arbeitsunfälle um 699 auf 5186 zurückgegangen. Die Unfallstatistik der Berufsgenossen- schaften ergibt für das vergangene Jahr im einzelnen folgendes Bild:
Die Zahl der Arbeitsunfälle im en- geren Sinne nahm 1974 um 234 000 (10,4 Prozent) auf 1,989 Millionen ab. Die Zahl der Wegeunfälle — der Unfälle also, die sich auf dem Weg zur und von der Betriebsstät- te ereignen — hat sich um 39 000 (18,4 Prozent) auf 189 000 verrin- gert. Zugenommen hat dagegen
die Zahl der Berufskrankheiten, und zwar um 3367 (10,4 Prozent) auf insgesamt 36 194 Fälle. Haupt- grund dieses Anstiegs ist die zu- nehmende Lärmschwerhörigkeit.
Parallel zur Entwicklung des Un- fallgeschehens insgesamt hat auch die Zahl der tödlichen Arbeitsunfäl- le abgenommen, und zwar um 395 beziehungsweise 9,9 Prozent auf 3616. Ebenso ist die Zahl der tödli- chen Wegeunfälle um 325 (19,2 Prozent) auf 1370 zurückgegangen.
Zugenommen — um 21 Prozent auf 200 — haben dagegen die Fälle der Berufskrankheiten mit tödli- chem Ausgang.
Insgesamt waren damit 5186 tödli- che Unfälle und Berufskrankheiten mit tödlichem Ausgang zu bekla- gen, 699 beziehungsweise 11,9 Pro- zent weniger als 1973. Dies bedeu- tet zugleich den niedrigsten Stand seit Beginn der Unfallstatistik im Jahr 1949. Auch die Zahl der schweren Unfälle, die zu Entschä- digungen oder Rentenleistungen der gesetzlichen Unfallversiche- rung geführt haben, sind im ver- gangenen Jahr um 1,5 Prozent auf 86 986 zurückgegangen. Auch dies ist der niedrigste Stand seit 1949.
Das Bundesarbeitsministerium führt diese zum Teil positive Ent- wicklung auf die Intensivierung der Unfallforschung und die Verpflich- tung der Arbeitgeber, Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte zu be- stellen, zurück. Die kürzlich erlas- sene Arbeitsstättenverordnung so- wie die Unfallverhütungsvorschrif- ten „Lärm" werden vom Bundesar- beitsministerium als weiterer Bei- trag zur „Humanisierung des Ar- beitslebens" und zur Verringerung der Betriebsunfälle sowie Berufs- krankheiten gewertet. DÄ
In einem Satz
Ersatzkassen - Die Ersatzkassen- verbände haben mit der Bundesin- nung der Hörgeräte-Akustiker ei- nen Vertrag für die Lieferung von Hörgeräten abgeschlossen. DÄ
RECHTSPRAXIS
Abstand
von parkenden Wagen
Es besteht kein Gebot für Kraftfahr- zeugführer, einen gewissen Seiten- abstand von der Bordkante einzu- halten, um auf dem Gehweg par- kende Fahrzeuge im Falle des un- vorsichtigen Öffnens von Türen vor Schaden zu bewahren. Der flie- ßende Verkehr darf darauf vertrau- en, daß die Türen stehender Fahr- zeuge nicht unachtsam geöffnet werden.
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 5. Dezember 1972, 7 U 32/72, abgedruckt in Versicherungsrecht 1974, 267 DÄ
Abknickende Vorfahrt
1. Wer eine nach rechts abknik- kende Vorfahrtstraße nach links verläßt, ist gegenüber Fahrzeugen, die von rechts aus der Vorfahrt- straße kommen, wartepflichtig.
2. Das verkehrswidrige Verhalten eines Vorfahrtberechtigten durch falsche Richtungsanzeige beseitigt nicht das Vorfahrtrecht.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Ur- teil vom 13. 7. 1973 (10 U 288/72) DÄ
Kolonnenfahrt
Wer eine Fahrzeugkolonne links überholt, die nach Verlassen einer Ortschaft ihre Geschwindigkeit darum verringert, weil sie auf das langsam fahrende Erstfahrzeug aufschließt, verstößt gegen das Überholverbot bei „unklarer Ver- kehrslage".
Oberlandesgericht Schleswig, Ur- teil vom 21. Juni 1973, abgedruckt in „Versicherungsrecht" 1974 Seite 867 DÄ 2442