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Wortlautdokument Donnerstag (Nachmittag), 24. Januar 2013

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Januarsession 2013 2012.0898 1

CONVERT_a408eaf29339460ba88a23e123004680 06.02.2013

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil

du canton de Berne

Wortlautdokument

Donnerstag (Nachmittag), 24. Januar 2013

Polizei- und Militärdirektion

Vorstoss-Nr: 159-2012

Vorstossart: Interpellation Eingereicht am: 25.06.2012

Eingereicht von: Berger (Aeschi , SVP) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit:

Datum Beantwortung: 07.11.2012

RRB-Nr: 1592/2012

Direktion: POM

Motorfahrzeugkontrolle für landwirtschaftliche Fahrzeuge

Es ist unbestritten, dass auch die landwirtschaftlichen Fahrzeuge periodisch für eine Motorfahrzeugkontrolle vorgeführt werden müssen. Weniger verständlich ist aber der Zeitpunkt für diese Kontrollen.

Gerade zwischen Mai und Juli haben die Landmaschinenwerkstätten und Landwirte Hochbetrieb. Die landwirtschaftlichen Fahrzeuge sind in diesem Zeitraum praktisch täglich im Einsatz, und dementsprechend fallen auch ausserordentliche Reparaturarbeiten an.

Aber auch in der Landwirtschaft mit immer grösseren Betriebseinheiten und weniger Personen finden in dieser Zeit die Hauptarbeiten statt: Die Ernte wird eingebracht und die Weiden und Alpen werden bestossen.

Anders sieht es dann im Herbst und auch im Winter aus. Die Landmaschinenmechaniker haben dann wieder genügend Zeit, um bei den Landwirtschaftsfahrzeugen die für die Prüfung notwendigen Arbeiten auszuführen.

Der Regierungsrat wird gebeten, folgende Fragen zu den Motorfahrzeugkontrollen für landwirtschaftliche Fahrzeuge zu beantworten:

1. Versteht der Regierungsrat diese Problematik der allzu knappen Personalbestände in den Landmaschinenwerkstätten und in den Landwirtschaftsbetrieben während der Zeitspanne Mai bis Juli?

2. Ist der Regierungsrat bereit, dahin zu wirken, dass die Motorfahrzeugkontrollen für landwirtschaftliche Fahrzeuge vermehrt im Herbst und im Frühjahr durchgeführt werden?

Antwort des Regierungsrates

Mit rund 38 000 landwirtschaftlichen Fahrzeugen weist der Kanton Bern den bei weitem höchsten Bestand an solchen Fahrzeugen in der Schweiz auf (ca. 20 Prozent des Gesamtbestandes).

Landwirtschaftliche Fahrzeuge unterliegen alle fünf Jahre der periodischen Prüfungspflicht (Art. 33 Abs. 2 Bst. d der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen

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Geschäfts-Nr.: 2012.0898 Seite 2/4

Anforderungen an Strassenfahrzeuge, VTS; SR 741.41). Die Prüfungen werden durch die Verkehrsexperten des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes (SVSA) an rund 80 Prüforten im ganzen Kantonsgebiet durchgeführt. Prüfungen von Spezialfahrzeugen (z.B. Mähdrescher) erfolgen häufig vor Ort oder auf dem Feld.

Die Prüfungen der landwirtschaftlichen Fahrzeuge werden verteilt über das ganze Jahr vorgenommen. In verschiedenen Regionen sind maximal zwei Expertinnen und Experten (ausgenommen bei der Ausbildung neuer Verkehrsexpertinnen und -experten) mit je einem Fahrzeug unterwegs. Die Einteilung der Experten erfolgt wochenweise und schreibt vor, dass ab Oktober bis und mit März zwingend je zwei Expertinnen und Experten unterwegs sein müssen, damit die maximale Belegung der Prüfhallen eingehalten werden kann. Im Sommer gibt es mehrere Wochen, in denen nur eine Person für die Prüfung landwirtschaftlicher Fahrzeuge eingeteilt ist. Je Prüfungshalbtag stehen unter Berücksichtigung der Anfahrtswege maximal acht bis zehn Prüfungen an.

Zu Frage 1:

Das SVSA ist sich der in der Interpellation angesprochenen Problematik völlig bewusst.

Die saisonale Belastung der Landwirtschaftsbetriebe und Landmaschinenwerkstätten ist von der Bereitstellung der Fahrzeuge für Aussaat und Ernte sowie der Witterung in den voralpinen und alpinen Regionen abhängig. Tatsächlich ist es jeweils schwierig, mit den Kundinnen und Kunden einen geeigneten Zeitpunkt für die Fahrzeugprüfung finden zu können. Im Winter sind die Fahrzeuge eingeschneit oder eingestellt, im Frühjahr müssen sie zuerst bereitgestellt werden und im Sommer sowie im Herbst steht dann die Ernte an.

Danach wird das Fahrzeug wieder eingestellt. Das hat dazu geführt, dass das SVSA eine Liste darüber führt, in welchen Monaten eine Prüfung je Ortschaft vertretbar ist.

Verschiedene Orte können nur von April bis Oktober bedient werden, was dazu führt, dass in dieser Zeit mehr Prüfungen anstehen.

Damit für die Landmaschinenwerkstätten in Bezug auf die Prüfbereitstellung nicht zu viel Arbeit in kurzer Zeit anfällt, sieht das SVSA pro Ort nicht mehr als einen Prüfungstag pro Woche vor. Seit einigen Jahren wird zudem nur noch eine Expertin oder ein Experte pro Fahrzeug (keine Doppelbesatzung mehr) eingeteilt, was die Zahl der Prüfungen pro Prüfungsort ebenfalls beschränkt.

Zu Frage 2:

Das SVSA ist bestrebt, die anstehenden Fahrzeugprüfungen auf das ganze Jahr möglichst gerecht zu verteilen. Die Einteilung der Prüfungstage kann nicht im automatisierten Verfahren erledigt werden. Erste Verschiebungsgesuche werden sehr kulant behandelt, um der speziellen Situation und den Wünschen einzelner Fahrzeughalterinnen und -halter Rechnung zu tragen. Landwirtschaftliche Arbeitsfahrzeuge (Mähdrescher, Maishäcksler) werden bereits heute nur in Rücksprache mit den Fahrzeughalterinnen und -haltern disponiert. So kann die Prüfung in gegenseitiger Absprache festgelegt werden, damit sie nicht direkt in die Zeit der Feldarbeiten fällt.

Würden in den Monaten Mai, Juni und Juli keine Prüfungen mehr durchgeführt, müssten sich die periodischen Kontrollen in den verbleibenden Monaten akzentuieren. Die Anzahl der immatrikulierten Fahrzeuge lässt eine entsprechende Disposition nicht zu. Es zeigt sich zudem, dass gerade in den Bergregionen die Landwirtschaftsbetriebe in den Monaten August bis September mit der Ernteeinbringung beschäftigt sind. Berücksichtigt das SVSA die Aussaat, die Ernteeinbringung, die Winterpause und wird dem Kunden noch eine Verschiebungsmöglichkeit geboten, findet sich in vielen Fällen innerhalb eines Jahres kein geeigneter Prüfungstermin.

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Geschäfts-Nr.: 2012.0898 Seite 3/4

Wie sich aus den Darlegungen ersehen lässt, nützt das SVSA bereits heute alle Möglichkeiten für eine kunden- und bedürfnisorientierte Leistungserbringung im Bereich der periodischen Prüfungen landwirtschaftlicher Fahrzeuge aus.

42 2012.0898 Interpellation 159-2012 Berger (Aeschi , SVP) Motorfahrzeugkontrolle für landwirtschaftliche Fahrzeuge

Präsidentin. Der Interpellant ist von der Antwort des Regierungsrats teilweise befriedigt. Er verzichtet auf eine Erklärung.

Bevor wir zu den Traktanden der GEF kommen, befinden wir über den Ordnungsantrag der Députation, damit Sie wissen, wie es am Montagnachmittag weitergeht – die Traktanden 43 bis 45 wurden bekanntlich fix auf die Montagssitzung festgelegt.

Ordnungsantrag Députaion (Bühler, Cortébert)

Im Rahmen der gemeinsamen Beratung der Traktanden 43 bis 45 gelten die normalen Redezeiten (8 bzw. 4 Minuten).

Manfred Bühler, Cortébert, président de la Députation. Die Députation beantragt Ihnen ausnahmsweise die Wiedereinführung der normalen Redezeiten. Das hat einen ganz einfachen Grund. Es liegen zwei Geschäfte – ein Gesetz und eine Motion – vor, die sehr wichtig sind, und zwar nicht nur für den Berner Jura, sondern für den ganzen Kanton. La Députation a donc décidé de vous proposer d’augmenter légèrement le temps de parole – il s’agit d’une minute de plus par intervenant puisque l’importance, finalement, de ces points à l’ordre du jour, aussi bien la loi sur le statut particulier que le deuxième vote sur la motion Blanchard-Hadorn le justifient à nous yeux. Il y aura sans doute pas mal de choses à dire sur l’un et l’autre sujet et il nous paraît opportun, pour ce cas précis, vu qu’il a aussi été mis à l’ordre du jour de manière fixe lundi prochain, ce qui souligne son importance, d’augmenter légèrement ici le temps de parole. Cela ne va pas rallonger excessivement nos débats, cela nous paraît tout à fait approprié dans les circonstances actuelles, vu l’importance de ce point à l’ordre du jour.

Präsidentin. Der Ratsvizepräsident gibt Ihnen jetzt bekannt, was das Büro heute Morgen beschlossen hat und Ihnen empfiehlt.

Bernhard Antener, Langnau i. E. (SP), Vizepräsident. Sie hatten letzte Woche einen Antrag der Députation auf doppelte Redezeiten. Da es unklar war, worauf sich das «doppelt» bezieht – auf die gekürzte oder die normale Redezeit –, haben wir heute Morgen der Députation empfohlen, diesen Antrag zurückzuziehen und einen neuen Antrag einzureichen. Dieser neue Antrag liegt ihnen nun vor. Das Büro empfiehlt Ihnen im Sinne einer Ausnahme, bei den Geschäften der Juradelegation von den gekürzten Redezeiten Abstand zu nehmen.

Präsidentin. Wird der Ordnungsantrag bestritten?

Dieter Widmer, Wanzwil (BDP). Ich möchte, dass über den Ordnungsantrag abgestimmt wird. Wir haben erstens ein reich befrachtetes Programm. Zweitens haben wir absolut wichtigste Traktanden, zu denen sicher auch die Jura-Thematik gehört, aber bei allen anderen Themen gilt die reduzierte Redezeit. Ich möchte langsam auch bei Jura-Fragen zur Normalität zurückkommen. Deshalb bestreiten wir den Ordnungsantrag.

Adrian Kneubühler, Nidau (FDP). Gerade wegen dieses Geschäfts hatten wir in der Präsidentenkonferenz reduzierte Redezeiten beantragt. Wir hatten zudem bereits eine ausführliche Debatte mit denselben Argumenten in der Novembersession, und jetzt wird noch einmal die gleiche

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Geschäfts-Nr.: 2012.0898 Seite 4/4

Debatte mit unveränderten Argumenten hin und her gehen. Deshalb drängen sich bei diesem Geschäft reduzierte Redezeiten geradezu auf.

Alfred Schneiter, Thierachern (EDU). Die SVP, Peter Brand, hat x-mal verkürzte Redezeiten beantragt für die ganze Session. Jetzt kommt ausgerechnet aus dieser Fraktion ein Antrag für verlängerte bzw. normale Redezeiten. Ich finde das ein bisschen inkonsequent. Im Übrigen schliesse ich mich Adrian Kneubühler an. Wir haben jetzt schon viel darüber geredet.

Präsidentin. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass Grossrat Bühler als Präsident der Députation und nicht im Namen der SVP gesprochen hat.

Peter Brand, Münchenbuchsee (SVP). Ich danke der Präsidentin für die Klarstellung. Manfred Bühler hat als Präsident der Députation gesprochen. Ich möchte ihn als Fraktionspräsident der SVP aber unterstützen. Wir haben es untereinander nicht absprechen können, aber es ist ein wichtiges Thema. Ob wir jetzt drei bzw. vier Minuten oder sechs bzw. acht Minuten zu diesem Thema reden, spielt keine so grosse Rolle. Wichtig ist, dass wir effizient sind. Ich nehme nicht an, dass alle Ratsmitglieder aus dem Berner Jura sich als Einzelsprecher äussern werden. Den Fraktionssprechern acht Minuten zu geben finde ich richtig. Ich weiss nicht, ob das die Fraktion auch so sieht. Ich persönlich beantrage Ihnen, dem Antrag der Députation zuzustimmen.

Michael Aebersold, Bern (SP). Mir war es an der Präsidentenkonferenz nicht ganz bewusst, Adrian Kneubühler, dass dieses Geschäft der Hauptgrund für die Redezeitbeschränkung war. Das kommt mir jetzt etwas schräg vor. Wir sind grundsätzlich gegen eine Redezeitbeschränkung und finden es wichtig, wenn die Redezeit im Rahmen des Reglements festgelegt wird, damit man sie nicht in jeder Session erneut beschränkt. Ich schliesse mich in diesem Fall meinem Vorredner an, das heisst, ich bin für die Aufhebung der Beschränkung. Ich bitte Sie, dem Ordnungsantrag zuzustimmen.

Präsidentin. Das Wort wird nicht mehr verlangt. Wir stimmen über den Ordnungsantrag der Députation ab.

Abstimmung

Präsidentin. Der Rat hat dem Ordnungsantrag mit 65 gegen 58 Stimmen bei 12 Enthaltungen zugestimmt. Die Redezeit wird bei den Jura-Geschäften also acht bzw. vier Minuten betragen.

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