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So stellten die Vernehmlassungen zur ersten Totalrevision des Bundesgesetzes über kollektive Kapitalanlagen und spä-ter zur entsprechenden Ausführungsver-ordnung die ersten grossen Herausfor-derungen für den Vorstand dar. In die-sem Rahmen konnte sich der Vorstand von COPTIS rasch als Gesprächspartner der Behörden etablieren, welche für die neue Regulierung im Bereich der kollek-tiven Immobilienanlagen zuständig sind.

Bei dieser Gelegenheit durfte der Ver-band auch auf die Unterstützung zahlrei-cher Bundesparlamentarier aller politi-scher Bereiche zählen.

COPTIS hat seine Stellungsnahmen zu-gunsten der Entwicklung der Immobilien-verbriefung in der Schweiz weitreichend kommuniziert, sei es bei öffentlichen Ver-anstaltungen wie der Zürcher Fondsmes-se 2013, per Schreiben an die Mitglie-der und an Behörden sowie politische Parteien. Selbstverständlich werden Mit-teilungen auch online kommuniziert (www.

coptis.org) oder in Artikeln wie diesem.

Erste Erfolge

Auch wenn COPTIS bislang kaum Erfah-rung in der Lobbyarbeit ausweisen konn-Die Bezeichnung COPTIS steht für

Im-mobilienverbriefung in der Schweiz. Der Interessenverband mit welschem Ur-sprung wurde 2011 gegründet. An sei-ner ersten Gesei-neralversammlung am 19.

September dieses Jahres konnte be-reits eine positive Bilanz gezogen wer-den. Die Mitglieder haben deshalb dem Vorstand erneut ihr Vertrauen ausge-sprochen. Dieser ist nun bereit, neue Herausforderungen anzunehmen, um die Wettbewerbsfähigkeit des hiesigen Finanzstandorts im Bereich der Immo-bilienverbriefung weiter auszubauen.

Die Entwicklung des jungen Verbands zeigt sich als höchst erfreulich: COPTIS ist stolz darauf, eine konstante Zunahme des Mitgliederbestands verzeichnen zu können. Neben den fünf Gründungsmit-gliedern Banque Cantonale Vaudoise, Real Estate Investment Solutions AG, Groupe MK, Solufonds AG und GeFIswiss AG zählt COPTIS heute rund 20 Mitglieder aus al-len Bereichen der Immobilienverbriefungs-Branche.

Der Verband hat sich zwischenzeitlich auch Strukturen gegeben: Dank dieser

Entwicklung konnte COPTIS mit der Zeit seine Leitungsgremien professio-nalisieren. Es wurde ein Unterausschuss gegründet bestehend aus den vier Ab-teilungen Betrieb, Recht, Mitgliederbe-ziehungen und institutionelle Beziehun-gen. In Zukunft möchte der Vorstand sei-ne Politik beim Anwerben sei-neuer Mit-glieder auf diejenigen Gesellschaften richten, die engagiert an den Aktivitäten von COPTIS teilnehmen und ihre Erfah-rungen im Verband austauschen möch-ten, um die Professionalität und die Ex-pertise der Schweizer Akteure im Be-reich der Immobilienverbriefung weiter zu steigern.

Sprachrohr der Immobilienverbriefung Seit seiner Gründung hat sich COPTIS entschlossen, als Sprachrohr der dyna-mischen Akteure für die Immobilienver-briefung zu fungieren. Diese haben mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen im Jahr 2007 neue Produkte ins Leben ge-rufen mit dem Ziel, den regulatorischen Rahmen so mitzugestalten, dass sie ihre Tätigkeiten auf wettbewerbsfähige Art auf nationaler und internationaler Ebene wei-terführen können.

immobilien

te, ist es gelungen, die Behörden auf das Vorhandensein einiger Hindernisse in der Regulierung aufmerksam zu machen, die der Entwicklung der Immobilienverbrie-fung durch Schweizer Akteure im Weg stehen bzw. stehen könnten. Unter den Haupthürden muss das Verbot von Ge-schäften mit nahestehenden Personen genannt werden, ebenso das Vorhaben der FINMA, die Verschuldungsgrenze der Immobilienfonds pro Immobilie auf 20 % herabzusetzen. Ebenso zählen wir dazu

das Vorhaben zur Löschung des Rechts, juristische Personen als ständige Fonds-experten dieser Fonds zu bezeichnen, wo-durch diesen aufgrund der gesetzlichen Anforderungen an die Bewertung de facto verboten würde, Immobilienwerte im Aus-land zu erwerben.

Der Mühe Lohn

Es ist den Bemühungen von COPTIS zu verdanken, dass Ausnahmen von diesen Beschränkungen eingeführt werden

konn-ten oder dass bestimmte einschränkende Entwürfe nicht umgesetzt wurden. So ist es beispielsweise von nun an möglich, eine Ausnahmebewilligung für ein Geschäft mit einer dem offenen Immobilien fonds nahestehenden Person zu erhalten. Zu-dem werden nicht mehr unbedingt alle von der Fondsleitung oder der Depotbank beauftragten Personen als nahestehende Personen qualifiziert. Des Weiteren konn-te die beabsichtigkonn-te Herabsetzung des Verschuldungsgrads bei offenen Fonds Das engagierte Team von COPTIS v.l.n.r.:

Philippe Zufferey, Vizepräsident (Leiter Depotbank bei der Banque Cantonale Vaudoise, Lausanne), Yves Claude Aubert, Sekretär (unabhängiger Berater bei Aubert Advisory, Lausanne), Jean-Yves Rebord, Mitglied des Vorstandes, Leiter des Rechtsausschusses (Anwalt bei Python & Peter, Genf), Raffaele Rossetti, Präsident (Anwalt bei Froriep, Zürich), Claude Luy, Assistentin (unabhängige Beraterin bei L CONSEIL, Collombey).

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Transaktionen, die für Immobilien-KGK erlaubt wären.

Gleich nach dem Inkrafttreten der geänder-ten Regulierung hat der Vorstand Vorschlä-ge zur Konkretisierung und Interpretation eingebracht, die auf der nationalen Ebene kohärent und auf der internationalen Ebene wettbewerbsfähig wären – dies durch wis-senschaftliche Artikel, durch Interventio-nen bei Behörden und Bundesparlamen-tariern und durch die Veröffentlichung von Stellungnahmen. Greifbare Resultate konn-ten bereits für die Immobilien-KGK erreicht werden (siehe FINMA-Mitteilung Nr. 49).

Uns freut insbesondere, dass mehrere Par-lamentarier den Vorstand kontaktiert ha-ben und vorschlugen, Motionen bei den Fi-nanzkommissionen bezüglich «Berechtigte Gründe für eine Ausnahme vom Verbot von Geschäften mit nahestehenden Personen»

einzureichen.

C: Mitwirkung in der Expertengruppe Brunetti

Der Bundesrat hat vor kurzem Prof. Aymo Brunetti zum Präsidenten einer Experten-gruppe ernannt, die beauftragt wurde, ak-tuelle Rahmenbedingungen des Schwei-zer Finanzmarkts zu analysieren und ihm bis Ende 2014 Verbesserungsmöglichkei-ten vorzuschlagen.

Der COPTIS-Vorstand hat diese Gelegen-heit wahrgenommen und den Experten die Mithilfe seiner Mitglieder angeboten, sodass konkrete Verbesserungsvorschlä-ge für die Regulierung der Immobilienver-briefung in der Schweiz erarbeitet werden können. Auch diese Initiative wurde posi-tiv aufgenommen. Anfang Dezember fand bereits ein erstes Treffen statt.

det in Zürich während der Fondsmesse 2014 statt, dies zum Thema «Funktion des Risk Managements bei Immobilienfonds».

B: Konkretisierung der

neuen gesetzlichen Regulierung Die Änderung des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen zu Beginn dieses Jahres liess einige Fragen offen, wodurch die Rechtssicherheit nicht ge-währleistet und die Akteure nicht genü-gend wahrgenommen werden. Wir den-ken hier insbesondere an die Gründe, die eine Ausnahmebewilligung für Geschäf-te mit nahesGeschäf-tehenden Personen berech-tigen würden, an die steuerliche Behand-lung bei Transformationen, die Reorgani-sationen von kollektiven Kapitalanlagen im Immobilienbereich oder auch an die

Immobilienverbriefung Der Finanzplatz Schweiz befindet sich offensichtlich im Umbruch. Sol-che Perioden eignen sich für Innova-tionen und bieten neuen Akteuren/

Ideen eine Chance. Die Immobilien-verbriefung ist von diesen Bewegun-gen auch betroffen und COPTIS hat sich hier rasch einen zentralen Platz erobern können. Der Vorstand wird sich mit der Unterstützung seiner Mitglieder weiter für die Entwick-lung der kollektiven Immobilienan-lagen einsetzen, damit diese Anla-gevehikel weiterhin den Schweizer Markt bereichern.

auf 33 % der Gesamtheit der Immobilien begrenzt und eine lange Übergangsfrist zur Erreichung der Konformität mit der neuen Regelung erreicht werden. Über-dies konnte der Verschuldungsgrad im Fall von wichtigen Käufen bei 50 % beibehal-ten werden. Schliesslich ist es weiterhin möglich, juristische Personen als Immobi-lienexperten zu beauftragen.

Drei Hauptprojekte für 2014 A: Online-Schaltung eines

entwicklungs fähigen Verhaltenskodex Der COPTIS-Vorstand hat in enger Zu-sammenarbeit mit seinen Mitgliedern ei-nen Verhaltenskodex für die Verwaltung von kollektiven Immobilienanlagen erar-beitet. Dieser soll als Minimalstandard gelten und alle Bereiche abdecken. Des-sen Einhaltung wird in einem spezifischen Audit bei allen Mitgliedern geprüft, die ihn angenommen haben. Bei einem kürz-lich erfolgten Bewilligungsantrag bei der FINMA wurde der Verhaltenskodex als Referenz für Verhaltensregeln genannt;

auf 1. Januar 2014 tritt er in Kraft.

Der Verhaltenskodex wird natürlich ent-wicklungsfähig sein, wodurch er als Infor-mations- und Lösungsquelle für alle Aktiv-mitglieder dienen kann. Folglich hat der Vorstand beschlossen, den Mitgliedern eine elektronische Version des Verhal-tenskodex zur Verfügung zu stellen, des-sen allgemeine Regeln je nach Entwick-lung des reglementarischen Rahmens und der Erfahrungen der Mitglieder und an-derer Akteure im Bereich der Immobilien-verbriefung angepasst und konkretisiert werden. Diese Informationen werden zu-sammengestellt und ebenfalls direkt in der elektronischen Version auf der Web-site des Verbands veröffentlicht.

Weiter hat sich der Vorstand vorgenom-men, diesen Verhaltenskodex zu einer vollständigen Datenbank im Bereich der Immobilienverbriefung zu machen und er wird versuchen, den Erfahrungsaustausch durch die Organisation von Podiumsge-sprächen zu aktuellen Themen zu erleich-tern. Das nächste Podiumsgespräch

fin-service

Beat Auerbach

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