• Keine Ergebnisse gefunden

Steuersätze

Im Dokument Schleswig-Holstein (Seite 128-135)

5.3 E INNAHMEN

5.3.4 Steuersätze

5.3.4.1 Durchschnittliche Höhe Gewerbesteuerhebesatz

Die Hebesätze der Gewerbesteuer werden von den einzelnen kreisangehörigen Ge-meinden beziehungsweise kreisfreien Städten festgesetzt. Nicht zuletzt über die Mo-dalitäten der Anrechnung der Gewerbesteuereinnahmen im kommunalen Finanzaus-gleich können die Länder versuchen, Einfluss auf die Höhe der Hebesätze zu neh-men. Grundsätzlich kann ein höherer Hebesatz als an vergleichbaren Standorten zu Verlagerungen von Unternehmen führen. Kleinere Differenzierungen dürften aller-dings kaum zu Umzügen führen.

Abbildung 69: Hebesätze Gewerbesteuer in 2006

Hebesätze der Gewerbesteuer im Jahr 2006

416

339

386 389

374

436 444 445

391

470

0 100 200 300 400 500

SL SH FL insg FLW NI / RP HB StSt BE / HH Länder insg Max HH

Hebetze in %

Quelle: Statistisches Bundesamt, Berechnung und Darstellung: ZDL.

Mit 436% verzeichnete Bremen im Jahr 2006 einen Hebesatz, der den Bundes-durchschnitt von 391% zwar deutlich übertraf. Im Vergleich zu den Stadtstaaten wur-de aber ein um 8 Punkte niedrigerer Wert verzeichnet, gemessen am benachbarten Hamburg betrug der Rückstand 34 Punkte. Sowohl gemessen am Bundesmittel (391%), am Durchschnitt der westdeutschen Flächenländer (389%) als auch an der Vergleichsgruppe Niedersachsen und Rheinland-Pfalz (374%) hat das Saarland

(416%) einen überdurchschnittlichen Wert. Dagegen ist in Schleswig-Holstein mit 339% eine deutlich geringere Anspannung der Steuerschraube festzustellen.

Position Bund, Bayern, Berlin:

Die Übersicht zu den Gewerbesteuerhebesätzen zeigt, dass alleine hier über eine Ausschöpfung von Gestaltungsmöglichkeiten für alle drei Länder teils erhebliche Ent-lastungspotenziale vorliegen, bis hin zu hohen dreistelligen Millionenbeträgen im Jahr. Gerade Schleswig-Holstein weist hier noch deutliche Spielräume auf. Mit dem Durchschnittshebesatz Nordrhein-Westfalens von 435% wären im Saarland damit rechnerisch Mehreinnahmen von 20 Mio. € angefallen, in Schleswig-Holstein knapp 310 Mio. €.

Position Bremen, Saarland, Schleswig-Holstein:

In Bremen ist die leichte Unterschreitung der Vergleichshebesätze Hamburgs und Berlins im Wesentlichen durch die Einbeziehung der Stadt Bremerhaven begründet, die aufgrund ihrer schwierigen wirtschaftsstrukturellen Ausgangslage und der inten-siven Umlandkonkurrenz im Hebesatzniveau hinter der Stadt Bremen zurückbleiben muss. Ein überregionaler Vergleich der Großstädte über 500.000 Einwohner zeigt, dass der stadtbremische Wert hier hingegen praktisch den Durchschnitt erreicht.

Auch für die Stadt Bremen sind deutlichere Anhebungen des Gewerbesteuer-Hebe-satzes aufgrund der bestehenden - insbesondere auch überregionalen - Wettbe-werbssituation mit wirtschaftsstärkeren Standorten daher derzeit nicht umsetzbar.

Das Saarland und Schleswig-Holstein weisen darauf hin, dass sich die Höhe der Gewerbesteuerhebesätze nur am kommunalen Leistungsangebot orientieren kann.

Empirisch ist festzustellen, dass der Gewerbesteuerhebesatz abhängig ist von der Einwohnerzahl der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Die Höhe der Steuersätze bzw.

Hebesätze differenziert regional mit dem Grad der siedlungsstrukturellen Verdich-tung. In Ballungszentren und Verdichtungsräumen insbesondere in Städten sind sie höher als in ländlichen Regionen. In dieser Differenzierung der Steuersätze und He-besätze spiegelt sich das steuerliche Äquivalenzprinzip wider: In Ballungszentren und stärker verdichteten Räumen sind die Infrastruktur und das staatliche Leistungs-angebot umfassender als in ländlichen oder gar peripheren Regionen. Diese sied-lungsstrukturelle Differenzierung ist bei Vergleichen der Steuersätze bzw. Hebesätze unbedingt zu berücksichtigen. Stärker verdichtete Räume können nicht als Referenz für das Saarland und Schleswig-Holstein herangezogen werden. Andernfalls würde aus Sicht der Steuerzahler das Prinzip der Steuergerechtigkeit verletzt. Mittel- bis langfristig würden Wertschöpfung und Beschäftigung in den geringer verdichteten und peripheren Regionen gefährdet – und damit auch die Basis für weitere

Steuerar-ten. Da die betroffenen Regionen auch zu den strukturschwachen Regionen zählen, würde die Notwendigkeit einer ausgleichenden regionalen Strukturpolitik – mit ent-sprechenden nationalen und/oder europäischen Finanzströmen – erzeugt.

Das Saarland hat mit Ausnahme von NRW, dessen Durchschnitt durch Großstädte oberhalb 200.000 EW beeinflusst wird, die höchsten Gewerbesteuerhebesätze aller Flächenländer. Die IHK des Saarlands bemüht sich seit langem darum, die saarlän-dischen Gemeinden zu einer Absenkung der überdurchschnittlich hohen Gewerbe-steuerhebesätze zu bewegen, um bestehende Standortnachteile zu beseitigen.

In Schleswig-Holstein gibt es ca. 1.200 Gemeinden mit Hebesätzen von 200 (dieser wird von einer Gemeinde mit 46 Einwohnern erhoben) bis 430% (dieser wird von ei-ner Stadt mit ca. 230.000 Einwohei-nern erhoben). Das Institut „Finanzen und Steuern"

hat in seiner Schrift Nr. 439 die Realsteuerhebesätze der Gemeinden mit 50.000 und mehr Einwohnern zusammengestellt. Danach wird die Gewerbesteuer im Durch-schnitt mit einem Hebesatz von 433% erhoben. Die Spannbreite reicht von 340% bis 490%. Die kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein hatten im Jahr 2006 einen Hebe-satz von 417%. Damit liegt Schleswig-Holstein im Mittelfeld. Der Realsteuervergleich 2006 des Statistischen Bundesamtes zeigt für die kreisangehörigen Gemeinden ei-nen Durchschnittshebesatz von 354% in Deutschland und von 314% in Schleswig-Holstein.

In Schleswig-Holstein würde eine übermäßige Anhebung der Gewerbesteuersätze die Attraktivität des Unternehmensstandortes verringern. Die wirtschaftlichen Folgen wären unmittelbar eine geringere Wertschöpfung und ein geringerer Beschäftigungs-stand. Steuerlich würde sich das in niedrigeren Einkommen- und Körperschaftsteu-ern sowie niedrigeren UmsatzsteuKörperschaftsteu-ern niederschlagen. Mit einer Zunahme des Ge-werbesteueraufkommens proportional zur Anhebung des Gewerbesteuersatzes kann nicht gerechnet werden. Die für Schleswig-Holstein errechneten Mehreinnahmen bei einem unterstellten Durchschnittshebesatz von Nordrhein-Westfalen von 435% sind völlig unrealistisch.

5.3.4.2 Durchschnittliche Höhe Grundsteuerhebesatz

Auch bei der Grundsteuer werden die Hebesätze von den einzelnen Kommunen festgelegt. Im Vergleich zur Gewerbesteuer dürfte die Gefahr von Standortverlage-rungen bei Steuersatzdifferenzen deutlich geringer ausfallen, so dass Spielräume durchaus genutzt werden können. Bei der Grundsteuer wird nach den Arten A für landwirtschaftlich genutzte Flächen und B für Flächen mit anderer Nutzung

unter-schieden. Auch wenn die Gemeinden aus der Grundsteuer A nur ein eng begrenztes Aufkommen erzielen, sei kurz auf die Unterschiede bei den durchschnittlichen Hebe-sätzen in den einzelnen Bundesländern hingewiesen.

Abbildung 70: Hebesätze Grundsteuer A in 2006

Hebesätze der Grundsteuer A im Jahr 2006

248

275

294 302

326

247

221 216

294

340

0 100 200 300 400

SL SH FL insg FLW NI / RP HB StSt BE / HH Länder insg Max NI

Hebetze in %

Quelle: Statistisches Bundesamt, Berechnungen und Darstellung: ZDL.

Bremens Hebesatz von 247% ist im Vergleich zu den beiden anderen Stadtstaaten zwar um 31 Prozentpunkte höher, die damit erzielten Mehreinnahmen sind ange-sichts der begrenzten Bedeutung dieser Abgabe in Großstädten jedoch eng be-grenzt. Das Saarland und Schleswig-Holstein weisen mit 248% bzw. 275% deutlich niedrigere Hebesätze für die Grundsteuer A auf als die Flächenländer West (302%).

Abbildung 71: Hebesätze Grundsteuer B in 2006

Hebesätze der Grundsteuer B im Jahr 2006

335 319

377 376

365

572

601 606

394

660

0 100 200 300 400 500 600 700

SL SH FL insg FLW NI / RP HB StSt BE / HH Länder insg Max BE

Hebetze in %

Quelle: Statistisches Bundesamt, Berechnungen und Darstellung: ZDL.

Im Jahr 2006 wies Bremen hier einen Hebesatz von 572% aus. Der Bundesmittel-wert von 394% wurde damit deutlich übertroffen, nicht aber der VergleichsBundesmittel-wert der Stadtstaaten (601%). Berlin verzeichnete einen Hebesatz von 660%, der 2007 auf 810% angehoben wurde. Das Saarland (335%) und Schleswig-Holstein (319%) blie-ben unter dem Mittelwert der westdeutschen Flächenländer (376%) sowie der Länder Niedersachsen/Rheinland-Pfalz mit 365%.

Position Bund, Bayern, Berlin:

Die Übersicht zu den Grundsteuerhebesätzen zeigt, dass alleine hier über eine Aus-schöpfung von Gestaltungsmöglichkeiten für alle drei Länder teils erhebliche Entlas-tungspotenziale bis hin zu dreistelligen Millionenbeträgen pro Jahr vorliegen. Im Jahr 2006 hatte Bremen im Vergleich zu Berlin auf Einnahmen von 20 Mio. € verzichtet, 2007 auf 60 Mio. €. Bei Anwendung des höchsten unter den Flächenländern beo-bachteten Hebesatzes (Sachsen mit 446%) wären für das Saarland Mehreinnahmen von 35 Mio. € zu erzielen gewesen, für Schleswig-Holstein 120 Mio. €.

Position Bremen, Saarland, Schleswig-Holstein:

Der für die Stadtgemeinde Bremen maßgebliche Grundsteuer B-Hebesatz, der für alle Grundstücke ohne Land- und Forstwirtschaft gilt, ist bereits auf 580% angehoben worden (Differenz zu 572% durch Einbeziehung Bremerhavens) und liegt damit im überregionalen Vergleich sehr deutlich über dem Wert der übrigen Großstädte über 500.000 Einwohner (504%). Lediglich in Berlin liegt der Grundsteuer B-Hebesatz hö-her als in Bremen. Der sachliche Grund hierfür liegt darin, dass in Berlin – im Gegen-satz zu Bremen und den übrigen alten Bundesländern – ein deutlich niedrigeres Be-wertungsniveau für die aus der Vergangenheit stammenden Einheitswerte, die für die Grundsteuerfestsetzung die verbindliche Bemessungsgrundlage bilden, zu verzeich-nen ist. Ein relevantes Konsolidierungspotenzial durch Erhöhung des Grundsteuer B-Hebesatzes ist damit in Bremen nicht gegeben.

Der Hinweis auf ein vermeintliches Einnahmepotenzial für Schleswig-Holstein und das Saarland durch einen Vergleich der Hebesätze bei der Grundsteuer B etwa mit Sachsen ist unrealistisch und nicht seriös. Ähnlich wie bei den Gewerbesteuerhebe-sätzen kann sich die Höhe der Grundsteuerhebesätze nur am kommunalen Leis-tungsangebot und am Einkommens- und Vermögensstand der dortigen Einwohner orientieren. Aus diesem Grund sind die Hebesätze bei der Grundsteuer B in Bal-lungszentren höher als im ländlichen Raum. Ein belastbarer und ernsthafter Ver-gleich, aus dem ein Mehreinnahmepotenzial ermittelt werden kann, darf allein die Hebesätze von annähernd gleich großen und strukturähnlichen Städten und Ge-meinden umfassen.

Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage – die Einheitsbewertung des Grundvermö-gens – unterscheidet sich in den neuen Bundesländern grundlegend von der in den alten Bundesländern (§§ 129 bis 133 Bewertungsgesetz). Folglich können die Hebe-sätze nicht miteinander verglichen werden. Der Realsteuervergleich 2006 des Statis-tischen Bundesamtes zeigt dessen ungeachtet für die kreisangehörigen Gemeinden bundesweit einen gewogenen Durchschnittshebesatz von 344% und für Schleswig-Holstein von 290%.

5.3.4.3 Steuersätze Grunderwerbsteuer

Seit der Föderalismusreform I haben die einzelnen Länder die Möglichkeit, für diese Steuer eigene Steuersätze festzusetzen. In den Länderfinanzausgleich werden Mehreinnahmen aus Satzanhebungen nicht einbezogen.

Abbildung 72: Steuersätze Grunderwerbsteuer in 2007

Steuersätze* der Grunderwerbsteuer im Jahr 2007

3,5 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5

4,1 4,1

3,6

4,5

0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0

SL SH FL insg FLW NI / RP HB StSt BE / HH Länder insg Max BE

Steuersätze in %

* Gewogener Durchschnittsatz

Quelle: Statistisches Bundesamt, Berechnungen und Darstellung: ZDL.

Bisher hat lediglich Berlin von dieser Option Gebrauch gemacht und den Satz deut-lich von 3,5% auf 4,5% angehoben.

Position Bund, Bayern, Berlin:

Die Übersicht zu den Grunderwerbsteuersätzen zeigt, dass alleine hier über eine Ausschöpfung von Gestaltungsmöglichkeiten für alle drei Länder teils erhebliche Ent-lastungspotenziale vorliegen. Gerade Bremen als Stadtstaat hat hier Möglichkeiten, die bisher ungenutzt blieben. Mit einer Anhebung von 3,5% auf 4,5% wie in Berlin ließen sich in Bremen rein rechnerisch Mehreinnahmen von rund 15 Mio. € realisie-ren, im Saarland gut 10 Mio. € und in Schleswig-Holstein 70 Mio. €.

Position Bremen, Saarland, Schleswig-Holstein:

Ob die – im Zuge der Föderalismusreform I – gewonnene Länderkompetenz zur Festlegung des zuvor bundesgesetzlich geregelten Steuersatzes für die Grunder-werbsteuer durch eine Erhöhung ausgeschöpft werden kann, wird derzeit in Bremen - insbesondere auch unter dem Aspekt der für den Stadtstaat zentral bedeutsamen Auswirkungen auf die Bevölkerungsentwicklung des Landes - geprüft. Eine Anhe-bung des Grunderwerbsteuersatzes ist unter Haushaltsgesichtspunkten allerdings nur sinnvoll, wenn die Effekte aus Einwohnerverlusten an das Umland die relativ niedrigen, theoretisch aus einer Erhöhung resultierenden Mehreinnahmen nicht über-kompensieren.

Die nachhaltigen finanziellen Auswirkungen einer eventuellen Anhebung der Grund-erwerbsteuer im Saarland sind im Lichte der Konkurrenzsituation zu Frankreich und der prognostizierten demographischen Entwicklung zu bezweifeln.

Im Dokument Schleswig-Holstein (Seite 128-135)