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3 Pflegebedürftige in Privathaushalten

3.3 Pflege und Versorgung in Privathaushalten .1 Pflegearrangements

3.4.7 Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Werden Pflegebedürftige zu Hause betreut und gepflegt, kann es hilfreich sein, die häusliche Wohn-situation an die besonderen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person anzupassen. Eine der Zusatz-leistungen der Pflegeversicherung ist es, finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen zu gewähren. So ist es zum Beispiel möglich, ei-nen Treppenlift zu installieren oder die Dusche benutzergerecht umzubauen. Wohnumfeldverbes-sernde Maßnahmen werden dann gemäß § 40 SGB XI finanziert, wenn diese geeignet sind, dem Pflegebedürftigen den Aufenthalt in seiner regelmäßigen Wohnumgebung zu erleichtern. Hierbei muss es sich zwar nicht zwingend um einen eigenen Haushalt handeln, jedoch ist dies der übliche Fall. Entsprechende bauliche Maßnahmen dienen also vorrangig dazu, den Verbleib in der eigenen Wohnung zu ermöglichen. Ausgangspunkt für die Notwendigkeit solcher Maßnahmen sind dabei pri-mär somatische Einschränkungen, welche im Zuge der Pflegebedürftigkeit die selbstständige Lebens-führung beeinflussen. Zu nennen sind dabei vor allem Einschränkungen in der allgemeinen Mobilität oder die besonderen Anforderungen an sanitäre Anlagen im Sinne von Barrierefreiheit. Die in Bezug auf Betreuungserfordernisse relevanten – und in PNG und PSG I besonders beachteten – kognitiven Einschränkungen sind in Bezug auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nachrangig, da diese nur in seltenen Fällen zu baulichen Erfordernissen führen. Der maximale Zuschuss je Maßnahme wurde 2015 mit dem PSG I von bisher 2.557 Euro auf aktuell 4.000 Euro angehoben.

Diese Anhebung der Zuschüsse für bauliche Maßnahmen der Pflegekassen ist nach den Ergebnissen der Repräsentativerhebung gut zwei Fünfteln der Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen bekannt.

Dabei steigt der Bekanntheitsgrad mit der Pflegestufe von 32 Prozent bei Pflegestufe 0 auf 54 Prozent bei Pflegestufe III an (Abbildung 3.56). Pflegebedürftige der Pflegestufe III sowie ihre Angehörigen

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Sozialforschung

sind zur Erleichterung ihres Alltags in weitaus größerem Ausmaß auf bauliche Veränderungen ange-wiesen.

Abbildung 3.56: Bekanntheit der Leistungserhöhung der Zuschüsse je

baulich-technischer Maßnahme auf bis zu 4.000 Euro je Maßnahme, 2016 (%) Basis: Repräsentativerhebung, Pflegebedürftige in Privathaushalten

Studie zur Wirkung des PNG und PSG I − TNS Infratest Sozialforschung 2016

Betrachtet man alle Zuschüsse, die den Pflegebedürftigen bisher gewährt wurden, zeigt sich, dass 2016 insgesamt fast ein Viertel aller pflegebedürftigen Personen schon jemals einen Zuschuss zu baulich-technischen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Anpassung der Wohnung erhalten hat. Damit ist der Anteil der Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen, denen die Pflegekasse Zuschüsse für ihre Umbauten gewährte, seit 2010 um sechs Prozentpunkte gewachsen (Abbildung 3.57). Mit stei-gender Pflegestufe steigt auch der Anteil an Pflegebedürftigen, die einen Zuschuss für baulich-tech-nische Maßnahmen erhalten haben. Bei steigendem Pflegebedarf besteht in den Haushalten vermehrt Bedarf zu Veränderungen, und es werden aufgrund der Pflege Anpassungen in der eigenen Wohnung vorgenommen. Weitere vier Prozent der Pflegebedürftigen oder deren Angehörige haben bereits ei-nen Antrag auf Zuschussbewilligung bei der Pflegekasse gestellt. Bei der eiei-nen Hälfte wurde dieser jedoch abgelehnt, während bei der anderen Hälfte noch nicht über den Antrag entschieden wurde.

42 32 40 46 54

58 68 60 54 45

Insgesamt Pflegestufe 0 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Bekannt Nicht bekannt Fehlend zu 100 = Keine Angabe

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Abbildung 3.57: Bezug von Zuschüssen zu baulich-technischen Maßnahmen in der Wohnung 2010 und 2016 (%)

Studie zur Wirkung des PNG und PSG I − TNS Infratest Sozialforschung 2016

Diejenigen, denen Zuschüsse für eine oder mehrere bauliche Maßnahmen bewilligt wurden, haben im Durchschnitt für alle bislang bewilligten Maßnahmen zusammen insgesamt 2.994 Euro erhalten.

Pflegebedürftige der Pflegestufe II erhalten im Durchschnitt mit 3.211 Euro die höchsten Zuschüsse (Abbildung 3.58).

Abbildung 3.58: Durchschnittliche Höhe der Summe der bewilligten Zuschüsse zu baulich-technischen Maßnahmen je Pflegebedürftigem nach Pflegestufe (%)

Basis: Repräsentativerhebung, Pflegebedürftige in Privathaushalten, denen bereits Zuschüsse zu baulich-technischen Maßnahmen bewilligt wurden

Studie zur Wirkung des PNG und PSG I − TNS Infratest Sozialforschung 2016

17

11

21

33

23

7

18

32

40

Insgesamt Pflegestufe 0 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III

2010 2016

g

2382

1975

2608 2703

2994 2778

3211 3067

Pflegebedüftige

insgesamt Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III

2010 2016

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Sozialforschung

Fast ein Viertel der Pflegebedürftigen erhielt 4.000 bis unter 5.000 Euro. Hierbei handelt es sich überwiegend um den Höchstzuschuss von 4.000 Euro. Höhere Beträge in dieser Kategorie und Be-träge über 5.000 Euro, die vier Prozent der Pflegebedürftigen bewilligt wurden, ergeben sich als Summe von Zuschüsse für zwei oder mehr baulich-technische Maßnahmen (Abbildung 3.59). 38 Prozent der Pflegebedürftigen bzw. ihre Angehörigen erhielten bisher zwischen 2.000 und 3.000 Euro und 15 Prozent weniger als 2000 Euro. Ein Teil der Pflegebedürftigen machten keine Angabe zur Höhe der Zuschüsse (15%).

Abbildung 3.59: Höhe der Summe der Zuschüsse für baulich-technische Maßnahmen, 2016 (%)

Basis: Repräsentativerhebung, Pflegebedürftige in Privathaushalten, denen bereits Zuschüsse zu baulich-technischen Maßnahmen bewilligt wurden

Studie zur Wirkung des PNG und PSG I − TNS Infratest Sozialforschung 2016

Gründe, keinen Antrag auf Zuschüsse zu stellen

Von 73 Prozent der Pflegebedürftigen wurde bisher kein Antrag auf Zuschuss für baulich-technische Maßnahmen gestellt, der Hauptgrund hierfür war, dass eine Umgestaltung der Wohnung (bisher) nicht erforderlich war. Dies traf in über zwei Drittel der Fälle zu (68%,Tabelle 3.25). Bei zehn Prozent der Pflegebedürftigen ohne bisherige Antragstellung würde die Höhe der Zuschüsse nicht ausreichen, den Umbau zu finanzieren, oder die baulichen Umgestaltungen der Wohnung sind nicht möglich (15%). Zwölf Prozent der Pflegebedürftigen oder deren Angehörige, die bisher keinen Antrag auf Zuschuss für baulich-technische Maßnahmen gestellt haben, geben als Grund dafür an, dass ihnen diese Leistungen nicht bekannt waren. Dies trifft überdurchschnittlich oft auf Pflegebedürftige der Pflegestufe II zu (16%) und am seltensten auf Personen der Pflegestufe III (5%).

Fehlend zu 100 = Keine Angabe / 0 =< 0,5%

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Tabelle 3.25: Gründe, keine Zuschüsse für baulich-technische Maßnahmen zu beantragen, 2016 (Mehrfachnennungen, %)

Basis: Repräsentativerhebung, Pflegebedürftige in Privathaushalten, die keine Zuschüsse zu baulich-technischen Maßnahmen beantragt haben

Insgesamt

Weil es nicht erforderlich war 68

Weil die Höhe der Zuschüsse nicht ausreichen, um die Maßnahme

bezah-len zu können 10

Weil bauliche Umgestaltungen nicht möglich sind 15

Das war uns nicht bekannt 12

Sonstiges 11

Studie zur Wirkung des PNG und PSG I − TNS Infratest Sozialforschung 2016

Da wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Leistungen sind, die im Verlauf einer Pflegekarriere nur selten, in den meisten Fällen nur einmalig, durchgeführt werden, liegen die erkennbaren Inanspruch-nahmequoten recht niedrig. Abbildung 3.60 zeigt auf Basis der Daten der BARMER GEK, dass diese bei Pflegebedürftigen in einer monatlichen Betrachtung konstant unterhalb von einem Prozent liegen.

Dabei ist jedoch eine deutliche Steigerung im Zeitverlauf zu erkennen, in deren Zuge sich die Ge-samtinanspruchnahme von 0,38 Prozent im Jahr 2012 auf 0,67 Prozent im Jahre 2015 nahezu ver-doppelt. Dabei ist die deutlich stärkste Steigerung im Jahr 2015 zu erkennen, in dem eine nahezu 50-prozentige Erhöhung der Leistungsbeträge stattgefunden hat. Hier kann ein Effekt der Leistungs-ausweitung im PSG I vermutet werden, die die Zuzahlungsnotwendigkeit bei wohnumfeldverbessern-den Maßnahmen deutlich reduziert hat. Die zweitstärkste Steigerung ist für das Jahr 2013 erkennbar, in dem durch das PNG erstmalig keine zwingenden Eigenanteile an den baulichen Maßnahmen mehr zu leisten waren. Beide Gesetze zeigen somit erkennbare Effekte.

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Abbildung 3.60: Anteil der Pflegebedürftigen (ohne PS 0), die innerhalb eines Monats Leistungen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen erhalten haben (%)

Basis: Versicherte der BARMER GEK, Erfassung über den Durchschnitt der ersten neun Monate des Jahres, Hochrechnung auf die BRD

Studie zur Wirkung des PNG und PSG I − Universität Bremen 2016

Aufgrund der Tatsache, dass wohnumfeldverbessernde Maßnahmen keine kontinuierlichen sondern in der Regel einmalige Leistungen sind, ist zur Beurteilung der Inanspruchnahme die Betrachtung eines konkreten Jahres sinnvoll. Abbildung 3.61 zeigt hierbei für jeweils zwölf Monate, dass bei einer fast vollständig analogen Entwicklung zur monatlichen Betrachtung im Jahr 2015 6,3 Prozent der Pflegebedürftigen eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme in Anspruch genommen haben.

Abbildung 3.61: Anteil der Pflegebedürftigen (ohne PS 0), die innerhalb von zwölf Monaten Leistungen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen erhalten haben (%) Basis: Versicherte der BARMER GEK, Erfassung im September des Berichtsjahres und den zurücklie-genden zwölf Monaten, Hochrechnung auf die BRD

Studie zur Wirkung des PNG und PSG I − Universität Bremen 2016

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Seit 2013 ist es auch für Personen der Pflegestufe 0 möglich, wohnumfeldverbessernde Leistungen in Anspruch zu nehmen. Wie Abbildung 3.62 in der monatlichen und Abbildung 3.63 in der zwölfmo-natigen Betrachtung zeigen, beläuft sich das Niveau der Inanspruchnahme bei dieser Personen-gruppe auf nur rund ein Fünftel des Niveaus der Pflegebedürftigen. Der Effekt des PSG I ist aber auch hier erkennbar.

Abbildung 3.62: Anteil der Leistungsempfänger in PS 0, die innerhalb eines Monats Leistungen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen erhalten haben (%)

Basis: Versicherte der BARMER GEK, Erfassung über den Durchschnitt der ersten neun Monate des Jahres, Hochrechnung auf die BRD

Studie zur Wirkung des PNG und PSG I − Universität Bremen 2016

Abbildung 3.63: Anteil der Leistungsempfänger in PS 0, die innerhalb von zwölf Monaten Leistungen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen erhalten haben (%)

Basis: Versicherte der BARMER GEK, Erfassung im September des Berichtsjahres und den zurücklie-genden zwölf Monaten, Hochrechnung auf die BRD

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3.4.8 Beurteilung der Leistungen der Pflegeversicherung durch die