• Keine Ergebnisse gefunden

Zusammenarbeit in sonstigen Arbeitsbereichen 1 Betriebliche Praxis

Die für die einzelnen Betriebsstätten im Zuständigkeitsbereich der Unfallkasse zu-ständigen Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht und die Aufsichtspersonen arbeiten bei der Überwachung und Beratung der Unternehmen eng zusammen. Dies zeigt sich gerade dort, wo aufgrund der jeweiligen spezifischen Gefährdungssituation Prob-lemlösungen erarbeitet werden müssen. Dies erfolgt in der Regel gemeinsam und in Absprache miteinander. Der Austausch und die gegenseitige Information zu betrieb-lichen Fragestellungen im Zuständigkeitsbereich wird auch durch die gemeinsame Teilnahme an institutionellen Arbeitskreisen gefördert. Dazu zählen der Landesar-beitskreis für Arbeitssicherheit, ArLandesar-beitskreis „Innenraumluft“ beim Senator für Ge-sundheit, der Zirkel „Metall“ und der Arbeitskreis „Sicherheit im Hafen“.

3.2 Unfallversicherungs-Anzeigenverordnung UVAV

Zum 01.08.2002 ist die Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung in Kraft getreten.

Dazu wurden alle Mitgliedsbetriebe der Unfallkasse in einem Rundschreiben infor-miert. Gleichzeitig ist auf den Internetseiten der Unfallkasse ein Formularserver ein-gerichtet worden, der es den Unternehmen ermöglicht, die Vordrucke der Unfall-, Schülerunfall- und Berufskrankheitenanzeige in elektronischer Form zu beziehen.

Die Formulare sind so gestaltet, dass beim Ausfüllen der Anzeigen jeweils auch ein Exemplar zur Übersendung an die Gewerbeaufsicht in Bremen oder Bremerhaven gefertigt wird. Damit soll unterstützt werden, dass bei Unfällen wie gefordert eine Ausführung an die Landesbehörde gesendet werden kann.

Eine Übermittlung der Anzeige per Datenübertragung ist bisher noch nicht einge-richtet worden, da die in § 5 Abs. 3 der UVAV geforderte Datensicherheit noch nicht abschließend geklärt ist. Zurzeit wird im Rahmen eines EDV-Projektes der öffentli-chen Unfallversicherungsträger an einer Übertragungsform gearbeitet, die diesen Anforderungen genügt und gleichzeitig eine automatische Übernahme der Daten in die Sachbearbeitungssoftware der Leistungsabteilung ermöglicht.

Ansprechpartner: Herr Braun; Unfallkasse der Freien Hansestadt Bremen

Zusammenarbeit zwischen weiteren Unfallversicherungsträgern und den Ge-werbeaufsichtsämtern im Land Bremen

Wie bereits in den letzten Jahren fanden auch im Jahr 2002 Zusammentreffen zwischen den Unfallversicherungsträgern und den Gewerbeaufsichtsämtern im Land Bremen im Rahmen von Zirkeln statt. Die Zirkel verfolgen folgende Ziele:

• Förderung der Zusammenarbeit.

• Erfahrungsaustausch und gegenseitige Information.

• Steigerung der Effizienz der Information, Beratung und Aufsicht.

• Einheitliches Vorgehen u.a. bei der Auslegung von Vorschriften.

Zirkel „Metall“

Im Rahmen des 4. Treffens des Zirkels „Metall“ wurden u.a. folgende Themen behandelt:

1. Umsetzung der „neuen“ Betriebssicherheitsverordnung Hier wurden schwerpunktmäßig behandelt

• die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicherheitsverord-nung,

• die Bedeutung der bisherigen Prüffristen in Verbindung mit § 10 der Betriebssicher-heitsverordnung,

• welche Qualifikation eine befähigte Person aufweisen muss.

2. Qualitätsmerkmale und Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Alle Teilnehmer waren sich einig, dass ein schriftlicher Bericht der Fachkraft für Arbeitssi-cherheit und des Betriebsarztes sinnvoll und erforderlich ist. Für die arbeitssiArbeitssi-cherheits- arbeitssicherheits-technische Betreuung wurde 1994 im Bundesarbeitsblatt „Qualitätsmerkmale und Anfor-derungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, für deren Aufgabenwahrnehmung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz“ veröffentlicht. Dieses ist eine gemeinsame Empfehlung von Bundesarbeitsministerium, Bundesländern, Verein Deutscher Sicherheitsingenieure, Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Bundesvereinigung der Deut-schen Arbeitgeberverbände und Deutschem Gewerkschaftsbund.

Die arbeitssicherheitstechnische Betreuung sollte neben der Erfüllung der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben auch diesen Qualitätsmerkmalen genügen.

3. Aufgabe und Pflichten des Koordinators nach der Baustellenverordnung und der berufs-genossenschaftlichen Vorschrift (BGV A 1) „Allgemeine Vorschriften“.

Ansprechpartner: Herr Röddecke; Gewerbeaufsichtsamt Bremen

Zirkel „Nahrungsmittel und Gaststätten“

Auf der Tagesordnung des Zirkels „Nahrungsmittel und Gaststätten“ stand u.a. die Vorstel-lung und der Erfahrungsaustausch zu den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften A6

„Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ und A7 „Betriebsärzte“ der Berufsgenossenschaft Nah-rungsmittel und Gaststätten (BGN).

Der Leiter der Abteilung Prävention der BGN stellte die verschiedenen „ Wahlmöglichkeiten“

des Arbeitgebers vor. Es ist zu unterscheiden zwischen dem Branchenmodell und der Re-gelbetreuung. Laut der Berufsgenossenschaft wird das Unternehmermodell im Bereich der Bäcker und Konditoren gut angenommen, während im Bereich der Gaststätten erheblicher Nachbesserungsbedarf besteht, da sich bisher erst ca.10% der Unternehmer qualifiziert ha-ben.

Ansprechpartner: Herr Hockmann; Gewerbeaufsichtsamt Bremen Zirkel „Bauwirtschaft“

Im Jahre 2002 fand ein Treffen des Zirkels „Bauwirtschaft“ unter Beteiligung der Bau BG Hannover, der Tiefbau BG und der Norddeutschen-Metall BG statt. Zu den besprochenen Themen gehörten:

• Die neueste Fassung der Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) 10 „Begriffs-bestimmungen“,

• Arbeitsschwerpunkt „Krane“ des Gewerbeaufsichtsamtes Bremen,

• Neue Regelwerke der Berufsgenossenschaften.

Gerade weil mit dem zukünftigen Inkrafttreten der neuen Betriebssicherheitsverordnung im Herbst 2002 allgemein die Meinung vertreten wird, dass zumindest ein Großteil der techni-schen Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) gegenstandslos werden, war die Nachricht seitens der Bau BG interessant, dass wohl im Frühjahr 2003 die neue BGV A1

„Allgemeine Vorschriften“ Inkrafttreten wird. In dieser neuen BGV wird den Berufsgenossen-schaften das Recht eingeräumt, im Rahmen ihrer Präventionsaufgabe auch die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften anzuwenden.

Ansprechpartner: Herr Rehbach; Gewerbeaufsichtsamt Bremen Zirkel „Sicherheit im Hafen “

Im Berichtsjahr tagte der Arbeitskreis „Sicherheit im Hafen“ nicht. Absprachegemäß findet ein Zusammentreffen bei Bedarf statt, das nächste ist im Frühjahr 2003 geplant. Es wird dabei, wie in den Vorjahren, eine Themenauswahl angeregt, die konkrete Erfahrungen ent-hält und die für die Aufgaben der Teilnehmer von bedeuteten Nutzen ist, mit der also ein Substanzgewinn erzielt werden kann. Daneben werden zweckmäßige Vorgehensweisen ab-gestimmt, ggf. Problemlösungen erarbeitet, oder doch wenigstens Schritte dazu angeregt.

Ansprechpartner: Herr Brockhage; Gewerbeaufsichtsamt Bremerhaven

2.5 ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

Wie wird der Jahresbericht von den Lesern bewertet?

Der jährlich zu erstellende Bericht der Gewerbeaufsicht soll eine wichtige Informationsquelle für alle am betrieblichen Arbeits- und Immissionsschutz Interessierte darstellen. Er soll dar-über hinaus Tätigkeiten der Gewerbeaufsicht beschreiben, die auf den Gebieten der Geräte-und Produktsicherheit (Anwender- Geräte-und Verbraucherschutz) geleistet wurden.

Da mit dem Zustandekommen des Jahresberichtes ein erheblicher Arbeitsaufwand verbun-den ist, war es für die Herausgeber von besonderen Interesse zu erfahren, inwieweit die unterschiedlichen Zielgruppen tatsächlich erreicht werden und wo möglicherweise Verbesse-rungsansätze gesehen werden.

Mit dem Jahresbericht 2001 wurden deshalb 370 Fragebögen verschickt und die Leser ge-beten, die gestellten Fragen zu beantworten.

Diese Aktion war leider nicht erfolgreich. Nur sechzehn Leser haben sich die Mühe gemacht, den Fragebogen ausgefüllt zurück zu senden. Die Einzelauswertung kann aus der folgenden Übersicht entnommen werden.

Auswertung Leserumfrage für den Jahresbericht 2001

Den Jahresbericht lese ich: Entwicklungen und Entwicklungstendenzen: Die Darstellung der Auf- sichtstätigkeit ist: Einzelfallbeispiele: Es sollte verbessert werden: Ich interessiere michr den Jahresbericht wegen meiner Zugehörigkeit

Zurückgesandte Fragebögen (von 370) umfassend auszugsweise flüchtig kommen zu kurz sind ausreichend beschrieben ausreichend nicht ausreichend sind zu zahlreich sind zu umfangreich sind nicht ausführlich genug sollten mehr positive Fälle beschreiben das Layout die Abbildungen zu einem Betrieb zu einer Partei zu einem Verband zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zum öffentlichen Dienst Nennung von Beiträgen, die besonders gut gefallen haben

16 10 5 1 2 11 10 2 4 2 8 4 1 2 3 5 7

Vortragsveranstaltungen des Landesarbeitskreises für Arbeitssicherheit Im Berichtsjahr wurden zwei Vortragsveranstaltungen durchgeführt: