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Versorgung und Kosten je Land

39.1 (1) Die folgende Tabelle stellt die Pflegekosten für das Jahr 2016 auf Landesebene, pro Einwohnerin bzw. Einwohner sowie je pflegegeldbeziehende Person gegenüber (Anhang, Tabelle B):

Tabelle 30: Pflegekosten im Jahr 2016

Burgen­

Gesamtkosten 0,277 0,522 1,447 1,170 0,425 1,320 0,561 0,307 1,876 7,904

in EUR Gesamtkosten

je Einwohnerin

bzw. Einwohner 947 930 869 799 774 1.067 751 789 1.004 901

in %

15,1 15,0 16,0 16,5 16,7 16,6 18,1 18,0 22,0 17,4

Quellen: Pflegedienstleistungsstatistik; Länder; Berechnung: RH

• Österreichweit bezogen rd. 5,2 % der österreichischen Bevölkerung Pflegegeld. Die Pflegekosten betrugen insgesamt rd. 7,904 Mrd. EUR (TZ 7) bzw. rd. 900 EUR je Einwohnerin bzw. Einwohner. Die Pflegekosten je Einwohnerin bzw. Einwohner waren in der Steiermark um rd. 40 % höher als in Tirol; je pflegegeldbeziehende Person lagen sie – österreichweit – bei rd. 17.400 EUR.

• Der Bevölkerungsanteil an Pflegegeldbeziehenden war in der Steiermark (6,4 %), im Burgenland (6,3 %) und in Kärnten (6,2 %) höher als im österreichischen Durch­

schnitt, in Tirol (4,2 %), in Vorarlberg (4,4 %), in Wien (4,6 %) und in Salzburg (4,6 %) niedriger. In Tirol war der Anteil der pflegebedürftigen Personen an der Bevölkerung um rd. 50 % niedriger als in der Steiermark.

• Die Kosten je pflegegeldbeziehende Person unterschieden sich zwischen den Ländern um bis zu 50 % und reichten von rd. 15.000 EUR in Kärnten bis rd. 22.000 EUR in Wien.

(2) Die folgende Tabelle stellt die Versorgung der Pflegebedürftigen – umgerechnet auf ein Jahr auf Basis der Werte für das Jahr 2016 – im Überblick dar:

Tabelle 31: Kennzahlen zur Versorgung mit Pflegedienstleistungen

Burgen­ Anteil der ein Jahr lang versorgten Pflegegeldbeziehenden

in %

stationäre Versorgung1 11,7 15,6 10,6 16,6 18,6 16,9 18,4 13,7 20,6 16,0

24–Stunden– Betreuung 11,5 5,6 8,5 6,4 4,5 6,9 3,9 9,5 0,6 6,3

Summe 23,2 21,2 19,1 23,0 23,1 23,8 22,3 23,2 21,2 22,3

in Stunden pro Woche mobile und teilstationäre

Versorgung je pflegegeld­

beziehende Person außer­

halb einer Versorgung in Heimen oder

24– Stunden–Betreuung

0,5 0,7 1,0 0,8 1,0 0,5 0,9 1,4 2,1 1,0

1 Summe der Verrechnungstage aller Pflegegeldbeziehenden für stationäre Betreuung, Kurzzeitpflege und alternative Wohnformen (Kärnten, Vorarlberg, Wien) durch 365

Basis: Jahr 2016 Quellen: Pflegedienstleistungsstatistik; Länder; Berechnung: RH

16 % der Pflegegeldbeziehenden waren österreichweit stationär versorgt, weitere 6,3 % in 24–Stunden–Betreuung (insgesamt 22,3 %). Für die verbleibenden Pflege­

geldbeziehenden (77,7 %) stand im Schnitt eine Stunde mobiler Dienste in der Woche zur Verfügung.

Die Bandbreite des Anteils der stationären Versorgung (inkl. alternativer Wohnfor­

men) reichte von 10,6 % in Niederösterreich bis 20,6 % in Wien und betrug somit zehn Prozentpunkte. Der Anteil an der 24–Stunden–Betreuung lag in Wien nur bei 0,6 %, im Burgenland bei 11,5 % und erreichte damit eine ähnlich hohe Band­

breite wie der Anteil der stationären Versorgung. Bei der gemeinsamen Betrachtung dieser Leistungen ergab sich hingegen eine Spanne von 19,1 % (Niederösterreich) bis 23,8 % (Steiermark) und damit von knapp fünf Prozentpunkten.

Das Angebot an mobilen Diensten variierte zwischen den Ländern erheblich. Bezogen auf die nicht bereits durch stationäre Leistungen oder 24–Stunden–Betreuung versorg­

ten Pflegegeldbeziehenden lag das Leistungsvolumen zwischen rd. 0,5 Stunden (Burgenland) und rund zwei Stunden pro Woche (Wien).

Eine Bewertung der Abdeckung des Pflegebedarfs der Bevölkerung übergreifend über die verschiedenen Leistungsarten (z.B. durch Kundenbefragungen oder statistische Verfahren, TZ 14) bzw. eine übergreifende Qualitätsmessung fand nicht statt.

(3) Die folgende Darstellung untergliedert die Kosten je pflegegeldbeziehende Person für das Jahr 2016:

Tabelle 32: Detaillierung der Pflegekosten je pflegegeldbeziehende Person für das Jahr 2016

Burgen­

24–Stunden–Betreuung 2,0 1,2 2,0 1,5 1,0 1,6 1,0 2,1 0,7 1,4

mobile Dienste 0,9 1,5 1,7 1,0 1,5 0,9 1,4 1,6 2,8 1,6

Summe formelle Pflege 7,9 7,8 8,8 9,5 9,7 9,5 11,1 11,2 15,7 10,5

informelle Pflege 7,2 7,1 7,3 6,9 7,0 7,1 6,9 6,9 6,4 6,9

Summe gesamt 15,1 15,0 16,0 16,5 16,7 16,6 18,1 18,0 22,0 17,4

Rundungsdifferenzen möglich Quellen: Pflegedienstleistungsstatistik; Länder; Berechnung: RH

Die Darstellung zeigt, dass die Unterschiede in den Pflegekosten im Wesentlichen durch die Unterschiede bei den Pflegeheimen erklärbar sind.

(4) Für die Länder war Folgendes festzuhalten:

• Das Land Burgenland hatte überdurchschnittlich viele Pflegegeldbeziehende und einen hohen Anteil an der 24–Stunden–Betreuung, was insgesamt durchschnittlich hohe Kosten je Einwohnerin bzw. Einwohner bewirkte.

• In Kärnten gab es bei überdurchschnittlich vielen Pflegegeldbeziehenden und einem durchschnittlichen stationären Versorgungsgrad sehr niedrige Kosten für stationäre Pflege je Verrechnungstag (TZ 19). Daraus ergaben sich durchschnittlich hohe Kosten je Einwohnerin bzw. Einwohner.

• Niederösterreich hatte bei leicht überdurchschnittlich vielen Pflegegeldbeziehenden einen sehr niedrigen stationären Versorgungsanteil, was zu relativ niedrigen Kosten je Einwohnerin bzw. Einwohner führte.

• Oberösterreich verfügte über einen leicht unterdurchschnittlichen Anteil an Pflege­

geldbeziehenden und unterdurchschnittliche Kosten je Einwohnerin bzw. Einwohner sowie einen leicht überdurchschnittlichen Versorgungsgrad trotz unterdurchschnitt­

licher Kosten für stationäre Pflege je Verrechnungstag (TZ 19).

• Salzburg hatte einen niedrigen Anteil an Pflegegeldbeziehenden und niedrige Kosten für stationäre Pflege je Verrechnungstag. Es hatte daher trotz relativ hohem stationärem Versorgungsgrad niedrige Kosten je Einwohnerin bzw. Einwohner.

• In der Steiermark führten die höchste Anzahl von Pflegegeldbeziehenden und ein relativ hoher stationärer Versorgungsgrad trotz leicht unterdurchschnittlicher Kosten für stationäre Pflege je Verrechnungstag zu den höchsten Kosten je Einwohnerin bzw.

Einwohner.

• Tirol hatte den geringsten Anteil der Pflegegeldbeziehenden an der Bevölkerung.

Daher waren die Kosten je Einwohnerin bzw. Einwohner trotz relativ hohem stationärem Versorgungsgrad bei durchschnittlichen Kosten für stationäre Pflege je Verrechnungs­

tag am niedrigsten.

• Vorarlberg hatte unterdurchschnittlich viele Pflegegeldbeziehende und erreichte deshalb trotz relativ hoher Kosten je pflegegeldbeziehende Person relativ niedrige Kosten je Einwohnerin bzw. Einwohner. Ein wichtiger Faktor dafür war ein hoher Anteil an der 24–Stunden–Betreuung.

• Wien hatte einen unterdurchschnittlichen Anteil an Pflegegeldbeziehenden zu versorgen. Aufgrund des hohen Anteils an stationärer Versorgung, des gut ausge­

bauten Angebots an mobilen Diensten sowie den hohen Kosten für stationäre Pflege je Verrechnungstag lagen die Kosten je pflegegeldbeziehende Person deutlich über dem Durchschnitt.

39.2 Der RH wies darauf hin, dass sich die Gesamtkosten der Länder für die Pflege je Einwohnerin bzw. Einwohner um bis zu rd. 40 % unterschieden. Dies war einerseits auf einen bis zu rd. 50 % unterschiedlich hohen Anteil von Pflegegeldbeziehenden an der Bevölkerung und andererseits auf um bis zu rd. 50 % unterschiedliche Kosten je pflegegeldbeziehende Person zurückzuführen.

Die Kosten je pflegegeldbeziehende Person hingen einerseits stark von der Zusam­

mensetzung der Leistungen (stationär, 24–Stunden–Betreuung, mobile Dienste) ab, andererseits von den jeweiligen Kosten dafür. Während z.B. das Land Burgenland durch einen hohen Anteil der 24–Stunden–Betreuung insgesamt günstige Kosten je pflegegeldbeziehende Person aufwies, erreichte das Land Kärnten einen ähnlichen Effekt durch niedrige Kosten für stationäre Pflege je Verrechnungstag. Insgesamt war unter Kostengesichtspunkten die Gestaltung der stationären Pflege (Anzahl der Betten und Kosten je Verrechnungstag) am bedeutendsten.

Der RH sah kritisch, dass es weder eine leistungsübergreifende Beurteilung der Abdeckung des Pflegebedarfs noch eine leistungsübergreifende Qualitätsbeurtei­

lung gab. Somit fehlten Kriterien, um die verschiedenen Anteile der einzelnen Leis­

tungsarten zu bewerten und Qualitäts– sowie Kosteneffekte abzuwägen.

Er wies darauf hin, dass die Bedeutung der Versorgungsformen, insbesondere die Anteile von stationärer Versorgung und 24–Stunden–Betreuung, einerseits von den äußeren Rahmenbedingungen (z.B. Wohnsituation, Einkommensverhältnisse) abhingen, ihr aber andererseits auch Präferenzen der Betroffenen und Steuerungs­

entscheidungen der Länder (z.B. Bedarfspläne) zugrunde lagen. Dies spiegelte sich in den unterschiedlichen Versorgungsformen der Länder wider.

Für eine zweckmäßige Gestaltung der Pflegedienstleistungen hielt der RH eine vergleichbare Messung der Pflegequalität (TZ 23) sowie eine vollständige und

einheitliche Betrachtung der Kosten und der Bedarfsdeckung (TZ 6) für unabdingbar.

Er verwies auf seine Empfehlungen zur Qualitätsmessung (TZ 23), Kostenerfassung (TZ 6, TZ 19) und Angebotsplanung (TZ 14).