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(1)

DAS HOFZEREMONIELL DER MING

Von Peter Greiner, Freiburg

Das Interesse der sinologischen Forschung an dem für das konfuzianisch ge¬

prägte China so bedeutsamen und charakteristischen System der Riten (li ;|;^ )

ist in den letzten Jahrzehnten nicht sehr groß gewesen. Man hat sich zwar noch

mit dem religiösen Aspekt dieses Begriffes befaJät und ihn in einer Reihe von

Arbeiten über die chinesische Religion behandelt. Aber die mehr profane Sei¬

te ist weitgehend aus dem Blickpunkt gerückt. Im wesentlichen stehen dafür

nur die Übersetzungen der kanonischen Schriften des Konfuzjanismus und die

Berichte früherer Sinologengenerationen aus unmittelbarer Beobachtung zur

Verfügung. Dieses Desinteresse an dem profanen Aspekt der Riten ist aller¬

dings nicht erstaunlich, da sich hauptsächlich der Historiker des Themas an¬

nehmen müßte. Er findet jedoch hier sein vorwiegendes Bedürfnis nach Er¬

kenntnis der Ursachen der Entstehung und des Vergehens sich wandelnder Er¬

eignisse nicht befriedigt, da auf diesem Gebiet nur wenig Veränderungen in

kurzen Zeiträumen zu erwarten sind (l).

1. Die wichtigsten Quellen

Ein gleiches Desinteresse ist auch für die chinesische Geschichtsschreibung

festzustellen. Auch sie hat sich offensichtlich mehr und lieber mit anderen

Themen beschäftigt (2). Aber dieser Sachverhalt kann über die Fülle des den¬

noch zur Verfügung stehenden Quellenmaterials täuschen. Werfen wir nur ei¬

nen Blick in die amtliche Geschichtsenzyklopädie über die Ming-Zeit, das

Ming-shih ( 8fl j£ ): Von den insgesamt 332 Kapiteln dieses Werkes sind 75

sogenannte Aufzeichnungen oder Monographien (chih ) den mehr oder we¬

niger gleichbleibenden Erscheinungen der Geschichte gewidmet; allein 14 Ka¬

pitel von diesen handeln über die Riten. Mit den eigens und ausdrücklich als

Ritenkapitel bezeichneten Teilen des Ming-shih stehen aber andere in engstem

Zusammenhang, nämlich: 3 Kapitel mit Aufzeichnungen über die Musik (yüeh-

chih %i: ), 1 Kapitel über die Zeremonialgarden (i-wei chih ^ *^ )

und 4 Kapitel über Zeremonialgeräte, Wagen, Gewänder, Palastanlagen usw.

(yü-fu chih ^ ). In einem weiteren Zusammenhang mit den Riten¬

kapiteln stehen noch 3 Kapitel über die Astronomie (t'ien-wen chih ^'^^ ),

3 Kapitel über die Mantik (wu-hsing chih 5. IT ) und 9 Kapitel über das

Kalenderwesen (li-chih 1^ ^ )• Damit handeln also insgesamt 22 Kapitel

direkt von den Riten, und einschließlich der nur in loserem Zusammenhang

damit stehenden sogar 37 Kapitel von insgesamt 75 Monographien (3).

Die 14 Ritenkapitel des Ming-shih sind nach Sachgruppen unterteilt: Kap.

1-6 der Riten (MS 47-52) handeln von den Opfer- und Segensriten (chi-li* );

Kap. 7-10 (MS 53-56) vom Zeremoniell bei Festlichkeiten, z.B. Thronbester-

gung, Audienzen, Empfängen, Ernennungen usw. (chia-li ^a^t. )» amEnde

des 10. Kapitels (MS 56, S. llaff. ) finden sich die Etikette für den Empfang

von Staatsgästen bei Hofe, aber auch die beim Besucherempfang von Beamten

(2)

und gewöhnlichen Leuten aus dem Volk zu beachtenden Sitten (pin-li )•

Kap. 11 (MS 57) handelt von militärischem Zeremoniell, das allerdings im¬

mer nur auf den Kaiser bezogen ist (chün-li '^4f ); Kap. 12-14 (MS

58-60) handeln von den Trauerriten (hsiung-li \i{ if )• - Von diesen Ka¬

piteln sind nur die über das Zeremoniell bei Festlichkeiten und beim Gäste¬

empfang von Bedeutung für das Hofzeremoniell der Ming im engeren Sinne;

natürlich könnten hier auch noch die Trauerriten und das militärische Zere¬

moniell einbezogen werden. Die Opferriten sollten dagegen als spezifisch re¬

ligiöse Kulthandlung, auch wenn sie vom Kaiser als Pontifex Maximus voll¬

zogen wurden, nicht in den Begriff "Hofzeremoniell" eingeschlossen werden.

Die Bitenkapitel des Ming-shih bieten natürlich nur einen allgemeinen Uber¬

blick über dieses Gebiet, wenn auch ihr Umfang im ganzen schon sehr be¬

trächtlich ist. Einen großen Schritt weiter führt als zeitlich näher am Gegen¬

stand liegende und mehr an Einzelheiten bietende Quelle das Ta Ming hui-tien

( A^'^^i^ ) (4). Dieses Werk enthält die gesammelten Dienstvorschriften

aller Zivil- und Militärbehörden der Ming. Die Regelungen zu den Riten und

damit auch zum Hofzeremoniell finden sich hier in den Kapiteln zu den noch

zu nennenden Ämtern und Militärorganisationen. In groben Zügen ist aus dem

Ta Ming hui-tien ebenso wie auch schon aus dem Ming-shih zu erkennen, wie

diese Regelungen im Laufe der Zeit entstanden sind und weiterentwickelt wur¬

den. Zwar lassen sich neben den beiden genannten Werken noch andere ähn¬

liche zu Rate ziehen (5), aber wenn man darüberhinaus noch weiter den Ein¬

zelheiten der Entstehung und Entwicklung nachgehen will, bleibt nur die Suche

nach einschlägigen Eintragungen in dem großen Annalenwerk der Ming Shih-lu

( 9)^ 4^ ) übrig. Dort finden sich die Eingaben an den Kaiser zur Fest¬

legung bzw. Veränderung der Regelungen, Erörterungen in Rede und Gegen¬

rede usw. verzeichnet, so daß sich auch einiges über die Begründung einzel¬

ner Bestimmungen erfahren ließe. Außerdem könnte man aufgrund der Schil¬

derungen tatsächlich vollzogener Zeremonien ein lebendigeres Bild über den

jeweiligen Anlaß, die Begleitumstände und nicht zuletzt auch den eigentlichen

Sinn des ganzen gewinnen (6). - Einiges Anschauungsmaterial über die Auf¬

stellung der verschiedenen Gruppen, die am Hofzeremoniell teilnahmen, so¬

wie über die dabei gebrauchten Gewänder, Gerätschaften und Gefährte findet

sich in der Enzyklopädie San-ts'ai t'u-hui ( .H./l"!®'^ ) (7).

Vielleicht erscheint die Erörterung der Quellen in diesem Rahmen trotz an¬

gestrebter Knappheit immer noch als zu ausführlich. Es soll jedoch damit ge¬

zeigt werden, ein wie weites Feld die Sinologie hier bisher brachliegen ließ.

Obschon man in anderen Fachrichtungen erheblich größere Schwierigkeiten

beim Auffinden und Erschließen von Quellenmaterial hatte, liegen dort bereits

wesentlich ausführlichere Studien über das Hofzeremoniell anderer Zeiten und

Herrscherhäuser vor als in der Sinologie über das an den chinesischen Kaiser¬

höfen (8).

Aufgrund der überreichen Fülle war bei der Heranziehung der Quellen für die

folgenden Ausführungen eine straffe Beschränkung notwendig. Im wesentlichen

wurden die Abschnitte der Ritenkapitel des Ming-shih über die Thronbestei¬

gung, die Großen Hofaudienzen und die regelmäßigen Hofaudienzen sowie der

Abschnitt über die kaiserlichen Gewänder benutzt.

(3)

2. Die am Hofzeremoniell beteiligten Behörden

Die Wertschätzung und Bedeutung der Riten im konfuzianischen Kaiserreich

Chinas zeigt sich deutlich an der Zahl der Behörden, die direkt oder indirekt

an deren Durchführung beteiligt waren (9).

1. Das Ritenministerium (li-pu ) - eins der sechs Ministerien -

mit den Abteilungen für Zeremoniell, für Opfer, für Gästeempfang und

für Materialbeschaffung (i-chih- , tz'ü-chi-, chu-k'o- und ching-shan

ch'ing-li szu ( ^l^.^l i^iJt*: ) (10). Dem Ri¬

tenministerium unterstellt waren:

a) das Kurieramt (hsing-jen szü A ) zum Uberbringen kaiser¬

licher Befehle, Patente, Belehnungen, Grabopfer, Gesandtschaften

etc. (ll),

b) das Siegelstecheramt (chu-yin chü ß\ ) (l2),

c) das Musikamt (chiao-fang szü i^/S i] ) (l3).

Eng in Zusammenarbeit mit und unter indirekter Kontrolle des Ritenmini¬

steriums standen:

2. das Staatsopferamt (t'ai-ch'ang szü ^ '.f "tf ) für die Opfer an Him¬

mel und Erde, Sonne und Mond, den göttlichen Landmann, die früheren

Könige und Kaiser, die Getreidegottheiten und in den kaiserlichen Mau¬

soleen (14), - sowie

3. das Truchseßamt (kuang-lu szü ), welches die Speisen und

Getränke für die Opfer, Festbankette usw. vorbereiten ließ (l5), und

4. der Hof für das Staatszeremoniell (hung-lu szü ), welcher

die Zeremonienmeister, Palastordner und Helfer stellte (l6).

Diese allein mit den Riten und dem Zeremoniell befaßten Amter waren

zwar entsprechend ihrem geringeren Aufgabenumfang kleiner als andere Be¬

hörden im gleichen Rang; aber sie waren doch mit verhältnismäßig hohen

Rängen ausgestattet.

Indirekt mit dem Hof zeremoniell befaßt waren:

5. die Abteilung für die Staatswagen (chü-chia ch' ing-li szü ^%\>% )

im Kriegsministerium (ping-pu ^ ), welche die Leibwache und die

Zeremonialgarden auszurüsten hatte (l7), und

6. die Abteilung für Bau- und Fabrikationsarbeiten (ying-shan ch'ing-li

szü ) im Arbeitsministerium (kung-pu X^f) (l8),

welche in Zusammenarbeit mit den Fabrikationsbüros (chü ^ ) der

Eunuchenämter (l9) die Zeremonialgeräte etc. herstellen ließ.

Weiterhin ist zu nennen:

7. der Hauptuntersuchungshof (tu ch'a-yüan ^ ft. ), der Untersu¬

chungszensoren ( chien-ch ' a yü-shih ^'^^'^^ ) zur Überwachung

der Einhaltung des Zeremoniells und der allgemeinen Disziplin ab¬

ordnete (20); dabei wurden diese Zensoren von Palastordnern des Ho¬

fes für das Staatszeremoniell unterstützt.

8. Im Hofzeremoniell nahm auch das Militär einen bedeutenden Platz ein.

Von den 22 dem Kaiser unmittelbar unterstehenden Persönlichen Trup¬

pen (ch'in-chün ) waren die Brokatuniform-Brigade (chin-i wei

t^M'^t'i ), die Fahnenträger-Brigade (ch'i-shou wei ) und

die Chin-wu-Brigade (chin-wu wei ^ ^ %1 ) die bedeutendsten und

nahmen als Leibwachen, Zeremonialeskorten und Palastwachen wichtige

Funktionen wahr. Daneben gab es auch noch einige Spezialformationen

aus den Militärlagern der Hauptstadt (ching-ying ;f; ^ ) (21).

(4)

Die bisher genannten Ämter und Organisationen wurden nur für das Zere¬

moniell im offiziellen Teil des Palastes und auch außerhalb desselben heran¬

gezogen. Für das Zeremoniell im inneren und mehr privaten Teil des Palastes

waren die Eunuchenämter und die Hofdamenämter zuständig (22). Das gilt so¬

wohl für Zeremonien, in deren Mittelpunkt die Person des Kaisers stand, als

auch und vornehmlich für solche Zeremonien, in deren Mittelpunkt die Kaiser¬

innen, kaiserlichen Nebenfrauen, Prinzessinnen usw. standen. - Dieser im

privaten Bereich des Palastes abgehaltene Teil des Hof Zeremoniells ist auch

nur aus Regelungen bekannt, die sich auf Festlichkeiten beziehen, die in der

Hauptsache im offiziellen Teil des Palastes abgehalten wurden. Über das Hof¬

zeremoniell im privaten Bereich zu gewöhnlichen Zeiten sind sonst nur spär¬

liche Informationen zugänglich (23).

3. Die Hauptmerkmale des Hofzeremoniells der Ming

Im Mittelpunkt der weitaus meisten rituellen Handlungen des chinesischen

Staates stand der Kaiser als Oberster Priester und Herrscher. Die priester¬

iiche Rolle des Kaisers als Pontifex Maximus soll hier außer Betracht blei¬

ben und allein das Hofzeremoniell als Ausdruck monarchischer Repräsenta¬

tion (24) im profanen Bereich in den Blickpunkt gerückt werden. Es sei aber

klar vermerkt, daß jedem bedeutenderen Hofzeremoniell eine religiöse Kult¬

handlung vorausging und somit auch dem profanen Bereich eine gewisse Weihe

verlieh.

a) Die Stellung des Kaisers

Nach der konfuzianischen Anschauung leitet der chinesische Kaiser die Le¬

gitimation seiner Herrschaft vom Mandat des Himmels ab, das ihm als dem

würdigsten der Menschen zuteil wurde. In der Praxis bedeutet das, daß der

politisch und militärisch stärkste Machthaber oder ganz einfach der in einer

etablierten Dynastie zum Kronprinzen bestimmte Thronerbe an die Spitze des

Reiches trat. Folglich gab es auch keinen Höher- oder Gleichgestellten, aus

dessen Hand der Kaiser Würde und Amt entgegenzunehmen hatte, wie etwa

der Papst oder die Kaiser des europäischen Mittelalters. Ihm wurde von der

Schar der Beamten und Offiziere und von Vertretern der Ältesten aus dem

Volk eine Bittschrift überreicht, in der er gebeten wurde, den Thron zu be¬

steigen (25). Der erste Ming-Kaiser T'ai-tsu ließ zur Erstbesteigung seinen

Thron am Himmelsaltar vor der Hauptstadt aufstellen. Die späteren Kaiser

der Ming-Dynastie haben den Thron im Palast bestiegen. Folglich war damit

wohl nur der Anspruch auf die Gründung einer neuen Dynastie nach Ablösung

der alten zum Ausdruck gebracht (26). Der erste Ch'ing-Kaiser hat das

nicht getan; von früheren Dynastien ist diese Sitte nicht bekannt (27). Bei

der erstmaligen Thronbesteigung T'ai-tsu's waren die höchsten Reichsbe¬

amten beim Anlegen der kaiserlichen Gewänder und des Perlenschnurbaretts

behilflich. Da sie sich dabei nur in demütiger Haltung der Person des Kai¬

sers nähern durften, kann das Anlegen der Gewänder nicht als symbolische

Handlung zur Verleihung der Kaiserwürde angesehen werden (28). Überhaupt

fehlt jede Übergabe von Herrschaftssymbolen oder Reichsinsignien; auch dem

kaiserlichen Gewand, das im Grundmuster dem Zuschnitt der Amtstracht der

hohen Beamten völlig gleich war, kam diese Bedeutung nicht zu, - es ist eher

die Amtstracht des höchsten Würdenträgers des Reiches, um nicht gar den

Ausdruck "Uniform mit dem höchsten Rangabzeichen" zu gebrauchen (29).

(5)

Auch der Kaiserthron scheint eine solche sinnbildliche Funktion nicht ge¬

habt zu haben.

Dennoch war die Stellung des Ming-Herrschers durch andere äußerlich

sichtbare Merkmale deutlich hervorgehoben. Gewöhnlich stand der Thron in

einer der Palasthallen. Der Thron in der Haupthalle des Palastes stand in

zwei Meter Höhe auf einer Stufenterrasse und war durch einen Vorhang ver¬

deckt. Der Vorhang wurde immer erst dann aufgerollt, wenn der Kaisersich

auf den Thron gesetzt hatte. Die Palasthalle durfte gewöhnlich nur von den ho¬

hen Beamten und Offizieren, von der Leibwache und von Palastordnern betre¬

ten werden. Vor dem Palast, der auf einer etwa 10 Meter hohen Terrasse

stand, schob sich die Terrasse in drei Stufen 40 Meter weit nach Süden in den

Vorhof hinein. Der nahezu quadratisch angelegte Vorhof, der ringsherum von

Gebäuden und Mauern umschlossen war, maß etwa 170-180 Meter in der Länge

und Breite. Hier versammelte sich die übrige Schar der Beamten und Offi¬

ziere zur Audienz. Unter diesen Umständen war der Kaiser bei den Hofver¬

sammlungen den Blicken der weitaus meisten Teilnehmer ehtrückt und konnte

nur von einigen Auserwählten wahrgenommen werden (30). Die Einzigartig¬

keit der Stellung des Kaisers wurde in der Ming-Zeit noch dadurch unterstri¬

chen, daß die Kaiserin bei den Audienzen für die Schar der Beamten nicht zu¬

gegen sein und auch niemals neben dem Kaiser auf dem Thron sitzen durfte (3l)

Obschon das ganze Hofzeremoniell auf die Person des Kaisers allein ausge¬

richtet war, fiel ihm außer der Repräsentation seiner Persönlichkeit im Mit¬

telpunkt der Handlung keine weitere Aufgabe oder Funktion zu; im Grunde

wurde sogar jede naturnotwendige Bewegung des Kaisers, wie z.B. das An¬

legen der Kaiserlichen Tracht, der Einzug in den Palast oder die Schritte zum

Thronsitz hinauf vor der Masse der Versammelten möglichst verborgen ge¬

halten, indem dabei der Kaiser niemals in Person sichtbar wurde. So erscheint

der Kaiser als der ruhende Pol des Geschehens, der allein seinen Blick über

die Schar der Versammelten hinweg nach Süden gerichtet hielt, während die

Blicke der Hofversammlung alle nach Norden in Richtung auf ihn gewandt waren

Ohne zu handeln nahm er die Ausstrahlung des himmlischen Prinzips auf und

ließ sie auf seine Untertanen zurückstrahlen. Als sichtbares Zeichen seiner

letztgültigen Entscheidungsgewalt über alle Angelegenheiten im Reiche stand

vor dem Thron auf einem Tisch das Kaiserliche Siegel, das von einem eigenen

Amt aufbewahrt und dort aufgestellt wurde (32).

b) Die Teilnehmer an der Hofversammlung

Bevor sich der Kaiser auf den Thron begab, hatte sich die Hofversammlung

bereits eingefunden. Ein Paukensignal gab das Zeichen zur Aufstellung vor

dem Mittagstor (wu-men ^ )> dem südlich gelegenen Eingangstor zur

Verbotenen Stadt (33). Beim zweiten Paukensignal zogen die Versammelten

unter dem Klang der Musik des Hoforchesters durch Seitentore in den Vorhof

vor dem Feng-t'ien-Tor oder durch dieses Tor hindurch bis in den Vorhof vor

dem Feng-t'ien-Palast, der Haupthalle der ganzen Palastanlage (34). Dort

blieben sie nach Norden gewandt stehen. Dann zog beim dritten Paukensignal

eine Abordnung der höchsten Beamten zum Hua-kai-Palast, der hinter der

Haupthalle stand (35). Dort wurde der Kaiser nach fünf Verbeugungen gebe¬

ten, sich auf den Thron zu begeben. Der Kaiser wurde dann unter dem Spiel

des Hoforchesters in einer Sänfte zum Thron geleitet. Sobald der Kaiser dort

Platz genommen hatte, wurde der Vorhang vor dem Thron aufgerollt, und vier

(6)

Konstabier der Leibwache ließen vor der Thronhalle die Signalpeitschen knal¬

len. Daraufhin gingen die Ordner des Hofes für das Staatszeremoniell daran

die Reihen der Beamtennach Rängen geordnet auszurichten. Die Beamten

wurden in zwei Reihen so aufgestellt, daß der von Süden nach Norden genau

durch die Mitte des Mittagstores und des Feng-t'ien-Tores auf die Mitte des

Feng-t'ien-Palastes zulaufende Innere Pfad (nei-tao ) (36) freiblieb.

Dieser Pfad durfte nur von der kaiserlichen Sänfte benutzt werden. Nach der

Einzugsordnungstand vornean die Leibwache mit ihren Offizieren, die zu¬

erst einzogen. Ihnen folgten die in der Nähe des Kaisers diensttuenden Be¬

amten und Offiziere. Dann folgten die Träger von Adelstiteln - zumeist Mili¬

tärs - , dann die hohen Offiziere der fünf Generalinspekteurs-Quartiere (wu-

chün tu-tu fu), und dann erst die Beamten der sechs Ministerien, der Haupt-

stadtpräfektur und schließlich die Beamten aller übrigen Behörden der Haupt¬

stadt. Das Fehlen der meisten Offiziere läßt sich zum Teil mit dem ständigen

Wachdienst zur Sicherung der Hauptstadt und des Palastes erklären. Zur Pa¬

last- oder Torhalle, in der der Thron aufgestellt war, hatten nur folgende Be¬

amte Zutritt: In der östlichen Reihe, an der bevorzugten Seite links vom Kai¬

ser, standen die leitenden Beamten des Inneren Kabinetts (früher die des

Premierministeriums) (37), der sechs Ministerien und des Hauptuntersu¬

chungshofes, die siegelführenden Zensoren der 13 Kontrollbereiche, die Be¬

amten der Reichsregistratur (t'ung-cheng szu), des Obersten Rechtshofes

(ta-li szü), des Staatsopferamtes, des Hofes der Gestütsverwaltung (t'ai-

p'u szü), der Hauptstadtpräfektur, der Han-lin-Akademie, des Erziehungs¬

amtes für den Kronprinzen (chan-shih fu), des Truchseßamtes, des Kaiser¬

lichen Siegelamtes (shang-pao szü), des Amtes der Leibärzte (t'ai-i yüan)

die Auditeure der fünf Generalinspekteurs-Quartiere sowie die Beamten des

Hauptstadt-Landkreises; in dieser Reihe standen auch die Hofprotokollanten

(ch'i-chü chu kuan % 'g ). - In der westlichen Reihe standen vor¬

wiegend die hohen Offiziere, nämlich die Generalinspekteure der fünf Quar¬

tiere, die Kommandeure der Brokatuniform-Brigade, welche die Geheim¬

polizei stellte, - die siegelführenden Kommandeure jeder Brigade der Haupt¬

stadt und von den Zivilbeamten die Revisoren (chi shih-chung) und die Schrei¬

ber im Zentralsekretariat (chung-shu sheh-jen) (38). Auch die leitenden Be¬

amten des Hofes für das Staatszeremoniell hatten Zutritt zur Thronhalle, aber

sie stellten sich wohl nicht in den genannten Reihen auf, weil ihnen die Lei¬

tung des Zeremoniells oblag (39).

Die Eunuchenbeamten durften nach den amtlichen Regelungen nicht am Hof¬

zeremoniell im offiziellen Teil des Palastes teilnehmen. Aus der Geschichte

der Ming-Dynastie ist aber bekannt, daß sie häufig und in naher Stellung zum

Kaiser zugegen waren. Den bedeutendsten Eunuchen wurde sogar der Triumph

zuteil, den Kaiser zu vertreten. In welcher Form dann die eigentlich dem

Kaiser zugedachten Ergebenheitsbekundungen vonstatten gingen, ist noch nicht

genau bekannt. Wahrscheinlich hat man sich so verhalten, als ob der leere

Thron besetzt wäre, was leicht möglich war, da der Kaiser im Zeremoniell

keine aktive Funktion hatte. Auf keinen Fall haben die Eunuchen oder ande¬

re Stellvertreter des Kaisers sich auf den Thron begeben dürfen. Wenn der

Kronprinz anstelle des Kaisers die Audienzen abhielt, gab es dafür jeweils

ein eigenes Zeremoniell (40).

(7)

c) Huldigung und Ergebenheitsbezeugung an den Kaiser

Als Ming T' ai-tsu auf dem Gelände des Himmelsaltars in Nanking erst¬

mals den Thron seiner neugegründeten Herrschaft bestieg, wurden ihm so¬

wohl von den Beamten und Offizieren als auch von den Ältesten aus der Be¬

völkerung der Hauptstadt an Ort und Stelle Glückwünsche dargebracht. Be¬

amte, Offiziere und Älteste führten dann gemeinsam einen wohl zeremoniell

geregelten Tanz (wu-tao * S5 ) auf und ließen dreimal den Hochruf "Wan¬

sui ( :i, ^ )!" erschallen (4l). Der Hochruf bedeutet etwa: Zahllose Jahre

soll der Kaiser leben! Bei der unmittelbar darauf im Palast nochmals statt¬

findenden Ergebenheitsbezeugung waren dann wie gewöhnlich auch später

keine Vertreter aus dem Volk zugegen.

Das Zeremoniell der Huldigung oder der Ergebenheitsbezeugung im Pa¬

last wurde vollzogen anläßlich der Thronbesteigung eines neuen Kaisers und

bei den Großen Hofaudienzen am Neujahrstage, zur Zeit der Wintersonnen¬

wende und am Geburtstage des Kaisers. - Bei den regelmäßigen Audienzen

am Neumonds- und am Vollmondstage sowie bei Arbeitskonferenzen und an¬

deren Gelegenheiten sah das Zeremoniell nur eine verhältnismäßig knappe

Ehrerbietungszeremonie vor.

Wenn die Versammlungsteilnehmer sich alle mit Hilfe der Ordner auf ihre

Plätze in den Reihen begeben hatten, verharrten sie zunächst stehend. Auf

den Ruf der Ordner hin vollzogen sie dann unter den Klängen des begleitenden

Hoforchesters vier Verbeugungen. Dann trugen einige Beamte mit Hilfe von

Ordnern die Glückwunschadressen aller Behörden und Beamten vom Vorhof

in die Thronhalle hinein und gingen dann wieder auf den Vorhof zurück. In

der Thronhalle wurden die Adressen von anderen Beamten entgegengenommen

und mit Hilfe der Ordner in der Halle geöffnet und kniend verlesen. Nach der

Verlesung gingen auch diese Beamten auf den Vorhof zurück. Danach verbeug¬

ten sich alle Versammelten wieder viermal, begleitet von den Klängen des

Hoforchesters. Es folgte ein Tanz. Anschließend stimmten die Ordner die Hoch¬

rufe an, die von der ganzen Versammlung dreimal erwidert wurden. Danach

vollzog die ganze Versammlung unter den Klängen der Musik den Kotau (Stirn¬

aufschlag) und verbeugte sich noch einmal viermal. Dann kniete die ganze Ver¬

sammlung nieder, und ein Sprecher aus ihrer Mitte begab sich auf die Stufen

zur Thronhalle und hielt eine kurze Glückwunschrede mit einigen vorgeschrie¬

benen Formeln. Dann folgten wieder Niederwerfung und Verbeugung. Schlie߬

lich reichte der Hof für das Staatszeremoniell eine Eingabe mit der Mitteilung

ein, daß das Zeremoniell beendet sei. Daraufhin wurden die Signalpeitschen

betätigt, und die Kaiserliche Sänfte verließ unter den Klängen des Hoforche¬

sters die Versammlung. Wenn das Hoforchester geendet hatte, zogen die Ver¬

sammelten aus.

Bei den regelmäßig am Neumonds- und am Vollmondstage abgehaltenen Hof¬

versammlungen und bei den Arbeitssitzungen erschien der Kaiser in einem

einfacheren Gewand und trug eine lederne, kegelförmige Kappe. Das Zere¬

moniell zur Ergebenheitsbezeugung wurde stark vereinfacht, und es wurden

vor allem keine Glückwunschadressen verlesen. Bei den Beratungen durften

die Beamten sitzen, und nur wer eine Eingabe zu machen hatte blieb stehen.

Im Vollzug des Zeremoniells war den Teilnehmern, wie sich zeigte, kein

Raum für spontane Äußerungen gegeben. Jede Bewegung und jede Kundgebung

waren in Zeitpunkt und Ablauf genau vorgeschrieben, und vom Anfang bis zum

Ende wurde die Versammlung von den Ordnern gegängelt und von Zensoren

und Ordnern streng beaufsichtigt.

(8)

d) Die Sicherheitsvorkehrungen

Das Bild des Hofzeremoniells der Ming wäre unvollständig, wenn nicht

wenigstens in kurzen Zügen auf die äußeren Umstände, unter denen es sich

vollzog, eingegangen würde.

Die Hauptstädte Peking und Nanking (42) waren riesige Festungen. In

Peking war die sogenannte Innere Stadt mit den Kaiserlichen Palästen durch

eine hohe Mauer von der Äußeren Stadt für die gewöhnliche Bevölkerung ab¬

getrennt. Der offizielle für die Hofversammlungen bestimmte Teil des Pa¬

lastes war ebenfalls von hohen Mauern umgeben. In Peking waren mindestens

400.000 Mann und in Nanking mindestens 270.000 Mann Soldaten stationiert (43)

Allein etwa zwanzig Brigaden zu gewöhnlich 5.600 Mann waren für den Wach¬

dienst auf den Mauern von Peking bestimmt (44). Bei den Großen Hofkonfe¬

renzen standen in der Thronhalle allein mindestens 140 Leibwächter. Weit über

50 Mann sicherten die Thronhalle von außen. Über 140 Mann sicherten die Ter¬

rassen und Balustraden vor der Thronhalle, und über 4.000 Mann standen auf

dem Vorhof. Bei den gewöhnlichen Audienzen waren immer noch über 2.000

Mann auf dem Vorhof. Die gesamte Hofwache war aus 5-6 Kontingenten zu¬

sammengesetzt, die in einzelne Trupps aufgeteilt und so untereinander ver¬

mischt aufgestellt wurden: dadurch drängt sich die Vermutung auf, daß sie

nicht nur die Hofversammlung sondern auch sich gegenseitig bewachen soll¬

ten. Die Wachsoldaten, die in unmittelbarer Nähe zu den im Vorhof versam¬

melten Audienzteilnehmern standen, hielten ihre Waffen einsatzbereit in der

Hand und konnten so aus dem Stand losschlagen. Um Eindringlinge am Be¬

treten des Palastes zu hindern, wurden von der Brokatuniform-Brigade zu¬

sammen mit Zensoren und Revisoren Kontrollen an den Zugängen durchge¬

führt. Diese Brigade ließ auch in der Versammlung Spitzel einsetzen (45).

Ohne Zweifel dienten die Zeremonialgarden und Zeremonialeskorten der

Leibwachen mit prächtigen Uniformen, Zeremonialwaffen, Fahnen und Em¬

blemen sowie mit der Aufstellung der von ihnen geführten Prunkwagen, Ele¬

fanten und Pferde auch zur Entfaltung von Pomp und Glanz. Aber wie die

Prachtentfaltung selbst ein Mittel der Einschüchterung sein kann und oft auch

tatsächlich ist, so konnte sie doch nicht über die durch den Aufmarsch eines

so gewaltigen Leibwachenaufgebotes zum Ausdruck gebrachte Drohung hinweg¬

täuschen (46).

4. Zusammenfassung

Aus der Betrachtung des Hofzeremoniells der Ming ergibt sich mit genü¬

gender Deutlichkeit, daß die Ming-Herrschaft sich kaum auf eine breite Zu¬

stimmung im Volke oder auch nur in seiner eigenen Beamtenschaft und in

seinem Militär als tragende Stütze verlassen mochte. Zur eigenen Verge¬

wisserung und zur Indoktrination und Einschüchterung der Untergebenen wur¬

de daher die äußerliche Kundgebung einer solchen Zustimmung durch straffe

Regelungen geboten und mit Hilfe eines Systems der Gängelung, Kontrolle

und Drohung durchgesetzt. Ähnlich wie sich unter der Herrschaft der Ming

die widerstreitenden politischen Kräfte gegenseitig im Gleichgewicht hielten

und dem Kaiser die Rolle eines unbeteiligten und seine Gunst nach bloßer Will¬

kür vergebenden Zuschauers gestatteten, so war dem Kaiser auch im Hof¬

zeremoniell diese Rolle des unbeteiligten und über alles erhabenen Betrach¬

ters gestattet. Paradoxerweise ergab sich daraus, daß die Institution des

(9)

Kaisertums in diesem System zwar unentbehrlich und damit nahezu vollständig

vor Bedrohungen von innen gesichert war; aber die Person des Kaisers war

dabei durchaus entbehrlich und eigentlich ohne Schwierigkeiten ersetzbar. So

konnten sich die verschiedenartigsten Persönlichkeiten auf dem Kaiserthron

der Ming halten, und ob ihre Herrschaft ein Glück oder ein Verhängnis für

ihre Untertanen war, hing weitgehend von ihrer Willkür ab. Insofern war das

Hofzeremoniell der Ming keineswegs nur ein höfisches Spiel abseits der rau¬

hen fxslitischen Wirklichkeit, sondern ein nicht unwichtiges Instrument zur

Konstituierung und Erhaltung der Herrschaft.

Anmerkungen

1. Siehe die Übersetzungen des Li-chi und des I-li von S. Couvreur und

Richard Wilhelm.

In den allerdings schon etwas veralteten Forschungsberichten von Herbert

Franke: Sinologie, Bern: Francke 1953 (Wiss. Forschungsber. , Geistes-

wiss. Reihe, Bd. 19, Orientalistik I. Teil), S. 86-106, und von Wolfgang

Franke: Der gegenwärtige Stand der Forschung zur Geschichte Chinas

im 15. und 16. Jahrhundert, Z. Saeculum 7, 1956, S. 413-441 wird

dieses Thema kaum gestreift.

2. Man vergleiche dazu nur z.B. bei Wolfgang Franke: An Introduction to

the Sourees of Ming History, Kuala Lumpur: Univ. of Malaya Pr. 1968,

S. 189f., wieviele Spezialwerke über die Riten der Ming und wieviele über

andere Gegenstände von Chinesen aus der Kaiserzeit geschrieben wurden.

3. Zur Gliederung der 24 bzw. 25 Dynastiegeschichten vgl. : Charles S.

Gardner: Chinese Traditional Historiography, Cambridge, Mass. : Harvard

Univ. Pr. 1961 (revised ed. ), S. 98f.

4. Hier wurde das Ta Ming hui-tien (im folgenden: TMHT) der Ausgabe von

1587 im Nachdruck des Hua-wen shu-chü, Taipei 1964, benutzt, das Ming-

shih (im folgenden: MS) wurde erst in der Ch'ing-Zeit im Jahre 1736 ab¬

geschlossen und im Jahre 1739 erstmals veröffentlicht. - Vgl. W. Franke:

An Introduction, S. 48f. und S. 178 (Nr. 2.1.9 u. 6.1.2).

5. Vgl. Anm. 2. - Siehe auch die in MS 47, S. 2a genannten Werke über die

Riten.

6. Zur leichteren Auffindung einschlägiger Stellen in den Ming Shih-lu emp¬

fiehlt sich die Durchsicht des Kuo-ch'üeh - ein Werk, das man als eine

Kurzfassung der Shih-lu bezeichnen könnte. Besonders geeignet ist die

sehr übersichtlich gestaltete Ausgabe des Ku-chi ch'u-pan sheh, Peking

1958. - Vgl. W. Franke: An Introduction, S. 30ff. und S. 38 (Nr. 1.1. iff.

und 1.3.7).

7. Vgl. dazu W. Franke: An Introduction, S. 312 (Nr. 9.2.2.).

8. Als Beispiele seien hier nur drei Werke genannt: Andreas Alföldi: Die

monarchische Repräsentation im römischen Kaiserreich, Darmstadt:

Wiss. Buchges. 1970. - Otto Treitinger: Die oströmische Kaiser- und

Reichsidee nach ihrer Gestaltung im höfischen Zeremoniell, Jena 1938

(Diss.), Nachdr. Darmstadt: Wiss. Buchges. 1969. - Konrad Dilger:

Untersuchungen zur Geschichte des osmanischen Hofzeremoniells im 15.

und 16. Jahrhundert, München: Rudolf Trofenik 1967 (Diss.).

9. Siehe: CO. Hucker: Governmental Organization of the Ming-Dynasty,

HJAS 21, 1958, S. 33f.

(10)

10. Siehe: MS 72, S. 16bff .; TMHT 43-117 = Bd. 2, S. 803ff.

Ii! Siehe: MS 73, S. 15af. ; TMHT 117, S. 12af. = Bd. 3, S. 17021.

12! Seihe: MS 72, S. 16b.

13. Siehe: MS 74, S. 23b; TMHT 104, S. 9aff. = Bd. 3, S. 1579ff.

14'. Siehe: MS 74, S. Ibff; TMHT 215 = Bd. 5, S. 2873ff.

15! Siehe: MS 74, S. 4aff .; TMHT 217 = Bd. 5, S. 2891ff.

le! Siehe: MS 74, S. 7bf .; TMHT 219 = Bd. 5, S. 2909«.

17! Siehe: MS 72, S. 20bff .; TMHT 140-144 = Bd. 4, S. 1983ff.

18^ Siehe: MS 72, S. 28aff. ; TMHT 181-186 = Bd. 5, S. 2479ff.

19. Siehe: MS 74, S. 24aff .; Heinz Friese: Das Dienstleistungssystem der

Ming-Zeit (1368-1644), Hamburg 1959 (MOAG, Bd. XXXV A), S. 122«.

20. Siehe: MS 73, S. la«. ; TMHT 211, S. 13b«. = Bd. 5, S. 2823f.

21. Siehe: MS 76, S. 6af; 8a«.; 89, S. IIa«.; TMHT 228 = Bd. 5, S. 3001«.;

Peter Greiner: Die Brokatuniform-Brigade (chin-i wei) der Ming-Zeit

von den Anfängen bis zum Ende der T'ien-shun-Periode (1368-1464),

Wiesbaden: Harrassowitz 1975, S. 132ff.

22. Siehe: MS 74, S. 24aff. (huan-kuan) u. S. 32aff. (nü-kuan); O.O. Hucker:

Governmental Organization, S. lOf. u. 24ff. - Der Ausschluß der Kaiserin

vom Empfang der Beamten bei der Hofaudienz war nicht zu allen Zeiten

üblich. Außerdem kam es auch vor, daß eine Kaiserin als Regentin für

ihren unmündigen Sohn eingesetzt wurde. Siehe: MS 53, S. Hb; zur Re¬

gentschaft siehe: MS 10, S. la und 113, S. lOaf.

23. Siehe: MS 53, S. llbff.; TMHT 43, S. 15bff. = Bd. 2, S. 810«. - Uber

das Leben im Palastinneren gegen Ende der Ming-Zeit informiert das Cho-

chungchihdes Liu Jo-yü; vgl. W. Franke: An Introduction, S. 104 (Nr.

4.2.7.).

24. Dieser Ausdruck wurde von A . Alföldi übernommen. Vgl. Anm. 8.

25. Vgl. dazu die Eintragungen des Ming Shih-lu über die Vorgänge vor einer

Thronbesteigung.

26. Siehe: MS 2, S. la; 53, S. lb; TMHT 45, S. lb = Bd. 2, S. 839; (Ming)

T'ai-tsu Shih-lu 29, S. la = Bd. 2, S. 477 (Nachdr. des Chung-yang

yen-chiu yüan, Taipei 1968, 2. Aufl.).

27. Siehe: Ta-Ch'ing Shih-tsu chang-huang ti shih-lu 9, S. lb = Bd. 1, S.

103 (Nachdr. des Hua-wen shu-chü, Taipei 1964): Ch'ing-shih 4, S.

34,4; 89, S. 1098, 6 (Ausgabe des Kuo-fang yen-chiu yüan, Taipei 1961).

28. Siehe: TMHT 45, S. lb = Bd. 2, S. 839.

29. Siehe: MS 66, S. laff .; San-ts'ai t'u-hui, i-fu chih 1, in: Bd. 4, S.

1504ff. (Nachdr. des Ch'eng-wen ch'u-pan sheh, Taipei 1970).

30. Zur Beschreibung der Palastanlage in Peking siehe: Tomiko Takeda:

Escalier de ceremonie au palais de 1' audience imperiale ä Pekin, in:

L' information d'histoire et de l'art, lOe annee, no. 4, Paris, Sept.-

Okt. 1965. Sehr deutliche und exakte Pläne und Fotografien der Palast¬

anlage in Peking enthält: Michele PirazzoIi-t'Serstevens u. Nicolas

Bouvier: Architektur der Welt: China, hrsg. von Henri Stierlin, Fribourg:

Office du Livre 1970, S. 14, 57-77, 98ff. - Vgl. auch MS 68, S. llbff.

und San-ts'ai t'u-hui, kung-shih 3, in: Bd. 3, S. 10341. (Pläne des Pa¬

lastes in Nanking).

31. Vgl. Anm. 23; siehe: MS 53, S. IIb.

32. Siehe: MS 53, S. 2b; 4a. - Zum Kaiserlichen Siegelamt (shang-pao szu)

siehe: CO. Hucker: Governmental Organization, S. 25.

(11)

33. Vgl. die Pläne bei Pirazzoli-t'Serstevens, a.a.O., S. 57f. und bei Takeda, a.a.O., S. 154 (sehr deutlich).

34. Vgl. Anm. 33. u. 30. - Der Feng-t'ien-Palast wird heute T'ai-ho-

Palast (T'ai-ho tien) und das Feng-t'ien-Tor wird T'ai-ho-Tor (T'ai-

ho men) genannt. Diese Umlpenennungen wurden in der Ch'ing-Zeit ein¬

geführt. Umbenennungen waren bereits im Jahre Chia-ching 40 (l56l)

und zum Teil auch schon vorher durch den Ming-Kaiser Shih-tsung (l522-

1566 an der Regierung) vorgenommen worden; siehe: MS 68, S. 14a.

3 5. Der Hua-kai-Palast wird heute Chung-ho-Palast (Chung-ho tien) genannt.

Vgl. Anm. 34.

36. Eine genaue Erklärung dafür, was unter "nei-tao" zu verstehen ist, wurde

nicht gefunden. Die Bedeutung wurde aus dem Zusammenhang und auf¬

grund von Abbildungen und Plänen erschlossen.

37. Zum Inneren Kabinett (nei-ko) siehe: CO. Hucker: Governmental Organi¬

zation, S. 29; Tilemann Grimm: Das Nei-ko der Ming-Zeit von den An¬

fängen bis 1506, OE 1, 1954, S. 139-177. - Das Premierministerium

(chung-shu sheng) wurde schon 1380 abgeschafft; siehe: CO. Hucker,

a.a.O., S. 27f.

38. Siehe: CO. Hucker, a.a.O., S. 31. Die Beschreibungen der vorher ge¬

nannten Behörden in Huckers Aufsatz sind mit Hilfe des Indexes in HJAS

23, 1960/61, S. 127-151 leicht zu finden.

39. Siehe die Regelungen im TMHT; vgl. Anm. 16.

40. Siehe: MS 56, S. 3aff .; TMHT 54 = Bd. 2, S. 939ff.

41. Die Bedeutung und die Art des Tanzes ist nicht geklärt. Nach dem Text¬

zusammenhang könnte es sich um einen Tanz als Ausdruck des Jubels

handeln. Fräulein Blümmel, Freiburg, und Herrn Prof. W. Naumann,

München, verdanke ich den Hinweis, daß am japanischen Kaiserhof nach

festen Regelungen und Formen ein Tanz aufgeführt wurde, der die gleiche

Bezeichnung trug wie der hier genannte chinesische. Wenn hier ein chi¬

nesisches Modell als Vorbild gedient hat, könnte man annehmen, daß

auch der Tanz am Hofe der Ming fest geregelt war. Sollte es sich tat¬

sächlich um einen Jubeltanz handeln, so wäre es dann kein' spontaner

oder mehr oder weniger freiwilliger Ausdruck der Zustimmung sondern

eine vorgeschriebene und gelenkte Kundgebung.

42. Nanking war bis 1421 die Hauptstadt des Ming-Reiches. Nach der Ver¬

legung der Regierungszentrale nach Peking blieben die Behörden der

alten Kapitale in reduzierter Form bestehen, so daJ3 Nanking eine Art

Schattenhauptstadt wurde. Siehe: CO. Hucker: a.a.O., S. 5f.

43. Zum Festungscharakter der Hauptstädte und der dort stationierten Trup¬

pen siehe: P. Greiner: Die Brokatuniform-Brigade, S. 101. Vgl. auch

die in Anm. 30 genannten Pläne.

44. Zum Wachdienst (shou-wei) siehe: TMHT 143 = Bd. 4, S. 2003ff. und

228, S. 20bff. = Bd. 5, S. 3010ff. (vgl. P. Greiner: Die Brokatuniform-

Brigade, S. 186ff., Ubersetzung); MS 89, S. 13bff.

45. Siehe: TMHT 228, S. 8b = Bd. 5, S. 3004.

46. Zum Pomp am Ming-Hofe siehe: TMHT 228, S. 12bff. = Bd. 5, S. 3006ff.

(vgl. P. Greiner: a.a.O., S. 181ff. ); P. Greiner: a.a.O., S. 140f.

(12)

WELCHES FACH IST FÜR DAS STUDIUM DER MODERNEN

JAPANISCHEN PHILOSOPHIE ZUSTÄNDIG ?

Von Johannes Laube, Korbach

Vorbemerkungen

Die Anregungen, das Studium der modernen japanischen Philosophie hier

zum Thema eines Referates zu machen, erhielt ich durch das von der Ta¬

gungsleitung empfohlene Diskussionsthemc "Orientalistische Fächer im Rah¬

men der Geisteswissenschaften". Ich möchte mein Referat als Beitrag zur

Diskussion über die Stellung der Japanologie im Rahmen der Geisteswissen¬

schaften verstanden wissen. Dabei denke ich nicht nur an die Japanologie an

den Universitäten sondern auch an außer-universitäre Forschung. Meine Ab¬

sichtist es, zu zeigen, daß gerade das Studium der modernen japanischen

Philosophie nur als eine Gemeinschaftsarbeit mehrerer geisteswissenschaft¬

licher Fächer durchgeführt werden kann, weil das Phänomen der modernen

japanischen Philosophie den traditionellen Rahmen der einzelnen Fächer sprengt.

Die Antwort auf die oben gestellte Frage "Welches Fach ist für das Studium der '

modernen japanischen Philosophie zuständig?" kann nämlich nicht einfach lau¬

ten: "Die Japanologie ist zuständig". Nein, mindestens vier Fächer sind zu¬

ständig. Darum gebe ich eine vierteilige Antwort:

1. Die Japanologie ist zuständig 2. Die Philosophie ist zuständig

3. Die Religionswissenschaft ist zuständig 4. Die christliche Theologie ist zuständig

Diese vier Teile der Antwort bilden zugleich die vier Teile meines Refe¬

rats.

Bevor ich zum ersten Teil übergehe, möchte ich noch beschreiben, was

ich unter dem Ausdruck "moderne japanische Philosophie" verstehe. Ich mei¬

ne damit die Philosophie im Japan des 20. Jahrhunderts. Von ihr sagt Gino

Piovesana, Philosophie-Professor an der Sophia-Universität in Tökyö, in

einem "Uberblick" über die japanische Philosophie von 1862-1962: "Heute

wird Philosophie im westlichen Sinn dieses Ausdrucks an den meisten japa¬

nischen Universitäten und Hochschulen als Pflichtfach gelehrt. Die Behand¬

lung des östlichen Denkens ist Spezialkursen reserviert. Der normale Stu¬

dienanfänger muß eine allgemeine Einführung in di e westliche Philosophie

durchlaufen. Dabei wird der Akzent auf die jeweilige Spezialität des Pro¬

fessors gelegt, der mit dem westlichen Denken wohl vertraut ist und oft im

Westen studiert hat. Infolgedessen besitzen die meisten Studenten ein siche¬

res Wissen über die Kategorien von Kant, über die Dialektik von Hegel, über

die Thesen von Marx und über den Existenzialismus von Heidegger oder Sar¬

tre, wissen aber fast nichts von buddhistischer oder konfuzianistischer Philo¬

sophie. Ein kursorischer Blick in die philosophischen Textbücher, die - we-

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