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Wortlautdokument Donnerstag (Nachmittag), 24. Januar 2013

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Januarsession 2013 2012.0778 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil

du canton de Berne

Wortlautdokument

Donnerstag (Nachmittag), 24. Januar 2013 Polizei- und Militärdirektion

Vorstoss-Nr: 145-2012

Vorstossart: Motion

Eingereicht am: 07.06.2012

Eingereicht von: Bernasconi (Malleray, SP) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 13

Dringlichkeit:

Datum Beantwortung: 05.09.2012

RRB-Nr: 1305/2012

Direktion: POM

Heimatort soll auch nach Gemeindefusionen bestehen bleiben

Der Regierungsrat wird aufgefordert, das Gesetz vom 9. September 1996 über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) (BSG 121.1) so zu ändern, dass es Bürgern und Burgern bei einer Fusion ihrer Gemeinde möglich wird, ihren bisherigen Heimatort zu behalten. Dies könnte dadurch erfolgen, dass der Heimatort fortan wie folgt bezeichnet wird: [Name der bisherigen Einwohner- oder Burgergemeinde] (Gemeinde [Name der neuen Einwohner- oder Burgergemeinde]).

Begründung:

Ein Argument, das von Gemeindefusionsgegnern immer wieder angeführt wird, ist der Verlust des Gemeindebürgerrechts bzw. des Heimatorts.

Gemäss heutiger Praxis verlieren die Bürger einer Gemeinde, die mit einer oder mehreren anderen Gemeinden fusioniert, ihren bisherigen Heimatort, der fortan den Namen der neuen Gemeinde tragen wird. Auf dem Heimatschein erscheint dann der Name der neuen Gemeinde, unabhängig davon, dass der bisherige Heimatort vollständig zur neuen Gemeinde gehört.

Die heutige Praxis und namentlich die Anwendung der entsprechenden Grundsätze bei der technischen Datenverarbeitung in den Zivilstandsämtern sind jedoch nicht klar definiert und führen zu ernsthaften Problemen.

Für den Bürger einer Einwohnergemeinde dürfte es klar sein, dass er nach einer Gemeindefusion sein bisheriges Bürgerrecht und damit seinen bisherigen Heimatort verliert. Ganz anders sieht es hingegen bei den Burgerrechten aus. Es ist nämlich sehr selten, dass bei einer Gemeindefusion gleichzeitig auch die bestehenden Burgergemeinden fusionieren bzw. in der neuen Einwohnergemeinde aufgehen.

Weil nun aber das Burgerrecht einer Burgergemeinde auch das Bürgerrecht der entsprechenden Einwohnergemeinde mit einschliesst, wird die Situation noch komplizierter.

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Natürlich ist das hier aufgeworfene Problem vordergründig von geringer Bedeutung. In kleineren Gemeinden dürfte es aber bei Fusionsabstimmungen ausschlaggebend sein.

Mit einer entsprechenden Gesetzesänderung könnte der Kanton seinen Willen manifestieren, dass er alles daran setzt, um Gemeindefusionen zu begünstigen.

Antwort des Regierungsrates

Die Motion verlangt die Anpassung des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes (KBüG; BSG 121.1). Im Fall einer Gemeindefusion (Einwohner- oder Burgergemeinde) soll es den Einwohnerinnen und Einwohnern beziehungsweise Burgerinnen und Burger inskünftig möglich sein zu wählen, ob sie ihr bisheriges Gemeindebürgerrecht (Heimatort) auch nach der Gemeindefusion beibehalten wollen.

Die Umsetzung der neuen Bestimmungen soll sowohl für Einwohner- als auch für Burgergemeinden gelten.

Beispiel:

Die Einwohnergemeinden Wahlern und Albligen fusionieren zu Schwarzenburg. Die jetzigen Rechtsbestimmungen besagen, dass nach der Fusion als Heimatort nur noch Schwarzenburg geführt werden kann. Die Heimatorte Albligen und Wahlern gehen verloren.

Der Motionär verlangt, dass der Bürger wählen kann, Wahlern oder Albligen beizubehalten und als Zusatz die neue Gemeinde (Schwarzenburg) anzufügen. Anstatt den bisherigen Heimatort beizubehalten, kann der Bürger aber auch den neuen Heimatort Schwarzenburg annehmen. Die Bürger der neuen fusionierten Einwohnergemeinde Schwarzenburg könnten somit drei unterschiedliche Heimatorte besitzen (Albligen, Wahlern oder Schwarzenburg).

Der Motionär geht in seiner Meinung fehl, dass die heutige Praxis Probleme biete und die Zivilstandsämter namentlich bei der Datenverarbeitung technische Probleme hätten.

Gemeindefusionen werden nach dem entsprechenden Entscheid des Grossen Rates seit einigen Jahren automatisiert im Personenstandsregister (Infostar) durchgeführt.

Burgergemeinden

Für die Burgergemeinden trifft die Argumentation des Motionärs nicht zu. Die Fusion von Burgergemeinden hat bereits nach geltendem Recht keine Auswirkungen auf den Heimatort, da dieser nicht durch die Zugehörigkeit zu einer Burgergemeinde, sondern zu einer Einwohnergemeinde bestimmt wird. Burgerinnen und Burger von fusionierten Burgergemeinden behalten somit auch nach der Fusion ihren ursprünglichen Heimatort.

Einwohnergemeinden

Im Kanton Bern bestand zu Beginn des 20. Jahrhunderts zeitweise eine Rechtsphase, wie sie der Motionär wünscht. Daher kennt der Kanton Bern Heimatgemeinden, die keine politischen Gemeinden mehr sind. Ihre Anzahl ist jedoch gering. Es sind dies Schoren (politische Gemeinde:

Langenthal), Bözingen (Biel), Madretsch (Biel), Mett (Biel), Schwendi (Heiligenschwendi) und Strättligen (Thun). Seit beinahe einem Jahrhundert kennt der Kanton Bern die Weiterführung einer in einer Fusion aufgegangenen Gemeinde als Heimatgemeinde nicht mehr.

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Eine Rückkehr zu dieser Rechtsphase ist aus den folgenden Gründen nicht wünschenswert:

 In der neu fusionierten politischen Gemeinde bestehen drei verschiedene Heimatorte (zwei bisherige und ein neuer). Für den Bürger und die Behörden wird die Situation somit nicht einfacher, sondern eher komplexer. Verwirrungen und Mehraufwendungen (Abklärungen, Nachfragen) wären die Folge.

 Ein vom Motionär vorgeschlagenes Wahlrecht des Heimatorts ist in der Praxis nicht, beziehungsweise nur mit extrem hohem Aufwand durchführbar, da die Wohnsitze der heimatberechtigten Personen vielfach nicht bekannt sind (z.B. Ausland).

 Die Personen, die durch die Gemeindefusion einen neuen Heimatort erhalten, erkennen dies zudem oft erst Jahre nach der Fusion, wenn sie einen neuen Pass oder eine neue Identitätskarte beantragen.

 Ein weiteres grosses Problem sind nebst den sehr hohen personellen Ressourcen die Umprogrammierung des eidgenössischen Personenstandsregisters (Infostar) und möglicherweise des Systems zur Erstellung von Pass- und Identitätskarten, welche zurzeit nur einen Heimatort zulassen. Die Kosten müsste – wenn es auf eidgenössischer Ebene überhaupt zugelassen würde – mit grösster Wahrscheinlichkeit der Kanton Bern tragen.

 Einbürgerungen vornehmen kann nur die neue, fusionierte politische Gemeinde. Das Bürgerrecht der Heimatgemeinde kann einzig durch Abstammung (z.B. Geburt) weitergegeben werden. In der "alten" Heimatgemeinde ist keine Einbürgerung möglich, da diese nach der Fusion über kein Einbürgerungsorgan mehr verfügt.

 Die Einwohnerinnen und Einwohner, die über die Gemeindefusion abstimmen, sind mehrheitlich nicht Heimatberechtigte dieser Gemeinde. Eine Fusion hat demnach keine Auswirkung auf ihren Heimatort. Im umgekehrten Fall können die heimatberechtigen Personen der Gemeinde, da nicht in dieser Gemeinde wohnhaft, über die Fusion nicht abstimmen.

Aus den oben genannten Gründen lehnt der Regierungsrat die Motion ab. Die heutige Situation, beziehungsweise der heutige Artikel 2 Absatz 2 KBüG, soll in seiner Form belassen werden. Dies bedeutet, dass die politische Gemeinde den Heimatort bei einer Gemeindefusion vermittelt. Die alten Heimatorte gehen bei einer Fusion verloren, wenn der Name der alten Gemeinde nicht der Name der neuen Gemeinde wird.

38 2012.0778 Motion 145-2012 Bernasconi (Malleray, SP) Heimatort soll auch nach Gemeindefusionen bestehen bleiben

Der Regierungsrat beantragt:

Ablehnung

Roberto Bernasconi, Malleray (SP). Der Kanton Bern will die Fusionen der Gemeinden fördern; le canton de Berne favorise les fusions de communes. Ich hoffe, dass wir damit einverstanden sind;

j’espère que nous sommes tous d’accord avec cette affirmation. Le Jura bernois est en tête en ce qui concerne les projets de fusions, malheureusement, peu de projets ont déjà abouti. Parmi les raisons de refus, la perte du lieu d’origine est souvent invoquée. En effet, lors d’une fusion, selon la loi sur le droit de cité, c’est le nom de la nouvelle commune qui devient le lieu d’origine. L’ancien nom est perdu. Je demande simplement dans ma motion que pour ceux qui le désirent, et j’insiste, ceux qui le désirent, il existe une possibilité de garder l’ancien nom, entre parenthèses par exemple.

Il est faux de dire que ce point n’est pas important. Effectivement, il s’agit d’un point émotionnel mais ô combien important dans les petites communes. Je fais partie du comité de pilotage pour la fusion de six communes dans le bas de la vallée de Tavannes. Nous arrivons au terme du processus et nous devrons vraisemblablement voter cet automne pour cette fusion. Dans cinq des six communes, il y a un ou deux bourgeois dans le Conseil municipal, et vous connaissez l’influence des ces personnes. Je me répète, pour beaucoup ce point est anodin, mais pour ces bourgeois, la perte de leur lieu d’origine est une raison de refus. Lors d’une fusion de communes, les bourgeoisies ne sont pas touchées, il s’agit uniquement des communes administratives. Information

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importante: dans le canton de Neuchâtel, et je vous ai fait parvenir la décision, le Grand Conseil a accepté ce changement à l’unanimité. Là, il est donc important de le dire, das neuenburger Parlament hat diese Änderung einstimmig beschlossen. Dans la réponse du gouvernement bernois, l’administration mentionne que ces changements vont poser des problèmes. Or, il est également mentionné par le canton de Neuchâtel que ces changements sont tout à fait possibles et compatibles avec le système fédéral. Cherchez l’erreur! En 2013, avec les moyens informatiques actuels, je ne crois pas que d’ajouter entre parenthèses l’ancien nom poserait des problèmes insurmontables. Le parti radical du Jura bernois a écrit il y a plusieurs mois à M. le conseiller d’Etat Neuhaus pour lui faire part de ce problème. Je sais que M. Neuhaus, en charge des dossiers de fusions, en a parlé au directeur de la police pour essayer de le sensibiliser. Il ne s’agit pas ici d’un problème de parti politique, la preuve en est que la Députation francophone est également unanime quant au bien-fondé de cette motion. Comme ce n’est pas un problème spécifique au Jura bernois, il ne serait pas raisonnable de demander le vote séparé, mais par contre, il s’agit de donner un maximum de chances lors des projets de fusions.

Monika Gygax-Böninger, Obersteckholz (BDP). Der Motionär schneidet ein Thema an, das einen Teil der Bürgerinnen und Bürger sehr emotional berührt, weil der Heimatort für die Leute Bindung und Identität bedeutet. Für einen anderen Teil der Bevölkerung ist der Heimatort einfach etwas, das man bei der Geburt bekommt, um das man sich nicht kümmern oder sorgen muss. In unserer Fraktion haben wir auch ganz emotional über dieses Thema diskutiert. Auch ich erfreue mich an meinem Heimatort und er ist nicht unbedeutend. Ich bin nämlich sogar in meinem Heimatort aufgewachsen und wohne immer noch dort. Er steht für Bindung und Verankerung und ist deshalb wichtig. Ich kann diese Emotionen sehr gut verstehen. Die Regierung argumentiert und legt die Probleme, Folgen und Kosten dieses Wunschheimatort-Gedankens des Motionärs umfassend dar.

Der Motionär wünscht, dass es den Bürgern und Bürgerinnen bei einer Fusion möglich wird, ihren bisherigen Heimatort zu behalten. Es soll eine Wahlfreiheit geben, den alten Heimatort zu behalten.

Wie kann man nun aber all die Bürgerinnen und Bürger erreichen, die nicht in dieser fusionierten Gemeinde, ja vielleicht sogar im Ausland leben? Diese bekommen erst Kenntnis von der Veränderung des Heimatorts, wenn sie einen Pass oder eine ID brauchen. Das Zivilstandesamt kann zwar sehr wohl sagen, wer Bürgerin und Bürger eines Ortes ist, aber nicht, wo diese Leute wohnen. Es wird deutlich, dass so ein Wunschheimatort-Gedanke für den Bürger, die Gemeinde und den Kanton fast nur zu Verwirrung, Missverständnissen, Ungerechtigkeit und vor allem zu Mehrkosten führen kann. Die BDP-Fraktion kann dieser Argumentation vollumfänglich folgen und kann deshalb dem Anliegen in dieser Form, dass jede und jeder Betroffene wählen kann, nicht zustimmen. Wir wissen, dass schon alleine die Fusion für viele Bürgerinnen und Bürger eine nicht zu unterschätzende emotionale Angelegenheit ist. Die Änderung des Heimatortes ist aber nun einmal eine der Konsequenzen auf dem Weg der Veränderung der Anzahl Gemeinden des Kantons Bern. Das streben wir im Parlament auch an. Die BDP-Fraktion lehnt deshalb den Vorstoss grossmehrheitlich mit der einen oder anderen Enthaltung ab.

Thomas Brönnimann, Mittelhäusern (glp). Die glp-CVP-Fraktion hat am Anfang dazu tendiert, den Argumenten der Regierung mehr Gewichtig zu schenken, als denen des Motionärs. Wir haben uns dann aber davon überzeugen lassen, dass das, was im Kanton Neuenburg offensichtlich möglich ist, eigentlich auch im Kanton Bern möglich sein sollte. Die Kosten, die an dieser Stelle anfallen, gewichten wir weniger, als das wirklich ganz grosse wichtige Ziel, Hindernisse, welcher Art auch immer, aus dem Weg zu räumen, damit Gemeindefusionen ermöglicht werden können. Ich selbst habe am eigenen Leibe auch einmal eine Fusion meiner Heimatgemeinde Zimmerwald erlebt. Seither habe ich den Heimatort «Wald». Immer noch ist es für mich etwas sonderbar, aber ich gehöre eben zu den Leuten, für die der Heimatort keine Rolle spielt. Unbestritten ist es für viele Leute eine sehr emotionale Angelegenheit die dazu führen kann, dass man an der Gemeindeversammlung gegen eine Fusion stimmt. Der Motionär konnte mich überzeugen, dass solche Leute vielleicht noch zu mobilisieren sind. Die Namensänderung des Heimatortes kann für eine kleine Gemeinde ausschlaggebend sein, dass eine Gemeindefusion, bei der sonst alles dafür spricht, nicht zustande kommt. Ich sage es nochmals: Das, was im Kanton Neuenburg möglich ist, ist sicherlich auch im Kanton Bern möglich. Damit hat uns der Motionär auch überzeugt und wir werden der Motion zustimmen.

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Pierre Amstutz, Corgémont (Grüne). Je vous dis tout de suite que s’il s’avérait que Sigriswil allait fusionner avec les communes voisines, je ne m’opposerais pas simplement parce que je devrais porter un autre nom de lieu d’origine que celui de Sigriswil, si c’était Habkern, je serais aussi d’accord. Les Verts sont favorables aux fusions de communes. Par conséquent, ils sont prêts à soutenir toute démarche permettant de favoriser ces fusions. Certes, la possibilité de pouvoir conserver son droit de cité n’est qu’un petit coup de pouce, mais compte tenu de l’émotion soulevée régulièrement lors des projets de fusions, du moins dans notre région, ce coup de pouce ne serait pas négligeable. Comme l’a relevé justement le motionnaire, le 3 septembre 2012 le Grand Conseil neuchâtelois a décidé à l’unanimité qu’il sera possible de garder son lieu d’origine après une fusion de communes. Cette loi est compatible avec la loi fédérale, alors je ne comprendrais pas pourquoi les Neuchâtelois arrivent à permettre cela à leurs citoyens et que dans le canton de Berne, on n’y arrive pas. Le groupe des Verts dans sa grande majorité vous recommande d’accepter cette motion.

Patrick Gsteiger, Perrefitte (EVP). Je vous dis d’entrée que dans le groupe évangélique, ce n’était pas un engouement général pour cette motion et la problématique qu’elle soulève. Le sujet ne semble pas capital pour le commun des mortels. Ne sommes-nous pas tous citoyens de la Terre finalement? Nous sommes par contre un peu plus sensibles à l’argument que ce projet pourrait freiner, voire faire capoter un projet de fusion de communes. Selon le motionnaire, la perte du droit de cité motiverait certains bourgeois influents à s’opposer aux fusions de communes, fusions que le PEV soutient et dont il fait largement la promotion. En outre, nous retenons notamment les problèmes techniques et les difficultés administratives que cela générerait. On nous dit que d’autres cantons l’ont adopté, donc finalement, une majorité de la fraction évangélique soutiendra cette motion, principalement pour éliminer un frein aux fusions de communes.

Präsidentin. An dieser Stelle machen wir Mittagspause und werden am Nachmittag mit dem Votum von Herrn Ammann der SP-JUSO-PSA-Fraktion weiter fahren. Ich wünsche einen guten Appetit, die Sitzung ist geschlossen.

Hier werden die Beratungen unterbrochen.

Schluss der Sitzung um 11.45 Uhr.

Die Redaktorinnen:

Larissa Steinhart (d) Catherine Graf Lutz (f)

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