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3 Ausstattung und Zustand des Natura 2000-Gebiets

3.5 Weitere naturschutzfachliche Bedeutung des Gebiets

3.5.2 Fauna

Neben Heldbock (Cerambyx cerdo) und Eremit (Osmoderma eremita) besiedeln weitere Ur-waldreliktarten die Alteichenbestände der Ketscher Rheininsel und des Mannheimer Wald-parks mit Reißinsel, wobei eine detaillierte Erfassung bislang aussteht. Sicher nachgewiesen aus Weichhölzern, aber auch aus Platane und Rosskastanie sind Körnerbock (Megopis scabricornis) (Reißinsel, Waldpark, Stephanienufer, Ketscher Rheininsel) (RL 1) und Beu-lenkopfbock (Rhamnusium bicolor) (Waldpark, Stephanienufer) (RL 3). Der Nachweis der Urwaldreliktart Gehörnter Zunderschwamm-Schwarzkäfer (Neomida haemorrhoidalis) (RL R“) bei Oberhausen an Pappeln durch BENISCH (mdl. 2011) belegt deren Wertigkeit auch für die pilzbesiedelnde Holzkäferfauna. Ein Nachweis des Scharlachkäfers (Cucujus

cinnaberinus) blieb bislang auch infolge lediglich nebenbei unternommener, kursorischer Stichproben aus, jedoch ist vor allem in Pappelbeständen sein Vorkommen durchaus nicht ausgeschlossen, nachdem nun auch rheinnahe Nachweise aus dem Rastatter Bereich vor-liegen und die Art 2011 auch in Südhessen in Rheinnähe nachgewiesen wurde.

Auf den Rheindämmen bei Philippsburg kam bis vor wenigen Jahren der national streng ge-schützte Violetthalsige Maiwurmkäfer (Meloë decorus) (RL 1) vor; mit der Vernichtung seines Lebensraums im Zuge der Rheinpolderplanung auf der Rheinschanzinsel ist mit diesem ein-zigen Vorkommen in Baden-Württemberg eine Käferart in unserem Bundesland erloschen.

Weiterhin zu rechnen dagegen ist allgemein auf den Rheindämmen im FFH-Gebiet mit dem national streng geschützten Mattschwarzen Maiwurmkäfer (Meloë rugosus) (RL 1) und – nachgewiesen – mit dem allgemein weiter verbreiteten Violetten Ölkäfer (Meloë violaceus).

Die flugunfähigen Ölkäfer mit ihrem komplizierten, parasitisch an Wildbienen gebundenen Entwicklungszyklus reagieren besonders empfindlich auf veränderte Bodenbearbeitung und Bodenabtrag.

Im Hinblick auf gewässerbezogene Besonderheiten (Käferarten) sind hier Vorkommen beider Großer Kolbenwasserkäferarten (Hydrophilus piceus und aterrimus), des Gauklers (Cybister lateralimarginalis) und der Gelbrandkäferarten Dytiscus circumflexus und D. dimidiatus zu nennen, die heute nur noch in großen Gewässerkomplexen in Baden-Württemberg zu finden sind.

Spinnen

Bemerkenswert erscheint auch der Nachweis der Wasserspinne (Argyroneta aquatica) in den Tongruben Oberhausen-Rheinhausen sowie in den Schwetzinger Wiesen; sie gilt als

„stark gefährdete“ Zeigerart anmooriger, sauberer Gewässer mit wenigen aktuellen Nach-weisen aus der nördlichen Landeshälfte.

Libellen

Aus dem Natura 2000-Gebiet 6716-341 „Rheinniederung von Philippsburg bis Mannheim“

sind weitere wertgebende Libellenarten bekannt. In den Fließgewässern des Gebietes kom-men neben der Grünen Flussjungfer auch die Gemeine Keiljungfer (Gomphus vulgatissimus) und die Kleine Zangenlibelle (Onychogomphus forcipatus) vor. Im Ketscher Altrhein und im Einflussbereich des Philippsburger Altrheins sind Vorkommen der landesweit „stark gefähr-deten“ (RL 2) Asiatischen Keiljungfer (Gomphus flavipes) bekannt, die in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt ist.

Süßwassermollusken

Bei der Erfassung der Zierlichen Tellerschnecke konnten im FFH-Gebiet „Rheinniederung zwischen Philippsburg und Mannheim“ zahlreiche weitere (stark) gefährdete Süßwasser-schnecken nachgewiesen werden: Moos-Blasenschnecke (Aplexa hypnorum - RL 3), Linsen-förmige Tellerschnecke (Hippeutis complanatus - RL 3), Gekielte Tellerschnecke (Planorbis carinatus - RL 3), Glänzende Tellerschnecke (Segmentina nitida - RL 2), Sumpf-Federkiemenschnecke (Valvata macrostoma - RL 2) und Spitze Sumpfdeckelschnecke (Viviparus contectus - RL 2).

Hinzu kommen einige Arten der landesweiten Vorwarnliste: Scharfe Tellerschnecke (Anisus vortex), Zwergposthörnchen (Gyraulus crista), Flache Federkiemenschnecke (Valvata cristata) und Gemeine Federkiemenschnecke (Valvata piscinalis).

Vögel

Neben den in Kapitel 3 aufgeführten Vogelarten kommen weitere zahlreiche gefährdete Ar-ten im Gebiet vor. So findet sich die Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus) in Baden-Württemberg ausschließlich in Kolonien der Lachmöwe (Larus ridibundus), die in großer An-zahl im Teich 5 der ehemaligen Zuckerfabrik brütet (2018: Brutkolonie mit 650-700 Brutpaa-ren). Hier finden sich störungsarme Verlandungszonen, wo die Nester am oder schwimmend auf dem Wasser in dichter, aber nicht zu hoher Vegetation angelegt werden können.

Auf-grund ständiger Anwesenheit in der Lachmöwenkolonie und zahlreicher Kartierdaten von April bis Juli 2012 und 2013 fanden hier möglicherweise Brutversuche von ein bis zwei Brut-paaren der Schwarzkopfmöwe statt. Gesicherte Bruten eines Brutpaares erfolgten in den Jahren 2016 und 2018.

Bis zu fünf Individuen des Löfflers (Platalea leucorodia) [A034] konnten schon gleichzeitig im NSG Wagbachniederung beobachtet werden. Neuerdings ist die Art fast alljährlicher Durch-zügler und Rastvogel, was zahlreiche Kartierdaten zwischen Mai und Oktober der Jahre 2010 bis 2019 belegen. Auf Nahrungssuche ist die Art vor allem in den weitläufig flachen und störungsarmen Uferzonen der Teichen 3c und 4b nachzuweisen. Ein Brutversuch wurde 2012 mit dem Bau eines Nestes unternommen. 2013 konnte über längere Zeit Balz, Nestbau und Kopula zweier Altvögel in Teich 5 beobachtet werden.

Vom 03. bis 30. Mai 2013 hielt sich ein Paar des Stelzenläufers (Himantopus himantopus) [A131] im ehemaligen Südzuckerteich 3c mit der großen Wasserfläche und den ausgedehn-ten Flachwasserzonen auf, die zum Teil mit verschiedenen Ampferarausgedehn-ten (Rumex spec.) und der Gewöhnlichen Strandsimse (Bolboschoenus maritimus) bewachsen sind. Zeitweilig war nur entweder das Männchen oder das Weibchen zu sehen. Allerdings konnte das Paar auch bei der Begattung beobachtet werden. Es wird vermutet, dass der Brutversuch wegen durch kräftige Niederschläge stark angestiegenem Wasserstand abgebrochen wurde.

2011 kam es zu den ersten Brutversuchen von Seidenreihern (Egretta garzetta) [A026] in Baden-Württemberg (s. hierzu auch MAHLER 2011). In dem ausgedehnten, im Wasser ste-henden Schilfröhricht in der Kolonie der Purpurreiher (Ardea purpurea) konnte am 18.06.2011 durch E.BARNICKEL ein kopulierendes Paar festgestellt werden. In diesem Zeit-raum konnten bis zu zehn Seidenreiher im NSG Wagbachniederung beobachtet werden.

Zwei Paare bauten Nester auf Seggenbülten zwischen den Nestern der Purpurreiher und fingen an zu brüten. Beide Bruten wurden jedoch nach 21 bzw. 9 Tagen aus unbekannten Gründen aufgegeben.

Des Weiteren sind im NSG Wagbachniederung laut Mitteilung von U. Mahler wichtige Brut-vorkommen von Turteltaube (2018: 10-12 Reviere), Rohrschwirl (2018: 3-4 Reviere), Feld-schwirl (2018: 1-2 Reviere), Bartmeise (2018: 20-30 Reviere), Kuckuck (2018: 6-8 Reviere) und Kleinspecht (2018: 4-5 Reviere) bekannt. Große Bedeutung hat das Gebiet auch als Schlaf- und Ruheplatz. In den weitläufigen Schilfröhrichten im Teich 5 übernachten zu den Zugzeiten regelmäßig bis zu einer Million Stare und zwischen 5.000 bis 5000.000 Rauch- und Uferschwalben.

Der Hockenheimer Rheinbogen mit seiner agrarisch geprägten Struktur beherbergt noch eines der letzten Brutvorkommen des Rebhuhns (Perdix perdix) in der Oberrheinebene. Auf-grund der starken Rückgänge sowohl innerhalb seines Verbreitungsgebiets als auch in der Bestandsdichte und der ungünstig ausgestalteten Lebensräume ist die Bestandssituation des Rebhuhns in Baden-Württemberg derzeitig ungünstig. Die Brutbestandsangaben aus der Roten Liste (Stand 2009) von 700 bis 1.500 Brutpaaren wurden bei der jüngsten, noch nicht veröffentlichten Schätzung der OGBW für den Zeitraum 2012-2016 deutlich nach unten kor-rigiert auf eine Spanne von 500-800 Brutpaare. Gründe hierfür sind u.a. der Verlust von Rückzugsräumen in der offenen Feldflur, die intensivere Bearbeitung der Ackerflächen auf-grund ökonomischer Zwänge der Landwirtschaft sowie der gestiegene Flächenverbrauch.

Umso wichtiger ist der Schutz der bekannten Vorkommen durch eine breite Zusammenarbeit aller Akteure in der Agrarlandschaft und die Umsetzung entsprechender Maßnahmen (mehr-jährige Brachen bzw. Rotationsbrachen mit wechselnder Neueinsaat, Getreide mit weitem Reihenabstand (25-30cm) und reduzierter Aussaat (Lichtacker), Pflege von Saumstrukturen außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit, Pflege (abschnittsweise) von Gehölzen und Feldhe-cken) wie sie der Landschaftserhaltungsverband Rhein-Neckar e.V. im Rahmen des Projekts

„Allianz für Niederwild“ mit Unterstützung des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg und der Wildforschungsstelle des Landwirtschaftlichen Zentrum Baden-Württemberg zum Teil bereits durchgeführt hat.

Fledermäuse

Neben dem bereits in Kapitel 3.3.27 beschriebenen Großen Mausohr sind elf weitere Fle-dermausarten im FFH-Gebiet sicher nachgewiesen. Von Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus, RL 3), Braunes Langohr (Plcotus auritus, RL 3), Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) und Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri) sind Wochenstuben belegt. Durch direk-te Artnachweise konndirek-ten Graues Langohr (Plecotus austriacus, RL 1), Fransenfledermaus (Myotis nattereri, RL 2), Wasserfledermaus (Myotis daubentonii, RL 3), Großer Abendsegler (Nyctalus noctula, RL V), Bartfledermaus (Myotis mystacinus), Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) und Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) im FFH-Gebiet festgestellt werden (schriftl. Mitt. A. Arnold). Als Lebensraum für Fledermäuse von besonderer Bedeutung sind höhlenreiche Waldbestände wie beispielsweise Bereiche der Ketscher Rheininsel und des Waldparks Mannheim.

Amphibien

Bei den Amphibien ist insbesondere der Moorfrosch (Rana arvalis) zu erwähnen, der im NSG Wagbachniederung vorkommt und als ASP-Art vom RP Karlsruhe betreut wird.

4 Naturschutzfachliche Zielkonflikte

Käfer

Der Schwimmfarn (Salvinia natans) wird als Beeinträchtigung für Lebensstätten des Schmalbindigen Breitflügel-Tauchkäfers (Graphoderus bilineatus) gewertet, gerade in den ehemaligen Tongruben Oberhausen-Rheinhausen, in denen er (wieder-)angesiedelt wurde.

Die vielfach geübte Praxis des Wiederanschlusses von Gewässern an den Rhein muss hier aus artenschutztechnischer Sicht ebenfalls kritisch betrachtet werden und sollte nur in enger Absprache mit Experten aller Artengruppen erfolgen: die Kleintierwelt (gelegentlich) aus-trocknender Gewässer wird durch Fischzuwanderung und Strömungen mit Substrateintrag empfindlich gestört.

Die im Maßnahmenteil angeführte Ausstockung von Hybridpappeln (Populus canadensis) muss anbrüchige und abgestorbene Baumteile (insbesondere mit Zunderschwammbesatz) aussparen, um Zielkonflikte mit etwaigen Vorkommen des Körnerbocks (Megopis scabricornis) und des Schwarzkäfers (Neomida haemorrhoidalis) sowie nicht auszuschlie-ßenden Vorkommen des Scharlachkäfers (Cucujus cinnaberinus) zu vermeiden.

Weiterhin muss die empfohlene Entschlammung von Gewässern in fachgutachterlicher Ab-stimmung (Libellen, Amphibien, Schwimmkäfer) erfolgen, um Zielkonflikte mit etwaigen An-sprüchen der genannten Artengruppen zu vermeiden.

Libellen

Die Grüne Flussjungfer (Ophiogomphus cecilia) bevorzugt wie die meisten einheimischen Libellenarten besonnte Fließgewässerabschnitte. Insbesondere an schmalen Bächen be-schatten Ufergehölze häufig das Gewässerbett so stark, dass diese nicht mehr besonnt und deshalb auch nicht mehr von der Grünen Flussjungfer als Habitat genutzt werden. An sol-chen Gewässern ist ein starkes Auflichten der Ufergehölze sinnvoll. Dies steht im Wider-spruch zum Ziel des Lebendverbaus und einer Beschattung zur Verhinderung von Sauer-stoffdefiziten und Erwärmung.

Vor einer oberstromigen Anbindung des Philippsburger Altrheins sowie der weiteren vorge-schlagenen Altwasserstrecken ist zu prüfen, ob dort derzeit nicht andere naturschutzfachlich Wert gebende Pflanzen- oder Tierarten vorkommen.

Wald

Eichenbewirtschaftung mit Verjüngung zur Sicherung der Lebensraumtypeigenschaften des Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwaldes [9160] und der Hartholzauenwälder [91F0] versus einzelbaumweise Bewirtschaftung zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange (Spechtarten, Hirschkäfer etc).

Die in Vergangenheit oft in den Waldbeständen praktizierte einzelbaumweise oder femelarti-ge Verjüngung zeigte - wie in der Literatur zitiert - nicht den erwünschten Verjüngungserfolg in der Stiel-Eiche (Quercus robur). „Schattentolerante“ Baumarten wie Esche (Fraxinus ex-celsior) und Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) dominieren das Verjüngungsbild dieser - oft aus Artenschutzgründen - verlangsamten und kleinflächigen Vorgehensweise. Die Stiel-Eiche wird in verbleibenden Lücken mittels Pflanzung in die Verjüngungsbestände einge-bracht, wobei die Größe der Verjüngungsflächen bislang den Lichtansprüchen der Eiche meist nicht genügt. Die derzeitigen, aus Mittelwaldwirtschaft entstandenen Eichen-Altholzanteile können ohne eine Intensivierung der v. a. künstlichen Eichenverjüngung lang-fristig nicht erhalten werden. Zu dem ist langlang-fristig die Lebensraumtypeigenschaft des Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwaldes [9160] und v. a. des noch flächig vorkommenden LRT Hartholzauenwälder [91F0] gefährdet.

Auf den Eichenwaldstandorten (für den LRT [9160] und [91F0] geeignete Standorten) mit ansprechenden Eichen-Anteilen ist - sofern es die Verjüngungsbestände im Hinblick auf

Gesundheits- und Kronenzustand ermöglichen - auf ein flächiges Verfahren abzuzielen, so-fern dies die jeweiligen Schutzgebietsverordnungen (Naturschutzgebiete und Schonwaldbiete) zulassen. Habitatbaumgruppen mit rund 5 Altbäumen/-eichen sollten nicht auf die ge-samte Verjüngungsfläche verteilt, sondern bevorzugt an Bestandesrändern konzentriert be-lassen werden. Es sollte auch auf die Ausweisung von Waldrefugien (große Altholzinseln) abgezielt werden, wobei hier eine Abwägung bezüglich der Häufigkeit notwendiger, natur-schutzfachlich begründeten Pflegemaßnahmen (Verhindern des Einwachsens von Schattbäumen in die Eichenkronen) stattfinden muss. Flächen, die irgendwann wieder auf Eiche verjüngt werden sollen oder müssen, sind keine geeigneten Waldrefugienflächen.

Alte Pappeln sind wichtige Habitatbäume für u. a. höhlenbewohnende Arten (Spechte, Fle-dermäuse etc.) sowie eine Alt- und Totholz besiedelnde Insektenfauna. Durch eine einsei-tige Zurückdrängung nichtheimischer Pappelarten kann in wenigen Jahrzehnten das Pro-blem einer Starkholz-Lücke entstehen. Der (maßvolle) Anbau raschwüchsiger (Hybrid-) Pap-peln auf geeigneten Standorten und in geeigneten Bereichen des FFH-Gebiets kann diese Lücke zumindest teilweise schließen, bis neugegründete Eichen-/Laubholz-Bestände starke Durchmesser erreicht haben. Zudem bezieht sich das Zurückdrängen der Pappel v. a. auf Lebensstätten in/an Gewässern sowie im Rahmen der Waldpflege in Wald- und Natur-schutzgebieten, damit verbleibt für den größten Teil des Natura 2000-Gebiets die Möglichkeit des Pappel-Anbaus.

Vögel

Die Erhaltung der großflächigen Schilfbestände in den ehemaligen Südzuckerteichen führt zu Zielkonflikten mit der Wiederansiedlung des Tüpfelsumpfhuhns (Porzana porzana) in die-sem Gebiet. Dieses meidet hohe Schilfbereiche und bevorzugt niederwüchsige Übergangs-bereiche zwischen Röhricht- und Großseggenzone. Allerdings deuten aktuelle Prozesse auf die Ausbreitung von Großseggen im Bereich des Teichs 5 auf Kosten der Röhrichtbestände hin. Dies könnte zu einer Verbesserung der Habitatbedingungen für das Tüpfelsumpfhuhn führen, während gleichzeitig weiterhin weite Teile des Lebensraums für die schilfbewohnen-den Reiher- und Entenarten erhalten bleiben.

Die in Kapitel 6 beschriebenen Maßnahmen wirken sich nicht negativ auf die für das Gebiet gemeldeten Arten und Lebensraumtypen des Vogelschutzgebiets „Wagbachniederung“

(6717-401) bzw. des FFH-Gebiets „Rheinniederung von Philippsburg bis Mannheim“ (6716-341) aus. Für schilfbewohnende Arten, wie Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis), Schwarz-halstaucher (Podiceps nigricollis), Purpurreiher (Ardea purpurea), Rohrweihe (Circus aeruginosus), Wasserralle (Rallus aquaticus), Blaukehlchen (Luscinia svecica) und Drossel-rohrsänger (Acrocephalus arundinaceus) würde das Habitatpotential erhalten bleiben.

5 Erhaltungs- und Entwicklungsziele

Um den Fortbestand von Lebensraumtypen und Arten innerhalb der Natura 2000-Gebiete zu sichern, werden entsprechende Erhaltungs- und Entwicklungsziele formuliert.

Der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen wird nach Artikel 1 e) der FFH-Richtlinie folgendermaßen definiert:

Der Erhaltungszustand eines natürlichen Lebensraums ist günstig1 wenn,

 sein natürliches Verbreitungsgebiet sowie die Flächen, die er in diesem Gebiet einnimmt, beständig sind oder sich ausdehnen und

 die für seinen langfristigen Fortbestand notwendige Struktur und spezifischen Funktionen bestehen und in absehbarer Zukunft wahrscheinlich weiter be-stehen werden und

 der Erhaltungszustand der für ihn charakteristischen Arten im Sinne des Buchstabens i) günstig ist.

Der Erhaltungszustand für die Arten wird nach Artikel 1 i) der FFH-Richtlinie folgenderma-ßen definiert:

Der Erhaltungszustand einer Art ist günstig wenn,

 aufgrund der Daten über die Populationsdynamik der Art anzunehmen ist, dass diese Art ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraumes, dem sie angehört, bildet und langfristig weiterhin bilden wird und

 das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art weder abnimmt noch in absehba-rer Zeit abnehmen wird und

 ein genügend großer Lebensraum vorhanden ist und wahrscheinlich vorhan-den sein wird, um langfristig ein Überleben der Populationen dieser Art zu sichern.

Erhaltungsziele werden formuliert, um zu erreichen, dass

 es zu keinem Verlust der im Standarddatenbogen gemeldeten FFH-Lebens-raumtypen und Arten kommt,

 die Größe der gemeldeten Vorkommen ungefähr erhalten bleibt und

 die Qualität der gemeldeten Vorkommen erhalten bleibt.

Das Verhältnis der Erhaltungszustände A/B/C soll (bezogen auf das gesamte Natura 2000-Gebiet) in etwa gleich bleiben bzw. darf sich zumindest nicht in Richtung schlechterer Zu-stände verschieben. Hierbei ist zu beachten, dass es verschiedene Gründe für die Einstu-fung eines Vorkommens in Erhaltungszustand C gibt:

 der Erhaltungszustand kann naturbedingt C sein, wenn z. B. ein individuenschwaches Vorkommen einer Art am Rande ihres Verbreitungs-areals in suboptimaler Lage ist;

 der Erhaltungszustand ist C, da das Vorkommen anthropogen beeinträchtigt ist, z. B. durch Düngung; bei Fortbestehen der Beeinträchtigung wird der LRT oder die Art in naher Zukunft verschwinden.

1Dr Erhaltungszustand wird auf der Ebene der Biogeografischen Region sowie auf Landesebene entweder als günstig oder ungünstig eingestuft. Auf Gebietsebene spricht man von einem hervorragenden - A, guten - B oder durchschnittlichen bzw. beschränkten - C Erhaltungszustand. Die Kriterien sind für die jeweiligen Lebensraumty-pen und Arten im MaP-Handbuch (LUBW 2009) beschrieben.

Entwicklungsziele sind alle Ziele, die über die Erhaltungsziele hinausgehen. Bei der Ab-grenzung von Flächen für Entwicklungsziele wurden vorrangig Bereiche ausgewählt, die sich aus fachlicher und/oder bewirtschaftungstechnischer Sicht besonders eignen. Weitere Flä-chen innerhalb des Natura 2000-Gebiets können dafür ebenfalls in Frage kommen.

Die Erhaltungsziele sind verpflichtend einzuhalten bzw. zu erfüllen. Dagegen haben die Ent-wicklungsziele empfehlenden Charakter. In Kapitel 6 sind Empfehlungen für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen dargestellt, die geeignet sind, die Erhaltungs- und Entwicklungs-ziele zu erreichen.

Die Inhalte der Ziele für den jeweiligen Lebensraumtyp bzw. die jeweilige Lebensstätte be-ziehen sich auf das gesamte Gebiet. Sie sind nicht auf die einzelne Erfassungseinheit bezo-gen.

5.1 Erhaltungs- und Entwicklungsziele für die