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1814 beschloss der Kaiser, als Beweis seiner besonderen Gunst, allen Hof- und Staatsbeamten das Ehrenkleid der Uniform zuzuerkennen. Die ungarischen Be-amten blieben von dieser Gnade ausgeschlossen.337 Die Uniform war aus dun-kelgrünem Tuch. Der Rang wurde durch Breite und Reichtum der goldenen (für die „Länderstellen“ silbernen) Stickerei in 12 Abstufungen (gemäß Diätennormale von 1813) erkenntlich gemacht. Der letzte Rang hatte auf keine, der höchste Rang auf die breiteste und kostbarste Stickerei Anrecht.

Die Staats- und Konferenzminister hatten neben der gewöhnlichen noch eine

„Prachtuniform“. An den Farben der Aufschläge konnte man die Hofstelle und die den Hofstellen zugeordneten Länderstellen, denen der jeweilige Beamte

zugeord-333 Agstner2011, S. 18.

334 Agstner1990, S. 215–217.

335 Siehe Biegeleben Rüdiger.

336 Durham, S. 18.

337 Uniformnormale mit Hofkanzleidekret vom 30. Sept. 1814, Franz I. (II.) – Gesetze 42, S. 80.

Vgl.Mayr, S. 181;Megner1986, S. 238ff.;Heindl, S. 241–243.

net war, erkennen.338Zur Uniform wurde ein Degen getragen. Eine Verp ichtung, die Uniform zu tragen, bestand nur bei feierlichen Gelegenheiten. Das Ehrenkleid musste der Beamte auf eigene Kosten anschaffen.

Mit Erlass vom 24. August 1849 wurde der Beamte zum Tragen der Uniform verp ichtet: bei feierlichen Gelegenheiten, Kontakt mit anderen Ämtern und Pu-blikumsdienst. Die Farben wurden neu verteilt: das Außenministerium erhielt kar-minrot.339

Die Uniformierungsvorschrift für die Beamten des k. u. k. Ministeriums des Äu-ßern, seiner Dependenzen und des diplomatischen Korps ging auf die kaiserliche Entschließung von 1872 bzw. 1885 zurück.340Die Farbe der Uniform war dunkel-grün.

Die Uniformierungsvorschrift für die Konsularfunktionäre (Staatsbeamte und unbesoldete Honorarkonsuln) der Monarchie erhielt im August 1850 die kaiser-liche Zustimmung:341 Die Galauniform bestand aus einem scharlachroten, von oben bis unten zugeknöpften Frack mit vergoldeten Uniformknöpfen mit weißer Hose. Mit AE vom 29. März 1885 mussten die effektiven Konsularfunktionäre ab 1. Jänner 1886 statt der weißen eine grüne Hose tragen.342

Für die effektiven Konsuln wurde am 17. September 1900 eine Uniform aus

„staatsgrünem Tuch“ eingeführt, womit den beamteten Konsuln nach 50 Jahren die von den Diplomaten benutzte Farbe zustand. Die Abzeichen und Distinktio-nen wurden selbst nach 1900 bei den Konsuln nicht verändert.

Die Uniform der Honorarkonsuln bestand unverändert weiter bis 1918 aus einem scharlachroten Frack, ganz zugeknöpft, Aufschlägen aus meergrünem Samt, vergoldeten Knöpfen, weißen Schafwollpantalons mit Goldborten, goldenen Epauletten, Degen ohne Portepee, Hut mit goldener Bouillonstickerei (beim Ge-neralkonsul mit Goldborten eingefasst) und rot-weißem Federbusch.

Konsularagenten wurde nur ausnahmsweise nach einem befürworteten Ansu-chen des zuständigen Konsulatschefs bei feierliAnsu-chen Gelegenheiten das Tragen der nur für effektive Staatsbeamte vorgeschriebenen Uniform der niedrigsten

Katego-338 Die Zentralstellen bekamen folgende Farben zugeteilt: Staatsrat: Kornblumenblau; Staats-kanzlei: Schwarz; Geheimes Kabinett: Dunkelgrün; Politische Hofstelle: Pompadourrot;

Hofkammer: Lichtgrün; Oberste Justizstelle: Veilchenblau; Generalrechnungsdirektorium:

Karminrot; Hofkriegsrat: Lichtblau; Polizeihofstelle: Silbergrau.

339 Innenministerium: Pompadourrot, Justizministerium: Veilchenblau; Finanzministerium:

Lichtgrün; Kriegsministerium: Lichtblau; Unterrichtministerium: Kornblumenblau; Han-delsministerium: Orangegelb; Landeskulturministerium: Dunkelbraun; Generalrechnungs-direktorium: Schwefelgelb; Kabinettskanzlei, Kabinettsarchiv und Ministerialbüro: Dunkel-grün. RGBl., Nr. 377/1849. Abbildung der Uniform in:Kugler/Haupt: S. 69.

340 AE vom 16. Febr. 1872; bzw. 26. Febr. 1885.

341 AE vom 4. Aug. 1850, Erlass des Handelsministeriums vom 28. Aug. 1850 Z. 2.121 /H.–M.

342 Uniformierungs-Vorschrift für die k. u. k. österreichisch-ungarischen Consular-Functionäre.

In: Jb. 1898, S. 299–303.

rie gestattet. Bei solchen Zugeständnissen wurde gleichzeitig betont, dass damit keine Veränderung der dienstrechtlichen Stellung verbunden sei.343

Im Juli 1913 wurde eine eigene Tropenuniform für Konsulatsbeamte einge-führt. Tropenhelm und Kappe ähnelten dem österreichisch-ungarischen Marine-vorbild. Die Jacke war aus weißem Piquéstoff und im Schnitt der französischen nachempfunden: Stehkragen und zwei Seitentaschen mit Patten. Die Jacke wurde mit fünf glanzvergoldeten Knöpfen geschlossen. Die Knöpfe zeigten den Doppel-adler, seit 1916 das kleine gemeinsame Wappen. Die schwarzen Ärmelaufschläge mit Goldstickerei und die darüber angebrachten ein bis drei Sterne am Unterarm entsprachen der 1901 eingeführten grünen Uniform. Die pompösen Schulterrau-pen waren eine Neueinführung nach reichsdeutschem Vorbild. Knöpfe und alle Abzeichen waren abnehmbar, um die Reinigung und P ege zu erleichtern. Ein Schlitz an der linken Seite der Jacke ermöglichte es, das „Degenkoppel“ (den Gür-tel, an dem der Degen hing) unter der Jacke, den Degen selbst aber außen zu tragen. Der dazugehörige Gürtel wurde unter der Jacke „en bandoulière“ über die rechte Schulter getragen. Der Degen war der vorgeschriebene „Staatsdegen“ der Beamten. Die Hose war weiß ohne jede Verzierung. Dazu wurden weiße Raule-derschuhe, aber schwarze Strümpfe getragen. Die Pelerine der Konsularbeamten war aus weißem Tuch. Der Umlegekragen war weiß mit schwarzen Paroli (= fünf-eckigen kleinen Kragenspiegeln) mit kleinen vergoldeten Knöpfen.

Als Abendanzug war eine weiße Messjacke aus weißem Piqué vorgesehen. Sie wurde vorne mit einem großen vergoldeten Knopf geschlossen. Die dazugehörige Weste, ebenfalls aus weißem Piqué, wurde mit vier kleinen Goldknöpfen geschlos-sen. Dazu wurden ein weißes Hemd mit steifem Kragen und eine schwarze Kra-watte (als Masche gebunden) getragen. Zur Messjacke gehörten die dunkelgrüne Hose mit Goldborte und schwarze Schuhe.344Die Uniform hatte jeder selbst zu bezahlen.

Die hier dargestellten Abbildungen zeigen die Uniformen bis 1918 und sind mit Ausnahme der Sommeruniformen dem Werk von Malfatti entnommen; aus demselben stammt auch die seit 1. August 1869 gültige Konsular agge (Tafel I).

Die Uniform eines Vizekonsuls, eines Konsuls oder Generalkonsuls II. Klasse un-terschied sich durch die Distinktionssterne und die Hosenborten.

343 AR F 8/Uniform Acten vom Jahre 1870–1879.

344 Schmidl, S. 305–307.

Sämtliche Abbildungen stammen aus: Josef Malfatti, Handbuch des österreichisch-ungarischen Konsularwesens, Wien 1904, 1. Band, 2. Teil, Tafeln I–XII.

Die Tropen- und Sommeruniform der k. u. k. Konsularbeamten nach der Vorschrift von 1913.345

345 Schmidl, S. 309.