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Sozialvorschriften im Straßenverkehr

3.4 IMMISSIONSSCHUTZ .0 Allgemeines

Aufgaben und Personal im Immissionsschutz

Im Jahr 2002 wurden im Gewerbeaufsichtsamt Bremen die Aufgaben im Sachgebiet Immis-sionsschutz – Genehmigungen nach dem Bundes-ImmisImmis-sionsschutzgesetz (BImSchG) und die Überwachung genehmigungsbedürftiger Anlagen – wie im Vorjahr von 7 Personen wahr-genommen (weitere Angaben zum Personal befinden sich in Kap. 1.2). Die Überwachung der nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen obliegt 31 Kolleginnen und Kollegen des Ar-beits- und Gesundheitsschutzes, die damit auch einige Verordnungen nach dem BImSchG zu vertreten haben. Hier ist das Sachgebiet Immissionsschutz beratend tätig. Im Berichtsjahr bestand auf diesem Gebiet erheblicher Bedarf, um etwa die komplexe Lösemittelverordnung oder auch die Maschinenlärmschutzverordnung (vergl. Kap. 3.4.3 und 3.4.4) im Gewerbe-aufsichtsamt Bremen einzuführen und praktikable Wege zur Durchführung zu entwickeln.

Diese Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen. Die Lösemittelverordnung wurde auch in externen Veranstaltungen vor Firmenvertretern referiert, um über die Betreiberpflichten rechtzeitig aufzuklären.

Neue Aufgaben sind aber auch auf anderen Gebieten hinzugekommen:

• Die Durchführung von Umweltinspektionen aufgrund einer Empfehlung der Europäischen Union sind angelaufen und erfordern zusätzliche Planungen und Inhalte von Betriebs-überwachungen. In diesem Zusammenhang wurde probeweise auch eine Regelüberwa-chung eingeführt ( s. hierzu auch nachfolgendes Kapitel 3.4.0 Umweltinspektionen).

• Im Jahr 2002 wurde auch die TA-Luft aus dem Jahre 1986 novelliert. Die neue TA-Luft verlangt im Prinzip eine Prüfung jeder Genehmigung, ob die Auflagen zum Immissions-schutz noch dem Stand der Technik entsprechen und sieht für Altanlagen entsprechende Übergangsregelungen vor.

• Die Vorprüfungen nach dem UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung), ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, verlangt viel Sachverstand und inter-disziplinäres Denken der Mitarbeiter / -innen des Gewerbeaufsichtsamtes Bremen.

Insgesamt ist festzustellen, dass die europäische Forderung nach integrierter Betrachtung der Umweltschutzprobleme auch im Vollzug bereits dazu geführt hat, dass andere Fachäm-ter stärker als bisher eingeschaltet werden. Dazu zählen etwa die Referate „Abfall- und Kreislaufwirtschaft“, „Oberflächenwasserschutz“, Bodenschutz“, „UVP-Leitstelle“ des Sena-tors für Bau und Umwelt, das Referat „Veterinärwesen“ des SenaSena-tors für Gesundheit, und viele andere mehr. Viele Probleme lassen sich eben nur lösen, wenn die Genehmigungsbe-hörde mit den Spezialisten für Luftreinhaltung, Wasser, Boden, Gesundheit, Veterinärwesen, Bau usw. eng zusammenarbeitet.

Ansprechpartner: Herr Dr. Teutsch; Gewerbeaufsichtsamt Bremen

Umweltinspektionen

Mit Datum vom 27. April 2001 wurde die Empfehlung des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Festlegung von Mindestkriterien für Umweltinspektionen in den Mitgliedstaa-ten (2001/331/EG) im Amtsblatt der Europäischen GemeinschafMitgliedstaa-ten veröffentlicht. Zweck dieser Empfehlung ist es, in den EG-Mitgliedstaaten die Einhaltung des Umweltrechts zu verbessern. Zur Durchsetzung der Ziele sollen Umweltinspektionen systematisch durchge-führt werden. Schwerpunkte der Inspektionsaufgaben sind Besichtigungen vor Ort von um-weltrelevanten, genehmigungspflichtigen Industrieanlagen. Zu überprüfen sind dabei Be-triebsorganisation und Zustand der Anlagen. Aus den festgestellten Beanstandungen sind Schlussfolgerungen zu ziehen (einvernehmliche Mängelbeseitigung, verwaltungsbehördliche Anordnung, bis hin zu strafrechtlichen Sanktionen). Über die Ergebnisse der Umweltinspek-tionen ist der Europäischen Gemeinschaft zu berichten.

In Absprache mit dem Senator für Bau und Umwelt wird durch die Gewerbeaufsichtsämter im Bundesland Bremen folgendes Überwachungsschema von Anlagen und Betrieben durchgeführt:

Kategorie I

• Betriebsbereiche, die unter die Störfallverordnung (§ 16 Abs. 2 der 12. BImSchV) fallen und den erweiterten Pflichten unterliegen sowie

• einzelne Anlagen der Spalte 1 des Anhanges der 4. BImSchV, soweit sie im Anhang I der Richtlinie 96/61/EG (IVU-Richtlinie) genannt oder soweit sie von der Richtlinie 1999/13/EG (VOC-Richtline) erfasst sind.

Überwachungsfrequenz: 1 mal pro Jahr Kategorie II

• Anlagen der Spalte 1 des Anhanges der 4. BImSchV und IVU-Anlagen, die nicht in der Kategorie I erfasst sind sowie

• Betriebsbereiche nach Störfallverordnung mit Grundpflichten.

Überwachungsfrequenz: 1 mal in 3 Jahren Kategorie III

• Anlagen der Spalte 2 des Anhanges der 4. BImSchV.

Überwachungsfrequenz: 1 mal in 6 Jahren

Ab Juni 2002 werden Umweltinspektionen durch die Gewerbeaufsichtsämter durchgeführt.

Es wurden hierbei folgende Erfahrungen gesammelt:

Gewerbeaufsichtsamt Bremen

Nach der vorgegebenen Klassifizierung gibt es im stadtbremischen Gebiet 206 Anlagen, die einer Umweltinspektion bedürfen:

Kategorie I 31 Anlagen Kategorie II 36 Anlagen Kategorie III 139 Anlagen

Es wurden zunächst anlassbezogene Betriebsprüfungen dazu genutzt, gleichzeitig die Um-weltinspektion durchzuführen. Damit werden die betroffenen Anlagen zwar nicht streng in der Reihenfolge ihres Gefährdungspotentials inspiziert, dafür lässt sich der Vollzugsaufwand aber merklich und vertretbar reduzieren. Selbstverständlich werden auch bei diesem Verfah-ren die vorgegeben Prüfintervalle eingehalten.

In dieser Weise wurden im 2. Halbjahr 2002 53 genehmigungsbedürftige Anlagen inspiziert.

Dabei wurden insbesondere die Einhaltung aller Auflagen zum Umweltschutz überprüft, wie auch eine Systemprüfung zum „Umweltmanagementsystem“, also der Art und Weise, wie im Betrieb die Einhaltung der einschlägigen Aufgaben sichergestellt wird. Der Nachweis, ein funktionierendes Umweltmanagementsystem zu pflegen, fiel den Betrieben leichter, die durch andere Organisationen bereits zertifiziert waren, z.B. als Entsorgungsfachbetrieb, nach DIN EN ISO 14001, nach EG-ÖKO-Audit Verordnung, oder im Hinblick auf Qualitätssi-cherung. Dies ersetzt allerdings nicht unsere Prüfung, ob die Genehmigungsauflagen ein-gehalten sind.

Die Ortsbegehungen wurden in Begleitung des für den Arbeitsschutz zuständigen Kollegen durchgeführt; die zuständigen Behörden für den Vollzug des Wasser- und Abfallrechts wur-den vorab informiert.

Ebenso wurden die Betreiber im Vorfeld von unseren Anforderungen in Kenntnis gesetzt.

Das hatte den Vorteil, dass alle erforderlichen Nachweise bei unserem Besuch sofort griffbe-reit waren, so dass die Inspektionen vor Ort an einem Vormittag erledigt werden konnten.

Die Ergebnisse waren gut bis zufriedenstellend, es wurden keine schweren Mängel ent-deckt. Dies konnte auch nicht erwartet werden, denn die Überwachung der umweltrelevan-ten Anlagen ist nichts Neues. Sie wird seit Jahren erfolgreich durchgeführt, und zwar nor-malerweise anlassbezogen. Durch die nun vorgegebenen Fristen für die wiederkehrenden Inspektionen werden also neue Anforderungen an die Organisation unseres Vollzuges ge-stellt. Erst die Praxis der kommenden Jahre wird zeigen, ob die geforderten Inspektionsfris-ten auch noch eine genügende Prüftiefe erlauben, um den Sinn der Empfehlung 2001/331/EG zu erfüllen.

Ansprechpartner: Herr Dr. Teutsch; Gewerbeaufsichtsamt Bremen

Gewerbeaufsichtsamt Bremerhaven

Für eine systematische Anwendung und Umsetzung der Unweltinspektionen wurden zu-nächst die Anlagen und Betriebsbereiche in die Überwachungskategorien I – III eingestuft.

Nach dieser Klassifizierung ergibt sich folgende Anlagenstruktur:

Kategorie I 7 Anlagen Kategorie II 14 Anlagen Kategorie III 55 Anlagen

Für die Durchführung der Umweltinspektion selber wurde entsprechend den Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Umsetzung der EG-Empfehlung für Umweltinspektionen Beschluss vom 11.04.2002 der auf den Seiten 158 / 159 abgedruckte Erhebungsbogen Umweltinspektionen entwickelt.

Mit Beginn der Umweltinspektionen wurden vorrangig die Anlagen nach der Kategorie I des Überwachungsschemas besichtigt. Es wurden 5 Anlagen der Kategorie I, in der Kategorie II 2 Anlagen und in der Kategorie III 1 Anlage überwacht. Die Umweltinspektionen wurde in allen Fällen vorab mit den Betreiber terminlich abgestimmt. Die Besichtigungen wurden unter Beteiligung des Arbeitsschutzes durchgeführt. Jeweils anlagenspezifisch wurde ergänzend die Abfallbehörde hinzugezogen. Die Ergebnisse der Umweltinspektionen sind in der beige-fügten Tabelle 15 im Anhang zusammengefasst .

Schwerwiegende Mängel wurden bei keiner der durchgeführten Überprüfungen festgestellt.

Dies war auch nicht zu erwarten, denn alle Anlagen sind hier bekannt und die bisherige durchgeführte Überwachung nach § 52 BImSchG deckt bereits die Umweltinspektionen ab.

Vorgefundene Mängel wurden teilweise nach einem Revisionsschreiben behoben.

Ansprechpartner: Herr Hencken; Gewerbeaufsichtsamt Bremerhaven

Gewerbeaufsichtsamt Bremerhaven Lange Straße 119

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