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Archiv "Ausreichender Schutz durch eine Haftpflicht - Versicherung" (16.10.1975)

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WIRTSCHAFT:

Ausreichender Schutz durch eine Haftpflicht- Versicherung

Aus der pharmazeutischer Industrie

REISE:

Unter fremdem Namen heimgekehrt

PRAXIS UND HAUS:

Garderobenspiegel

AUTO:

Sicherheitsgurt straff anlegen

IMPRESSUM

DEUTSCHES Leserdienst

ÄRZTE BLATT

Hinweise •Anregungen

Ausreichender Schutz durch eine Haftpflicht - Versicherung

Die ärztliche Haftpflicht-Versiche- rung gewinnt an Bedeutung. Es stellt sich daher heute besonders die Frage, ob diese Haftpflichtver- sicherung in ihrer jetzigen üblichen Form wirklich ausreichend Schutz bietet, um Schadenersatzansprü- chen zu begegnen. Die Versiche- rungsunternehmen verfolgen die Entwicklung in der Rechtspre- chung mit größter Aufmerksamkeit.

In den vergangenen Jahren wurde die Haftpflicht-Versicherung immer weiter ausgebaut und der Dek- kungsumfang erhöht. Üblich sind jetzt Deckungssummen von 1 Mil- lion DM für Personenschäden und 100 000 DM für Sachschäden. Bei der erwähnten Deckungssumme für Personenschäden von 1 Million DM ist jedoch zu beachten, daß viele Gesellschaften die Deckungs- summe für die einzelne Person auf 500 000 DM begrenzen. Manche Versicherungsunternehmen ver- zichten generell auf diese Begren- zung und versichern außerdem 25 000 DM für Vermögensschäden, die zum Beispiel durch Verordnung einer unnötigen Kur usw. entstehen können, mit. Da im Rahmen dieses Beitrags keine Prämienvergleiche angestellt werden können, muß einstweilen auch die Frage unbe- antwortet bleiben, inwieweit dieses Zugeständnis bereits in die Grund- prämie einkalkuliert ist. Bei mit an- deren Gesellschaften bestehenden Verträgen dürfte es auf Antrag ohne Schwierigkeiten möglich sein, eventuell gegen, einen Prä- mienzuschlag einen analogen Ver- sicherungsschutz zu erreichen.

Im allgemeinen reichen die ge- nannten Deckungssummen aus;

die Höhe der meisten Schäden be- wegt sich unterhalb dieser Grenze.

Aus diesem Grunde ist auch eine Erhöhung der Deckungssummen, die beantragt werden kann, nur mit einem geringen Prämienzuschlag verbunden.

Gerade für den Arzt ist von beson- derer Bedeutung der passive Rechtsschutz, den die Haftpflicht- Versicherung bietet, i. e. die Ab- wehr unbegründeter Schadener- satzansprüche auf Kosten des Ver- sicherers, der im Falle eines Falles auch ein Prozeßrisiko übernimmt.

Dieser Rechtsschutz ist aus folgen- den Gründen besonders wichtig:

Oft geht es hier um das Ansehen des Arztes und seiner Praxis. Hier könnte sich eine unangebrachte

„Kulanz" des Versicherungsunter- nehmens gegenüber dem An- spruchsteller für den Arzt recht nachteilig auswirken. Darüber sind sich die Haftpflichtversicherer na- türlich klar und verhalten sich ent- sprechend. Verständlich ist aber auch, daß es zu den Obliegenhei- ten des Versicherungsnehmers ge- hört, die Verhandlungen mit dem Anspruchsteller dem Versicherer zu überlassen und keinesfalls selbst einen Anspruch von sich aus anzuerkennen. Es sei hier die alte Entscheidung des Reichsgerichts zitiert: Nicht jeder Kunstfehler ist ein Verschulden, und nicht jedes Verschulden ist ein Kunstfehler.

Und weiter: „Nicht jede Gesund- heitsschädigung des Patienten als Folge einer ärztlichen Behandlung oder eines Eingriffs indiziert grund- sätzlich einen ärztlichen Kunstfeh- ler. Selbst der außergewöhnliche Verlauf einer Krankheit oder einer

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 42 vom 16. Oktober 1975 2939

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Felix Grandel Foto: Kroher Leserdienst

Hinweise • Anregungen WIRTSCHAFT

Operation rechtfertigt ohne weite- re Anhaltspunkte nicht die Annah- me eines ärztlichen Verschuldens"

(BGH NJW 52, 382, OLG Frankfurt vom 27. Mai 1971).

Bei gerichtlichen Auseinanderset- zungen mit einem Anspruchsteller

kommt noch die Schwierigkeit der Beweisführung hinzu. Grundsätz- lich muß jeder, der einen Schaden- ersatzanspruch geltend macht, auch diesen Anspruch begrün- den.

Für den Patienten, der ja in der Re- gel ein medizinischer Laie, ist die Beweisführung wegen der fehlen- den Sachkenntnis schwierig. Dies ändert zwar an dem Grundsatz sei- ner Beweispflicht nichts, aber in geeigneten Fällen neigt die Recht- sprechung dazu, die Beweislast um- zukehren und dem Arzt den Beweis seines Nichtverschuldens aufzu- bürden. Gerade in jüngster Zeit ist diese „Neigung" der Rechtspre- chung wieder deutlich zum Aus- druck gekommen. So ergeben sich leicht Beweislastprobleme, wenn der „erste Anschein" für ein Ver- schulden des Arztes spricht.

Wenn unberechtigte Schadener- satzansprüche abgewehrt werden müssen und es nicht ohne Prozeß geht, so entsteht sehr leicht eine Fülle nicht nur medizinischer, son- dern auch juristischer Probleme, die es zu bewältigen gilt, worauf die Haftpflicht-Versicherer auch eingerichtet sind.

Nicht belanglos sind schließlich auch die Rechtsanwalts- und Ge- richtskosten in Zivilverfahren. So beträgt das Prozeßrisiko (eigener Anwalt und gegnerischer Anwalt sowie Gerichtsgebühren) bei ei- nem Streitwert von 150 000 DM in der ersten Instanz 10 539 DM und in der I. und II. Instanz zusammen 24 847,50 DM. Hinzu kommen noch Mehrwertsteuer, Nebenkosten und häufig noch weitere Kosten durch die Vernehmung von Sachver- ständigen oder Zeugen.

Dieses Risiko trägt der Haftpflicht-

Versicherer. KH

Nattermann ist zufrieden — Ihren Jahresbericht 1973 hatte die Fir- mengruppe Nattermann, Köln, mit den Worten geschlossen: „Für das laufende Jahr (1974) erwartet Nat- termann eine Fortsetzung des ge- drosselten Aufwärtstrends. Größe- re Umsatzsteigerungen werden im In- und Ausland unter Berücksichti- gung der augenblicklichen Wirt- schaftssituation nur unter besonde- ren Anstrengungen zu erzielen sein. Bei Nattermann ist man be- müht, die Kosten weiter zu senken, um so eine Verbesserung der Er- tragslage herbeizuführen." Diese Prognose hat sich weitgehend er- füllt.

Aus dem jetzt vorliegenden vorläufigen Jahresergebnis 1974 der Nattermann-Gruppe geht her- vor, daß sowohl der Umsatz gestei- gert werden konnte als auch die Ertragslage sich gegenüber dem Vorjahr verbessert hat. Allerdings konnte trotz der Umsatzsteigerung und unumgänglicher Preiserhöhun- gen die Norm bei den Erträgen nicht erreicht werden. Der Jahres- umsatz betrug 250 Millionen (1973: 213 Millionen) und stieg so- mit um 17,5 Prozent. Durch strenge Spar- und Rationalisierungsmaß- nahmen in allen Bereichen der Un- ternehmensgruppe wird der Ge- winn nach Steuern voraussichtlich bei 2 Prozent liegen.

Die Investitionstätigkeit wurde 1974 in Grenzen gehalten: Sie lag bei 16,8 Millionen gegenüber 23 Millio- nen 1973. Im neuen Werksgelände Köln-Bocklemünd wurden seit der Grundsteinlegung 1965 bis Ende 1974 102 Millionen investiert. Die Konzentration aller Betriebsteile wird weiter vorangetrieben. Auch 1974 wurden etwa 10 Prozent des Umsatzes für Forschung und Ent- wicklung aufgewendet. Für die Un- ternehmensgruppe waren am 31.

Dezember 1974 im Inland 1954, im Ausland 319 Mitarbeiter tätig. Für das Jahr 1975 wird mit einer Beibe- haltung des augenblicklichen Ent- wicklungstrends gerechnet. Dabei

ist man sich in der Unternehmens- leitung darüber einig, daß eine Er- haltung oder gar Steigerung der Erträge nur bei einer allgemeinen Stabilisierung der Wirtschaftslage zu erwarten ist, zumal man gewillt ist, Preisdisziplin zu halten. KI

Dr. Grandel 70 Jahre

Am 1. Juni 1975 vollende- te Dr. phil. nat.

Felix Grandel (s. Foto), Ge- schäftsführer und Alleinge- sellschafter der KEIMDIÄT GmbH, sein 70. Lebens- jahr. Felix Grandel wurde 1905 als Sohn des Chemikers und Fabrikanten Dr.

Gottfried Grandel in Mannheim ge- boren. Er studierte Chemie an der Thüringischen Landesuniversität Jena. Unter der Obhut Prof. H. P.

Kauffmanns schloß er im Jahre 1932 seine Studien auf fettchemi- schem Gebiet mit Promotion zum Dr. phil. nat. (Chemie) mit summa cum laude ab. Im Parallelstudium erwarb er bereits 1930 an der Je- naer Universität das landwirtschaft- liche Diplom. Im Jahre 1935 über- nahm Dr. Grandel von seiner Mut- ter die Augsburger Pfladermühle, die älteste Mühle Augsburgs und des gesamten Bayerischen Rau- mes. 1947 gründete er das Tochter- unternehmen, die Keimdiät GmbH, eine moderne Arznei- und Diätmit- telfabrik, mit heute weltweiten Ver- bindungen.

Die Keimdiät GmbH führt in ihrem Programm phythothera- peutische Arzneimittel, Diätprä- parate für fast alle Ernährungs- regime und eine biologische Kos- metikserie. Ergänzend werden Grundstoffe für die weiterverarbei- tende Industrie produziert. KI

Aus der pharmazeutischen Industrie

2942 Heft 42 vom 16. Oktober 1975 DEUTSCHES ARZTEBLATT

Referenzen

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