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Unintegrierte Verbletzts¨ atze

Wurzelph¨ anomene in abh¨ angigen S¨ atzen

7.2. V2-Stellung als grammatische Markierung f¨ ur At-issuenessAt-issueness

7.3.3. Unintegrierte Verbletzts¨ atze

Dass sich V2-Nebens¨atze durch einen h¨oheren Grad an syntaktischer Desintegra-tion als ihre kanonischen VL-Gegenst¨ucke auszeichnen, ist von der Forschung be-reits gut dokumentiert (vgl. dazu auch Abschnitt 6.4). Neben V2-Stellung f¨uhren im Deutschen aber noch weitere Faktoren zur Desintegration eines Satzes, nach Reis (1997) bemisst sich der Integrationsgrad eines Satzes dabei vor allem an seiner prosodischen (Un)Integriertheit, seiner informationsstrukturellen und illokution¨aren (Un)Selbstst¨andigkeit, sowie der M¨oglichkeit von Variablenbindung. Auch VL-S¨atze k¨onnen im Deutschen unintegriert auftreten und verhalten sich dann in vielen

Punk-ten wie abh¨angige V2-S¨atze. Die wichtigsPunk-ten EigenschafPunk-ten von unintegrierPunk-ten VL-S¨atzen sowie die Konsequenzen, die sich daraus f¨ur die At-issueness-Hypothese er-geben, sollen im Folgenden vor allem am Beispiel der unintegrierten weil-VL-S¨atze (im Folgenden uWVL) diskutiert werden, die zuletzt von Reis (2013) ausf¨uhrlich beschrieben wurden.

In ihrer Replik auf Antomo/Steinbach (2010) zeigt Reis (2013) ¨uberzeugend, dass sich uWVL in den zentralen Punkten wie weil-V2-S¨atze verhalten: Sie k¨onnen ne-ben der propositionalen auch eine epistemische ((294-a)) oder sprechaktbezogene Begr¨undung ausdr¨ucken ((294-b)), k¨onnen sprecherbezogene Ausdr¨ucke wie Mo-dalpartikeln, Einstellungsausdr¨ucke oder Performativanzeiger enthalten ((294-c)), stehen nicht im Skopus der Matrixnegation ((294-d)), Integration in den Matrix-sprechakt f¨uhrt zu Ungrammatikalit¨at ((294-e)) und Quantoren-Variablen-Bindung ist blockiert ((294-f)), um nur die wichtigsten Eigenschaften zu nennen. Zudem sind uWVL intonatorisch und syntaktisch unintegriert, woraus Reis (2013) insgesamt schließt, dass es sich um Wurzels¨atze mit einem assertiven Potential handelt (Bei-spiel (294-c) nach Reis 2013, 251 und Beispiele (294-d) bis (294-f) nach Reis 2013, 245).

(294) a. Er ist nicht da, weil (n¨amlich) kein Licht brennt.

b. Brauchst du noch was? Weil ich jetzt einkaufen gehe.

c. Sie K ¨ONnen mich gar nicht mehr belangen, weil ich n¨amlich hiermit K ¨UNdige.

d. Er ist nicht da, weil (n¨amlich) kein Licht brennt, (*sondern weil ab-geschlossen ist).

e. *Ist er nicht da, weil (n¨amlich) kein Licht brennt?

f. *Keineri trinkt, weil seinei Freundin (n¨amlich) fremdgeht.

Dass sich uWVL in allen relevanten Punkten wie weil-V2-S¨atze verhalten, zeigt laut Reis (2013), dass V2-Stellung, anders als von Antomo/Steinbach (2010) be-hauptet, weder f¨ur die Lizenzierung der desintegrierten Lesarten, noch f¨ur das as-sertive Potential vonweil-V2-S¨atzen verantwortlich sein kann. Stattdessen f¨uhrt Reis (2013) die gemeinsamen Eigenschaften vonweil-V2-S¨atzen und uWVL auf zwei Fak-toren zur¨uck: Die syntaktisch-prosodische Desintegration von weil-V2-S¨atzen und uWVL lizenziert die epistemische und sprechaktbezogene Lesart und ist verant-wortlich daf¨ur, dass uWVL und weil-V2-S¨atze nicht eingebettet auftreten k¨onnen.

Auf der anderen Seite ist in den Selektionsbedingungen des zweistelligen Konnek-tors weil festgelegt, dass das Explanans-Argument durch eine Gr¨oße realisiert wird,

”die assertive Geltung zul¨asst“ (Reis 2013, 225), worauf das assertive Potential von uWVL, aber auch das von weil-V2-S¨atzen zur¨uckgef¨uhrt werden kann. Dass As-sertivit¨at nicht mit V2-Stellung korreliert, wurde in Abgrenzung zu der in u.a.

Antomo/Steinbach (2010) vertretenen Assertionshypothese auch in Abschnitt 7.2 gezeigt: Am Beispiel der freien dass-S¨atze, die genau wie uWVL typische Eigen-schaften von Assertionen aufweisen, wurde in diesem Abschnitt argumentiert, dass Assertivit¨at nicht auf V2-Stellung beschr¨ankt ist, umgekehrt wurde gezeigt, dass

nicht alle abh¨angigen V2-S¨atze assertiv sind.

Am Beispiel der uWVL zeigt sich, dass sich unintegrierte VL-S¨atze in zahlreichen Punkten genau wie abh¨angige V2-S¨atze verhalten. Sie lizenzieren dieselben Lesar-ten, k¨onnen ein assertives Potential aufweisen und unterliegen denselben Stellungs-restriktionen wie V2-Nebens¨atze.60 Aber bedeutet das auch, dass sich unintegrierte VL-S¨atze diskurssemantisch wie V2-Nebens¨atze verhalten und immer ohne ihren Bezugssatz [+at-issue]-Inhalt ausdr¨ucken? Anders als V2-Stellung korreliert Desin-tegration nicht mit At-issueness, wie die folgenden Beobachtungen zeigen:

In Abschnitt 2.2.4 wurde gezeigt, dass appositive Relativs¨atze grunds¨atzlich nicht dazu geeignet sind, ohne ihren Bezugssatz [+at-issue]-Informationen auszudr¨ucken (vgl. dazu auch Bartsch 1978, 8, Hartmann 1984, 313f und Holler 2009). Gleichzeitig beobachtet u.a. Holler (2013, 274), dass sich nicht-restriktive Relativs¨atze im Ge-gensatz zu restriktiven

”wie selbstst¨andige S¨atze (verhalten): Sie sind beispielsweise opak bzgl. quantifikationeller Bindung und Negation“. Holler (2005) zeigt zudem, dass nicht-restriktive Relativs¨atze typische Eigenschaften von selbstst¨andigen, nicht integrierten S¨atzen aufweisen, indem sie beispielsweise Satzadverbien oder Parti-keln zum Ausdruck der Sprechereinstellung wie angeblich, ja oder leider enthal-ten k¨onnen. Auch informationsstrukturell sind appositive Relativs¨atze selbstst¨andig und weisen eine eigene FHG auf. Dementsprechend schlagen Holler (2005) und Reis (1997) eine syntaktische Analyse vor, bei der nicht-restriktive Relativs¨atze quasi-verwaist sind und mit dem ¨ubergeordneten Satz erst an der h¨ochstm¨oglichen Stel-le verbunden werden. Appositive Relativs¨atze sind folglich nicht in die syntakti-sche Struktur ihres Bezugssatzes eingebunden und demnach unintegriert. Dass sie dennoch nicht zum Ausdruck von [+at-issue]-Informationen geeignet sind (sondern stattdessen eine N-UDQ beantworten, wie u.a. Beaver 2012 und Onea 2013 anneh-men, vgl. dazu Abschnitt 2.1.2), deutet darauf hin, dass Desintegration nicht mit At-issueness korreliert.

Ein weiterer Punkt, der belegt, dass Desintegration nicht mit At-issueness korreliert, betrifft Komplements¨atze von Verben. Diese sind als obligatorische Argumente des Matrixpr¨adikats unabh¨angig davon, ob sie [+at-issue]-Information ausdr¨ucken oder

60Auch wenn Reis (2013) bezogen auf uWVL zeigt, dass sich diese wie weil-V2-S¨atze verhalten, ist bislang jedoch noch nicht eindeutig untersucht worden, ob diese Beobachtung auf alle V2-Nebens¨atze und die entsprechenden unintegrierten VL-S¨atze generalisiert werden kann. Bezogen auf Konzessivs¨atze mitobwohlzeigen Antomo/Steinbach (2013), dass unintegrierte obwohl-VL-S¨atze nicht in jedem Kontext dieselbe Interpretation erhalten wie obwohl-V2-S¨atze. So f¨uhren unintegrierte obwohl-VL-S¨atze zwar genau wie obwohl-V2-S¨atze zu einer Infragestellung der im Bezugssatz ausgedr¨uckten Proposition, wenn sie nachgestellt sind, sie sind jedoch seman-tisch affirmierend, wenn sie ihrem Bezugssatz vorangehen. Obwohl-V2-S¨atze k¨onnen wie alle abh¨angigen V2-S¨atze in diesem Kontext nicht verwendet werden und sind demnach nie affir-mierend.

(i) a. Ich nehme das Auto. Obwohl: Die Parksituation ist ja extrem schlecht.

b. Ich nehme das Auto. Obwohl die Parksituation ja extrem schlecht ist...

c. Obwohl die Parksituation extrem schlecht ist: Ich nehme das Auto.

d. *Obwohl: Die Parksituation ist extrem schlecht: Ich nehme das Auto.

nicht, immer in die syntaktische Struktur ihres Bezugssatzes integriert. Auch wenn ein VL-Komplementsatz darauf abzielt, die QUD zu beantworten, muss der abh¨angi-ge Satz prosodisch, syntaktisch und informationsstrukturell in seinen Bezugssatz integriert sein, wie das folgende ungrammatische Beispiel belegt.

(295) Q: Wo ist Maria?

B: *Peter glaubt. (\) Sie ist in Paris.

Auch Komplements¨atze mit V2-Stellung sind intonatorisch integriert und erlauben Quantoren-Variablen-Bindung (vgl. Beispiel (296-a)nach Meinunger 2004, 314), zu-dem stehen sie im Skopus des Matrixsprechaktoperators, weshalb sie auch in einen Interrogativsatz integriert werden k¨onnen, wie Antomo/Steinbach (2010, 8) anhand von Beispiel (296-b)zeigen.

(296) a. Jederi denkt, eri kommt zu kurz.

b. Hat Peter geglaubt, Maria wird wieder mit dem Rauchen anfangen?

Die Daten zeigen, dass V2-Komplements¨atze eindeutig in die syntaktische Struktur ihres Matrixsatzes integriert sind, weswegen Meinunger (2004) die abh¨angigen V2-S¨atze als hybride Strukturen analysiert, welche als V0-Komplemente basisgeneriert werden, bevor sie obligatorisch extraponiert werden m¨ussen (vgl. f¨ur eine ¨ahnliche Analyse Truckenbrodt 2006). Wir k¨onnen festhalten, dass Komplements¨atze, obwohl sie grunds¨atzlich zum Ausdruck von [+at-issue]-Informationen geeignet sind, nicht unintegriert auftreten k¨onnen. Selbst wenn sie V2-Stellung aufweisen, sind sie als interne V0-Argumente syntaktisch in die Matrixstruktur integriert, wenngleich auch weniger stark als die kanonisch integrierten VL-Komplements¨atze.

Die Beispiele zeigen, dass Desintegration und At-issueness nicht grunds¨atzlich korre-lieren. W¨ahrend mit appositiven Relativs¨atzen unintegrierte S¨atze vorliegen, welche ohne ihren Bezugssatz nur eine N-UDQ, nicht aber die aktuell relevante QUD, beant-worten k¨onnen, k¨onnen Komplements¨atze grunds¨atzlich nicht unintegriert auftreten, auch dann nicht, wenn sie ohne ihren Bezugssatz [+at-issue]-Inhalt ausdr¨ucken. Im Gegensatz zu V2-Stellung, welche nur abh¨angige S¨atze, die [+at-issue] sind, (optio-nal) aufweisen k¨onnen, handelt es sich bei syntaktischer Desintegration somit um kein grunds¨atzliches Merkmal zur Markierung von At-issueness. Nicht syntaktische Desintegration bzw. V2-Stellung, sondern At-issueness f¨uhrt zu den in Abschnitt 3 beschriebenen Eigenschaften, die sich alle Nebens¨atze aus Gruppe 1 teilen, d.h. Sen-sibilit¨at f¨ur einen direkten Widerspruch sowie keine grunds¨atzliche Projektion unter Einbettung. Dass sich auch alle abh¨angigen V2-S¨atze durch diese Eigenschaften aus-zeichnen, h¨angt damit zusammen, dass es sich bei V2-Stellung um einen optionalen Markierer f¨ur At-issueness handelt, V2-Nebens¨atze also immer [+at-issue]-Inhalt ausdr¨ucken. Grunds¨atzlich k¨onnen aber auch kanonisch integrierte VL-S¨atze ohne ihren Bezugssatz die jeweils aktuelle QUD beantworten, wie in Abschnitt2.2 gezeigt wurde.

Weist ein abh¨angiger Satz V2-Stellung auf, damit seine Proposition als [+at-issue]

ausgewiesen wird, f¨uhrt dies als Nebeneffekt zu einer st¨arkeren Desintegration des

Nebensatzes. Als Folge davon, sind V2-Nebens¨atze genau wie unintegrierte VL-Nebens¨atze zum Ausdruck von besonderen Lesarten wie der epistemischen oder sprechaktbezogenen Interpretation geeignet.

7.4. Zusammenfassung des Kapitels

Die Distribution von V2-Stellung in deutschen Nebens¨atzen wird in der Forschungsli-teratur h¨aufig mithilfe der urspr¨unglich von Hooper/Thompson (1973) f¨urs Englische entwickelten Assertionshypothese erkl¨art. In Abschnitt7.1.2wurde gezeigt, dass die Assertionshypothese dabei zwei Auslegungen erlaubt: In ihrer restriktiven Varian-te wird V2-SVarian-tellung nur in Nebens¨atzen, die ¨uber ein eigenes assertives PoVarian-tential verf¨ugen, lizenziert, wohingegen die weniger restriktive Version davon ausgeht, dass alle nicht-pr¨asupponierten Nebens¨atze mit V2-Stellung gebildet werden k¨onnen. Es wurde argumentiert, dass beide Auslegungsm¨oglichkeiten mit Problemen verbun-den sind. Dass das Merkmal [−pr¨asupponiert] f¨ur das Auftreten von V2-Stellung nicht ausreichend ist, belegen appositive Relativs¨atze, welche nur mit VL-Stellung wohlgeformt sind, obwohl sie nicht pr¨asupponiert sein d¨urfen. Wird dagegen davon ausgegangen, dass nur Nebens¨atze mit einem eigenen assertiven Illokutionspotential V2-Stellung lizenzieren, ist diese Auslegung zu restriktiv. So wurde gezeigt, dass Komplement- und Relativs¨atze mit V2-Stellung in die Matrixillokution integriert sind, woraus wir ableiten k¨onnen, dass ein eigenes assertives Potential keine not-wendige Bedingung f¨ur das Auftreten von V2-Stellung darstellt. Zudem liegen mit freien dass-S¨atzen Strukturen vor, die mehr ¨Ahnlichkeiten mit Assertionen aufwei-sen als V2-Komplements¨atze und dennoch nicht mit V2-Stellung gebildet werden k¨onnen.

Durch die ¨Ubertragung der Assertionshypothese auf die Distribution von V2-Stellung in deutschen Nebens¨atzen k¨onnen demnach nicht alle relevanten Kontexte korrekt erfasst werden. Aus diesem Grund wurde in Abschnitt7.2 daf¨ur argumentiert, dass V2-Stellung nicht durch Assertivit¨at, sondern durch das Konzept der At-issueness lizenziert wird. Im Deutschen kann beobachtet werden, dass nur die Nebens¨atze aus Gruppe 1, welche dazu verwendet werden k¨onnen, die aktuell relevante Q zu beant-worten, V2-Stellung aufweisen k¨onnen. Diese Nebens¨atze sind prinzipiell ambig, da sie je nach Kontext entweder [+at-issue]- oder [−at-issue]-Inhalt ausdr¨ucken. V2-Stellung dient der Disambiguierung, indem signalisiert wird, dass der entsprechende Nebensatz darauf abzielt, Q zu beantworten. Da auf diese Weise auch R¨uckschl¨usse gezogen werden k¨onnen, wie die anvisierte Q lautet, ist zu erwarten, dass V2-Stellung besonders h¨aufig dann auftritt, wenn Q nicht explizit ge¨außert wird. Diese Vorher-sage muss durch zuk¨unftige Untersuchungen allerdings noch ¨uberpr¨uft werden. Die Beobachtung, dass pr¨asupponierte Nebens¨atze im Deutschen nicht mit V2-Stellung gebildet werden k¨onnen, ergibt sich ebenfalls aus der At-issueness-Hypothese. So wurde in Kapitel 4 daf¨ur argumentiert, dass Pr¨asuppositionen grunds¨atzlich nicht dazu geeignet sind, [+at-issue]-Inhalt auszudr¨ucken, folglich lizenzieren sie auch kei-ne V2-Stellung.

In Abschnitt7.3wurde die At-issueness-Hypothese auf weitere Anwendungsbereiche bezogen. Es hat sich gezeigt, dass obwohl-S¨atze mit V2-Stellung immer [+at-issue]-Inhalt ausdr¨ucken, da sie eine Unterfrage der jeweils relevanten QUD beantworten und damit die im Bezugssatz ausgedr¨uckte Antwort auf die QUD infragestellen bzw., je nach Kontext, revidieren. Außerdem wurde argumentiert, dass auch Kondi-tionals¨atze zur Hauptstruktur geh¨oren k¨onnen. Dasswenn-S¨atze dennoch nicht mit V2-Stellung gebildet werden k¨onnen, wurde auf eine lexikalische Ausdifferenzierung im konditionalen Bereich zur¨uckgef¨uhrt - so sind andere konditionale Satzeinleiter wievorausgesetzt oderangenommen durchaus in der Lage, einen V2-Satz einzuleiten.

Ob die At-issueness-Hypothese auch die Distribution von abh¨angiger V2-Stellung in anderen Limited Embedded V2-Sprachen erfasst, musste dagegen offen bleiben.

Eine kurze Untersuchung des Auftretens von Linksversetzungen und Topikalisierun-gen in englischen Nebens¨atzen in Abschnitt 7.3.2hat gezeigt, dass diese nicht nur in [+at-issue]-S¨atzen auftreten k¨onnen, sondern in allen Nebens¨atzen, die nicht pr¨asup-poniert sind. Somit trifft die Assertionshypothese in ihrer weniger restriktiven Form anders als im Deutschen auf die Lizenzierung von eingebetteten Wurzelph¨anomenen im Englischen zu. Abschließend konnte gezeigt werden, dass Desintegration eines abh¨angigen Satzes im Deutschen nicht mit At-issueness korreliert - so existieren ei-nerseits unintegrierte S¨atze, die nicht zum Ausdruck von [+at-issue]-Informationen geeignet sind, umgekehrt k¨onnen auch kanonisch integrierte Nebens¨atze Teil der Hauptstruktur sein.

Temporale und kausale