• Keine Ergebnisse gefunden

AB 2016 Umsetzung der

Handlungsempfehlungen

Zielcontrolling auf Grundlage der Handlungsempfehlungen

4.2.

Entwicklung des Beteiligungsmanagements

Mit den im Beteiligungshandbuch enthal-tenen Grundsätzen zur Unternehmens-führung wurden Ende 2013 erstmals in Sachsen-Anhalt einheitliche Standards für Unternehmen mit mehrheitlicher Beteili-gung des Landes, deren Organe sowie für die für die Beteiligungsführung zuständi-gen Stellen in der Verwaltung festgelegt.

Vor dem Hintergrund der regelmäßigen Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Beteiligung des Landes an einem Unter-nehmen (weiterhin) vorliegen, wurde mit Beschluss des Landtages vom 21. März 2013 die Landesregierung mit der Durch-führung der regelmäßigen Evaluation der

Beteiligungen des Landes, unabhängig von der Organisationsform der Beteili-gungsverwaltung, beauftragt.

Im Hinblick auf die nachfolgenden aus

§  65 LHO-LSA abgeleiteten und im Betei-ligungshandbuch (BHB) festgelegten Kri-terien wurden im Zeitraum 2014 bis Juni 2015 insgesamt 24 unmittelbare Landes-beteiligungen evaluiert. Hierbei wurde das Zentrale Beteiligungsmanagement von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young unterstützt. Der Prozess der Überprüfung und Konkretisierung der Handlungsempfehlungen von Ernst &

Young für die untersuchten Landesbeteili-gungen wurde in 2017 weiter fortgesetzt und dauert gegenwärtig an. Über die Einlei-tung bzw. Umsetzung wesentlicher Maß-nahmen bei den jeweiligen Gesellschaften wird im Rahmen der jährlichen Beteili-gungsberichte fortlaufend informiert.

5. Controlling

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hatte auf Empfehlung des Unterausschusses Rechnungsprüfung die Landesregierung im Jahr 2013 beauftragt, zur erfolgreichen Steuerung der Beteiligungsunternehmen ein Instrumentarium zu entwickeln, mit dem wesentliche beteiligungsspezifsche Kennzahlen, Verhältniskennzahlen und Leistungsziele aus den strategischen Ziel-vorgaben der Landesregierung abgeleitet werden können.

Aus diesem Grund initiierte das Minis-terium der Finanzen im Jahr 2013 ein

Pi-Zielstellung des Projekts war es, ein stan-dardisiertes Berichtswesen zu implemen-tieren, das gravierende Abweichungen von den Zielvorgaben aufzeigt, die Entschei-dungsträger des Gesellschafters Land Sach-sen-Anhalt kontinuierlich mit wichtigen In-formationen zu den Unternehmen versorgt und damit letztendlich Steuerungsaktivi-täten durch die Unternehmensgremien ermöglicht.

In einem ersten Schritt wurden im Hand-buch für das Beteiligungsmanagement (Beteiligungshandbuch), Teil B, Abschnitt 1.3 vom 8. November 2013 das Zielsystem bei den Beteiligungen des Landes und der Aufau des Beteiligungscontrollings be-schrieben.

Die Steuerung der Beteiligungen des Lan-des soll demnach über unternehmensspe-zifsche Zielsysteme erfolgen. Diese haben die Funktion, das mit den Unternehmen

einem klar gegliederten System auf ein-zelne Ziele – fachlich und wirtschaftlich zu konkretisieren (Rn. 170 Beteiligungshand-buch).

Die Abstimmung der Unternehmensziele hat zwischen dem Zentralen Beteiligungs-management, dem Fachressort und dem Unternehmen zu erfolgen und beinhaltet neben fnanzwirtschaftlichen Zielen auch aufgabenspezifsche Ziele. Aus den mit dem Unternehmen vereinbarten Zielen sind beteiligungsspezifsche Kennzahlen abzuleiten und messbare Zielwerte zu diesen Kennzahlen zu defnieren. Diese Zielvorgaben und -werte sollen dann in die Unternehmensplanung und Zielvereinba-rungen mit den Geschäftsführern einfie-ßen (Rn. 171 Beteiligungshandbuch).

Das Beteiligungscontrolling soll der koordi-nierenden Informationsversorgung der Ge-sellschaftervertreter und Aufsichtsräte bei der Planung, Kontrolle und Steuerung der Beteiligungsunternehmen dienen (Rn. 172 Beteiligungshandbuch).

Im einem zweiten Schritt wurden 2014 fünf Pilotgesellschaften ausgewählt, für die ein Beteiligungscontrolling einge-führt werden sollte. Diese waren:

Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt (LTSA), Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA),

Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (IMG),

IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (IBG) und Salus gGmbH (SALUS).

Für diese Gesellschaften wurde in ver-schiedenen Arbeitsgruppen bestehend aus Mitgliedern des Zentralen Beteiligungs-managements, der Fachressorts und der Pilotgesellschaften jeweils ein unterneh-mensspezifsches Beteiligungscontrolling entwickelt.

Auf Grundlage der Erfahrungen mit den Pilotgesellschaften wurde im August 2016 durch das Zentrale Beteiligungsmanage-ment ein Pfichtenheft erstellt, welches die Grundlage für eine einheitliche Berichter-stattung bildet und ab diesem Zeitpunkt für die Erstellung der Controllingberichte für die Pilotgesellschaften verbindlich war.

Das Pfichtenheft regelt außerdem die Aufgabenverteilung zwischen dem Zent-ralen Beteiligungsmanagement, der Ge-sellschaft und dem Fachressort sowie den Ablauf der Berichtserstellung.

Weiterhin wurde festgehalten, dass das Beteiligungscontrolling keine einmalig bzw. fallweise auftretenden Informations-bedürfnisse befriedigen und nicht die Auf-gabe der Revision, der Wirtschaftsprüfer, des Landesrechnungshofes, der Geschäfts-führer oder des Aufsichtsrates ersetzen soll und auch nur dort aufzubauen ist, wo die Daten mit vertretbarem Aufwand erhoben, analysiert, hinsichtlich eventueller Abwei-chungen und/oder erkannter Risiken be-wertet und in eventuell notwendige Steu-erungsmaßnahmen umgesetzt werden können.

Aufau des Pfichtenheftes:

I. fachpolitische Ziele II. fnanzpolitische Ziele III. besondere Geschäftsvorfälle/

Risikomanagement IV. Bewertung durch das

Beteiligungsmanagement V. Handlungsempfehlungen/

Maßnahmen

VI. Umsetzungsstand der Handlungsempfehlungen

Mit den Pilotgesellschaften wurde verein-bart, die Praktikabilität der Festlegungen des Pfichtenhefts nach einem Jahr zu überprüfen.

Bis zum zweiten Quartal 2017 konnte mit Ausnahme der NASA bei den Pilotgesell-schaften ein quartalsweises Berichtswesen aufgebaut werden, das den Anforderungen des Pfichtenheftes entspricht. Hierzu wur-den mit diesen Gesellschaften unterneh-mensspezifsche fach- und fnanzpolitische Kennzahlen festgelegt und anschließend Soll-Werte für das Geschäftsjahr 2017 de-fniert und Abweichungslimite festgelegt.

Im September 2017 wurden mit den Pi-lotgesellschaften die Erfahrungen aus der Pilotphase ausgewertet und die Praktika-bilität des Controllingsystems festgestellt.

Aufgrund des positiven Abschlusses der Pi-lotphase im September 2017 soll das Betei-ligungscontrolling nunmehr sukzessive auf alle Mehrheitsbeteiligungen des Landes ausgeweitet werden.

Zum Jahresende 2018 ist die Erweiterung des Beteiligungscontrollings auf folgende Gesellschaften vorgesehen:

Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (LGSA),

MDSE Mitteldeutsche Sanierungs-und Entsorgungsgesellschaft mbH (MDSE) und

Salus Altmark Holding gGmbH (SAH).

III.