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Archiv "Gesundheitspolitik im Schatten der Rentenprobleme" (06.01.1977)

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DEUTSCHE S ÄRZTEBLATT

Ärztliche Mitteilungen

Herausgeber: Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung

Gesundheitspolitik im Schatten

der Rentenprobleme

Die Bundestagsdebatte über die Regierungserklärung am 16. und 17. Dezember 1976 hat nichts Nennenswertes über die Sozial- und Gesundheitspolitik der Regierungskoalition zutage gefördert. Die Auseinandersetzungen um die Rentenpolitik und die damit in Zu- sammenhang gebrachten Fragen der Krankenversicherung spielen sich daher jetzt im vorparlamentarischen Raum ab. Die Zeit bis zur vorgesehenen Fortsetzung der Diskussion im Deutschen Bundestag (am 19. Januar) ist einfach zu lang, um alle drängenden Fragen bis dahin „zurückstellen" zu können. Das betrifft insbesondere die Gesundheitspolitik, der ein Fait accompli zumindest droht, wenn es nicht schon vollzogen ist, wie Informationen, die in Bonn kursieren, befürchten lassen. Danach soll ein „Gesetz zur Kostendämpfung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen" bereits in der Schublade liegen.

Ein „Programm zur langfristigen Konsolidierung der sozialen Siche- rung" wurde inzwischen schon bekannt. Hermann Buschfort, der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, schrieb unter dem 17. Dezember 1976 an die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion („Liebe Genossinnen und Genossen") und übersandte ihnen „in Konkretisierung des sozialpo- litischen Teils des Regierungsprogramms" eine 21 Seiten starke

„Argumentationshilfe", die mit den SPD-Sozialpolitikern Eugen Glombig und Olaf Sund abgestimmt worden sei. Vieles davon war vorher schon bekanntgeworden (vgl. auch Heft 53/1976); doch was bislang aus „gut unterrichteten Kreisen" gedrungen war, ist mit dem Buschfort-Papier nunmehr fast amtlich. Buschfort geht aus von dem vorgeblichen Zusammenhang zwischen Sanierung der Rentenversi- cherung, Kostendämpfung in der Krankenversicherung und Struk- turveränderungen im Gesundheitswesen. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU, Prof. Dr. med. Fritz Beske, hat gerade diese

„Vermischung" wenige Tage später im Deutschland-Union-Dienst kritisiert.

Eine F.D.P.-Darstellung der Koalitionsabsichten hat am 20. Dezem- ber 1976 der Abgeordnete Wolfgang Mischnick, Vorsitzender der

„In der Krankenversiche- rung bestehen für Ge- setzgeber und Selbstver- waltung Möglichkeiten zur Dämpfung des Ko- stenanstiegs, die in der

Rentenversicherung nicht vorhanden sind."

Wolfgang Mischnick am 20. Dezember 1976 in einer Presseerklärung

Heft 1 vom 6. Januar 1977 1

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Die Information:

Bericht und Meinung

Gesundheitspolitik im Schatten der Rentenprobleme

F.D.P.-Bundestagsfraktion, im Pres- sedienst seiner Fraktion (fdk) gege- ben. Ihn drängten offenbar die Um- stände, seine Bundestagsrede vom 17. Dezember 1976 hinsichtlich der Renten- und Gesundheitspolitik de- tailliert zu ergänzen.

Die auf die Gesundheitspolitik bezo- genen Teile aus dem Buschfort- Briet sowie den Beiträgen von Mischnick im fdk·und Beske im DUO werden nachstehend dokumen-

tiert. DÄ

Buschfort: "Das Programm für die Krankenversicherung"

" ... Die starke Kostenexpansion ist jedoch vor allem auf strukturelle Probleme des Gesundheitswesens zurückzuführen:

..,.. Die Einkommen der Ärzte und Zahnärzte sind im Vergleich zu an- deren vergleichbaren Berufsgrup- pen außergewöhnlich hoch und schneller gestiegen als die Einkom- men der Arbeitnehmer. Da die versi- cherten Arbeitnehmer diese über- proportionale Steigerung der hohen Ärzteeinkommen über höhere Bei- träge bezahlen müssen, verstößt das gegen den Grundsatz der Vertei- l u ngsgerechtigkeit.

..,.. Im Krankenhausbereich sind die von den Krankenkassen über den Pflegesatz aufzubringenden Kosten aufgrund einer unzulänglichen Be- darfsplanung der Länder, teilweise überhöhter Bettenkapazität, auf- wendiger Investitionen, zu langer Verweildauer und unwirtschaftlicher Betriebsführung in den vergange- nen Jahren um durchschnittlich mehr als 20 Prozent pro Jahr ge- stiegen.

..,.. Auch im Bereich der Arzneimit- telversorgung steigen die Ausgaben seit Jahren mit auf Dauer nicht ver- tretbaren Zuwachsraten von durch- schnittlich zirka 15 Prozent jährlich.

Diese Entwicklung ist zu einer ern- sten Belastungsprobe für die ·soziale Krankenversicherung geworden. Die

grundlegende Problematik dabei ist, daß die Krankenkassen- obwohl sie mit jährlich über 60 Milliarden DM den weit überwiegenden Teil aller Gesundheitsleistungen bezahlen - gegenüber den Anbietern der Ge- sundheitsleistungen nur einen ge- ringen Einfluß auf die Kostenent- wicklung im Gesundheitsbereich haben.

Ohnegesetzgeberische Maßnahmen würde sich die Kostenexpansion un- gehindert fortsetzen und zu einem jährlich wachsenden Defizit in Mil- liardenhöhe führen. Das hätte zur Konsequenz, daß die Beitragssatz- belastung der Arbeitnehmer unver- tretbar ansteigen müßte. Das würde nicht nur die Belastungsfähigkeit der Arbeitnehmer überfordern, son- dern auch Prinzipien der sozialen Gerechtigkeit verletzen. Den Arbeit- nehmern kann nicht zugemutet wer- den, daß sie überproportionale Ein- kommens- und Gewinnsteigerungen anderer Gruppen sowie mangelnde Effizienz des Gesundheitssystems aus ihrem Einkommen bezahlen müssen.

Ein Kostendämpfungsprogramm einschließlich Strukturverbesserun- gen im Gesundheitswesen ist des- halb erforderlich. Dieses Programm geht von folgenden Zielvorstellun- gen aus:

G) .Sicherung des medizinischen Fortschritts. Das läßt sich auf Dauer nur sichern, wenn einerseits die Effi- zienz im Gesundheitsbereich ver- bessert und andererseits das Ko- stenbewußtsein aller Beteiligten durch geeignete Maßnahmen ver- bessert wird.

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Erhaltung des Solidarausgleichs.

Das Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt erhal- ten. Das bedeutet die Serbehaltung der einkommensabhängigen Bei- tragsfinanzierung (d. h. die Ableh- nung einer Bemessung der Beiträge nach Risikogesichtspunkten) sowie die Beibehaltung des Familien- lastenausgleichs (d. h. der beitrags- freien Mitversicherung der Familien- angehörigen, soweit sie kein oder nur e1n geringes eigenes Einkorn-

2 Heft 1 vom 6. Januar 1977 DEUTSCHES ARZTEBLATT

men haben). Für Sozialdemokraten sind diese Prinzipien der gesetzli- chen Krankenversicherung grundle- gender Ausdruck der Solidarität im System der Krankenversicherung und können nicht zur Disposition stehen.

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Begrenzung der volkswirtschaft- lichen Belastung. Die steigende volkswirtschaftliche Belastung durch den Gesundheitssektor wird in Zukunft begrenzt, weil nur so das bewährte System der gesetzlichen Krankenversicherung auf Dauer ge- sichert werden kann. Das bedeutet, daß die Krankenkassen als Sachwal- ter der Interessen der Beitragszahler in Zukunft einen stärkeren Einfluß auf die Kostenentwicklung erhalten und sich die Ausgaben der gesetzli- chen Krankenversicherung künftig nach den Einnahmen richten müs- sen. Nur so können die Beitragssät- ze langfristig stabilisiert werden.

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Ausbau der Verteilungsgerech- tigkeit ... Das bedeutet, daß in Zu- kunft die Einkommensentwicklung der Anbieter von Gesundheitsrei- stungen im Vergleich zu der Ent- wicklung der Arbeitnehmerverdien- ste in einem ausgewogenen Verhält- nis stehen muß. Dazu gehört auch, daß in Zukunft die Versicherten mit hohem Einkommen stärker als bis- her in den Solidarbereich einbezo- gen und die unterschiedliche Bela- stung der einzelnen Krankenkassen- arten weitgehend ausgeglichen wird.

®

Anreize zu wirtschaftlichem Ver- halten. Wirtschaftliches Verhalten muß gefördert werden. Das gilt ins- besondere für den ambulanten und stationären ärztlichen Bereich, also für Ärzte, Zahnärzte und Kranken- hausträger ...

Auf der Grundlage dieser Zielvor- stellungen hat die Koalition für die Krankenversicherung folgende Maß- nahmen beschlossen:

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Stärkung der Position der Kran- kenkassen. Um die Interessen der beitragszahlenden Arbeitnehmer gegenüber den Anbietern von Ge- sundheitsleistungen stärker zur Gel-

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tung zu bringen, wird künftig das Mitwirkungs- und Mitentschei- dungsrecht der Krankenkassen in zentralen Fragen der Gesundheits- politik verstärkt, vor allem im Be- reich der Krankenhausplanung, der Festlegung der Pflegesätze sowie der Vereinbarungen übE!r die Ärzte- honorare und die Arzneimittelver- ordnung ...

f) Begrenzung des Anstiegs der Ärzteeinkommen. ln Zukunft sollen die Verbände der Krankenkassen und Ärzte auf Bundesebene eine Empfehlung über die Angemessen- heit der ärztlichen Vergütung geben, die bei den Honorarverhandlungen zugrunde gelegt werden muß. Dabei müssen gesamtwirtschaftliche Krite- rien berücksichtigt werden, das ist insbesondere. die Einkommensent- wicklung der Arbeitnehmer. Damit wird verhindert, daß die Ärzteein- kommen stärker steigen als die Ar- beitnehmereinkommen. Das ist ein

wirksamer Beitrag zur Kostenbe-

grenzung im Gesundheitsbereich und zur Verbesserung der Vertei- l u ngsgerechtig keit.

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Wirtschaftlichere Krankenversor- gung. Um für die Zukunft ein be- darfsgerechteres Bettenangebot im Krankenhausbereich sicherzustel-

len, ist folgendes vorgesehen:

~ Die Krankenkassen sollen künf- tig bei der Krankenhausplanung mit- bestimmen.

~ Die Position des Bundes bei der Bedarfsermittlung soll gestärkt werden.

~ Über die Abstimmung der Kran- kenhausplanung mit der Planung für den ambulanten und pflegerischen Bereich muß künftig mit den Kran- kenkassen Einvernehmen erzielt werden.

Um darüber hinaus die Wirtschaft- lichkeit der Krankenhäuser zu ver- bessern, ist vorgesehen,

~ daß in Zukunft die Pflegesätze für die Krankenhäuser mit den Kran- kenkassen ausgehandelt werden müssen

~ und die Krankenhausträger ei- nen Teil der Investitionskosten selbst aufzubringen haben ....

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Kostengünstigere Arzneimittel- versorgung ... Der Arzt ist ... abge- sehen von dem - weitgehend un- wirksamen - Regreßverfahren öko- nomisch weder an den Preisen noch an der Menge der verordneten Medi- kamente interessiert. Der Arzt muß deshalb verstärkt an einer wirt- schaftlichen Verschreibungsweise interessiert werden. Die Koalition hat beschlossen, die Ausgaben für Arzneimittelverordnungen künftig - unter Festlegung bestimmter Höchstbeträge- in die rnit den Kran- kenkassen zu vereinbarenden Ver- träge über die ärztliche Gesamtver- gütung einzubeziehen. Das bedeu- tet, daß die Ausgaben der Kranken- kassen für Arzneimittel vertraglich vereinbart und fürsie Höchstbeträge festgesetzt werden. Es ist nicht be- absichtigt, die medizinisch notwen- dige zweckmäßige Verordnungswei- se einzuschränken, d. h. diese Maß- nahme zu Lasten des Patienten

wirksam werden zu lassen. Es geht

allein darum, die unwirtschaftliche Verordnung der Arzneimittel zu ver- hindern. Zu diesem Zweck wird eine sogenannte Transparenzliste erar- beitet, aus der Preise und Wirksam- keit der Medikamente hervorgehen und nach der der Arzt sich richten soll. Außerdem soll der Preiswettbe- werb auf dem Arznei.r;nittelmarkt durch eine erweiterte Mißbrauchs- aufsicht des Kartellamtes verstärkt werden.

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Bessere Struktur der medizini- ' sehen Versorgung. Um die Kranken- kassen von unnötigen Kranken haus- pflegekosten zu entlasten, sind von der Koalition unter anderem folgen- de Maßnahmen beschlossen wor- den:

~ Krankenhäuser sollen künftig das Recht sowohl zur vor- als auch zur nachstationären Versorgung er- halten, soweit dies die ärztliche Be- treuung verbessert.

~ Es sollen verstärkt krankenhaus- entlastende Pflegeeinrichtungen (zum Beispiel Krankenpflegeheime,

Die Information:

Bericht und Meinung

Nachsorgeeinrichtungen sowie am- bulante Hauspflege) gefördert wer- den.

~ Krankenhausärzte sollen auch ambulant behandeln können.

~ Das Belegarztsystem soll - so- weit es sinnvoll ist - ausgebaut werden .... "

Buschfort führt als weitere Punkte

an: "Anhebung der Beitragsbemes-

sungsgrenze", "Belastungsaus- gleich zwischen den Krankenkas- sen" sowie "Korrekturen in Teilbe- reichen des Leistungsrechts". Hierzu kann auf die Darstellung in Heft 53/1976, Seiten 3389, verwiesen werden.

Beske: "Vermischung der Versicherungszweige"

"Bundeskanzler Schmidt hat sein

vor der Wahl am 3. Oktober gegebe- nes Wort gebrochen, die Arbeitneh- mer nicht weiter mit zusätzlichen Kosten zu belasten. Er hat zudem mit den Plänen, der Rentenversiche- rung mit Hilfe und zu Lasten der Krankenversicherung wieder auf die Sprünge zu helfen, das Vertrauen aller in die Stabilitätsbemühungen unterhöhlt.

Die Absichten der Bundesregierung führen nicht zum Ziel. Die Renten- versicherung wird zwar .entlastet, aber nicht saniert. Beitragserhöhun- gen in der Rentenversicherung wer- den unvermeidbar. Auch die Kran- kenversicherung, die nun zusätzlich belastet werden soll, muß zwangs- läufig notleidend werden. Hier muß sich der Bundesrat seiner Verant- wortung voll bewußt sein. Im Kran- kenhauswesen zum Beispiel sind Engpässe im Investitionsbereich und bei der Deckung der laufenden Kosten nicht mehr auszuschließen, wenn die Absichten der Bundesre-

gierung in die Tat umgesetzt

werden.

~ Eine Solidargemeinschaft darf nicht auf diese Weise mißbraucht werden. Es besteht die unabweisba- re Gefahr, daß mit einem finanziellen Ausgleichsgebot des einen Versi-

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 1 vom 6. Januar 1977 3

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Die Information:

Bericht und Meinung

Gesundheitspolitik im Schatten der Rentenprobleme

cherungszweiges zu Gunsten eines anderen, in diesem Fall der Kran- kenversicherung zu Gunsten der Rentenversicherung, das geglieder- te System der sozialen Sicherung bedroht wird. Die Folge könnte eine völlige Vermischung aller Versiche- rungszweige sein, woraus letztlich die totale Einheitsversicherung ent- stehen muß. Dieser Entwicklung muß ein Riegel vorgeschoben wer- den. Unser auf dem Grundsatz der Selbstverwaltung aufgebautes ge- gliedertes System hat sich bewährt.

Es gilt zu verhindern, daß es abge- schafft wird. Die Eigenständigkeit der Versicherungszweige muß bei- behalten werden. Jeder Zweig muß für sich finanzierbar bleiben. Dieses Prinzip ist jetzt von der Bundesre- gierung, wahrscheinlich in voller Kenntnis aller Konsequenzen, durchbrechen worden." DUO Mischnick zur

Gesundheitspolitik

... "Die(se) tatsächliche Entlastung der Rentenversicherung führt zu ei- ner Mehrbelastung der Krankenver- sicherung, weil nunmehr die tat- sächlichen Kosten an der richtigen Stelle transparent werden.

..,.. ln der Krankenversicherung be- stehen aber für Gesetzgeber und Selbstverwaltung Möglichkeiten zur Dämpfung des Kostenanstiegs, die in der Rentenversicherung nicht vorhanden sind. Das vorgesehene Kostendämpfungsprogramm wird die Mehrbelastung der Krankenver- sicherung allerdings nur zum Teil auffangen können. Die F.D.P. hält nichts davon, diesen Tatbestand zu verschleiern. Die vorgesehene An- hebung der Beitragsbemessungs- grenze stößt sowohl bei den Orts- krankenkassen wie auch bei den Er- satzkassen und der privaten Kran- kenversicherung auf viel Kritik. Man- ches davon ist einer Prüfung wert.

Das Kostendämpfungsprogramm in der Gesundheitspolitik zielt entspre- chend den Forderungen des neuen Gesundheitspol iti sehen Programms der F.D.P. darauf ab, die Einfluß- möglichkeiten der Selbstverwal- tung, aber auch des einzelnen Versi-

cherten entscheidend zu verstärken, um die Wirtschaftlichkeit und Lei- stungsfähigkeit unseres freiheitli- chen Gesundheitswesens auch in Zukunft sicherzustellen. Schwer- punkte sind:

G) Eine bessere Verbindung von ambulanter und stationärer ärztli- cher Versorgung, vor allem durch einen Ausbau der belegärztlichen Tätigkeit und durch eine verstärkte Zulassung von Krankenhausärzten zur kassenärztlichen Versorgung.

CD

Im Kassenarztrecht die gesetz- liche Absicherung der Empfeh- lungsvereinbarungen auf Bundes- ebene, die sich in der Praxis der Selbstverwaltung entwickelt und be- währt haben. Diese Bundesempfeh- lungen sollen unter Berücksichti- gung gesamtwirtschaftlicher Krite- rien abgegeben und durch die Ver- bände der Landesebene entspre- chend deren regionalen und struk- turellen Besonderheiten konkreti- siert werden.

..,.. Ferner soll die Selbstverwaltung im Bereich der Pflichtkassen die Lei- stungsbewertung nach ihren Ge- bührenordnungen - also nicht die Vergütung dieser Leistungen - an das moderne Gebührenrecht der Er- satzkassen angleichen. Entspre- chendes ist für die amtliche Gebüh- renordnung vorgesehen. Diese Maß- nahmen stärken die Stellung der Selbstverwaltung im gegliederten System; Einheitshonorare und eine Einbeziehung der Ersatzkassen in das allgemeine Kassenarztrecht wird es auch künftig nicht geben.

Die Selbstverwaltung der Pflichtkas- sen, der Ersatzkassen und der Kas- senärzte hat mit ihren letzten Hono- rarabkommen einen entscheiden- den Beitrag zur Dämpfung des Ko- stenanstiegs geleistet. Die vorge- schlagenen Maßnahmen stellen si- cher, daß die Selbstverwaltung ihre Politik der Kostendämpfung im staatsfreien Raum fortsetzen kann. Im Vertrauen auf die Eigenverant- wortung der Selbstverwaltung ha- ben wir davon abgesehen, den Um- fang des Honorarvolumens gesetz- lich zu begrenzen.

G) Im Krankenhausbereich ist eine größere Wirtschaftlichkeit zwingend

4 Heft 1 vom 6. Januar 1977 DEUTSCHES ARZTEBLATT

geboten. Dazu wollen wir die Be- darfsplanung verbessern, den Bet- tenüberschuß abbauen, die Verweil- dauer senken, strukturelle Änderun- gen wie abgestufte Pflege und Be- handlung, ferner krankenhausentla- stende Einrichtungen wie Nachsor- gekliniken und Sozialstationen vor- sehen, den geltenden Gewinn- und Verlustausgleich abschaffen sowie die staatliche Festsetzung der Pfle- gesätze durch Pflegesatzverhand- lungen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern ersetzen. Auch die vorgesehene Verbindung von ambulanter und stationärer Versor- gung wird kostensteigernde Doppel- arbeit vermeiden und für eine größe- re Wirtschaftlichkeit sorgen.

..,.. Im Krankenhausbereich hält die F.D.P. auf mittlere Sicht die größten Einsparungen für möglich.

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Schließlich sollen die Arzneimit- telverschreibungen der Kassenärzte sowie die Labor- und Materiallei- stungen für Zahnersatz in die Hono- rarverhandlungen von Krankenkas- sen und Kassenärzten einbezogen werden. Die Transparenz des Lei- stungsaufwandes für das einzelne Mitglied der gesetzlichen Kranken- versicherung soll verbessert, Vor- aussetzungen für die Durchführung von Modellversuchen mit Wahltari- fen in diesem Bereich untersucht und der Leistungskatalog der ge- setzlichen Krankenversicherung überprüft werden, um Fehlentwick- lungen und mißbräuchlichen Inan- spruchnahmen entgegenzutreten. Der Erfolg dieser Maßnahmen und damit die Freiheitlichkeit unseres Gesundheitswesens hängt aber nicht zuletzt davon ab, daß die ver- schiedenen Träger, aber auch jeder einzelne Versicherte, ihre Verant- wortung und ihre Möglichkeiten zur Dämpfung des Kostenanstiegs voll wahrnehmen. Wenn die Selbstver- waltung bei diesen Aufgaben ver-

sagt, beschwört sie staatlichen Diri-

gismus herauf. Wir Liberalen bauen auf die Vernunft und das Verantwor- tungsbewußtsein aller Beteiligten. Nur auf dieser Grundlage bleibt un- ser freiheitliches, vom pluralisti- schen Zusammenwirken getragenes Gesundheitssystem gesichert." fdk

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