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6 Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen

6.2 Erhaltungsmaßnahmen

6.2.16 Nachhaltiges Bibermanagement

Maßnahmenkürzel AS3

Maßnahmenflächen-Nummer 26716341320056

Flächengröße [ha] 14,86

Dringlichkeit mittel

Durchführungszeitraum/Turnus ganzjährig

Lebensraumtyp/Art Biber [1337]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 99 Sonstiges

Damit Konflikte im Einvernehmen gelöst oder im Vorfeld bereits entschärft werden können, wurde in Baden-Württemberg ein Bibermanagement aufgebaut. Bibermanager bei den Re-gierungspräsidien und Biberberater bei den Landkreisen beraten vor Ort und sind bestrebt, das Wiederbesiedelungsverhalten des Bibers zu lenken. Kritische Standorte sollen durch entsprechende Abwehrmaßnahmen geschützt werden. Derzeit sind im Gebiet noch keine Konflikte bekannt.

Bei möglichen Konflikten wie Aufstau, Schäden an Obstbäumen, Fraßschäden in der Land-wirtschaft oder Untergrabungen von Wegen und Nutzflächen ist eine fachkundige Beratung durch die örtlichen Biberberater erforderlich. Situationsgebunden können Präventionsmaß-nahmen wie Elektrozäune oder Drahtgeflechte an Bäumen erfolgen oder es kann dafür ge-sorgt werden, dass der Einstau an Biberdämmen durch entsprechende Maßnahmen be-grenzt wird. Zudem wird eine Aufklärungs- und Informationskampagne empfohlen.

Konflikte mit Biberaktivitäten sollten nicht pauschal beurteilt, sondern im Einzelfall kritisch geprüft werden. Bei der Lösung sind möglichst schonende Maßnahmen anzuwenden. Ein Management muss in regelmäßigen Zeitabständen fortgeschrieben und an neue Erkenntnis-se und die sich verändernde Biberpopulation angepasst werden.

Erhaltungsmaßnahmen für Gewässer-Lebensraumtypen und Gewässerarten 6.2.17 Entschlammen und Auslichten an Stillgewässern

Maßnahmenkürzel SG1 (Auslichten), SG2 (Entschlammen) Maßnahmenflächen-Nummer 26716341320044, 26716341320045,

26716341320046, 26716341320047

Flächengröße [ha] 63,12

Dringlichkeit mittel

Durchführungszeitraum/Turnus Winterhalbjahr

Lebensraumtyp/Art Natürlich nährstoffreiche Seen [3150]

Kammmolch [1166]

Zierliche Tellerschnecke [4056]

Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer [1082]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 16.2 Auslichten 22.1.2 Entschlammen

Aufgrund ausbleibender Durchströmung sind sehr viele der kleineren und flacheren Stillge-wässer der Altwasser und Altarme im Rheinvorland mit dem Lebensraumtyp Natürlich nährstoffreiche Seen [3150] einem fortschreitenden Verlandungsprozess ausgesetzt. Vor allem bei spätsommerlichen niederen Grundwasserständen kann es daher in einigen Ge-wässern zu einem temporären Trockenfallen kommen. Durch eine abschnittsweise Ent-schlammung an mit schwerem Gerät leicht zugänglichen Stellen sollten die Stillgewässer wieder stärker eingetieft oder/und ihre ursprüngliche Flächenausdehnung wiederhergestellt werden. Darüberhinaus ist diese Maßnahme auch an einem Stillgewässer bei Altlußheim, an einem Stillgewässer im Hockenheimer Rheinbogen vorgesehen sowie an kleineren Stillge-wässern innerhalb der Lebensstätte des Kammmolches [1166] im NSG „Backofen -Riedwiesen“. Im Vorfeld der Maßnahme sind die vorgesehenen Altrheinabschnitte auf Vor-kommen des Schlammpeitzgers [1145] zu überprüfen und die entsprechende Maßnahme an die Bedürfnisse der Art anzupassen.

Im Bereich der Lebensstätte der Zierlichen Tellerschnecke [4056] im Tongrubenareal

„Schwetzinger Wiesen“ weisen einige Flachwassertümpel aufgrund ihrer geringen Tiefe und dem damit verbundenen Austrocknungsrisiko nur noch eine eingeschränkte Lebensraumeig-nung für die Art auf. Hier sollten umgehend Maßnahmen zur partiellen Entlandung der Ge-wässer ergriffen werden. Eine Entschlammung wirkt sich auch positiv auf das dort befindli-che nährstoffreibefindli-che Gewässer mit seiner Wasservegetation aus. Zur Verbesserung der Ent-wicklungsbedingungen der Art sollte die Maßnahme auch in stark verlandeten Gewässern im ehemaligen Tongrubengebiet südwestlich von Rheinhausen durchgeführt werden.

Eine zusätzliche Verbesserung für den Stillgewässer-Lebensraumtyp stellt auch die Entnah-me von stark beschattenden BäuEntnah-men, hier vorwiegend Hybrid-Pappeln (Populus x canadensis) dar. Es bietet sich an, durch Nutzungen bei anstehenden Hiebsmaßnahmen eine bessere Besonnung für den Gewässerkörper zu erzielen. Aufgrund der schwer zersetzlichen Laubstreu bestimmter Pappel-Hybriden kann das Auflichten und die damit ein-hergehende Reduktion von Falllaub im Gewässer den Verlandungsprozess entschleunigen.

Eine bessere Besonnung der Gewässer kommt auch dem Kammmolch entgegen.

Die von der Zierlichen Tellerschnecke [4056] im Tongrubenareal „Schwetzinger Wiesen"

besiedelten Gewässer werden in zunehmendem Maße von Gehölzen (überwiegend Hybrid-pappeln (Populus x canadensis)) beschattet. Dementsprechend sollten gewässernahe Baumbestände (insbesondere an den Ost- und Südufern) stark ausgelichtet werden.

Im ehemaligen Tongrubengebiet südwestlich von Rheinhausen wird ein Großteil der von der Zierlichen Tellerschnecke besiedelten Gewässer in größeren Teilen oder nahezu vollständig

von Gehölzen ((Hybridpappeln, Silberweiden (Salix alba)) verschattet. Deshalb sollten ge-wässernahe Gehölzbestände (insbesondere an den Ost- und Südufern) in regelmäßigen Abständen stark ausgelichtet werden (Entnahme von etwa 50 % Hybridpappeln) bzw. ein Rückschnitt als Kopfbäume (Silberweiden) erfolgen. Dies dient gleichzeitig auch der Verrin-gerung des Eintrags von Falllaub. Es sollte darauf geachtet werden, dass kein Schlagab-raum im Gewässer verbleibt. Der Zeitpunkt und Durchführung der Maßnahme ist mit den Artexperten des Schmalbindigen Breitflügel-Tauchkäfers [1082] und der Zierlichen Teller-schnecke abzustimmen.

Zur Aufwertung der Landlebensräume des Kammmolchs [1166] im Wald sollten dichtere Bestände durch Entnahme einzelner Bäume und Sträucher oder kleinere Gruppen schwach ausgelichtet werden, um mit der besseren Besonnung des Waldbodens das Wachstum der Krautschicht zu fördern. Liegendes Totholz ist zu belassen. Die Maßnahmen können dabei im Zuge der über die Forsteinrichtung festgelegten Pflege- oder Hiebsmaßnahmen durchge-führt werden. Umgesetzt werden soll die Maßnahme im NSG „Kopflache“ und im nördlichen Teil der ehemaligen Tongruben südwestlich Rheinhausen

6.2.18 Umgestaltung von Grabenrändern

Maßnahmenkürzel SG3

Maßnahmenflächen-Nummer 26716341320048

Flächengröße [ha] 8,13

Dringlichkeit mittel

Durchführungszeitraum/Turnus Winterhalbjahr

Lebensraumtyp/Art Kammmolch [1166]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 24.1 Ufergestaltung

Das Vorkommen des Kammmolchs am Katzengraben sowie am Stillgewässer im Gewann

„Ketschau“ ist aufgrund der mangelnden strukturellen Ausstattung stark beeinträchtigt. Zur Verbesserung des Erhaltungszustands wird eine Aufwertung der Lebensstätte durch eine Umgestaltung der Grabenränder vorgeschlagen. Zu beachten ist weiterhin die Einhaltung des Gewässerrandstreifens.

6.2.19 Anlage von Flachwasserzonen

Maßnahmenkürzel SG4

Maßnahmenflächen-Nummer 26716341320049, 26716341320050

Flächengröße [ha] 304,82

Dringlichkeit mittel

Durchführungszeitraum/Turnus Winterhalbjahr

Lebensraumtyp/Art Natürlich nährstoffreiche Seen [3150]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 24.1.1 Anlage von Flachwasserzonen

Die ehemals als Abbaustätten genutzten Baggerseen weisen zumeist nur wenig naturnah ausgeprägte Ufer und steile Uferböschungen auf. Durch die Anlage von Flachwasserzonen oder zumindest durch Abflachungen der Uferböschungen ließen sich die Ansiedlungs- und Entwicklungsbedingungen für Wasserpflanzen deutlich verbessern. Für diese Maßnahme vorgeschlagen werden das Südwest- und Südufer des Baggersees Weißenburger bei Phi-lippsburg, alle Uferbereiche des Baggersees rund um die Insel Korsika bei Oberhausen-Rheinhausen, am Erlichsee nördlich von Oberhausen-Oberhausen-Rheinhausen, am Neptunsee, am Baggersee im Gewann Domkapitelswiesen, am Baggersee im Rheinvorland Lußhof