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G RUNDLAGEN DER TECHNISCHEN R EGULIERUNG

G. Die Energieeffizienz im russischen Recht – Analyse der rechtlichen

I. R ECHTLICHE E NTWICKLUNG DER J AHRE 1990 BIS 1999

2. G RUNDLAGEN DER TECHNISCHEN R EGULIERUNG

Durch Präsidialerlass wurde im Jahr 1991 als Rechtsnachfolger des 1970 errichteten

„ osst nd rts der UdSSR“ d s st tlic e Komitee der Russisc en F der tion f r die Standardisierung, Metrologie und Zertifizierung „ osst nd rt Rossii” (in der Folge:

Gosstandart) gegründet. Als föderales Organ der vollziehenden Gewalt sollte es für die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen und die Verwaltung staatlichen Eigentums in der Sphäre der technischen Regulierung und Metrologie verantwortlich sein. Dabei war es unmittelbar dem Ministerrat unterstellt und, da es dem Ministerium für Industrie und Handel der Russischen Föderation eingegliedert war, den Ministerien gleichgestellt. Die

516 Sarubina, Rechtliche Aspekte der Energieeinsparung in Russland.

98 Föderalgesetze517 „Über die St nd rdisierung” Nr. 5154-1 (St nd rdisierungsgesetz), „Über den Sc utz der Verbr uc errec te” Nr. 2 00-l (Verbr uc ersc utzgesetz), „Über die Zertifizierung der Produkte und Dienstleistungen” Nr. 5151-l (Zertifizierungsgesetz) und

„Über die ewä rleistung der Ein eitlic keit von Messungen” Nr. 4 1-1 (Einheitlichkeitsgesetz) bildeten sodann die rechtliche Grundlage für die Konformitätsbewertung unter marktwirtschaftlichen Bedingungen.518.

Das Standardisierungsgesetz benannte als Ziele der Standardisierung die Gewährleistung der Sicherheit von Produkten, Arbeiten und Dienstleistungen sowie von Umwelt, Leben, Gesundheit und Vermögen. Auch die Verträglichkeit und Austauschbarkeit der Produkte, die Verbesserung der Qualität, der Stand der Wissenschaft und Technik für Arbeiten und Dienstleistungen, aber ebenso die Messeinheitlichkeit und die Einsparung von Rohstoffen unter Berücksichtigung von Risiken und Gefahren waren von der Gesetzesintention umfasst.519 Das Standardisierungsgesetz übertrug dem Gosstandart die Leitung und Koordination der Arbeit zur Standardisierung, die gemeinsame Politik, die staatliche Kontrolle und Aufsicht, die internationale Zusammenarbeit, die Ausbildung des Personals und die organisatorisch-technischen Regelungen.520 Als Dokumente der Standardisierung führte es u.a. die staatlichen Standards der Russischen Föderation (GOST R), internationale und regionale Standards (GOST), Normen und Richtlinien, Branchenstandards (OST) und Unternehmensstandards (u.a. STO und STP) ein. Art. 7 Abs. 2 Standardisierungsgesetz bestimmte dabei, dass nicht alle Anforderungen der Standards als verbindlich gelten sollten.

Den staatlichen Standards sollte vielmehr nur dann zwingender Charakter zukommen, wenn ein direkter Verweis im Gesetz enthalten war oder Anforderungen u.a. an die Sicherheit der Produkte oder an die technische Kompatibilität enthalten waren.521 Ansonsten sollten die staatlichen Standards lediglich freiwilligen Charakter aufweisen, solange nicht ihre Verbindlichkeit in einem Vertrag oder einer technischen Dokumentation vereinbart wurde.522

517 Der Begriff „F der les esetz“ („фе еральн акон“) ist vergleic b r mit dem

„Bundesgesetz“ in Deutsc l nd. Ents rec end dem in Art. 65 der Verf ssung der Russisc en F der tion festgelegten „f der tiven Aufb u“ umf sst die Russisc e F der tion Subjekte (Länder). Die Terminologie „F der les esetz“ verdeutlic t mit in, d ss es sic um ein Gesetz auf Bundesebene, nicht auf Subjekt-/Länderebene, handelt; vgl. Enikeeva, Reform der technischen Regulierung in der Russischen Föderation, S. 41 Fn. 112.

518 Enikeeva, Reform der technischen Regulierung in der Russischen Föderation, S. 28.

519 Enikeeva, a.a.O., S. 26.

520 Enikeeva, a.a.O., S. 26.

521 vgl. zu den einzelnen Anforderungen Enikeeva, a.a.O., S. 26.

522 Enikeeva, a.a.O., S. 27.

99 Die Bindungswirkung der Standards wurde daher, im Vergleich zu dem Stand vor 1992, wo der Verstoß gegen einen staatlichen Standard grundsätzlich verfolgt werden konnte, erheblich abgeschwächt. Charakteristisch für die GOST wurde somit seine dualistische Natur, die beinhaltete, dass in ihnen zugleich freiwillige, als auch verbindliche Anforderungen enthalten sein konnten. 523

Das Einheitlichkeitsgesetz legte die Rechtsgrundlagen der Gewährleistung der Einheitlichkeit von Messungen in der Russischen Föderation fest. Es regelte die Beziehungen zwischen den Staatsorganen der Verwaltung der Russischen Föderation und den juristischen und natürlichen Personen, die bei der Herstellung, der Produktion, dem Betrieb, der Reparatur, dem Verkauf und der Einfuhr der Messtechnik betroffen waren. Es war insbesondere auf den Schutz der Rechte derjenigen Bürger ausgerichtet, die vor negativen Folgen unklarer Ergebnisse von Messungen geschützt werden sollten. Das Verfahren der Durchführung von Prüfungen der Messtechnik wurde aufgrund der Verordnung des Gosstandart vom 08.02.1994 bestimmt. In diesem Dokument wurden allgemeine Forderungen zur Organisation und Ordnung der Durchführung von Arbeiten anlässlich der Prüfungen der Messtechnik festgesetzt.

Das Zertifizierungsgesetz stellte die rechtliche Basis der Durchführung der Konformitätsprüfungen und Zertifizierung zur Einhaltung der Pflichtanforderungen im Dienste der Produktsicherheit dar524 – es verankerte die seit 1992 vorherrschende Tendenz zur Einführung einer obligatorischen Zertifizierung im Gesetzestext.525 Da akkreditierte Stellen und Laboratorien für die Zertifizierung zunächst noch nicht in ausreichendem Maße vorhanden waren, wurde vorerst lediglich die Bestätigung der Sicherheit, nämlich die Erklärung des Herstellers über die Konformität als sog. Konformitätserklärung erfordert.526 Das Zertifizierungsgesetz beinhaltete zudem Vorgaben zur Infrastruktur und zu den Expertenstellen für die Zertifizierung und Akkreditierung – Akkreditierungssysteme und Akkreditierungsinstitute wurden anhand der ISO527 Standards aufgestellt.528 Das Gesetz organisierte die Zertifizierungssysteme, nach denen 19 Systeme errichtet wurden, die zum

523 Enikeeva, a.a.O., S. 33.

524 vgl. Henning, Baron, WiRO 2000, S. 413 ff.

525 Enikeeva, Reform der technischen Regulierung in der Russischen Föderation, S. 28;

526 Enikeeva, a.a.O., S. 28.

527 Neben der IEC eine internationale Standardisierungsorgansiation, deren Standards insbesondere der Begriffserklärung im Bereich der Standardisierung und der damit verbundenen Tätigkeiten dient; vgl. Enikeeva, a.a.O., S. 282.

528 Enikeeva, a.a.O., S. 28.

100 Großteil von denjenigen Föderationsorganen geleitet wurden, die auch die Zertifizierung in Bezug auf die Einhaltung der verbindlichen Standards und der Anforderungen der Pflichtzertifizierung durchführten.529

Die zwingenden Standards und die reglementierten Konformitätsbewertungsverfahren konnten dem Markt im Grundsatz den benötigten Schutz vor qualitativ minderwertigen Produkten verschaffen. Im Gegenzug schwächte jedoch der hohe bürokratische Aufwand, welcher durch die große Zahl an Zertifizierungssystemen bedingt wurde und das teils unverständliche Regelungsgefüge die Effektivität des Systems. Auch der Einzug von Innovation und neuer technischer Lösungen in die Standards wurde erheblich erschwert.530 Der Entstehung der rechtlichen Grundlagen der technischen Regulierung mangelte insgesamt es an einer konzeptionellen Basis – Folge war eine fehlende Systematik und eine zum Teil starke Widersprüchlichkeit der erlassenen Gesetze, Erlasse, Verordnungen und sonstigen Dokumente. 531