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3 Pflegebedürftige in Privathaushalten

3.3 Pflege und Versorgung in Privathaushalten .1 Pflegearrangements

3.4.4 Teilstationäre Leistungen

Unter teilstationärer Versorgung (Tages- und Nachtpflege) versteht man die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung. 78 Tsd. pflegebedürftige Personen in privaten Haushalten (4%) nehmen regelmäßig teilstationäre Leistungen in Form von Tages- und Nachtpflege in Anspruch.

Die Inanspruchnahme steigt mit der Schwere der Pflegebedürftigkeit an (Abbildung 3.28). Ein er-heblicher Anteil erhält zusätzlich Pflegegeld und/oder Sachleistungen der Pflegeversicherung. Die teilstationäre Versorgung ist daher in einigen Fällen eine Ergänzung des individuellen Pflegearrange-ments.

Abbildung 3.28: Inanspruchnahme von teilstationären Leistungen nach Pflegestufe, 2016 (%)

Basis: Repräsentativerhebung, Pflegebedürftige in Privathaushalten

Studie zur Wirkung des PNG und PSG I − TNS Infratest Sozialforschung 2016

Als Gründe für die Wahl teilstationärer Leistungen geben die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen vorrangig die angemessenere Pflege der Pflegebedürftigen (55%, Tabelle 3.22) wie auch die andern-falls einsetzende Überlastung der Angehörigen an (49%). Dies weist darauf hin, dass eine häusliche

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2

3

6 6

Insgesamt Pflegestufe 0 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III

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Sozialforschung

Pflege ohne diese Leistungen nicht möglich wäre und teilstationäre Angebote für diesen, wenn auch kleinen Kreis von Pflegebedürftigen eine sehr wichtige Leistung sind.

Tabelle 3.22: Ausgewählte Gründe für die Inanspruchnahme von teilstationären Leistungen, 2016 (Mehrfachnennungen, %)

Basis: Repräsentativerhebung, Pflegebedürftige in Privathaushalten, die teilstationäre Leistungen in Anspruch nehmen

2016

Betreuung ist dadurch angemessener 55

Ausschließliche Pflege im Haushalt aufgrund der Überlastung der Angehörigen

nicht möglich 49

MDK bzw. die Pflegekasse oder der Hausarzt hat die Inanspruchnahme von

teilsta-tionären Leistungen empfohlen 33

Keine oder nicht genügend Pflegepersonen verfügbar 30

Tagespflege ermöglicht es der Hauptpflegeperson, berufstätig zu sein 30 Leichtere Gewöhnung an einen anstehenden Umzug in ein Heim 24

Wohnung ist für die Pflege ungeeignet 10

Studie zur Wirkung des PNG und PSG I − TNS Infratest Sozialforschung 2016

Der größte Teil der Personen, die in einer Tagespflegeeinrichtung untergebracht sind, sind mit der Einrichtung alles in allem zufrieden oder sehr zufrieden. Nur zwölf Prozent äußern sich auch kritischer mit „mal so mal so“, weitere zehn Prozent wollen die Einrichtung nicht bewerten. Über Personen in Nachtpflegeeinrichtungen sind aufgrund zu geringer Fallzahlen in der Stichprobe keine Aussagen möglich.

Neuerung durch das Pflegestärkungsgesetz I

Bezüglich der teilstationären Leistungen der Tages- und Nachtpflege sind besonders durch das PSG I wesentliche Neuregelungen erfolgt. Die teilstationären Leistungen sind hierdurch vollständig von den anderen ambulanten Leistungen entkoppelt worden, so dass seit 2015 keinerlei Anrechnung mehr auf die Leistungsbeträge der Hauptleistungsarten erfolgt. Hierdurch können nun ambulante Pflege-geld- oder Sachleistungen und Tages-/Nachtpflege gleichzeitig mit jeweils den vollen Leistungshöhen in Anspruch genommen werden und es kann ein entsprechend verzahntes Versorgungssetting auf-gebaut werden. Dieser doppelte Anspruch auf ambulante und teilstationäre Leistungen wurde in

§ 123 SGB XI auch analog auf die Personen der Pflegestufe 0 ausgedehnt.

Inwiefern dieser neue Leistungsanspruch bei den Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern der Pflegeversicherung bekannt ist, war Teil des Untersuchungsauftrags der Pflegestudie 2016. Hier zeigt sich, dass weniger als der Hälfte der Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen diese neue Leistung

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der Pflegeversicherung bekannt ist (45%). Während sich kaum Unterschiede nach Pflegestufe aus-machen lassen (Abbildung 3.29), zeigen sich jedoch Unterschiede, je nachdem, welche Befragungs-person die Frage im Interview beantwortet hat. Es wird deutlich, dass sich von allen drei Gruppen, die zur Beantwortung des Fragebogens zugelassen waren,16 die Hauptpflegepersonen am besten mit den gesetzlichen Regelungen auskennen. Jedoch ist auch in der Gruppe der Hauptpflegepersonen gerade einmal die Hälfte über die Leistungsausweitung bezüglich zusätzlicher Inanspruchnahme von teilstationären Leistungen ohne Leistungskürzungen bei anderen Leistungen der Pflegeversicherung informiert. Den Pflegebedürftigen selbst, die Auskunft über ihre Situation gaben, war diese Neuerung nur zu einem Drittel bekannt.

Abbildung 3.29: Bekanntheit: Pflegebedürftige Personen können seit 2015 teilstationäre Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt (%)

Basis: Repräsentativerhebung, Pflegebedürftige in Privathaushalten

Studie zur Wirkung des PNG und PSG I − TNS Infratest Sozialforschung 2016

Betrachtet man die Daten der BARMER GEK, ist durch die Gesetzesänderung zu erwarten, dass in Folge des PSG I im Jahre 2015 eine Steigerung der Inanspruchnahme bei Pflegebedürftigen erfolgt und ebenso in ähnlicher Form auch bei den erstmalig Leistungsberechtigten der Pflegestufe 0 eine Steigerung zu erkennen ist.

Abbildung 3.30 zeigt, dass es bereits seit dem Jahr 2012 zu einer leichten, aber kontinuierlichen Steigerung der Inanspruchnahme bei Pflegebedürftigen gekommen ist. Auch wenn der Leistungsbe-zug mit etwa 4 Prozent nur auf einem relativ geringen Niveau angesiedelt ist, steigt er von Jahr zu Jahr an. Auffällig ist dabei, dass es zwischen den Geschlechtern nur minimale Unterschiede gibt, was dafür spricht, dass teilstationäre Leistungen eher aus den Anforderungen der Pflegepersonen und

16 Das Interview konnte von der Pflegeperson selbst, der Hauptpflegeperson oder einem anderen nahen Angehörigen im Haus-halt geführt werden. Bedingung war, dass der Interviewpartner über die Pflegesituation im HausHaus-halt Auskunft geben kann:

In 53 Prozent war dies die Hauptpflegeperson, in 29 Prozent die pflegebedürftige Person und in 18 Prozent sonstige Haus-haltsangehörige.

45 44 42 51 43

55 56 58 48 56

Insgesamt Pflegestufe 0 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Bekannt Nicht bekannt Fehlend zu 100 = Keine Angabe

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somit des Gesamtsettings denn aus speziellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen in Anspruch ge-nommen werden. Der beschriebene Trend einer minimalen Steigerung von Jahr zu Jahr setzt sich im letzten Berichtsjahr 2015 nicht linear fort. Hier ist mit 0,5 Prozentpunkten eine Steigerung zu erken-nen, die gegenüber denen der Vorjahre fast das Dreifache beträgt. Es kann daher davon ausgegan-gen werden, dass es sich um einen direkten Effekt aus den Neuregelunausgegan-gen des PSG I handelt. Durch die ungekürzte Fortzahlung in den Hauptleistungsarten ist die teilstationäre Pflege als zusätzliches Element eines komplexen Versorgungssettings attraktiver geworden.

Abbildung 3.30: Anteil der Pflegebedürftigen (ohne PS 0), die innerhalb eines Monats teilstationäre Leistungen erhalten haben (%)

Basis: Versicherte der BARMER GEK, Erfassung über den Durchschnitt der ersten neun Monate des Jahres, Hochrechnung auf die BRD

Studie zur Wirkung des PNG und PSG I − Universität Bremen2016

Dies kann in leicht geringerem Umfang auch für die Leistungsempfänger der Pflegestufe 0 nachge-wiesen werden. 3,1 Prozent dieser Personen beanspruchte bereits im ersten Jahr teilstationäre Leis-tungen, wobei der Anteil der weiblichen Leistungsnehmer fast doppelt so hoch ist wie der der männ-lichen (Abbildung 3.31). Dass die Inanspruchnahmequote leicht hinter den Anteilen der Pflegebe-dürftigen zurückliegt, kann sowohl mit einem noch verzögerten Einführungseffekt als auch mit den relativ geringen absoluten Leistungshöhen in Zusammenhang gebracht werden. Betrachtet man teil-stationäre Leitungen eher als zusätzliches Element in der Versorgung, dann führt ihre Inanspruch-nahme unter geringen Leistungsbeträgen unter Umständen trotzdem zu höheren finanziellen Belas-tungen der Leistungsnehmer und ihrer Pflegepersonen.

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Abbildung 3.31: Anteil der Leistungsempfänger in PS 0, die innerhalb eines Monats teilstationäre Leistungen erhalten haben (%)

Basis: Versicherte der BARMER GEK, Erfassung über den Durchschnitt der ersten neun Monate des Jahres, Hochrechnung auf die BRD

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