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Z WISCHENERGEBNIS : B EWERTUNG DER E NTWICKLUNG VON 1990 BIS 1999

G. Die Energieeffizienz im russischen Recht – Analyse der rechtlichen

I. R ECHTLICHE E NTWICKLUNG DER J AHRE 1990 BIS 1999

11. Z WISCHENERGEBNIS : B EWERTUNG DER E NTWICKLUNG VON 1990 BIS 1999

Im Jahr 1991 wurde als Rechtsnachfolger des 1970 gegründeten Gosstandarts der UdSSR das st tlic e Komitee f r die St nd rdisierung, Metrologie und Zertifizierung „ osst nd rt Rossii” gegr ndet. Im ostsowjetischen Russland stellte die Entwicklung der Standardisierung und Zertifizierung einen wichtigen und unumgänglichen Schritt für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Produkte dar. Hintergrund war, dass aufgrund der neuen marktwirtschaftlichen Bedingungen die Erstellung eines neuen Regelungswerkes und Anwendungssystems für die technische Regulierung für notwendig erachtet wurde.653 Dieser

650 Übersetzung nach Bezrukikh, Kopylov, in: Säcker, Handbuch zum deutsch-russischen Energierecht, S. 720, Rn. 37.

651 Bezrukikh, Kopylov, a.a.O.

652 Bezrukikh, Kopylov, a.a.O.

653 Enikeeva, Reform der technischen Regulierung in der Russischen Föderation, S. 25.

137 Notwendigkeit wurde der Gosstandart in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden mithilfe der Ausarbeitung der drei zentralen Gesetzen „Über die St nd rdisierung”, „Über die ewä rleistung der Ein eitlic keit von Messungen” und „Über die Zertifizierung der Produkte und Dienstleistungen” gerec t. Am 0 .02.1 2 wurde zudem d s F der le esetz Nr. 2300-l „Über den Sc utz der Verbr uc errec te”, welc es die weitere Entwicklung der Zertifizierungssysteme zum Inhalt hatte654, verabschiedet. Diese Gesetze sollten die Grundlage für die Entwicklung der rechtlichen Regulierung in der Standardisierung, Metrologie, Konformitätsbewertung und staatlichen Kontrolle für die zukünftige Periode von ca. zehn Jahren bilden.655

Das Zentrum für Energieeffizienz (CENEf) wurde im Jahr 1992 als gemeinnützige Organisation mit dem Ziel, die Energieeffizienz und den Umweltschutz in Russland zu fördern, gegründet.656 Ihr Tätigkeitsbereich erfasste neben der Ermittlung des Energiebedarfes, der Umsetzung der institutionellen Reformen im Bereich des Wohnungsbaus, der Entwicklung von Energieeffizienzprogrammen, Machbarkeitsstudien und Businessplänen für russische Regionen und Gemeinden auch die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für eine Steigerung der Energieeffizienz und eine Abwehr des Klimawandels.

Die CENEf publizierte zudem Vergleiche und Bewertungen der russischen Rechtslage657 und entwickelte ein auf Energieeffizienzkennzeichnung ausgerichtetes Programm für K lsc ränke, d s sog. „Energocom ss”-Label. Dieses hielt alle technischen Merkmale sowie Angaben des täglichen bzw. jährlichen Energieverbrauchs auf dem Kühlschrank bereit, nahm einen Vergleich des bestimmten Modells mit den besten bzw. schlechtesten Modellen der gleichen Klasse vor und schätzte, welche jährlichen Kosten, je nach gewähltem Tarif, dem Verbraucher entstehen würden.658 Grundsätzlich war auffällig, dass bei der Implementierung von Energieeffizienzpolitiken auf der föderalen, der Gebiets-, Kommunal- oder Bezirksebene eine starke Verantwortung in den Händen nicht-gouvernementaler Organisationen lag. Die Kooperation der erheblichen Anzahl von Organisationen im Bereich der Energieeinsparung stellte dementsprechend eine der größten Herausforderung des betrachteten Zeitraums dar.659

654 Enikeeva, a.a.O., S. 26.

655 Enikkeva, a.a.O., S. 26.

656 vgl. dazu die Homepage unter http://www.cenef.ru/art_11207_114.html.

657 vgl. beispielsweise: CENEf, Vergleich von Maßnahmen der russischen Politik; CENEf, Energieeffizienz in Russland: ungenutzte Reserve.

658 Harrington, Damnics, Energy Labelling And Standards Programs, S. 33.

659 vgl. Bushuyev, Federal Energy Efficiency Policy and Legislation, in: Russia`s energy efficient future: a regional approach, S. 28 f.

138 Ob eine derartig zerteilte Aufgabenzuweisung grundsätzlich zum Erfolg führen kann, soll nicht Gegenstand der vorliegenden Untersuchung sein. Richtig und neben einem umfassenden Rechtsrahmen ausschlaggebend dürfte jedoch das Streben danach sein, ein Bewusstsein für ein energieeinsparendes Verhalten in der Bevölkerung auf der jeweils sachnächsten Ebene der Russischen Föderation zu wecken. Die Vielfalt der auf dem Gebiet der Energieeinsparung agierenden Organisation dürfte sich daher angesichts der noch geringen Popularisierung eines energieeinsparenden bzw. -effizienten Verhaltens als durchaus sachgemäß darstellt haben.

Die Grundlagen eines bewusstseinsschärfenden Systems konnten auf diesem Wege geschaffen werden.

Die wichtigsten Grundsätze der russischen Politik zur Energieeinsparung wurden im Jahr 1 2 durc den Regierungserl ss „Über dringende M ßn men zur Energieeins rung”

gebildet. Die in der Folge durch den Präsidenten bzw. die Regierung erlassenen Gesetze, Erlasse und Verfügungen konnten großteils jedoch nicht in vollem Umfang Wirksamkeit entfalten. Für eine effektive Nutzung der erarbeiteten rechtlichen Rahmenbedingungen wurde, Schätzungen zufolge, der Erlass von etwa 100 untergesetzlichen Normen für notwendig erachtet – tatsächlich zeichnete sich jedoch ab, dass bis zum Jahr 2002 lediglich 24 Normen Rechtskraft erlangen konnten.660

Im Jahr 1998 wurde angesichts der Notwendigkeit einer grundlegenden Überwachung der Umsetzung der Strategie und deren regelmäßiger An ssung d s st tlic e „Institut der Energiestr tegie" ( U IES) („Институт нер етическо страте ии“ (ГУ ИЭС) ls koordinierende Stelle für die umfassende Analyse und langfristige Prognose der russischen Energiewirtschaft und der sozio-ökonomischen Entwicklung des Landes gegründet.661 Die Ziele des Instituts stellten die Ausarbeitung von Empfehlungen und Vorschlägen zu Fragen der internen und externen Energiepolitik für die staatlichen Behörden, die Zusammenfassung und Präsentation der konsolidierten Fassungen der Energiestrategie, die wissenschaftliche Unterstützung der regionalen Energieprogramme, eine Prognose der Preisentwicklung auf dem inländischen Markt und den internationalen Energiemärkten sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Energieorganisationen dar. Primär wurde das Institut jedoch gegründet,

660 vgl. Sarubina, Jurist 2002, S. 23 unter Verweis auf Livinskij, Möglichkeiten des derzeitigen Rechtsrahmens für die Organisation der Energieeffizienz.

661 vgl. dazu http://www.energystrategy.ru/ab_ins/about.htm; vgl. auch Gromov, New challenges in Russian Energy Policy: towards Energy Efficiency and Innovations.

139 um die Entwicklung der russischen Energiestrategie zu überwachen.662 Hierbei wurde erkennbar, dass die Energiestrategie 2010 in bedeutendem Maße hinter ihren Zielvorgaben zurückblieb (vgl. im Einzelnen unter b)). Ungeachtet der Versuche, die Umsetzung der Str tegie vor nzutreiben, wurde diese mit in in Teilen sog r vollständig ls „M kul tur”663 bezeichnet.

Der Zeitraum ab dem Inkrafttreten des EnergieeinsparG im Jahr 1996 und zwei Jahre später des Föderalen Programms zur Energieeinsparung in Russland lässt sich grundsätzlich dadurch c r kterisieren, d ss der Begriff der „Energieeffizienz” noc keine direkte Verwendung in Richtlinien, Gesetzen und Verordnungen fand. Stattdessen wurde die Begrifflichkeit des

„Energieeins rens”, welc e f r eine ec te Reduzierung des Energieverbr uc s st nd, verwendet und als höchstes zu erreichendes Ziel deklariert. Der betrachtete Zeitraum wurde gewissermaßen mit der erstmaligen Thematisierung einer (aus-) bildungsorientierten Politik zur Energieeffizienzsteigerung beendet. Die Anordnung des Bildungsministeriums Nr. 575 bedingte damit eine Erweiterung der Energieeffizienzpolitik auf bis dahin vollständig außer Acht gelassene Anknüpfungspunkte und Möglichkeiten.

b) Einstufung der „Energieeffizienz“

Die „Ric tlinien der Energie olitik 2010” us dem J r 1 2 fixierten rimär eine sic ere Energieversorgung mit dem Ziel, die Unabhängigkeit Russlands zu gewährleisten. Die Förderung des Energieexportes, dessen Effizienz und die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen stellten lediglich der Versorgungssicherheit dienende, wenn auch stark gewichtete, Aspekte dar. Das lediglich relative Gewicht einer hier noch nicht spezifizierten

„Effizienz“ wurde bereits vor dem Hintergrund des vielseitig orientierten Begriffes deutlich, welcher teils auf den Kraftstoff- und Energieressourcenverbrauch, gleichzeitig aber auch auf den Produktions rozess bezogen wurde. Auc die Begrifflic keit der „ oc effizienten Ausst ttung“ oder der „Arbeitseffizienz” f nden Verwendung. Letztlic konnte d s Tri s einer verlässlichen, sicheren und effizienten Energieversorgung der Bevölkerung als Zentrum des Aussagegehalts der Richtlinien angesehen werden. Diese waren stark auf eine energieversorgungsgerichtete Effizienzregulierung fixiert – eine endverbrauchsgerichtete Effizienzregulierung erfuhr keine Regelung. Insgesamt umfasste das Begriffsverständnis der

„(Energie)-effizienz” sowo l ein klim sc utz- bzw. ressourcenrechtliches Element (die

662 Zu den Zielen des Instituts vgl. http://www.energystrategy.ru/ab_ins/task.htm.

663 Bundesstelle für Außenhandelsinformationen, Russland, 1998/1999, S. 6.

140 Effizienz des Kraftstoff- und Energieressourcenverbrauches auf dem Weg zur Energieeinsparung), eine betriebs- oder volkswirtschaftliche Kosteneffizienz (Steigerung der Produktion von hochqualitativen Leichtöl-Produkten auf dem Wege eines effektiveren Produktionsprozesses), die Effizienz des Funktionierens des Energiemarktes als solche, als auch eine Verwaltungseffizienz (Arbeitseffizienz bei der Entwicklung von Energiekraftstoffstätten unter Berücksichtigung ökologischer Anforderungen). Qualitäts- bzw.

Leistungseinbuße in der Energieversorgung wurden nicht in Betracht gezogen. Die bezweckte Energieeffizienzsteigerung zielte weniger auf Verhaltensänderungen, sondern vielmehr auf eine „beständige Bereitstellung” von energie roduzierenden Quellen b. Energieeffizienz und -einsparung galten dabei ls „Ressource der Energieversorgung”, deren Offenlegung unter bloßer „Ber cksic tigung kologisc er Anforderungen“ erfolgen sollte. Die Steigerung der Energieeffizienz war damit nicht unmittelbar mit ökologischen Gesichtspunkten verknüpft – der Umweltschutz wurde vielmehr als eigenes Ziel neben der Steigerung der Energieeffizienz positioniert. Ein komplementäres Vorgehen wurde zwar zum Teil nahegelegt, es schlug sich jedoch noch nicht im Wortlaut bzw. der Systematik der Rechtsakte nieder. Die hauptsächlich konomisc en Prinzi ien ließen noc keine Fokussierung der „energierelev nten Bed rfnisse” erkennen. Dies erklärt sic vor dem Hintergrund, d ss die Ric tlinien vollständig von einer abnahmegerichteten Thematisierung absahen und energierelevante Fr gestellungen lediglic in Bezug uf den „Wirtsc ftsf ktor Energie“ er rterten.

Die Energiestrategie 2010 griff den Aspekt der Energieeffizienz mit einer grundsätzlich starken Gewichtung auf. Sie ordnete der Energieeffizienz zwar eine zentrale Stellung zu, glich diese Bedeutung jedoch dadurch wieder aus, dass ihr keine losgelöste, eigenständige Bedeutung zugemessen wurde. Die Energieeffizienz sollte vielmehr lediglich als höchste Priorität im Rahmen der definierten Ziele der Reduzierung der Umweltauswirkungen, der Stärkung der Energieunabhängigkeit sowie der Reduktion der Abnutzung von Material-, Arbeitskraft und Naturressourcen Anwendung finden. Die Steigerung der Energieeffizienz galt damit als relatives Ziel, welches im Dienste einer anderen Zweckerreichung Wirkung entfalten sollte. Die relative Gestalt der Energieeffizienz machte deutlich, dass sie sich sowohl im klimaschutz- bzw. ressourcenrechtlichen Verständnis (im Dienste der Reduzierung der Umweltauswirkungen bzw. des Verbrauchs an Naturressourcen), als auch im betriebs- oder volkswirtschaftlichen Sinne einer Kosteneffizienz (Stärkung der Energieunabhängigkeit und Reduktion der Abnutzung von Material und Arbeitskraft) sowie im Sinne der Effizienz des Funktionierens des russischen Marktes allgemein präsentierte. Der

141 individuelle/gesellschaftliche Nutzen war zentraler Beweggrund der genannten Ziele. Die Bezugnahme der energiebezogenen Bedürfnisse beinhaltete einen Ausschluss von Qualitäts- bzw. Leistungseinbußen. Die Energieeffizienzsteigerung sollte von keinen Verhaltensänderungen im Sinne einer Energiesuffizienz begleitet werden. Überlegungen zur Energie- bzw. Ökosuffizienz ebenso wie Maßnahmen gegen Rebound-Effekte wurden trotz starker Bezugnahme auf gesellschaftliche Mobilitätsbedürfnisse zwar nicht explizit erwähnt, vorgesehen waren jedoch weitreichende informative und öffentlichkeitsorientierte Arbeiten, die eine energiesparende Haltung gegenüber einer Energieverschwendung als grundlegendem Lebensstil ermöglichen sollten. Die Steigerung der Energieeffizienz stand separat neben dem Umweltschutz, aber gleichzeitig in seinem Dienste, ohne dass dieses bereits ein kom lementäres Vorge ens erkennen ließ. Die „energetisc e Effizienz“ wurde uc ex lizit von einer „ konomisc en Effizienz“ getrennt. Beide sollten zeitgleic uf den Stufen der Gewinnung, der Raffinierung, der Verteilung und des Gebrauchs von Energieressourcen erreicht werden.

Das EnergieeinsparG Nr. 28-FZ erfasste in seinem Regelungsbereich explizit nur die Verhältnisse im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Bereich der Energieeinsparung. Erst sekundär sollten diese sodann der Schaffung wirtschaftlicher und organisatorischer Bedingungen f r eine „effektive Nutzung von Energieressourcen“ dienen.664 Das in Art. 1 definierte „Indiz der Energieeffizienz”, die „energieeffizienten Tec nologien” sowie die

„Demonstr tions rojekte mit einer o en Energieeffizienz” verwendeten den Begriff der Energieeffizienz, ohne eine Begriffserklärung vorzunehmen. Durch diese Verwendung griff die „Energieeffizienz” selbst weder die Zielric tung der energieversorgungsgeric teten Regulierung, noch den der endverbrauchsgerichteten Regulierung auf – sie fungierte vielmehr als Beschreibung von Technologien bzw. bestimmter Projekte als eine Art des optimalerweise zu erreichenden technischen Standes, ohne dass ihr bereits selbst eine bestimmte Wirkungsric tung zugewiesen werden konnte. „Energieeffizienz“ im Verständnis des Energieeins r bedeutete demn c in i rem Kern „tec nisc e“ bzw. „tec nologisc e Effizienz”. Eine Betr c tung der Leg ldefinitionen der „Energieeins rung”, der „effektiven

664 Dessen ungeachtet werden terminologische Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen der

„Energieeins rung“ und der „Energieeffizienz“ durc die Bezeic nung des Energieeins r in der internationalen Sekundärliteratur deutlich: vgl. u.a.Vlaanderen, The Energy Charter Treaty and Energy Efficiency, in: Russi ’s energy efficient future, S. 44 „L w on energy effiency“ Bus uyev, Feder l Energy Efficiency Policy nd Legisl tion, in: Russi `s energy efficient future: region l ro c , S. 2 „L w On Energy onserv tion“.

142 Nutzung von Energieressourcen” und des „Indizes der Energieeffizienz” zeigte ingegen uf, dass die Gesetzesintention grundsätzlich sowohl die energieversorgungsgerichtete Regulierung als auch auf die endverbrauchsgerichtete Regulierung erfassen sollte (vgl. Art. 3 Abs. 2 UAbs. 1: „eine effiziente Nutzung von Energieressourcen bei deren F rderung, Erzeugung, Ver rbeitung, Tr ns ort, S eic erung und Verbr uc ”) – faktisch zeigte das Gesetz jedoch aufgrund fehlender Mechanismen zur Umsetzung des energieversorgungsseitigen Ansatzes, dass ein deutlich endenergieverbrauchender Schwerpunkt gesetzt wurde.

Die Wirkungsrichtung sämtlicher Begrifflichkeiten umfasste sowohl ein klimaschutz- bzw.

ressourcenrechtliches Verständnis als auch eine betriebs- oder volkswirtschaftliche Kosteneffizienz. Deutlich wurde zudem das Zielkonglomerat der Einbeziehung erneuerbarer Energiequellen in den Wirtschaftsverkehr, der wirtschaftlich gerechtfertigten Effizienz der Ressourcennutzung und der Einhaltung des Umweltschutzes, welche zwar nicht in gleichem Maße prioritär, jedoch zeitgleich verwirklicht und beachtet werden sollten. Ökologische Gesichtspunkte wurden gegenüber der ökonomischen Rechtfertigung als nachrangig eingestuft (vgl. den lediglic begrenzenden Wortl ut „unter Ein ltung der Anforderungen zum Umweltsc utz”). D s esetz ließ des Weiteren keinen R um f r Qu litäts- oder Leistungseinbußen bei der Energieversorgung. Insbesondere die in Art. 4 genannte Interessenkombination von Verbrauchern, Lieferanten und Erzeugern von Energieressourcen verdeutlichte, dass auf Seiten der Verbraucher keine Anreize zu Verhaltensänderungen oder gar zu energiesuffizientem Verhalten gesetzt werden sollten. Das Gesetz versuchte vielmehr, eine angemessene Beachtung der energierelevanten Bedürfnisse der Verbraucher zu erreichen. Der in Art. 17 vorgesehene informationelle Ansatz der Energieeinsparung umfasste dementsprechend lediglich eine Popularisierung einer effizienten Nutzung von Energieressourcen, nicht aber die Popularisierung einer Energieeinsparung selbst. Dieses Bild wurde bei genauerem Hinsehen bereits durch die Legaldefinitionen in Art. 1 vorgezeichnet.

Hier wurde der Begriff der „Energieeins rung” bereits hauptsächlich staatsbezogen usgeric tet, wä rend uf Verbr uc erseite lediglic die Begrifflic keit der „effektiven Nutzung von Energieressourcen“ Verwendung f nd. Angesic ts dieser esetzesterminologie zeigt sich, dass eine tatsächliche Energieeinsparung beim Verbraucher nicht als automatische Konsequenz einer effizienten Nutzung der Energieressourcen festgelegt werden sollte.

Die Etablierung einer Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors konnte dem Gesetzestext nicht entnommen werden. Im Gegenteil sollten die nach Art. 10 obligatorischen

143 Energieins ektionen lle Org nis tionen „unge c tet i rer Rec tsform und Eigentumsform”665 betreffen. Das EnergieeinsparG verwies in seinem Art. 18 auf die Haftung nach der Gesetzgebung der Russischen Föderation. Gleichzeitig enthielt es jedoch in Art. 14 Beg nstigungen f r Verbr uc er und Produzenten, die im Sinne von „freiwilligen Selbstver flic tungen“ M ßn men zur Energieeins rung ergriffen. Ein rein n lisierendes Wesen wurde dadurch entschärft und forderte, zumindest in der Theorie, zu verantwortungsvollem, selbstständigem Handeln auf. Ungeachtet der mangelnden tatsächlichen Umsetzung der Begünstigungen, erkannte der Gesetzgeber somit formal der Anreizwirkung sowie der Figur der freiwilligen Selbstverpflichtungen ein bedeutendes Gewicht zu.

D s F der le Ziel rogr mm zur „Energieeins rung Russl nds 1 - 2005“ stellte in vielerlei Hinsicht einen Schnitt in der Entwicklung der Energieeinsparungspolitik, sowohl in Bezug auf eine separate Betrachtung der Begrifflic keit der „Energieeffizienz” selbst ls uc in Bezug auf die Handhabung der Bestrebungen zur Energieeinsparung, dar. Die Begrifflic keit der „Energieeffizienz” selbst erfu r, trotz i rer fe lenden Nennung im Titel des Zielprogramms eine bedeutsame, wenn auch noch nicht zentrale, Thematisierung, welche zw r ber eine Bei ilfefunktion in usging, jedoc noc nic t ls „Leitziel” bezeic net werden konnte. Dies resultierte zum einen daraus, dass das Programm noch eine sehr variationsreiche Terminologie aufwies. Die Effizienz des Energiegebrauchs („ ффективность нер о отребления”) st nd neben der Energieeffizienz („ нер о ффективность”) und der energetisc en Effizienz („ нер етическая ффективность”). Auc die „ oc effizienten energieeins renden eräten und Ausr stungen” f nden Verwendung. Insgesamt etablierte das Zielprogramm die Begriffe der Energieeinsparung, der Energieeffizienz und der Energieintensität nebeneinander. Auch ein

„r tioneller und konomisc er Energieverbr uc ” wurde gen nnt, wobei erstgen nnter in den Erläuterungen teils einem „se r effizienten Verbr uc ” gleic gestellt wurde, o ne d ss dies weiterge ende Er rterung erfu r. Zu be c ten ist zudem, d ss d s „Nebenein nder“ nic t ausdrücklich als Zielgesamtheit deklariert wurde. Energieeffizienz und Energieintensität standen vielmehr stets im Kontext der Energieeinsparung, welche das Zentrum des Zielprogramms darstellte. Die Zielrichtung der Energieeffizienzregulierung erfasste relativ gleichgewichtet sowohl die energieversorgungsgerichtete (bspw. durch die Produktion von

665 Übersetzung nach Säcker, Deutsch-russisches Energie- und Bergrecht im Vergleich, Art.

10, S. 396.

144 hocheffizienten energieeinsparenden Geräten) als auch die endverbrauchsgerichtete Effizienzregulierung (Ausstattung der Energieverbraucher mit Messgeräten). Die Auslegung und Wirkungsrichtung der (Energie-)„effizienz” zeigte uc ier eine st rk tec nik- und forschungsbezogene Verwendung des Begriffes. Zentren für Energieeffizienz als Forschungseinrichtungen und hocheffiziente energieeinsparende Geräte und Ausrüstungen prägten den Kern der Begrifflichkeit.

Die Verbindung zum Umweltschutz wurde hauptsächlich durch das Streben nach einer gesteigerten Produktion der energieeinsparenden und umweltfreundlichen Technologien („ нер осбере ающиe и коло ически чист e техноло ии”) ergestellt. Dennoc zeigte insbesondere die wissenschaftlich-technische Komponente der Energieeffizienz im Zielprogramm, dass diese eng mit dem Umweltschutz und der Einbindung erneuerbarer Energien verbunden sein sollte. Die enge Verknüpfung von Energie und Umweltschutz sollte zu energieeinsparungsorientierten Überlegungen auch in der Umweltschutzgesetzgebung führen. Das Zielprogramm setzte so gewissermaßen den Grundstein eines komplementären Vorgehens beider Themenbereiche und versuchte somit die sich bisher auftuende fehlende Abstimmung des Energiebereiches mit dem Umweltschutz666, zumindest in Gestalt einer leitenden Aufforderung, auszugleichen. Insgesamt kam der Begrifflichkeit der

„ konomisc en Effizienz” („ кономическая ффективность”) im Progr mmwortl ut eine hervorgehobene Bedeutung zu. Problematisch war dabei jedoch, dass die Kostenwirksamkeit des Programms hauptsächlich schon durch die Energieeinsparungen selbst als gesichert angesehen wurde. Auch der Energieeffizienz haftete im Zielprogramm somit primär ein Verständnis der betriebs- oder volkswirtschaftlichen Kosteneffizienz und der Effizienz des Funktionierens des Energiemarktes an. Lediglich sekundär zeichnete sich auch ein klimaschutz- bzw. ressourcenrechtliches Verständnis ab. Dementsprechend verdeutlichte das Programm einen Ausschluss von Qualitäts- bzw. Leistungseinbußen ebenso wie von möglichen Verhaltensänderungen seitens der Verbraucher. Maßnahmen gegen einen möglichen Rebound-Effekt wurden nicht bereitgehalten. Es erfolgte eine starke Fokussierung des individuellen / gesellschaftlichen Nutzens, ohne jedoch konkret auf eine Einstufung als

„energierelev nte Bed rfnisse” zur ckzugreifen. Eine umf ssende, ber rein tec nisc e Gegebenheiten hinausgehende, Betrachtung der gesellschaftlichen Mobilitätsbedürfnisse, die auch soziale bzw. systemische Merkmale in den Effizienzbegriff einbezog, erfolgte nicht.

666 IEA, Energy Policies of the Russian Federation, S. 71.

145 Auch von der Etablierung einer Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors wurde abgesehen.

Dieses Defizit wurde jedoch zumindest scheinbar dadurch aufgegriffen, dass in den Jahren 1998 - 1999 deutliche Bemühungen der russischen Regierung zur Entwicklung und Implementierung eines Energieeffizienz-Programms für föderale Einrichtungen erkennbar wurden. Die Regierungsverordnung Nr. 588 ebenso wie die zuvor erlassene Regierungsverordnung Nr. 5 etablierten gegenüber Staatsorganen und staatlich finanzierten Institutionen eine Reihe von Pflichten, welche über rein ökonomische Ziele (z.B. durch Etablierung einer persönlichen Haftung des Leiters der staatlichen Institution) hinausgingen.

Das Energieministerium finanzierte diesbezüglich bei 52 Einrichtungen der Föderation die Durchführung von Energieuntersuchungen (mit dem Schwerpunkt auf den sechs wichtigsten energieintensiven Ministerien).667 Hervorzuheben bleibt jedoch, dass auch die hier vorgenommene zentrale Thematisierung des öffentlichen Sektors nicht zwangsläufig auch eine Etablierung einer Vorbildwirkung der öffentlichen Hand bedeuten sollte. Eine Fokussierung des öffentlichen Sektors erfolgte hauptsächlich aus ökonomischen Gründen und aufgrund des erkannten erheblichen Einsparpotenzials dieses Bereiches. Die Verbesserung der Energieeffizienz in staatseigenen Einrichtungen sollte damit hauptsächlich einen wesentlichen Beitrag zu den anvisierten Kosteneinsparungen leisten.668

Die Gründung der RAEF im Jahr 1997 spiegelte den enormen Bedeutungszuwachs einer Politik der Energieeffizienz wider. Auffällig war zunächst, dass sich der Name der RAEF trotz Berufung zur Durc f rung des F der len Ziel rogr mms „zur Energieeins rung“

nunme r usdr cklic uf die „Energieeffizienz“ Bezug n m. Die RAEF unterst nd dem Energieministerium, welches methodische Unterstützung gewährleisten sollte. Die Agentur wurde als wichtigste Institution bei der Durchführung der Energieeinsparungspolitik definiert, deren Ziele und Aufgaben hauptsächlich in der Koordinierung der Aktivitäten der

nunme r usdr cklic uf die „Energieeffizienz“ Bezug n m. Die RAEF unterst nd dem Energieministerium, welches methodische Unterstützung gewährleisten sollte. Die Agentur wurde als wichtigste Institution bei der Durchführung der Energieeinsparungspolitik definiert, deren Ziele und Aufgaben hauptsächlich in der Koordinierung der Aktivitäten der