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3 Pflegebedürftige in Privathaushalten

3.3 Pflege und Versorgung in Privathaushalten .1 Pflegearrangements

3.3.3 Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Private Pflege und eine eigene Erwerbstätigkeit miteinander in Einklang zu bringen ist für viele der Hauptpflegepersonen im erwerbsfähigen Alter eine große Herausforderung. Die Gründe dafür, sich dieser Herausforderung zu stellen und nach Wegen zur Vereinbarkeit von Beruf und privater Pflege zu suchen, sind vielfältig. Finanzielle Aspekte spielen dabei ebenso eine Rolle wie die sozialen Kon-takte, Anerkennung am Arbeitsplatz und der Ausgleich zu der oft belastenden Pflegetätigkeit.

2016 sind 58 Prozent aller Hauptpflegepersonen nicht erwerbstätig, Voll- oder Teilzeit beschäftigt sind jeweils 17 Prozent, und sieben Prozent der Hauptpflegepersonen gehen einer geringfügigen Beschäftigung nach. Da 38 Prozent der Hauptpflegepersonen bereits 65 Jahre oder älter sind, spielt für einen großen Teil der privaten Pflegepersonen die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege keine vordringliche Rolle. Betrachtet man Hauptpflegepersonen im erwerbsfähigen Alter von 16 bis 64 Jahren, verringert sich der Anteil der Nichterwerbstätigen auf 35 Prozent. Über die Hälfe der Hauptpflegepersonen im erwerbsfähigen Alter sind Vollzeit (28%) oder Teilzeit (26%) beschäftigt, hinzu kommt ein Zehntel geringfügig Beschäftigte (Tabelle 3.9).

In den neuen Bundesländern sind Hauptpflegepersonen im erwerbsfähigen Alter etwas häufiger nicht erwerbstätig, was an der gesamten Arbeitsmarktsituation liegen mag. Sind sie erwerbstätig, dann häufiger in einer Vollzeitbeschäftigung (37%) als Hauptpflegepersonen in den alten Bundesländern (24%). Hier spielt insbesondere Teilzeiterwerbstätigkeit eine wichtige Rolle bei der Vereinbarung von Erwerbstätigkeit und häuslicher Pflege (29%).

Männliche Hauptpflegepersonen im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und 64 Jahren sind etwas häu-figer erwerbstätig als weibliche Hauptpflegepersonen, und sie arbeiten überwiegend Vollzeit. Wäh-rend fast die Hälfte der männlichen Hauptpflegepersonen zwischen 15 und 64 Jahren Vollzeit er-werbstätig ist, gilt dies nur für 20 Prozent der weiblichen Hauptpflegepersonen zwischen 15 und 64 Jahren.

78 Prozent der Hauptpflegepersonen im Alter ab 65 Jahren, die nicht oder geringfügig erwerbstätig sind, beziehen eine eigene Altersrente. Der Anteil ist in den alten Bundesländern mit 79 Prozent etwas höher als in den neuen Bundesländern mit 76 Prozent.

9 Das pflegebedürftige Kind wurde hier nicht mitgezählt.

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Tabelle 3.9: Erwerbstätigkeit von Hauptpflegepersonen, 2016 (%)

Basis: Repräsentativerhebung, Hauptpflegepersonen im erwerbsfähigen Alter von 16 bis 64 Jahren von Pflegebedürftigen in Privathaushalten

Insgesamt West Ost

Nicht erwerbstätig 35 34 39

Geringfügig beschäftigt 10 11 7

Teilzeit beschäftigt 26 29 17

Vollzeit beschäftigt 28 24 37

Studie zur Wirkung des PNG und PSG I − TNS Infratest Sozialforschung 2016

Der Anteil der Hauptpflegepersonen im Alter zwischen 16 und 64 Jahren, die eine pflegebedürftige Person betreuen und gleichzeitig erwerbstätig sind, ist in den vergangenen 18 Jahren kontinuierlich gestiegen. Es vollzog sich ein Rückgang von Nichterwerbstätigen im erwerbsfähigen Alter von 64 Prozent im Jahr 1998 auf heute 35 Prozent (Abbildung 3.12). Während die Anteile der Hauptpflege-personen, die Vollzeit oder geringfügig arbeiten, 2010 und 2016 auf dem gleichen Niveau blieben, stieg zwischen 2010 und 2016 der Anteil der Teilzeitbeschäftigten weiter an.

Abbildung 3.12: Erwerbstätigkeit der Hauptpflegepersonen 1998, 2010 und 2016 (%) Basis: Repräsentativerhebung, Hauptpflegepersonen im erwerbsfähigen Alter von 16 bis 64 Jahren von Pflegebedürftigen in Privathaushalten

Studie zur Wirkung des PNG und PSG I − TNS Infratest Sozialforschung 2016

64

8

13 16

41

11

20

28 35

10

26 28

Nicht erwerbstätig Geringfügig Teilzeit Vollzeit

1998 2010 2016

Fehlend zu 100 = Keine Angabe

60 TNS Infratest

Sozialforschung

Zum Zeitpunkt des Pflegeeintritts waren 40 Prozent aller Hauptpflegepersonen in Haushalten mit pflegebedürftiger Person nicht erwerbstätig. Von den bei Pflegebeginn erwerbstätigen Hauptpflege-personen haben 54 Prozent ihre Erwerbstätigkeit unverändert fortgesetzt. 23 Prozent mussten ihre Erwerbstätigkeit aufgrund der Pflege einschränken, und 14 Prozent mussten sie ganz aufgeben, wei-tere acht Prozent gaben sie aus anderen Gründen auf bzw. schränkten sie ein (Tabelle 3.10). Der Anteil derjenigen, die ihre Erwerbstätigkeit unverändert fortgesetzt haben, ist in den neuen Bundes-ländern mit 62 Prozent höher als in den alten Ländern mit 51 Prozent.

Tabelle 3.10: Fortsetzung der Erwerbstätigkeit der Hauptpflegepersonen bei Pflegebeginn, 2016 (%)

Basis: Repräsentativerhebung, zum Zeitpunkt des Pflegebeginns erwerbstätige Hauptpflegepersonen von Pflegebedürftigen in Privathaushalten

Insgesamt West Ost

Hauptpflegeperson musste die

Erwerbstä-tigkeit wegen der Pflege aufgeben 14 15 11

Hauptpflegeperson musste die

Erwerbstä-tigkeit wegen der Pflege einschränken 23 26 16

Hauptpflegeperson hat die Erwerbstätig-keit aus anderen Gründen

aufgege-ben/eingeschränkt 8 8 10

Hauptpflegeperson hat die

Erwerbstätig-keit unverändert fortgesetzt 54 51 62

Studie zur Wirkung des PNG und PSG I − TNS Infratest Sozialforschung 2016

Verglichen mit 2010 sank der Anteil von Hauptpflegepersonen, die zu Beginn der häuslichen Pflege nicht erwerbstätig waren, von 44 Prozent auf 40 Prozent. Von den erwerbstätigen Hauptpflegeper-sonen konnte 2016 ein größerer Anteil ihre Erwerbstätigkeit unverändert fortsetzen (54 Prozent, 2010: 51 Prozent, Tabelle 3.11). Es zeigt sich also eine Tendenz zu einer stabileren Erwerbsbeteili-gung von privaten Pflegepersonen.

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Tabelle 3.11: Fortsetzung der Erwerbstätigkeit der Hauptpflegepersonen bei Pflegebeginn 2010 und 2016 (%)

Basis: Repräsentativerhebung, zum Zeitpunkt des Pflegebeginns erwerbstätige Hauptpflegepersonen von Pflegebedürftigen in Privathaushalten

2010 2016

Hauptpflegeperson musste die Erwerbstätigkeit wegen

der Pflege aufgeben 15 14

Hauptpflegeperson musste die Erwerbstätigkeit

ein-schränken (2010) 34

Hauptpflegeperson musste die Erwerbstätigkeit wegen

der Pflege einschränken (2016) 23

Hauptpflegepersonen hat die Erwerbstätigkeit aus

ande-ren Gründen aufgegeben/eingeschränkt (2016) 8

Hauptpflegeperson hat die Erwerbstätigkeit unverändert

fortgesetzt 51 54

Studie zur Wirkung des PNG und PSG I − TNS Infratest Sozialforschung 2016

Diese Entwicklung erscheint durch die Leistungen der Pflegeversicherung, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern, wie auch die spezifischen Regelungen, die die Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit im Blick haben, mitbedingt zu sein. Die Regelungen zu Pflegezeit und Familien-pflegezeit, die hier in den Blick kommen, werden in Abschnitt 2.2.4 erläutert. Ob – und wenn ja, in welchem Umfang – Hauptpflegepersonen erwerbstätig sind, hängt allerdings auch von einer Reihe weiterer Faktoren ab. Hierzu zählen u. a. die Pflegestufe und der zeitliche Umfang, der für die Pflege benötigt wird, sowie die Unterstützung durch andere private Pflegepersonen und professionelle Pfle-gekräfte.