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I 126/2000

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I 126/2000 BVE 16. August 2000 49C

Interpellation

2489 Flückiger, Schwarzenburg (SP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 05.06.2000

Verpasst der Kanton Bern Bahn 2000-Bundesgelder?

Bahn 2000 2. Etappe

Für die zweite Etappe Bahn 2000 ist in der FinöV-Vorlage ein Investitionsvolumen 5,9 Milliarden Franken vorgesehen. Diese Investitionsmittel sind für Linien- und Knoten- Ausbauten im Anschluss an die Bahn 2000-Arbeiten der ersten Etappe bestimmt. Inhaltlich muss die zweite Etappe noch konkretisiert werden. Spätestens bis Frühjahr 2001 haben die Kantone zuhanden des Bundes ihre Finanz-Bedürfnisse aufgrund von Entwicklungs- konzepten und der daraus abgeleiteten Angebotskonzepte und Investitionsvorhaben anzumelden. Dem Kanton Bern würde aufgrund der Einwohnerzahlen anteilmässig gegen 1 Milliarde Franken „zustehen“.

Der Kanton Zürich hat aufgrund der beiden Studien „Verkehrsentwicklung“ vom September 1999 und „Bahnperspektiven“ vom Januar 2000 bereits einen Finanzbedarf von 2,2 Milliarden Franken angemeldet. Andere Kantone - so auch der Kanton Bern - sind momentan daran, Grundlagenarbeit zu leisten. Es besteht die Gefahr, dass diese Arbeiten aufgrund der bestehenden Finanz- und Personalknappheit nicht termingerecht abgeschlossen werden können.

Zudem ist die bestehende Investitionsplanung des Kantons nur ungenügend auf diese Finanzierung ausgerichtet. Wenn sich der Kanton nicht oder nicht in genügendem Masse an der Finanzierung beteiligt, können auch die Bundesgelder nicht ausgelöst werden. Die für Bahn 2000 2. Etappe einzusetzenden Mittel sind mit den Nachbarkantonen des Espace Mittelland in enger Zusammenarbeit abzustimmen. Damit wird sichergestellt, dass die Verkehrsmärkte des Kantons Bern bis nach Fribourg, Neuchâtel, Solothurn und Olten vollumfänglich berücksichtigt werden können.

Agglomerationsverkehr

Der Bund hat sich in den letzten Jahren aus der Finanzierung des Agglomerationsverkehrs zurückgezogen. Die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung lebt jedoch heute in Agglomerationen, die unter einer starken Verkehrsüberlastung leiden. Zwar werden im Rahmen von Bahn 2000 2. Etappe auch Überlegungen zum Agglomerationsverkehr gemacht, es fehlen aber auf Bundesebene Mittel für die Finanzierung wichtiger Vorhaben im Agglomerationsverkehr (Tramausbauten, Verkehrstrennung, etc.).

Der Bahnhof Bern ist das Rückgrat vor allem für die Verknüpfung des nationalen Fernverkehrs mit dem regionalen und S-Bahn-Verkehr. Die heutigen Kapazitäten des Bahnhofs Bern reichen anerkanntermassen nicht aus, um den gesamten nationalen und den integrierten S-Bahn-Verkehr in Zukunft zu tragen. Diese Kapazitäten müssen

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spätestens nach der Inbetriebnahme der Bahn 2000 im Jahre 2005 ausgebaut und erweitert werden. Zu diesem Zeitpunkt werden die Verkehrsspinnen des nationalen Verkehrs auf die volle und halbe Stunde verschoben. Die S-Bahn Bern soll- um optimale Anschlüsse ans nationale Netz sicherzustellen - mit diesen Verkehrsspinnen möglichst eng verknüpft werden. Die Kapazitätsplanung für den Bahnhof Bern soll die möglichen Handlungsalternativen eines Ausbaus aufzeigen (wie zB zusätzliche Geleise, Vorbahnhof, Untertunnelung etc.).

Daraus sind die Investitionsvolumen grob zu schätzen. Die entsprechenden Arbeiten müssen im Frühjahr 2001 abgeschlossen sein.

Mangelnde Kapazitäten im Bahnhof Bern wären fatal, weil die öV-Erschliessung bekanntermassen ein zentraler Wettbewerbsfaktor jedes Wirtschaftsraumes, damit der Region Bern und des gesamten Espace Mittelland sind. Es darf nicht sein, dass der Grossraum Zürich einmal mehr die Investitionen zum Infrastrukturausbau zulasten der anderen Regionen, Agglomerationen und Kantone sichern würde.

Aufgrund der obigen Ausführungen ersuche ich den Regierungsrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Sind die Arbeiten zur Bahn 2000 2. Etappe so ausgerichtet, dass sie zügig durchgeführt und termingerecht abgeschlossen werden können, um dem Kanton Bern einen angemessenen Anteil der zur Verfügung stehenden Bundesgelder zu sichern?

2. Sind die notwendigen eigenen Mittel in der kantonalen Investitionsplanung vorgesehen resp. können diese sichergestellt werden?

3. Wie setzt sich der Kanton Bern - in Zusammenarbeit mit anderen Kantonen - für die Mitfinanzierung des Bundes im Agglomerationsverkehr ein?

4. Wird die Kapazitätsplanung für den Bahnhof Bern so angegangen, dass sie bis zum Frühjahr 2001 parallel zu den Arbeiten Bahn 2000 2. Etappe abgeschlossen werden kann (inkl. Eruierung des Investitionsbedarfs)?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 08.06.2000

Antwort des Regierungsrates

Der Bund hat die Konferenz der kantonalen DirektorInnen des öffentlichen Verkehrs (KöV) mit der Ausarbeitung von Grundlagen für die Bahn 2000, 2. Etappe, beauftragt. Die Aufgabe besteht darin, für den Zeithorizont bis 2020 Verkehrsprognosen zu erstellen und darauf aufbauend Angebotskonzepte zu entwickeln. Im Sinne einer Gesamtschau umfasst die Angebotsplanung neben dem Fern- und Regionalverkehr auch den Agglomerations- und Ortsverkehr. Die Arbeiten werden regionsweise durchgeführt und durch einen Steuerungsausschuss der KöV - in welchem der Kanton Bern durch den Vorsteher des Amtes für öffentlichen Verkehr vertreten ist - koordiniert.

Der Kanton Bern führt die vorgesehenen Planungsarbeiten im Rahmen des ESPACE MIT- TELLAND durch. Entsprechende Aufträge an ausgewiesene Experten wurden im Mai 2000 erteilt. Nachfrage- und Angebotsentwicklung bilden die Grundlage zur Bestimmung der zukünftigen Infrastrukturen im öffentlichen Verkehr.

Die einzelnen Fragen beantwortet der Regierungsrat wie folgt:

1. Ja. Der Terminplan des ESPACE MITTELLAND für die Planungsarbeiten ist auf die Vorgaben des Bundes ausgerichtet.

2. Aufgrund des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr ist ein Rahmenkredit für die Jahre 2001-2005 in Vorbereitung. Für die Investitionsbedürfnisse mit Zeithorizont 2005- 2020 sind die Resultate der erwähnten Studien zu Bahn 2000, 2. Etappe, abzuwarten.

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3. Die Interessen des Kantons Bern betreffend Agglomerationsverkehr werden im Rahmen der KöV wahrgenommen. Die KöV arbeitet in der Kommission Agglomerationsverkehr des Bundes mit, welche die Aufgabe hat, Lösungen für die Finanzierung künftiger Vorhaben zu erarbeiten.

4. Nein. Die Kapazitätsanalysen und die Infrastrukturplanung werden erst nach Vorliegen der Bedarfsprognose und der Angebotskonzepte angegangen (ab Frühling 2001). Die Festlegung der einzelnen Infrastrukturmassnahmen und deren Finanzierung wird in einer Gemeinschaftsplanung Bund / Kantone (KöV) / Transportunternehmen durchgeführt.

An den Grossen Rat

Referenzen

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