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Die Belastung ist besonders hoch in der Nähe stark befahrener Strassen

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M 251/2009 VOL 14. Oktober 2009 VOL C Motion

1735 Iannino Gerber, Hinterkappelen (Grüne) Schärer, Bern (Grüne)

Scheuss, Biel (Grüne)

Weitere Unterschriften: 10 Eingereicht am: 11.06.2009

Umweltzonen

Der Regierungsrat wird beauftragt die rechtlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass die Gemeinden Umweltzonen einrichten können, um die Anwohnerinnen und Anwohner vor schädlichen Schadstoffen zu schützen.

Begründung

Die Luftbelastung des Jahres 2008 zeigte ein ähnliches Bild wie in den letzten Jahren. Die Belastung durch Stickstoffdioxid, Feinstaub (PM10), Schwefeldioxid und Ozon lag im Streubereich der Jahre 2000 bis 2007. Trotz der Verbesserungen der letzten zwanzig Jahre sind die Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid, Ozon und PM10 weiterhin und zum Teil deutlich überschritten, infolge der immer noch zu hohen Emissionen von Luftschadstoffen in der Schweiz und den Nachbarländern. Herrschen ungünstige meteorologische Bedingungen, so können sehr hohe Schadstoffkonzentrationen erreicht werden. Die Belastung ist besonders hoch in der Nähe stark befahrener Strassen.

Seit mehreren Jahren verharrt die Feinstaubbelastung auf gleichem Niveau. Die Auswertungen der 16 NABEL-Stationen hat in den Städten und Agglomerationen im 2008 an 6 bis 30 Tagen eine Überschreitung des Tagesmittelgrenzwerts von 50 µg/m3 festgestellt. Dabei wurden maximale Tagesmittelwerte von 77 - 127 µg/m3 erreicht. Auf dem Land wurde der Wert von 50 µg/m3 noch an 10 bis 14 Tagen überschritten (Maximum:

89 µg/m3). An den Stationen Chaumont und Rigi-Seebodenalp, über 1000 m gelegen, wurden einzelne Tagesmittelwerte über 50 µg/m3 registriert. Die Stationen der Alpensüdseite weisen eine höhere PM10-Belastung auf als vergleichbare Stationen auf der Alpennordseite. Die Belastung ist besonders hoch in der Nähe stark befahrener Strassen Die hohe Luftschadstoffbelastung hat gravierende Auswirkungen auf die Volksgesundheit:

Mit Diesel betriebene Personenwagen emittieren rund 12 Prozent weniger Kohlendioxid, jedoch rund dreimal mehr Stickoxide und bis tausendmal mehr Russpartikel als mit Benzin betriebene Personenwagen. Die kleinsten Dieselrusspartikel sind krebserregend, verursachen Herz-Kreislauf-Erkrankungen und führen zu einer erhöhten Anfälligkeit für Atemwegerkrankungen und gar zu einer Verschlechterung der Lungenfunktion. 2008 gab es in der Stadt Bern 30 Überschreitungen des Tagesmittelgrenzwertes, erlaubt ist eine Überschreitung pro Jahr.

In einer Umweltzone dürfen nur Fahrzeuge fahren, deren Schadstoffausstoss einen bestimmten Grenzwert nicht überschreitet. Damit sollen die Luftschadstoffbelastungen durch den Strassenverkehr in besonders schutzwürdigen und besonders belasteten

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Gebieten verringert werden. Deutschland hat per 1. März 2007 eine entsprechende Grundlage geschaffen seither sind in 20 Deutschen Städte Umweltzonen eingerichtet worden, beispielsweise in Stuttgart, Freiburg-im-Breisgau, Hannover, Berlin und Köln.

Die Vorteile dieser Maßnahme sind vielfältig: Verbesserung der Luftqualität, Verbesserung der Lebensqualität in den Städten, beschleunigte Erneuerung des Fahrzeug- und Lastwagenparks und Verkehrsverlagerung auf Verkehrsträger mit weniger Schadstoffausstoss.

Antwort des Regierungsrats

Der Grosse Rat hat sich in zahlreichen Vorstössen mit dem Thema Luftqualität beschäftigt, zuletzt mit der Antwort auf die beiden Interpellationen 099/2008 Entwicklung Luftqualität und 120/2008 Wird unsere Luft wirklich sauberer? Im Rahmen der verschiedenen Vorstösse hat sich der Regierungsrat auch zur Entwicklung der Luftqualität geäussert.

Seine Aussagen aus dem Jahr 2006 zum Thema treffen nach wie vor zu:

„Die Luftqualität im Kanton Bern ist in den vergangenen zwei Jahrzehnten markant besser geworden. So hat die Belastung durch Schwefeldioxid (SO2) um 75 Prozent, durch Stickstoffdioxid (NO2) je nach Standort um bis zu 40 Prozent abgenommen. Auch die Feinstaubbelastung (PM10) ist seit Beginn der Messungen Anfang der 90er Jahre um 20 bis 30 Prozent zurückgegangen, in den letzten Jahren allerdings mit stagnierender Tendenz. Medizinische Studien belegen, dass mit der Verbesserung der Luftqualität auch die Häufigkeit von Atemwegserkrankungen abgenommen hat. Obwohl die Berner Luft sauberer ist als vor 20 Jahren, konnte das Ziel der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte nicht erreicht werden. Probleme bestehen weiterhin bei der Belastung durch Stickstoffdioxid (NO2), lungengängigen Feinstaub (PM10) und Ozon (O3). So sind die Belastungen – bezogen auf die Jahresmittelwerte – in Teilen des Kantons noch immer zu hoch. Zudem können im Sommer und im Winter, wenn über lange Perioden extreme Wetterverhältnisse herrschen, stark erhöhte Kurzzeitbelastungen auftreten.“

Weil die Immissionsgrenzwerte nach wie vor nicht eingehalten sind, verfolgt das zuständige Amt der Volkswirtschaftsdirektion, das beco Berner Wirtschaft, die Entwicklung im In- und Ausland, namentlich auch betreffend neue Massnahmen zur Luftreinhaltung.

Dazu gehören unter anderem Umweltzonen, die in verschiedenen Städten Europas bereits eingeführt worden sind. Zurzeit gibt es rund 60 Umweltzonen in acht Ländern. In der Schweiz gibt es noch keine Umweltzonen, aber verschiedene Kantone und der Bund beschäftigen sich mit der Einführung solcher Zonen.

Für die Schweiz gelten folgende rechtliche Rahmenbedingungen: Im Bereich der Luftreinhaltung vollziehen die Kantone Bundesrecht. Die Umsetzung von Umweltzonen erfordert auch entsprechende Grundlagen im eidgenössischen Strassenverkehrsrecht.

Somit kann der Kanton Bern Umweltzonen nicht im Alleingang einführen, sondern ist darauf angewiesen, dass der Bund die erforderlichen Grundlagen schafft. Der zuständige Bundesrat Moritz Leuenberger hat bereits im Juni 2008 mitgeteilt, dass der Bund „die Bereitstellung von bundesweit einheitlichen Kriterien und Voraussetzungen und die Anpassung der notwendigen Rechtsgrundlagen für die Einrichtung solcher Umweltzonen in stark belasteten Regionen“ prüfe. Dabei geht es im Wesentlichen um Folgendes:

• Im Strassenverkehrsrecht muss definiert werden, wie die Signale für Umweltzonen aussehen und welche Sanktionen ausgesprochen werden, wenn das Signal missachtet wird.

• Alle Motorfahrzeuge müssen in Kategorien eingeteilt werden. Dazu sind die Kriterien zu definieren und es muss eine schweizweit einheitliche Kennzeichnung eingeführt werden.

• Schliesslich ist abzuklären, ob der Bund den Kantonen Vorgaben machen soll, in welchen Fällen Umweltzonen eingeführt werden dürfen und wie die Gebiete abzugrenzen sind.

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Die entsprechenden Arbeiten des Bundes sind im Gang. Verbindliche Aussagen zum Zeitplan sind noch nicht möglich, weil zuerst geklärt werden muss, ob die erforderlichen Rechtsgrundlagen auf der Stufe Gesetz bereitgestellt werden müssen, was längere Zeit in Anspruch nehmen würde, oder ob Anpassungen auf der Stufe Verordnung ausreichen.

Die Umweltzone muss im Einzelfall ein geeignetes Mittel zur Reduktion der Belastung darstellen und den Grundsatz der Lastengleichheit berücksichtigen. Deshalb erfordert die Einführung von Umweltzonen eine Anpassung des kantonalen Massnahmenplans Luftreinhaltung. Dazu sind weitere Abklärungen nötig, beispielsweise über die mögliche Schadstoffreduktion. Diese ist von vielen Faktoren abhängig, unter anderem vom Fahrzeugpark oder vom Einfluss des Transitverkehrs, der mit Umweltzonen nicht reduziert werden kann. Zudem muss eine Umweltzone einen sachlich begründeten Perimeter abdecken, der kaum mit den politischen Gemeindegrenzen übereinstimmen wird. Es ist deshalb eher unwahrscheinlich, dass nicht der Kanton, sondern einzelne Gemeinden über die Einführung von Umweltzonen beschliessen.

Kurz zusammengefasst: Die Volkswirtschaftsdirektion prüft bereits heute, ob im Kanton Bern Umweltzonen eingeführt werden sollen. Die nötigen Entscheid- und Rechtsgrundlagen auf Bundesebene liegen jedoch noch nicht vor. Deshalb kann auch im Kanton Bern kein entsprechender Beschluss gefällt werden. Eine kommunale Kompetenz zur Einführung von Umweltzonen dürfte eher nicht sachgerecht sein.

Antrag Annahme als Postulat

An den Grossen Rat

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