Unfälle und
Berufskrankheiten
8750
< 6960
1983
01111
Berufskrankheiten
Falle mit 142
IIII
--,. Ni
ArbeltsunfaMe s
409
tödlichem Au gang tödliche
6
I - e % 41 - lig
Anzahl bezogen auf 100000 Vollarbeiter
Wegeunfälle
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz jniU
85 04 111
- — - Ar beitsunfalle -
9.793
1973
angezeit Fälle in gesamt
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
Leserdienst
F
ür Ärzte, im Dienst- oder Anstellungsver- hältnis bei einem Kran- kenhaus oder bei einem freiberuflich tätigen Arzt, ist der Abschluß einer Be-rufshaftpflichtversiche- rung nicht erforderlich, wenn die persönliche ge- setzliche Haftpflicht durch eine Versicherung des Dienstherrn gedeckt ist. Ei- ne Haftpflichtversicherung für die gelegentliche au- ßerdienstliche ärztliche Tä- tigkeit kann jedoch auch dann noch notwendig sein.
Die Rechtsprechung legt sowohl für die ärztliche Sorgfaltspflicht als auch für die Aufklärung der Pa- tienten sehr strenge Maß- stäbe an. Die Zahl und Hö- he der Haftpflichtansprü- che steigt ständig. Eine ausreichende Haftpflicht- versicherung sollte daher selbstverständlich sein.
Eine große Versicherungs- gruppe bietet für Ärzte im Dienst- oder Angestellten- verhältnis die nachstehen- den Prämien an:
I. Prämien für Ärzte, die so- wohl ambulant als auch stationär behandeln:
1. Ärzte für Chirurgie, Or- thopädie, Gynäkologie, Urologie, Anästhesiologie, Radiologie
a) Ärzte in freier Praxis (auch Belegärzte), ärzt- liche Direktoren, Chefärz- te, Leiter selbständiger Ab- teilungen: 8680 DM b) ständige Vertreter der Ärzte gemäß Ziffer la), Oberärzte, Ärzte mit Ober- arztfunktion, Erste Assi- stenzärzte: 3400 DM c) Assistenzärzte mit der Anerkennung zur Führung von Arztbezeichnungen,
soweit nicht nach Ziffer la)
und b): 995 DM
2. andere Ärzte als in Ziffer 1 a) Ärzte in freier Praxis (auch Belegärzte), ärzt- liche Direktoren, Chefärz- te, Leiter selbständiger Ab- teilungen: 2312 DM b) ständige Vertreter der Ärzte gemäß Ziffer 2a), Oberärzte, Ärzte mit Ober- arztfunktion, Erste Assi- stenzärzte: 990 DM c) Assistenzärzte mit der Anerkennung zur Führung von Arztbezeichnungen, soweit nicht nach Ziffer 2a)
und b): 410 DM
3. Sonstige Assistenzärzte (ohne Anerkennung zur Führung von Arztbezeich- nungen): 132 DM 4. Ärzte, die auch kosmeti- sche Chirurgie ausüben;
Prämienfestsetzung er- folgt individuell.
II. Prämien für Zahnärzte und Fachzahnärzte:
1. Zahnärzte und Fach- zahnärzte, die
a) nur ambulant behan-
deln: 406 DM
b) sowohl ambulant als auch stationär behandeln:
1540 DM c) kosmetische Chirurgie ausüben: Prämienfestset- zung erfolgt individuell.
2. Assistenzzahnärzte:
132 DM 3. Ärzte für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie: Prä- mien siehe Ziffer I.
III. Für die unter Ziffer I lb) und c) sowie unter Ziffer I 2b) und c) genannten Ärzte
Die Zahl der Ar- beits- und Wegeun- fälle sowie der Be- rufskrankheiten ist in den letzten zehn Jahren stark zu- rückgegangen. Um nahezu die Hälfte verringerten sich die Fälle mit tödli- chem Ausgang. Bei den Berufskrank- heiten ist kaum ei- ne Veränderung zu verzeichnen. Dies weist nicht auf eine Verschlechterung des Arbeitsumfel- des hin, sondern eher wohl auf ver- besserte Nachweis- möglichkeiten be- rufsbedingter Krankheiten
kann, wenn die dienstliche Tätigkeit nicht versichert werden soll, die gelegent- liche außerdienstliche Tä- tigkeit versichert werden.
Die Jahres-Nettoprämie
beträgt 132 DM
Versichert ist die gesetzli- che Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers aus
> ärztlichem Freund- schaftsdienst in Bekann- tenkreisen;
I> ärztlichem Sonntags- dienst und Notfalldienst sowie aus gelegentlicher Gutachtertätigkeit;
I> Behandlung in Notfällen und Erste-Hilfe-Leistung bei Unglücksfällen.
IV. Mitversichert werden kann der erweiterte Straf- rechtsschutz in der Arzt- Haftpflichtversicherung. Je nach Status des Arztes wird ein Prämienzuschlag (bis maximal 95 DM) erfor- derlich.
Bei allen genannten Prä- mien handelt es sich um Jahres-Nettoprämien, zu denen noch 5% Versiche- rungssteuer erhoben wird.
Bei sämtlichen Prämien handelt es sich um Jahres- Nettoprämien, in denen weder die Ratenzahlungs- zuschläge, 3 Prozent bei halbjährlicher und 5 Pro- zent bei vierteljährlicher Zahlweise, noch die Ne- bengebühren, für den Ver- sicherungsschein 2 DM, für Nachträge mit Beitrags- erhebung 1 DM und für
Folgebeitragsrechnung 0,70 DM berücksichtigt sind.
Deckungssummen
Bei den aufgeführten Prä- mien betragen die Dek-
Konditionen der
ärztlichen Berufshaftpflicht
Ausgabe A 82. Jahrgang Heft 41 vom 9. Oktober 1985 (103) 3011
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WIRTSCHAFT
kungssummen je Scha- denereignis 1 000 000 DM für Personenschäden, 300 000 DM für Sachschä- den und 25 000 DM für Vermögensschäden. Auf Wunsch kann die Deckung erhöht werden.
Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres be- trägt das Doppelte der ver- einbarten Deckungssum- men.
Privathaftpflicht
Mitversichert ist die ge- setzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson.
Unterhaltansprüche wegen ungewollter Schwangerschaft
Es gilt folgende Bedingung (für alle Ärzte, außer Zahn- und Fachzahnärzte): für Haftpflichtschäden, bei de- nen es sich um Unterhalts- ansprüche gegen den Ver- sicherungsnehmer in sei- ner Eigenschaft als Arzt we- gen ungewollter Schwan- gerschaft beziehungswei- se wegen unterbliebenem Schwangerschaftsabbruch handelt, besteht Versiche- rungsschutz im Rahmen des Vertrages und nach Maßgabe der vereinbarten Deckungssumme für Per- sonenschäden. EM
Kapitalmarkt
Verbilligte Kredite — Auch Investitionen aus dem me- dizinischen Bereich hat die Kreditanstalt für Wieder- aufbau in ihre Förderung für kleine und mittlere Un- ternehmen einbezogen.
Ab sofort können also Apo- theker, Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte Anträge auf verbilligte Kredite für sol- che Investitionen stellen, die im Rahmen des Praxis- betriebes vorgenommen werden und der langfristi- gen Finanzierung bedür- fen. Hierzu zählen neben
Erweiterungsinvestitionen in bestehenden Praxen auch Existenzgründungen
— nicht aber Investitionen im privaten Bereich. Den
Heilberufsangehörigen werden in der Regel zwei Drittel des Finanzierungs- volumens durch die KfW zur Verfügung gestellt; ein Drittel muß aus eigenen Mitteln oder durch einen Bankkredit finanziert wer- den. Der Zinssatz der KfW für den von ihr übernom- menen Finanzierungsan- teil beträgt 6,25 Prozent p. a. (fest für die gesamte Laufzeit) bei einer Auszah- lung von 96 Prozent. Die Laufzeit wird auf 10 Jahre
begrenzt bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlauf- jahren. Nähere Informatio- nen gibt jede Filiale der Deutschen Apotheker- und
Ärztebank. EB
Hypothekenzinsen — Nach Ermittlungen der HCA Hy- potheken-Computer-Ana- lyse (Frankfurt) haben eini- ge Kreditinstitute die Zin- sen bereits wieder leicht um Zehntel-Punkte erhöht.
Derzeit liegen sie im Durchschnitt im Fünfjah- resbereich zwischen 7,3 und 7,5, im Zehnjahresbe- reich zwischen 7,7 und 7,9 Prozent. EB Sonderkreditprogramm — Renovierung und Moderni- sierung von Haus und Wohnung einschließlich energiesparender Maß- nahmen gewinnen immer mehr an Bedeutung. Zur Förderung derartiger Vor- haben hat die Deutsche Apotheker- und Ärztebank jetzt ein spezielles zins- günstiges Sonderkredit- programm aufgelegt. Im Rahmen dieser Aktion wer- den bei einer Laufzeit von vier Jahren bis zu 50 000 DM zur Verfügung gestellt, und zwar zu einem Zins- satz von 6,75 Prozent p. a., ein Jahr fest, 100 Prozent Auszahlung. EB
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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
3012 (104) Heft 41 vom 9. Oktober 1985 82. Jahrgang