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philosophie.»

Wolfgang Müller

tritt. Eine adä quate Überwachung der Ge-schäftspartner bedingt abgestimmte Pro-zesse und eine flexible Infrastruktur, die es auch erlaubt, jederzeit auf individuel-le Kundenwünsche eingehen zu können – ich denke da etwa an Auswertungen oder Steuerinformationen.

Rutishauser: Es zeigt sich immer wieder, wie wertvoll jedes einzelne der 20 Jahre war, in denen wir das Private Label Busi-ness betreiben. Obwohl es technisch durch-aus für praktisch jede Fondsleitung mög-lich wäre, Private Label Services anzubie-ten, ist eine eigentliche «PLF-Kultur» der gesamten Organisation von zentraler Be-deutung. Eine solche Kultur wird nicht über Nacht geschaffen, sondern muss über die Jahre und in intensiver Interaktion mit den Kunden erarbeitet werden. Zudem birgt das PLF-Geschäft eine grosse Verant-wortung gegenüber Investoren und Regu- latoren.

Reinhard: Die regulatorischen Entwicklun-gen und die steiEntwicklun-genden AnforderunEntwicklun-gen sei-tens Kunden erhöhen tendenziell die Fix-kosten bei Anbietern. Gleichzeitig schrei-tet die Standardisierung von Dienstleistun-gen rasch voran und entsprechend gross ist der Kostendruck. Nebst den notwen-digen Skaleneffekten, über die grosse An-bieter eher verfügen, wird es immer wich-tiger, sich über zusätzliche Expertise, Kun-dennähe und Zugang zu weiteren Dienst-leistungen zu differenzieren.

Breitenmoser: Die Erzielung von Skalen-effekten ist entscheidend. Aufgrund der relativ geringen Margen im Private Label Business ist dieses Geschäft für kleinere Fondsleitungen uninteressant. Bei 1741 ver-fügen wir einerseits über ein eigenes As-set Management, das Anlagestrategien er-folgreich umsetzt, und anderseits mit der Notenstein Privatbank als Depotbank über eine starke Muttergesellschaft, um solche Skaleneffekte zu generieren.

Stauffer: Das Private Label Business scheint nur auf den ersten Blick ein Ge-schäft mit niedrigen Eintrittshürden zu sein. Es erfordert jedoch von der Fondslei-tung die Bereitschaft, sich auf neue Denk-muster und Prozesse einzulassen – nämlich diejenigen der Kunden. Wir setzen dies um, Anspruch, die erhöhten Anforderungen

an Risikomanagement und insbesondere Compliance bei unveränderter Mitarbei-terzahl zu erfüllen. Ohne Anpassungen der IT-Infrastruktur wäre dies nicht um-setzbar gewesen. Gegenüber früher wer-den länder übergreifende Strukturen heute kritisch hinterfragt. Der Trend geht zum be-aufsichtigten Asset Manager, ganz im Sinne der Aufsicht. «One-Man-Shows» gehören definitiv der Vergangenheit an. Allerdings wird der Kunde nicht umhin kommen, die höheren Kosten zu tragen.

Stauffer: Zuerst einmal spüren wir die Aus-wirkungen auf der Aufwandseite: erhöhte Anforderungen in Bezug auf Risikomanage-ment und Compliance mit entsprechen-den Auswirkungen auf komplexere Pro-zesse und natürlich den Personalbedarf.

Wir haben beispielsweise auch unsere Due Diligence-Prozesse für neue Partner und Asset Manager umgestaltet.

Weiss: Das revidierte KAG führt auf Seite der Fondsleitungen vor allem zu höheren Überwachungsaufgaben im Bereich Ver-trieb. Über die letzten Jahre ist aber auch der Auswahl und Zusammenarbeit mit den Geschäftspartnern generell grössere Auf-merksamkeit geschenkt worden. Wir füh-ren dazu bei allen unsefüh-ren Geschäftspart-nern sowohl initiale als auch wiederkehren-de Due Diligence-Prüfungen durch.

Stauffer: Auf der Produktseite konnten wir unter anderem dank den neu eingeführ-ten SICAV nach Schweizer Recht grosse

indem wir sowohl in Luxemburg als auch in der Schweiz jeweils zwei unabhängige Fondsleitungen bzw. Management Com-panies gegründet haben, eine für unsere eigenen Fonds und eine für die Private La-bel-Produkte. Natürlich verzichten wir da-durch auf einige Skaleneffekte, doch er-laubt uns dies, ganz spezifisch und fokus-siert auf Kundenbedürfnisse einzugehen ohne dadurch die internen Prozesse auf den Kopf zu stellen. Interne Standardpro-zesse übernehmen wir dort, wo sie sich für die Inhouse-Fonds bewährt haben und wo durch Customizing kaum Mehrwert gene-riert werden kann.

Die Fondsindustrie kennt heute schon eine weit aufgefächerte Wertschöp-fungskette. Wie sollte man Ihres Erach-tens die einzelnen Komponenten im Private Labeling optimal aggregieren?

Rutishauser: Die Fondswertschöpfungs-kette lässt sich theoretisch sehr stark auf-fächern. Wir sind aber der Meinung, dass dies nicht in allen Aspekten angezeigt ist und auch einen Qualitätsverlust mit sich bringen kann. In gewissen Kernbereichen wie zum Beispiel im Risk Management ist Swiss & Global Asset Management aus Ri-sikoüberlegungen nicht bereit, die Wert-schöpfungskette weiter aufzufächern und Teile davon an Dritte auszulagern, obwohl dies rechtlich möglich wäre. Allfällige kurz-fristig resultierende wirtschaftliche Einspa-rungen würden das zusätzliche Risiko res-pektive den zusätzlichen Koordinations-aufwand nicht rechtfertigen.

Müller: Aus unserer Erfahrung bietet das von uns angebotene integrierte Geschäfts-modell, bei der alle zentralen Elemente der Wertschöpfungskette aus einer Hand an-geboten werden, grosse Vorteile für den Initiator. So kann sich dieser etwa aus-schliesslich auf seine Kernthemen wie das Portfoliomanagement bzw. den Vertrieb konzentrieren und hat zudem für alle ad-ministrativen Themen nur einen Ansprech-partner. Das erleichtert dem Initiator sein Outsourcing Management.

Breitenmoser: Das integrierte Geschäfts-modell mit einer Fondsleitung und ei-ner Depotbank unter einem Dach macht

private labeling

durchaus Sinn, da die optimierten Schnitt-stellen und eine gleichgelagerte IT zu Pro-zess- und Kostenoptimierungen führen. Da-von profitieren wir durch unsere Mutter-gesellschaft, die Notenstein Privatbank.

Die Promotoren selber können zum Bei-spiel im Vertrieb ihres Private Label-Fonds durch Kooperationen mittels Delegation an einen oder mehrere Vertriebsträger ihre Ressourcen effizienter einsetzen.

Welche Faktoren sprechen heute für das Aufsetzen von Fonds schweizeri-schen Rechts?

Breitenmoser: «Made in Switzerland» ist nicht nur in der Uhrenbranche für vie-le Kundengruppen ein Verkaufsargu-ment, sondern auch im Fondsgeschäft.

Die Schweiz steht für Rechtssicherheit und für den Schutz der Anlegerinteres-sen. Die FINMA als oberstes Aufsichtsor-gan gilt als Garant dafür. Fonds schweize-rischen Rechts sind aber eher für den hei-mischen Markt interessant.

Stauffer: Für Fonds, die an einen breite-ren, internationalen Anlegerkreis vertrie-ben werden, gibt es attraktivere Fondsdo-mizile. Für institutionelle Kunden und für Fonds, welche mehrheitlich von Schwei-zer Anlegern gehalten werden, sehen wir jedoch Nachfrage nach Schweizer Fonds.

Weiss: Die zahlreichen Gesetzesänderun-gen verhindern zusehends regulatorische Arbitragemöglichkeiten; die internationa-len regulatorischen Voraussetzungen glei-chen sich an. Dies spricht vermehrt für Fonds nach Schweizer Recht. Auf diese Weise findet auch die Produktion und Ad-ministration dort statt, wo in den meisten Fällen die Asset Management-Tätigkeit aus-geführt wird und sich der Hauptvertriebs-markt befindet.

Wären nicht die spezielleren Rechtsfor-men SICAV/F oder KGK optimal für La-beling-Produkte, etwa für institutionelle oder vermögende Anleger, die ein Mit-spracherecht bei der Ausgestaltung und Anlageausrichtung wünschen?

Müller: Sechs Jahre nach Einführung des KAG wurden nur gerade 16

Kommandit-private labeling

Stauffer: Ich bin immer wieder überrascht, wie viel Beachtung bei manchen Ausschrei-bungen dem Preis zukommt – und dies ohne vorher den Leistungsumfang genau zu definieren. Ich kann nur raten, sich zu-erst der eigenen Bedürfnisse klar zu wer-den und dann ganz gezielt einen Partner zu suchen, der diese möglichst optimal ab-deckt.

Weiss: Die Wahl des richtigen PLF-Part-ners ist stark vom Anforderungskatalog eines Kunden abhängig. Unabhängig da-von stellen wir fest, dass einige Aspekte immer wichtiger werden: Kompetenz der Fondsleitung im Bereich Asset Manage-ment sowie bei der Compliance und im gesellschaften für kollektive

Kapitalanla-gen errichtet. Dafür sind unter anderem drei wesentliche Gründe verantwortlich:

Erstens bevorzugen internationale Anle-ger eher das angelsächsische Recht. Zwei-tens kann ein Komplementär im relevanten Ausland – ich denke da an die USA, Gross-britannien, Deutschland, Luxemburg oder die Kanalinseln – im Gegensatz zur Schwei-zer Regelung beliebig viele KGK verwalten und drittens sind die steuerlichen Rahmen-bedingungen im internationalen Vergleich weiterhin nicht förderlich.

Reinhard: Auch die Anzahl der SICAVs in der Schweiz verdeutlicht, dass sich diese Struktur nicht durchgesetzt hat. Es mag Konstellationen geben, in denen die for-melle Produkthoheit des Auftraggebers höher zu gewichten ist als der mit der SICAV verbundene zusätzliche adminis-trative Aufwand oder die notwendigen Eigenmittel bei einer selbst verwalteten SICAV. Eine faktische Produkthoheit des Auftraggebers lässt sich aber auch bei ei-nem FCP erzielen.

Stauffer: Auch wenn in der Industrie all-gemein Zurückhaltung herrscht bezüglich Schweizer SICAVs, so haben wir nie Berüh-rungsängste gezeigt. Pictet hat hier eine Vorreiterrolle eingenommen. Bis heute wurden rund zwei Drittel aller Schweizer SICAVs durch Pictet gemeinsam mit Kun-den aufgesetzt und administriert. SICAVs nach schweizerischem Recht eignen sich insbesondere für Asset Manager oder Ban-ken, die dieses Konstrukt ganz bewusst strategisch wählen, beispielsweise weil es eine saubere Governance erlaubt.

Welche Anforderungen müssen Kunden – etwa Vermögensverwalter – heute er-füllen, damit sie einen eigenen Private Label Fund aufsetzen können?

Weiss: Einerseits muss ein Vermögensver-walter, welcher kollektive Kapitalanlagen verwalten will, die dafür notwendigen auf-sichtsrechtlichen Voraussetzungen erfül-len. Anderseits muss der Vermögensver-walter über einen klaren Business Case verfügen, um seinen Private Label-Fonds erfolgreich im Markt bzw. bei seinen Kun-den positionieren zu können. Das

notwen-dige Asset Management Knowhow wird da-bei immer zentraler.

Rutishauser: Es gibt sowohl kommerziel-le als auch organisatorische und regula-torische Anforderungen. In den Jahren, in denen wir das PLF-Geschäft betrei-ben, hat es sich immer wieder bestätigt, dass es Fondsgründungen mit weniger als 30 Mio. CHF sehr schwer haben, langfris-tig erfolgreich zu sein. Diese Grössenord-nung ist notwendig, um einerseits die Un-terhaltskosten des Fonds gut «verdauen»

zu können und um anderseits überhaupt von Investoren wahrgenommen zu wer-den. Schweizer oder Luxemburger Fonds legen wir heute bloss noch für Vermö-gensverwalter auf, die der FINMA unter-stellt sind.

Breitenmoser: Wir gehen davon aus, dass ein Private Label-Fonds mit einem Volu-men unter 20 Mio. CHF nicht rentabel betrieben werden kann. Die Gesamtkos-ten erhalGesamtkos-ten im Vertrieb neben der Per-formance einen immer höheren Stellen-wert, was kleine Fonds grundsätzlich be-nachteiligt. Überdies setzen viele Kunden, an welche die Private Label-Produkte ver-trieben werden sollen, neben einem mehr-jährigen Track Record auch eine Mindest-grösse des Fonds voraus.

Wie sollte ein Vermögensverwalter oder eine Pensionskasse vorgehen auf der Suche nach dem geeigneten Private Label Fund-Partner?

«Nebst den notwendigen