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Volksmusik in der Musikerziehung .1 Volksmusik und Folklore .1 Volksmusik und Folklore

Elementare Bewegungserziehung

2.1.1 Volksmusik in der Musikerziehung .1 Volksmusik und Folklore .1 Volksmusik und Folklore

Volksmusik

Für den Begriff ‚Volksmusik‘ gab und gibt es bislang keine allgemein übergreifende Definition, da sich die Überlieferung und Praxis in einzelnen Ländern und Regionen sowie in verschiedenen Zeiträumen stark unterscheidet. Es gibt jedoch einige charakteristische Merkmale: Die Volksmusik hängt mit traditionellen Kulturen und Gesellschaften der jeweiligen Länder und Regionen zusammen und verändert sich mit der Zeit. Dies führt zu deutlichen Unterschieden bei Gattungen und musikalischen Merkmalen wie Melodien, Instrumenten und Stilen. Die Volksmusik wurde im Wesentlichen von der gesellschaftlichen Unterschicht entwickelt. Musikformen wie Kunst- und Kirchenmusik beschränkten sich hingegen auf eine gebildete Oberschicht (vgl. Tibbe/Bonson 1981, S. 9f.). Die Volksmusik wurde jeweils von bestimmten Gruppen der Gesellschaft gesungen, gespielt, getanzt oder musiziert. Dies zeigt sich insbesondere innerhalb einer Berufsgruppe, z. B. bei Liedern von Bauern, Soldaten, Handwerkern und Arbeitern. Außerdem in Betracht kommen bestimmte Altersgruppen (z. B. Kinderlieder), Geschlechtergruppen (Wiegenlieder), politische Gruppen (Bürgerrechtslieder) sowie regionale Gruppen (bayerische Lieder). Darüber hinaus hat die Volksmusik Funktionen in alltäglichen Situationen des Lebens wie z. B. Tanzmusik (vgl.

Tibbe/Bonson 1981, S. 11).

Volksmusik umfasst Lieder mit und ohne Instrumentalbegleitung, reine Instrumentalmusik und Tanzmusik.

Folklore

Der Begriff ‚Folklore‘ wird seit der Mitte des 19. Jahrhunderts im englischen Sprachraum als

166 Bezeichnung für das Brauchtum der Völker sowie die wissenschaftliche Disziplin der Volkskunde verwendet. Im Deutschen wird der Begriff meist enger gefasst als ‚musikalische Folklore‘. Er entspricht damit in etwa der ‚Volksmusik‘, aber mit Schwerpunkt auf exotischen Kulturen, im Gegensatz zur einheimischen, deutschen Volksmusik (vgl. Tibbe/Bonson 1981, S. 12f.).

2.1.1.2 Zur Geschichte des Volksliedes in Deutschland

1771 wurde der Begriff ‚Volkslied‘ von Johann Gottfried Herder (1744-1803) geprägt, welcher ihn erstmals in einem Briefwechsel als Nachbildung des englischen ‚popular song‘ verwendete (vgl. Bröcker 1998, Sp. 1734; Tibbe/Bonson 1981, S. 15). Herder erstellte auch eine Sammlung von Volksliedern, die 1773 als Druckmanuskript mit dem Titel „Alte Volkslieder“ zusammengestellt und 1778/1779 unter dem Titel „Volkslieder“ veröffentlicht wurde.30 Diese Sammlung erschien in einer Neuausgabe posthum 1807 als „Stimmen der Völker in Liedern“ (vgl. Bröcker 1998, Sp. 1736; Braun 1999, S. 7). Herder konzentrierte sich vor allem auf die Liedtexte:31

Herders Bemühen um das Volkslied stand im Kontext jener literarischen Bewegungen, deren Inhalte und Formen entscheidend von der Aufklärung geprägt waren. Neben der Gestaltung der eigenen Subjektivität und der Zeiterfahrung stand vor allem das Bemühen um mehr Volkstümlichkeit, d. h. die Orientierung an den Interessen und der Aufnahmefähigkeit des Volkes, im Zentrum der poetologischen Diskussionen. Die Volkslieder hatten dabei eine Vorbildfunktion für den volkstümlichen Dichter. (Bröcker 1998, Sp. 1734)

Christoph Friedrich Nicolai (1733-1811) gab 1777/1778 eine parodistische Volksliedsammlung heraus. Diese ist dadurch bemerkenswert, dass sie im Gegensatz zu den meisten anderen Veröffentlichungen neben den Texten auch Melodien enthält. Hierfür zog Nicolai unter anderem den Komponisten Johann Friedrich Reichardt (1752-1814) hinzu (vgl.

30 Herders Volksliedbegeisterung regte auch Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832) zur Sammeltätigkeit an, der 12 Lieder aufzeichnete (vgl. Bröcker 1998, Sp. 1736; Tibbe/Bonson 1981, S. 15).

31 Die Texte von Herders Volksliedsammlung stammten aus verschiedenen europäischen Ländern einschließlich Deutschland (vgl. Bröcker 1998, Sp. 1736; Braun 1999, S. 8).

167 Bröcker 1998, Sp. 1736; Braun 1999, S. 7).

Eine weitere Volksliedbegeisterung setzte mit Achim von Arnim (1781-1831) und Clemens Brentano (1778-1842) ein. 1806 bis 1808 wurde von diesen beiden die dreibändige Sammlung „Des Knaben Wunderhorn“, mit überwiegend deutschen Texten, abermals ohne Melodien, veröffentlicht (vgl. Bröcker 1998, Sp. 1736; Braun 1999, S. 8).

Zu den üblichen Kriterien für ein Volkslied gehören mündliche Überlieferung und Anonymität, Entstehung und Verbreitung im Volk, ästhetische Qualität und lange Tradition.

Außerdem gelten viele Kunstlieder als Volkslieder (vgl. Bröcker 1998, Sp. 1734f.). Franz Schubert (1797-1828) komponierte zahlreiche solche durch nachträgliche Rezeption zu Volksliedern umgedeutete Werke, wie „Der Lindenbaum“ aus der „Winterreise“ („Am Brunnen vor dem Tore“; vgl. Tibbe/Bonson 1981, S. 16).

Ein großer Teil der in den Sammlungen überlieferten deutschen Volkslieder handelt von Natur, Leben und Liebe und ist durch eine harmlose, unpolitische und kleinbürgerliche Haltung gekennzeichnet (vgl. Tibbe/Bonson 1981, S. 15).

Im Zuge des gesellschaftlichen Wandels durch die Industrialisierung wuchs um 1900 das Bedürfnis zur Bewahrung und Wiederbelebung von Volksmusiktraditionen, was unter anderem zur Wandervogelbewegung führte (vgl. Bröcker 1998, Sp. 1752).

1914 wurde von John Meier (1864-1953) in Freiburg das Deutsche Volksliedarchiv gegründet, um die Grundlage für eine systematische wissenschaftliche Volksliedforschung in Deutschland zu schaffen (vgl. Braun 1999, S. 14).

Ein Teil der Volkslieder wurde im 20. Jahrhundert in der NS-Zeit für ideologische Zwecke missbraucht. Nach dem Krieg wurden daher viele Lieder als belastet empfunden und von Teilen der Bevölkerung abgelehnt. Nach einiger Zeit setzte jedoch eine gewisse Wiederbelebung im Zuge der 68er-Protest- und Jugendbewegung ein. Darüber hinaus wurde seit den 1950er Jahren verstärkt internationale Volksmusik rezipiert. Eine besondere Rolle spielte dabei die US-amerikanische ‚folk music‘, die zum Ausgangspunkt vieler deutschsprachiger Liedermacher wurde (vgl. Bröcker 1998, Sp. 1735f.; Tibbe/Bonson 1981, S. 7).

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2.1.1.3 Volksmusikpflege

In der Praxis von Schule und Kindergarten spielen die Volkslieder die größte Rolle. Diese haben meist einen kleinen Tonumfang, kleine Tonsprünge, häufige Wiederholungen und bevorzugen Strophenform mit gleichbleibender Melodie (vgl. Tibbe/Bonson 1981, S. 11).

Im 19. Jahrhunderts hatte das Volkslied als Material der Schulmusik zunächst keinen großen Stellenwert, dafür kam dem Chorwesen wie z. B. Chorälen und Kirchenliedern eine wichtige Bedeutung zu (vgl. Braun 1999, S. 106).

Viele außerhalb der Schule gepflegte Volkslieder waren hauptsächlich wegen ihrer vulgären Texte verpönt. Im Laufe des Jahrhunderts drangen jedoch allmählich Lieder in gefilterter Auswahl und Form in die Schulmaterialien ein. Im 20. Jahrhundert schließlich festigte sich ein größerer Kanon von Volksliedern für die Schule, der zugleich bis heute den Grundstock für die Volksliedkenntnis der Erwachsenen bildet. Dazu gehören bekannte Titel wie (vgl.

Braun 1999, S. 107f.):

• Alle Vögel sind schon da;

• Am Brunnen vor dem Tore;

• Das Wandern ist des Müllers Lust;

• Der Mond ist aufgegangen;

• Ich weiß nicht, was soll es bedeuten;

• O Tannenbaum, o Tannenbaum;

• Sah ein Knab ein Röslein stehn;

• Wenn ich ein Vöglein wär.

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2.2 Südkorea