NIEDERLANDE
Erste Bilanz einer Sterbeklinik
Viele Hausärzte sind nicht bereit, Sterbehilfe oder Tötung auf Verlangen zu leisten.
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eit ihrer Eröffnung Anfang März half die niederländi- sche Levenseindekliniek in Den Haag 51 Menschen beim Sterben.Das gab die Klinik anlässlich eines Kongresses am 1. November be- kannt. Bei 21 Patienten führte ein Klinikarzt die Euthanasie durch, in 30 Fällen habe der jeweilige Haus- arzt die aktive Sterbehilfe übernom- men. In der Klinik können jährlich etwa 1 000 Niederländer Sterbehil- fe in Anspruch nehmen. Außerdem stellt sie ambulante Teams mit je- weils einem Arzt und einem Pfleger zur Verfügung, die Betroffene zu Hause besuchen und dort Sterbehil- fe leisten. Mehr als 450 Menschen haben sich bereits bei der Klinik an- gemeldet.
Kritik an den sogenannten mobilen Teams
Im Nachbarland ist die Euthanasie seit zehn Jahren unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Unter anderem muss ein Arzt sich davon überzeugt haben, dass der Patient seinen Wunsch freiwillig und nach reiflicher Überlegung gestellt hat.
Das Leiden des Patienten muss aus- sichtslos und unerträglich sein. Au- ßerdem muss ein zweiter Arzt zuge- zogen werden. Diese Regelung ist in der Bevölkerung weitgehend ak- zeptiert. Bei der Ärzteschaft gab es allerdings von Beginn der Gesetz- gebung an auch Bedenken. Viele Hausärzte sind nicht bereit, aktive Sterbehilfe beziehungsweise Tö- tung auf Verlangen zu leisten. Die Koninklijke Nederlandsche Maat- schappij tot bevordering der Ge- neeskunst (KNMG) übte ebenfalls Kritik an der Gründung der soge- nannten mobilen Teams, weil zum Sterben ein vertrauensvolles und
stabiles Arzt-Patienten-Verhältnis gehöre. Nur der Hausarzt könne nach einer langen Behandlungszeit feststellen, ob das Leiden ausweg- los und untragbar sei. Die KNMG kritisierte außerdem, dass die Auf- enthaltsdauer von drei Tagen in der Klinik deutlich zu kurz sei. Das gel- te vor allem für psychisch kranke Menschen.
Neben der KNMG haben auch Kirchen und christliche Parteien Bedenken geäußert. Sie fürchten, dass zu leichtfertig auch Nicht - todkranken oder psychisch labilen Patienten der Todeswunsch erfüllt wird. „Wir halten uns streng an das Gesetz“, betont dagegen die Vorsit- zende der niederländischen Verei - nigung für ein freiwilliges Lebens - ende, Petra de Jong. Doch die Sor- gen sind nicht unberechtigt. Von den Patienten der Klinik hat nach Angaben de Jongs immerhin jeder zweite ein psychisches Leiden.
Auch in Deutschland stieß die Gründung der Klinik auf scharfe Kritik. Die damalige Vorstandsvor- sitzende des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands, Dr. med. Birgit Weihrauch, vertrat die Ansicht, dass
„nicht durch eine immer besser or- ganisierte Sterbehilfe, sondern nur durch eine fürsorgliche Begleitung durch Hospizbewegung und Pallia- tivmedizin schwerstkranken und ster- benden Menschen Angst, Schmer- zen und Verzweiflung in einer ihnen häufig ausweglos erscheinenden Situation genommen werden kön- nen“. Wenn Menschen in ihrer Ver- zweiflung um Hilfe zum Sterben bäten, dann resultiere das vielfach daraus, dass sie allein gelassen und nicht ausreichend hospizlich und palliativ versorgt würden.
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Gisela Klinkhammer
A 2296 Deutsches Ärzteblatt