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3 Ausstattung und Zustand des Natura 2000-Gebiets

5.2 Erhaltungs- und Entwicklungsziele für die Lebensstätten von Arten

5.2.53 Wiesenschafstelze (Motacilla flava) [A260]

Erhaltungsziele (Wagbachniederung, Rheinniederung Altlußheim-Mannheim):

 Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv ge-nutzten Grünlandgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen

 Erhaltung von extensiven Viehweiden

 Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten

 Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern

 Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen

 Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland

 Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen

 Erhaltung von Wasser führenden Gräben

 Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgru-ben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten LeKiesgru-bensstätten

 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten

Entwicklungsziele (Wagbachniederung, Rheinniederung Altlußheim-Mannheim):

 Entwicklung von Acker-Stilllegungsflächen und Brachen

 Extensivierung der Acker- und Wiesennutzung (Reduzierung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, Staffelung der Wiesenmahd bzw. jährlich alternierend Streifen oder Teilflächen von der Mahd aussparen) sowie Anlage von Acker-randstreifen

5.2.54 Blaukehlchen (Luscinia svecica) [A272]

Erhaltungsziele (Wagbachniederung, Rheinniederung Altlußheim-Mannheim):

 Erhaltung der Verlandungszonen, Schilfröhrichte und feuchten lockeren Wei-dengebüsche

 Erhaltung der Fließgewässer und ihrer Auen

 Erhaltung von reich strukturierten Grabenrändern, Dämmen und Böschungen

 Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien

 Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand-, Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten

 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und deren Lar-ven

 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3. – 15.8.)

Entwicklungsziele (Wagbachniederung, Rheinniederung Altlußheim-Mannheim):

 Entwicklung strukturreicher Grabensysteme mit hohem Röhrichtanteil

 Erhöhung der Rapsanbaufläche im Umfeld schilfreicher Gräben

 Entwicklung und Wiederherstellung natürlicher Lebensräume durch Rückver-legung von Dämmen bzw. Abbau des Sommerdammes in den Schwetzinger Riedwiesen

 Entwicklung von weiteren Feuchtwiesenkomplexen mit Großseggenrieden und Röhrichten unter Beibehaltung und Förderung von Kleinstrukturen und Requi-siten (z.B. eines gewissen Gehölzanteils sowie offener Bodenstellen)

5.2.55 Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) [A276]

Erhaltungsziele (Wagbachniederung, Rheinniederung Altlußheim-Mannheim):

 Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten

 Erhaltung der Ried- und Streuwiesen

 Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen so-wie von Brachfächen

 Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen

 Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten

 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen Entwicklungsziele (Wagbachniederung, Rheinniederung Altlußheim-Mannheim):

 Entwicklung strukturreicher Grabensysteme mit hohem Röhrichtanteil

 Entwicklung von Acker-Stilllegungsflächen und mehrjährigen Blühbrachen 5.2.56 Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus) [A295]

Erhaltungsziele (Wagbachniederung, Rheinniederung Altlußheim-Mannheim):

 Erhaltung der Gewässer mit ausgedehnten Verlandungszonen

 Erhaltung der Großseggenriede sowie nassen aber nicht großflächig überflu-teten lockeren Röhrichte mit ausgeprägter Krautschicht und einzelnen Bü-schen

 Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgru-ben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten LeKiesgru-bensstätten

 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten

 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4. - 31.7.)

Entwicklungsziele (Wagbachniederung, Rheinniederung Altlußheim-Mannheim):

 Entwicklung und Wiederherstellung natürlicher Lebensräume mit im Wasser stehenden Schilfröhricht durch Rückverlegung von Dämmen bzw. Abbau des Sommerdammes in den Schwetzinger Riedwiesen.

5.2.57 Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus) [A298]

Erhaltungsziele (Wagbachniederung, Rheinniederung Altlußheim-Mannheim):

 Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasser-flächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen

 Erhaltung von langen Röhricht -Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen in-nerhalb der Röhrichte zustande kommen

 Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgru-ben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten LeKiesgru-bensstätten

 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten

 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5. – 31.8.)

Entwicklungsziele (Wagbachniederung, Rheinniederung Altlußheim-Mannheim):

 Entwicklung strukturreicher Grabensysteme mit hohem Röhrichtanteil

 Entwicklung und Wiederherstellung natürlicher Lebensräume durch Rückver-legung von Dämmen bzw. Abbau des Sommerdammes in den Schwetzinger Riedwiesen.

5.2.58 Beutelmeise (Remiz pendulinus) [A336]

Erhaltungsziele (Wagbachniederung, Rheinniederung Altlußheim-Mannheim):

 Erhaltung von Flussauen

 Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern

 Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen

 Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe

 Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand-, Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten

 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3. – 31.7.)

Entwicklungsziele (Wagbachniederung, Rheinniederung Altlußheim-Mannheim):

 Entwicklung strukturreicher Grabensysteme mit hohem Röhrichtanteil

 Entwicklung und Wiederherstellung natürlicher Lebensräume durch Rückver-legung von Dämmen bzw. Abbau des Sommerdammes in den Schwetzinger Riedwiesen.

5.2.59 Neuntöter (Lanius collurio) [A338]

Erhaltungsziele (Wagbachniederung, Rheinniederung Altlußheim-Mannheim):

 Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten

 Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbe-sondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze

 Erhaltung der Streuwiesen und offenen Riedränder

 Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft

 Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen

 Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen

 Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten

 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Entwicklungsziele (Wagbachniederung, Rheinniederung Altlußheim-Mannheim):

 Extensivierung der Acker- und Wiesennutzung (Reduzierung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, Staffelung der Wiesenmahd bzw. jährlich alternierend Streifen oder Teilflächen von der Mahd aussparen) sowie Anlage von Acker-randstreifen

 Entwicklung von Acker-Stilllegungsflächen und Brachen

 Erhöhung des Grenzlinienanteils durch Belassen von Altgrasstreifen 5.2.60 Grauammer (Emberiza calandra) [A383]

Erhaltungsziele (Rheinniederung Altlußheim-Mannheim):

 Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren

 Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen

 Erhaltung von Gras- und Erdwegen

 Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern

 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien

 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4. – 31.8.)

Entwicklungsziele (Rheinniederung Altlußheim-Mannheim):

 Extensivierung der Acker- und Wiesennutzung (Reduzierung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, Staffelung der Wiesenmahd bzw. jährlich alternierend Streifen oder Teilflächen von der Mahd aussparen) sowie Anlage von Acker-randstreifen

 Entwicklung von mehrjährigen Blühbrachen

 Erhöhung des Grenzlinienanteils durch Belassen von Altgrasstreifen

5.2.61 Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel in der Rheinniederung Altlußheim-Mannheim

Entenvögel (Blässgans, Saatgans) und Rallen (Tüpfelsumpfhuhn) Erhaltungsziele (Rheinniederung Altlußheim-Mannheim):

 Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederun-gen und Auenlandschaften

 Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließ-gewässer

 Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Ge-wässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation

 Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unter-schiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden

 Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen

 Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen

 Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vor-genannten Lebensstätten

 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für die Rallen

 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Entwicklungsziele (Rheinniederung Altlußheim-Mannheim):

 Entwicklung und Wiederherstellung natürlicher Lebensräume durch Rückver-legung von Dämmen bzw. Abbau des Sommerdammes in den Schwetzinger Riedwiesen

Watvögel (Kiebitz)

Erhaltungsziele (Rheinniederung Altlußheim-Mannheim):

 Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederun-gen und Auenlandschaften

 Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Ge-wässern sowie der Überschwemmungsflächen

 Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferberei-chen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke

 Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließ- und Stillgewässern, die zur Ausbildung von Kies -, Sand- und Schlammbänken bzw. -inseln führt

 Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen

 Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand

 Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten und Klärteiche mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flach-wasserbereichen

 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, klei-nen Krebsen, Schnecken, Würmern und Sämereien

 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Entwicklungsziele (Rheinniederung Altlußheim-Mannheim):

 Entwicklung und Anlage feuchter Senken und Flutmulden sowie flacher Ufer an Gräben

 Entwicklung und Wiederherstellung natürlicher Lebensräume durch Rückver-legung von Dämmen bzw. Abbau des Sommerdammes in den Schwetzinger Riedwiesen

Eisvogel (Alcedo atthis)

Erhaltungsziele (Rheinniederung Altlußheim-Mannheim):

 Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer

 Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer

 Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen

 Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet

 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplät-ze sowie Nahrungsgebiete

Kornweihe (Circus cyaneus)

Erhaltungsziele (Rheinniederung Altlußheim-Mannheim):

 Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen

 Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen

 Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen

 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplät-ze

Schwarzmilan (Milvus migrans)

Erhaltungsziele (Rheinniederung Altlußheim-Mannheim):

 Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich

 Erhaltung einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft

 Erhaltung von Grünland

 Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen

 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplät-ze

5.2.62 Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel in der Wagbachniederung

Entenvögel (Knäkente, Krickente, Löffelente, Schnatterente), Lappentaucher (Schwarzhalstaucher), Rallen (Tüpfelsumpfhuhn)

Erhaltungsziele (Wagbachniederung):

 Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederun-gen und Auenlandschaften

 Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließ-gewässer

 Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Ge-wässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation

 Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unter-schiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden

 Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen

 Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für Krickente und Rallen

 Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern gewährleistet

 Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen

 Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten und stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten

 Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkom-men sowie Amphibien für Lappentaucher, Wasserpflanzen und Pflanzensä-mereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Lappentaucher und Rallen

 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Entwicklungsziele (Wagbachniederung):

 Schaffung weitgehend störungsfreier Röhrichtzonen an den Ufern der im Ge-biet vorhandenen Baggerseen (insbesondere Erlichseen)

Reiher (Rohrdommel, Silberreiher) Erhaltungsziele (Wagbachniederung):

 Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederun-gen und Auenlandschaften

 Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Ge-wässern sowie der Überschwemmungsflächen

 Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen

 Erhaltung von langen Röhricht -Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen in-nerhalb der Röhrichte zustande kommen

 Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Rieden mit hohen Grundwasserständen

 Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet

 Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen

 Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten und stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten

 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern

 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplät-ze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Entwicklungsziele (Wagbachniederung):

 Schaffung weitgehend störungsfreier Röhrichtzonen an den Ufern der im Ge-biet vorhandenen Baggerseen (insbesondere Erlichseen)

 Entwicklung und Anlage feuchter Senken und Flutmulden sowie flacher Ufer an Gräben

Watvögel (Bekassine, Bruchwasserläufer, Flussregenpfeifer, Kampfläufer, Zwerg-strandläufer)

Erhaltungsziele (Wagbachniederung):

 Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederun-gen und Auenlandschaften

 Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Ge-wässern sowie der Überschwemmungsflächen

 Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferberei-chen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke

 Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließ- und Stillgewässern, die zur Ausbildung von Kies -, Sand- und Schlammbänken bzw. -inseln führt

 Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen

 Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand sowie Wässerwiesen

 Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten und stillgelegte Klärteiche mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen

 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, klei-nen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltie-ren sowie Sämereien

 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Entwicklungsziele (Wagbachniederung):

 Schaffung weitgehend störungsfreier Röhrichtzonen an den Ufern der im Ge-biet vorhandenen Baggerseen (insbesondere Erlichseen)

 Entwicklung und Anlage feuchter Senken und Flutmulden sowie flacher Ufer an Gräben

 Entwicklung von Kies- Sand- und Schlammbänken

 Anlage von Feuchtgrünland

 Anheben des Grundwasserstandes

 Verringerung von Störungen durch Besucherlenkungskonzept

Möwen (Zwergmöwe) und Seeschwalben (Trauerseeschwalbe, Weißbartseeschwalbe) Erhaltungsziele (Wagbachniederung):

 Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen

 Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet

 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und kleineren Krebstieren

 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplät-ze sowie Überwinterungs- (nur Sturmmöwe) und Nahrungsgebiete

Entwicklungsziele (Wagbachniederung):

 Schaffung weitgehend störungsfreier Wasserflächen

 Entwicklung von Kies- Sand- und Schlammbänken

Rohrweihe (Circus aeruginosus) und Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltungsziele (Wagbachniederung):

 Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen

 Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen

 Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern

 Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen

 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze Grauammer (Emberiza calandra)

Erhaltungsziele (Wagbachniederung):

 Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren

 Erhaltung von Gras- und Erdwegen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Stau-densäumen

 Erhaltung von Feldhecken und anderen Dickichten Kormoran (Phalacrocorax carbo)

Erhaltungsziele (Wagbachniederung):

 Erhaltung der fischreichen Gewässer

 Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet

 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplät-ze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

6 Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen

Die nachstehenden Maßnahmen sind Empfehlungen, die geeignet sind, die Erhaltungs- und Entwicklungsziele zu erreichen.

Erhaltungsmaßnahmen sind Maßnahmen, die dazu führen, dass in einem Natura 2000-Gebiet:

 die im Standarddatenbogen gemeldeten FFH-Lebensraumtypen und Arten nicht verschwinden,

 die Größe der gemeldeten Vorkommen ungefähr erhalten bleibt und

 die Qualität der gemeldeten Vorkommen erhalten bleibt.

Das Verhältnis der Erhaltungszustände A / B / C soll (bezogen auf das gesamte Natura 2000-Gebiet) in etwa gleichbleiben bzw. darf sich zumindest nicht in Richtung schlechterer Zustände verschieben. Für Verluste von LRT sind ergänzend Karten der Wiederherstellungs-flächen erstellt worden.

Entwicklungsmaßnahmen dienen dazu, Vorkommen neu zu schaffen oder den Erhaltungs-zustand von Vorkommen zu verbessern. Entwicklungsmaßnahmen sind alle Maßnahmen, die über die Erhaltungsmaßnahmen hinausgehen.

Im Einzelfall können zur Erreichung der Erhaltungsziele auch andere als im MaP vorge-schlagene Erhaltungsmaßnahmen möglich sein. Diese sollten dann mit den zuständigen Naturschutzbehörden abgestimmt werden.

6.1 Bisherige Maßnahmen

Libellen

Der Philippsburger Althrein wurde in den vergangenen Jahren entschlammt. Allerdings bietet dieser Altrhein wegen des fehlenden Durchflusses trotzdem keinen geeigneten Lebensraum für die Grüne Flussjungfer (Ophiogomphus cecilia). Der Ketscher Altrhein ist als Lebensraum der Asiatischen Keiljungfer (Gomphus flavipes) im Artenschutzprogramm unter dem Kürzel

„Gomfla-001“ enthalten, Kriegbach und Kiesgrube am Zufluss des Philippsburger Altrheins als Lebensräume der Grünen Flussjungfer unter den Kürzeln „Ophcec-010“ und „Ophcec-011“.

Haarstrangeule (Gortyna borelii) [4035]

Die Vorkommen beiderseits der Landebahn am „Herrenteich“ wurden im Rahmen des Arten-schutzprogramms Schmetterlinge Baden-Württembergs bereits 1994 erhoben. Seit mehr als 10 Jahren findet hier auf einem großen Teil der Fläche eine auf die Zielart abgestimmte Pfle-ge, heute abgesichert durch LPR-VerträPfle-ge, durch das RP Karlsruhe statt (einschürige Mahd, Abräumen des Mähguts, keine Düngung, Belassen von Altgrasstreifen).

Moorfrosch (Rana arvalis)

Die Population des Moorfroschs wird im Zuge des ASP Amphibien vom RP Karlsruhe be-treut. Im Winter 2019/2020 erfolgten an einigen Stellen im NSG Wagbachniederung folgende Maßnahmen:

 Anlage von Flachwasserteichen zur Reproduktion

 Wiederherstellung von verlandeten und verschilften Laichgewässern durch Entnahme der Verlandungsvegetation

 Entnahme von aufkommenden Gehölzen im Schilfbereich zur Schaffung von besonn-ten Reproduktionsgewässern

Wald

Das Vorkommen von Waldlebensraumtypen und die Lebensstätten von Arten wurden in der Vergangenheit durch folgende Maßnahmen in ihrer ökologischen Wertigkeit geschützt:

 Naturnahe Waldbewirtschaftung mit den waldbaulichen Grundsätzen „Vorrang von Naturverjüngungsverfahren“ und „standortsgerechte Baumartenwahl“. Dies ist die Leitlinie des Landesbetriebes ForstBW (Staatswald). Das Konzept wurde zudem im Kommunal- und Privatwald im Rahmen der Beratung und Betreuung durch die Untere Forstbehörde empfohlen. Förderrichtlinien wie die „Richtlinie Nachhaltige Waldwirt-schaft“ und „Umweltzulage Wald“ unterstützen dieses Konzept.

 Abstimmung des waldbaulichen Vorgehens mit der Höheren Naturschutzbehörde im Rahmen der Aufstellung des periodischen Betriebsplanes (Forsteinrichtung) in den jeweiligen Naturschutzgebieten. Berücksichtigung der Zielsetzungen der jeweiligen Schutzgebietsverordnungen in den Betriebsplänen.

 Seit 2010 wird zudem im Staatswald das Alt- und Totholzkonzept Baden-Württemberg (FORSTBW 2016) zur Berücksichtigung des besonderen Artenschutzes in der Waldbewirtschaftung verbindlich umgesetzt. Dieses Konzept wird dem Kom-munalwald von Seiten des Landesbetriebes im Rahmen der Beratung empfohlen. Der Stadtwald Mannheim hat die Umsetzung des AuT-Konzeptes im Rahmen der Forst-einrichtungserneuerung 2010 beschlossen.

 Wiederkehrende Kartierung der Waldbiotope nach §30a LWaldG und §30 BNatSchG im Vorlauf der Forsteinrichtung und Integration der Ergebnisse der Waldbiotopkartie-rung in die Forsteinrichtung des öffentlichen Waldes.

 Ausweisung des Bann- und Schonwaldgebietes „Reißinsel“ nach § 32 LWaldG, das zugleich Naturschutzgebiet ist. Im Bannwald „Reißinsel“ findet eine ungestörte Wald-entwicklung ohne forstliche Nutzung und ohne Pflegeeingriffe statt. Der Bannwald dient darüber hinaus als wissenschaftliches Untersuchungsobjekt der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg, die die natürliche Waldent-wicklung dokumentiert. Im Schonwald „Reißinsel“ steht die Erhaltung, Förderung und Verjüngung der seltenen naturnahen Waldgesellschaften (Silberweiden-Aue und Hartholz-Auenwälder) der Rheinaue im Fokus. Auf kleiner Fläche ist zudem der frü-here landschaftsprägende Kopfweidenbetrieb als Demonstrationsobjekt einer histori-schen Waldnutzungsform wiederaufzunehmen. Im Schonwald werden die für die Um-setzung der Schutz- und Pflegegrundsätze erforderlichen Maßnahmen im periodi-schen Betriebsplan nach § 50 LWaldG (Forsteinrichtung) festgelegt und kontrolliert.

 Jährliche Sperrung der Reißinsel im Zeitraum vom 01.03. bis 30.06. aus Gründen des Natur- und Vogelschutzes gemäß § 38 Landeswaldgesetz (LWaldG).

 Ausweisung des NSG „Reißinsel“ und des Waldparks Mannheim zum gesetzlichen Erholungswald im Jahr 2007, der die Bedeutung der Erholung der Bevölkerung mit Belangen des Naturschutzes, Wasserschutzes und Landschaftspflege in Einklang bringt.

 Ausweisung des Wildschutzgebietes Hockenheimer Rheinbogen II nach Landesjagd-gesetz (LJG) durch die ehemalige Forstdirektion Karlsruhe, das im funktionalen Zu-sammenhang zum Wildschutzgebiet Hockenheimer Rheinbogen I steht und diese er-gänzt. Das Wildschutzgebiet liegt innerhalb des Natur- und Landschaftsschutzgebiet

„Hockenheimer Rheinbogen“ und des Vogelschutzgebietes „Rheinniederung Altluß-heim-Mannheim“. Schutzzweck ist die Erhaltung der im Winterhalbjahr vorkommen-den Wildgänse sowie die Sicherung und Pflege des Überwinterungsplatzes als Rast - und Nahrungsstätte.

Das Bewässerungskonzept im Naturschutzgebiet Wagbachniederung

Große Teile des Vogelschutzgebiets Wagbachniederung sind ein ehemaliges, etwa 700 ha großes Niedermoorgebiet. Es entstand durch Verlandungsprozesse in Folge der Abtrennung einer Schlinge des mäandrierenden Rheins vom Hauptstrom vor etwa 8.000 Jahren. Zwi-schen 1837 und 1995 wurden Teile des Gebiets östlich der heutigen L560 (gleichbedeutend mit dem Südteil des heutigen Naturschutzgebiets „Wagbachniederung“) von der Zuckerfabrik Waghäusel zur Klärung ihrer Abwässer und als Schlammdeponie genutzt. In der Folge ver-schwand die typische Niedermoorvegetation und wurde durch eine Teichlandschaft ersetzt.

Diese besteht zum einen aus freien Wasserflächen (vor allem Teich 5) und zum anderen aus offenen Schlammflächen (vor allem Teiche 3c und 4b). In einem Teil der Teiche (vor allem Teich 5) bildeten sich flächige Schilfbestände aus. Diese bieten zahlreichen Schilfbewohnern Lebensraum. Die Schlammflächen wurden in Zeiten der Nutzung durch die Zuckerfabrik im-mer wieder erneuert und bildeten so alljährlich wichtige Nahrungsflächen für Brut- und vor allem für Zugvögel. Die Nutzungsaufgabe im Jahr 1995 führte zum Trockenfallen der

Diese besteht zum einen aus freien Wasserflächen (vor allem Teich 5) und zum anderen aus offenen Schlammflächen (vor allem Teiche 3c und 4b). In einem Teil der Teiche (vor allem Teich 5) bildeten sich flächige Schilfbestände aus. Diese bieten zahlreichen Schilfbewohnern Lebensraum. Die Schlammflächen wurden in Zeiten der Nutzung durch die Zuckerfabrik im-mer wieder erneuert und bildeten so alljährlich wichtige Nahrungsflächen für Brut- und vor allem für Zugvögel. Die Nutzungsaufgabe im Jahr 1995 führte zum Trockenfallen der