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2 Zusammenfassungen

2.4 Zusammenfassende Darstellung der Ziele und der Maßnahmenplanung

Bestände mit Armleucheralgen reagieren sensibel auf mechanische Störungen sowie auf Gewässertrübungen, daher ist in den entsprechenden Seen auf eine Reduktion von im Be-reich der Ufer wühlenden Fischarten zu achten. Bei einigen als Lebensraumtypen kartierten Stillgewässern sind Eutrophierungstendenzen zu beobachten. Es sollte versucht werden, die Quellen der Nährstoffe zu identifizieren und den weiteren Eintrag zu unterbinden. Zur struk-turellen Aufwertung können an den Stillgewässern künstlicher Herkunft Flachwasserzonen entwickelt werden. Im Gegensatz hierzu sollten von Verlandung beeinträchtigte Stillgewässer im Rheinvorland durch eine abschnittsweise Entschlammung entlandet werden.

Die Lebensraumtypen an Fließgewässern erfordern zu ihrer Erhaltung zumeist keine Maß-nahmen. Dennoch müssen sie in regelmäßigen Abständen begutachtet werden, um Fehl-entwicklungen und Änderungen des Erhaltungszustands frühzeitig zu erkennen und gegebenfalls entgegenzusteuern. Eine ökologische Verbesserung der Gewässerstruktur ent-lang des Rheins und entent-lang der Altrheinarme und Schluten wird für alle wassergebundenen Lebensraumtypen ([3260], [3270], [91F0] und [*91E0]) empfohlen. Auf eine Umsetzung der vorhandenen Gewässerentwicklungspläne wird hingewiesen.

Eine regelmäßige Mahd ist zur Erhaltung der Grünlandlebensraumtypen notwendig. Dabei sollten die Kalk-Magerrasen mit einer einmaligen Mahd ohne Düngung ab Juli gepflegt wer-den. Eine Herbstmahd ist die traditionelle Nutzungsform der Pfeifengraswiesen. Die Mageren Flachland-Mähwiesen können überwiegend – sofern dem nicht die Ansprüche anderer auf den Flächen vorkommenden Arten entgegenstehen – mit einer zweimaligen Mahd genutzt werden. Dem ersten Schnitt zum Zeitpunkt der bestandesbildenden Gräser, sollte ein zweiter Schnitt ca. 6 bis 8 Wochen später erfolgen. Bei den verlorenen gegangenen LRT (siehe ge-sonderte Karten) sind Wiederherstellungsmaßnahmen erforderlich, die für mehrere Jahre auch abweichende Maßnahmen (z.B. keinerlei Düngung bzw. Aushagerung durch dreimalige Mahd) notwendig machen. Diese Schnitthäufigkeit kann nach der Wiederherstellung je nach Aufwuchs auch unterbleiben, als Mulchschnitt oder durch eine extensive Beweidung ersetzt werden. Die Brenndoldenwiesen können durch eine zweimalige Pflegemahd erhalten wer-den. Durch einen frühen Schnitt bis Ende Mai soll der erste Aufwuchs von den Flächen ent-nommen werden. Der zweite Schnitt erfolgt im Herbst. Die lange Nutzungsruhe soll den wertgebenden schnittunverträglichen Arten einen ausreichenden Entwicklungszeitraum ge-währen. Wesentlich ist die regelmäßige Einbindung der Gebietsbetreuer, um diesen für Ba-den-Württemberg einzigartigen Lebensraumtyp zu erhalten. Aufgrund des geringen Flächen-umfangs des Lebensraumtyps sowie des landesweit ungünstigen Erhaltungszustands sind im näheren Umfeld auf geeigneten Standorten Maßnahmen zur Entwicklung umzusetzen.

Die Fortsetzung der Naturnahen Waldwirtschaft wird im FFH-Gebiet „Rheinniederung von Philippsburg bis Mannheim“ sowie in den Vogelschutzgebieten „Rheinniederung Altlußheim - Mannheim“ und „Wagbachniederung“ empfohlen. Dieses Konzept unterstützt insbesondere den Fortbestand der vorkommenden seltenen naturnahen Waldgesellschaften [9160] Stern-mieren-Eichen-Hainbuchenwälder, [91F0] Hartholzauenwälder. Die Pflegemaßnahmen ori-entieren sich darüber hinaus an den jeweiligen Schutzgebietsverordnungen der Natur-schutz- und Schonwaldgebieten. Hierdurch werden insgesamt die lebensraumtypische Baumartenzusammensetzung und deren Verjüngung vor allem in den eichengeprägten Le-bensraumtypen [9160] und [91F0] sichergestellt. Die Waldpflege ist auf die Erhaltung und Förderung der Stiel-Eiche und von seltenen Begleitbaumarten dieser Waldgesellschaften ausgerichtet. Diese Waldpflege ist zudem für die Erhaltung der Lebensstätten des Hirschkä-fers und der zahlreichen Waldvogelarten förderlich. Zusätzlich wird zur Förderung von Wald-strukturen die Umsetzung des Alt- und Totholzkonzeptes Baden-Württemberg auch für den Kommunal- und Privatwald empfohlen. Dadurch werden artspezifische Habitatrequisiten wie Alt- und Totholz für Vogel- und Insektenarten (Hirschkäfer) langfristig gesichert und optimiert.

In den eichenbetonten Lebensraumtypen ([9160] und [91F0]) ist darüber hinaus auf einen ökologisch tragfähigen Rehwildbestand zu achten.

Die Silberweiden-Auenwälder des LRT [*91E0] im unmittelbaren Überschwemmungsbereich des Rheins und Altrheins sind ökologische Rückzugsräume und Reproduktionszonen von Vogelarten, in denen eine Waldbewirtschaftung unterbleibt (Nutzungsverzicht aus ökologi-schen Gründen).

Eine Besonderheit des Gebietes ist darüber hinaus der Bannwald „Reißinsel“, in dem die na-türliche Waldentwicklung der LRT [*91E0] und [91F0] im Überschwemmungsbereich des Rheins einer wissenschaftlichen Beobachtung unterliegt und jegliche Waldbewirtschaftung und Pflege dauerhaft unterbleibt.

Ziel der Maßnahmenplanung für die Zierliche Tellerschnecke [4056] ist zunächst die Erhal-tung und Optimierung der Vorkommen im NSG "Schwetzinger Wiesen - Edinger Ried" und südwestlich von Rheinhausen. Geeignete Maßnahmen sind die Auslichtung von ufernahen Gehölzbeständen und die partielle Entlandung von bereits stark verlandeten Wohngewäs-sern (Flachwassertümpel). Im FFH-Gebiet gibt es eine Reihe von GewäsWohngewäs-sern, welche im Rahmen von Entwicklungsmaßnahmen (z.B. Reduzierung der Beschattung, Entlandung) als Lebensraum für die Zierliche Tellerschnecke entwickelt werden sollten. Eine wichtige Vo-raussetzung ist dabei, dass die Gewässer unter Druckwassereinfluss stehen, und bei Rhein-hochwässern im Regelfall nicht überschlickt werden. Ziel ist eine regelmäßigere Verbreitung der Art im FFH-Gebiet. Alle Maßnahmen sollten durch ein Monitoring begleitet werden.

Für die Lebensstätten der Windelschnecken [1014, 1016] im Grünland ist eine Mahd ab Mitte Juli mit Abräumen des Mahdgutes notwendig. Die Flächen sollten nicht gedüngt und nicht beweidet werden. Bei nicht genutzten Lebensstätten ist darauf zu achten, dass sich weder Neophyten noch Gehölze auf den Flächen ausbreiten.

Ziel für die Grüne Flussjungfer [1037] ist die Bewahrung des derzeitigen Erhaltungszustands der nur durchschnittlich erhaltenen Bestände an Kriegbach, Kraichbach und Philippsburger Altrhein sowie des gut erhaltenen Vorkommens am Ketscher Altrhein durch Gewährleistung der natürlichen Morphodynamik, einschließlich der Umlagerung von Sandbänken, der Aus-bildung differenzierter Strömungsverhältnisse, einer abwechslungsreich strukturierten Ufer-zone sowie eines hinreichenden Maßes an Besonnung. Als Erhaltungsmaßnahme wird die Freistellung des Kriegbach-Unterlaufs zur Verbesserung der Besonnungsverhältnisse vorge-schlagen. Daneben werden als Entwicklungsmaßnahmen eine Renaturierung von Kriegbach und Kraichbach sowie eine Verbesserung des Durchflusses am Philippsburger Altrhein und die dauerhafte Wiederanbindung derzeit nur bei Hochwasser überfluteter Altrheine vorge-schlagen.

Zur Sicherung des Erhaltungsszustands der Lebensstätte der Haarstrangeule muss die Ent-wicklung großer, kräftiger Haarstrangexemplare gefördert werden. Notwendig ist dafür eine einmalige jährliche Sommermahd zwischen 15. Mai und 15. Juni mit Abräumen des Mähguts. Auf ca. 10 % der Flächen sollten Altgrasstreifen alternierend erhalten bleiben, un-bedingt auszuschließen ist eine Mahd der Flächen ab Mitte September. Auf Flächen mit ge-ringeren Vorkommen des Gewöhnlichen Haarstrangs soll dieser durch Ansaat oder Aus-pflanzen gefördert werden.

Eine Ausstockung gewässerrandlicher Hybridpappeln (Populus canadensis) zur Verringe-rung der Uferzonenbeschattung und eine kritische Kontrolle des Bestands des Schwimm-farns (Salvinia natans) in den Tongruben Oberhausen-Rheinhausen, der durch vollständige Bedeckung eines Teils der Gewässer die Entwicklung submerser und teilemerser Vegetation nachteilig beeinflusst, sind als Erhaltungsmaßnahmen in den Lebensstätten des Schmalbindigen Breitflügel-Tauchkäfers [1082] notwendig. Eine Gewässereintiefung bei gleichzeitiger Modellierung umfänglicher Flachuferbereiche, Entschlammung und Uferzo-nenausstockung sind Entwicklungsmaßnahmen, die weitere Teile des Gebiets als potenzielle Brutgewässer attraktiv machen können, so vor allem die ehemaligen Fischweiher auf der

Ketscher Rheininsel und Bereiche in den Schwetzinger Wiesen. In jedem Fall wären Wie-deranschlüsse an den Rheinverlauf mit Blick auf den Schmalbindigen Breitflügel-Tauchkäfer als Beeinträchtigung zu werten und müssen vor allem an den Nachweisgewässern und in Verbundbereichen auch künftig unterbleiben, da hier starke Schlammeinträge und Fischbe-satz die Folge sind.

Als Erhaltungsziele für den Heldbock [1088] gelten die Sicherung der festgestellten Vor-kommen durch Erhaltung und Sicherung aller Brut- und von Brutverdachtsbäumen sowie weiterer potenziell geeigneter Alteichen zur Sicherung der Brutbaumnachhaltigkeit. Als Ent-wicklungsziele gelten die Verbesserung des Brutbaumangebots auf größerer Fläche und die Optimierung der Vernetzung von vorhandenen (Teil-)vorkommen und Beständen mit Brut-verdachtsbäumen. Darüber hinaus ist die Verjüngung der Stieleiche (Quercus robur), bei Bedarf und standörtlicher Eignung auch der Traubeneiche (Quercus petraea) sowie die lang-fristige Vitalitätssteigerung von Alteichen empfohlen. Entsprechend wird im Rahmen der Maßnahmenplanungen die Erhaltung der langfristigen Brutbaumnachhaltigkeit durch eine Steigerung des Eichenanteils mit Hilfe der Auspflanzung standortangepassten Pflanzgutes vorgesehen. Wo möglich ist die Naturverjüngung der Eichen der Pflanzung vorzuziehen. In den viel begangenen Teilflächen ist ein zentraler Punkt die naturschutzfachliche Absprache unumgänglicher Verkehrssicherungsmaßnahmen zur langfristigen Erhaltung wegnaher Altei-chen und die konsequente Anwendung und Entwicklung von Fällalternativen.

Das Maßnahmenpaket gilt gleichermaßen auch für den Eremiten [*1084], wobei dieser nicht ausschließlich an Eichen gebunden ist.

Wesentliche Maßnahmen in den Lebensstätten der Fischarten dienen der Verbesserung der Durchgängigkeit durch Anbindungen oder Optimierungen von Bauwerken. Daneben sind die Verbesserung der Wasserqualität sowie die ökologische Aufwertung wichtige Elemente der Maßnahmenplanung.

Zur Verbesserung der Lebensraumqualität für den Kammmolch kann an besiedelten Gewäs-sern mit Verlandungstendenzen eine abschnittsweise Entschlammung durchgeführt werden.

Ergänzend hierzu können im Rahmen forstlicher Maßnahmen an den Gewässerrändern Auf-lichtungen durch die Entnahme von Gehölzen umgesetzt werden. Dies führt zu einer verbes-serten Besonnung des Wasserkörpers sowie zur Reduktion des Falllaubeintrags. Das Vor-kommen des Großen Mausohrs [1324] ist durch die Sicherung des einzig bekannten Wo-chenstubenquartiers in der katholischen Kirche in Oberhausen zu erhalten.

Die Grünlandbereiche mit ihren hohen Grenzlinienanteilen zu den umgebenden Waldbe-ständen sind auf der Reißinsel, im Waldpark Mannheim und auf der Ketscher Rheininsel als Habitatrequisiten des Grauspechtes [A234] zu erhalten. Die bisherige Gründland-bewirtschaftung ist weiterzuführen. Der Streuobstbestand der Bannwörthwiese ist zudem in seiner Ausprägung und Struktur für den Lebensstättenverbund und als Lebensraum für den Grau- und Mittelspecht [A238] zu erhalten.

Für das Vogelschutzgebiet „Rheinniederung Altlußheim-Mannheim“ sind die Reglungen von Freizeitnutzungen und Besucherlenkung für eine erfolgreiche Reproduktion vieler Vogelarten genau so wichtig wie die Sicherung der unterschiedlichen Lebensräume durch Grünland- und Gehölzpflege oder die Umsetzung spezieller Artenschutzmaßnahmen. Für die Vögel der Agrarlandschaft sind eine extensive Bewirtschaftung von Flächen sowie strukturfördernde Maßnahmen notwendig. Maßnahmen zur Entwicklung und Verbesseung der Habitatsituation sind die Schaffung naturnaher und störungsfreier Ufer- und Verlandungsbereiche.

In der „Wagbachniederung“ ist das Ziel die Erhaltung der ökologischen Funktion dieses im nördlichen Baden-Württemberg einzigartigen Schilfgebiets als Brut- und Rasthabitat für Arten wie Zwergdommel [A022], Purpurreiher [A029], Blaukehlchen [272], Drossel- [A298] und Schilfrohrsänger [A295] sowie Schwarzhals- [A008] und Zwergtaucher [A004] sowie den En-tenarten Krickente [A052], Knäkente [A055], Löffelente [A056], Tafelente [A059] und Kolben-ente [A058]. Die Population der Zwergdommel sollte in ihrer momentanen Größe (Bestand

2010: sechs bis acht Brutpaare) erhalten bleiben. Die Röhrichtufer der Baggerseen (Lebens-stätte der Zwergdommel) sind allerdings zum Teil von Gehölzsukzession bedroht. Zur Erhal-tung dieses Lebensraums wird empfohlen, die bereits angesiedelten sowie aufkommenden Gehölze manuell zu entfernen. Desweiteren werden die Uferbereiche intensiv von Spazier-gängern und Anglern genutzt. Dieser Besucherverkehr sollte stärker reduziert bzw. reguliert werden.

Das Habitat der vier Entenarten liegt in den Schilfbereichen der ehemaligen Südzuckertei-che. Ziel ist die Erhaltung des Habitatpotentials und der Aufbau von stabilen Populationen.

Das Tüpfelsumpfhuhn [A119] ist in der Wagbachniederung mindestens seit 1992 als Brutvo-gel verschwunden. Ziel ist die Wiederansiedlung von zumindest ein bis zwei Brutpaaren.

Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit einer Wiederbesiedlung des Gebiets durch die Art auf-grund von fehlenden potentiellen Quellpopulationen im Umland und momentan ungünstigen Habitatbedingungen gering. Aktuelle Entwicklungen deuten in manchen Abschnitten der ehemaligen Südzuckerteiche auf eine Ausbreitung von Großseggen auf Kosten der Schilfbe-stände hin, was das Habitatpotential für das Tüpfelsumpfhuhn wieder erhöhen würde.

Die Habitatqualität ist in den meisten Bereichen für Schilfbrüter und Zugvögel sehr gut. Da-her zielt die Maßnahmenplanung in erster Linie auf die Erhaltung des momentanen Zustan-des ab, was bereits durch ein spezielles und erprobtes Bewässerungssystem gewährleistet wird. Hierbei kann der Wasserpegel der einzelnen Teiche manuell gesteuert und dadurch beispielsweise die Gehölzsukzession bekämpft werden. Röhricht- und offene Schlammberei-che bleiben so erhalten. Dieses Pflegekonzept sollte daher in der jetzigen Form fortgeführt werden. Die ablaufenden Prozesse sollten kontinuierlich durch einen kompetenten und er-fahrenen Arten- und Gebietskenner beobachtet werden. So kann auf Veränderungen (z.B.

Gebüschsukzession, Rückgang von Schilfflächen) reagiert werden.

Verbesserungen können durch Umgestaltung oder Neuanlage von Gewässern, Uferberei-chen, Flutmulden und Flachgewässern erfolgen.