A 1116 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 109|
Heft 22–23|
4. Juni 2012 Nach jahrelangen Diskussionen hatder Bundestag am 25. Mai eine Neuregelung zur Organspende be- schlossen. Mit breiter Mehrheit ver- abschiedete das Parlament einen fraktionsübergreifenden Gesetzent- wurf zur Einführung der Entschei- dungslösung sowie ein Gesetz zur Änderung des Transplantationsge- setzes, die im Sommer beziehungs- weise Herbst in Kraft treten sollen.
Durch die Entscheidungslösung wird die „erweiterte Zustimmungs- regelung“ abgelöst. Noch in diesem Jahr wird jeder Bürger über 16 Jah- re von seiner Krankenkasse per Brief Informationen zur Organ- spende erhalten und aufgefordert, zu erklären, ob er nach seinem Tod Organe spenden will. Eine Pflicht zur Entscheidung gibt es aber nicht.
Das novellierte Transplantations- gesetz verpflichtet die etwa 1 350 Kliniken mit Intensivstationen in Deutschland, einen Transplantati- onsbeauftragten zu berufen. Außer- dem werden durch das Gesetz weite- re EU-weite Qualitäts- und Sicher- heitsstandards festgelegt. Bündnis 90/Die Grünen und die Linke mach- ten bei der abschließenden Debatte nochmals ihre Vorbehalte gegen Details des geänderten Transplanta- tionsgesetzes deutlich: Sie forder- BUNDESTAG
Organspende neu geregelt
Die Zahl der durch Zecken übertra- genen Hirnhauterkrankungen ist im vergangenen Jahr stark gestiegen.
2011 wurden 423 Fälle der Frühsom- mer-Meningoenzephalitis (FSME) gemeldet. Das war ein Anstieg um ZECKENSTICHE
Zahl der FSME-Fälle steigt
63 Prozent im Vergleich zum Vor- jahr, wie das Robert-Koch-Institut (RKI) in seinem aktuellen Epide- miologischen Bulletin berichtet.
2010 waren 260 FSME-Erkrankun- gen registriert worden.
Ein erhöhtes FSME-Risiko gibt es dem RKI zufolge vor allem in den südlichen Bundesländern. Neben Bayern und Baden-Württemberg sind auch Teile von Hessen, Rhein- land-Pfalz, Thüringen und des Saar- lands betroffen. Das RKI veröffent- lichte eine Karte der Risikogebiete.
Danach besteht in 140 Stadt- und Land kreisen ein erhöhtes FSME- Risiko. Auch in Gebieten, die nicht
ten mehr Transparenz bei der Orga - nisation der Organspende, die in Deutschland von der Deutschen Stif- tung Organtransplantation (DSO) ko- ordiniert wird. „Wir werden die De- batte über die DSO ernst nehmen, da- mit die Missstände nicht die Spende- bereitschaft bedrohen“, betonte Jens Spahn (CDU). So soll der DSO-Vor - stand künftig regelmäßig zur Bericht- erstattung in den Gesundheitsaus- schuss des Bundestages kommen.
Die Kritik der Grünen und Lin- ken richtete sich ferner gegen die Dokumentation der Organspende- bereitschaft auf der elektronischen Gesundheitskarte. Dies soll in eini- gen Jahren möglich sein, aber nur mit Zustimmung der Versicherten.
Bahr wies die Kritik zurück: „Der Patient und Versicherte bleibt Herr seiner Daten.“ Auch die in das Ge- setz eingebrachte Forschungsklau- sel, nach der Daten zu Forschungs- zwecken übermittelt werden kön- nen, ändere nichts daran.
Verbesserungen bringt die No- velle des Transplantations gesetzes für Lebendspender: Sie haben künf- tig einen Anspruch auf Kranken - behandlung, Vor- und Nachbetreu- ung, Rehabilitation, Fahrtkosten und Krankengeld gegen die Kranken- kasse des Organempfängers. ER
als Risikoregionen ausgewiesen sei- en, könne eine Infektion aber nicht absolut sicher ausgeschlossen wer- den, erklärte das RKI.
Menschen, die in FSME-Verbrei- tungsgebieten wohnen oder dort Urlaub machen, empfehlen die Fachleute eine Impfung, die im Ab- stand von drei bis fünf Jahren auf- gefrischt werden muss. Auch vor Reisen ins Ausland kann eine FSME-Impfung ratsam sein. Durch einen Zeckenstich kann neben der FSME auch Borreliose übertragen werden. Eine wirksame Impfung gegen Borreliose gibt es bisher
noch nicht. afp
Zufrieden mit der Entscheidungslösung: Bundesgesundheits - minister Daniel Bahr (FDP)
Foto: dapd
Zecken als Krankheitsüber-
träger: Neben FSME besteht auch die Gefahr von Borreliose.
Foto: dpa