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Annahmen und Bewertung der Methodik

Im Dokument Schleswig-Holstein (Seite 36-40)

3.1 G ESAMTSTAATLICHE K ENNZAHLEN

4.1.2 Annahmen und Bewertung der Methodik

Die Modellrechnungen von Bund, Bayern und Berlin basieren – im Gegensatz zu den Projektionen der drei Länder – auf realistischen und konsistenten Annahmen bezüg-lich der gesamtwirtschaftbezüg-lichen Entwicklung und der Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte. Die Modellrechnungen zeigen auf, wie sich die Ausgabepfa-de Ausgabepfa-der LänAusgabepfa-der entwickeln müssen, um spätestens 2019 einen ausgeglichenen Fi-nanzierungssaldo zu erreichen; zudem wird eine realistische Einnahmenentwicklung unterlegt.

Eine kleinteilige Untersuchung einzelner Einnahmen- und Ausgabenblöcke erfolgt mit Absicht nicht. Zum einen bleibt die Entscheidung, welche Konsolidierungsmaßnah-men ergriffen werden sollen, dem Haushaltsgesetzgeber jeder einzelnen unabhängi-gen Gebietskörperschaft vorbehalten, zum anderen werden bestehende Einsparpo-tenziale in den folgenden Kapiteln objektiv aufgezeigt.

Szenario I unterstellt für das reale BIP-Wachstum einen Zuwachs von jährlich 1,75%

von 2008 bis 2019. Diese Annahme orientiert sich am Potenzialwachstum, wie es beispielsweise der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftli-chen Entwicklung schätzt. Für die Preissteigerungsrate wird ein Wert von 1,5% p.a.

angenommen. Diese liegt deutlich unter den Zielvorstellungen der Europäischen Zentralbank von rd. 2% und auch unter der aktuellen Preisentwicklung (Verbraucher-preise 3,1%). Daraus ergibt sich ein nominales BIP-Wachstum von 3,25% jährlich. In zwei Varianten wird ein um 0,4 Prozentpunkte höheres bzw. niedrigeres nominales Wirtschaftswachstum unterstellt. Es wird angenommen, dass die Steuereinnahmen einschließlich Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich und, der Einfachheit hal-ber, den Bundesergänzungszuweisungen im gleichen Maße wachsen wie das nomi-nale BIP. Für die sonstigen Einnahmen wird ein Zuwachs von 1% jährlich unterstellt.

Szenario II geht von einem nominalen BIP-Wachstum wie in der günstigeren Varian-te von 3,65% aus. Für die Ausgabenentwicklung wird jeweils die mittlere Linie unVarian-ter- unter-stellt.

Die Projektionen aller drei Länder sind dagegen in ihrer Gesamtschau inkonsistent und interessengeleitet. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und in deren Folge die Einnahmenentwicklung werden systematisch unterschätzt, um die eigenen Konsoli-dierungsspielräume kleiner erscheinen zu lassen. Allein durch die Wahl eines geeig-neten Zeitraums aus der Vergangenheit ließe sich jede beliebige BIP-Entwicklung

begründen. Die Mittelfristprojektion der Bundesregierung geht für den Zeitraum 2006 bis 2011 von einem jahresdurchschnittlichen BIP-Wachstum von 3,2% aus. Die An-nahmen der Länder sind dagegen in ihrer Gesamtheit nicht konsistent und werden von den drei Ländern unterschiedlich und ergebnisorientiert interpretiert, beispiels-weise die Aufteilung des nominalen BIP-Wachstums in eine reale und eine Preis-komponente. Eine unterstellte Inflationsrate von 1,25% (Saarland und Schleswig-Holstein) bzw. 1,5% (Bremen) passt nicht zu Zinsannahmen von 5%. Der sich daraus errechnende Realzins von 3,50% bis 3,75 % über einen Zeitraum von fast zehn Jah-ren ist unrealistisch.

Die Länder bedienen sich insgesamt aus einem bunten Strauß von Annahmen, um ihre finanzielle Lage in einem möglichst ungünstigen Licht erscheinen zu lassen. Da-her sind ihre Projektionen entgegen ihrer eigenen Behauptung weder vorsichtig op-timistisch noch ehrgeizig. Mit ihrer Orientierung an den geltenden Finanzplanungen setzen die Länder auf überholten Planungen auf und verschenken zudem wichtige Konsolidierungspotenziale, die sie bereits in den Jahren 2008 bis 2011 realisieren könnten.

Position Bremen, Saarland, Schleswig-Holstein:

Die Projektionen der zu prüfenden Länder stellen im Gegensatz zu der des Bundes, Bayerns und Berlins keine abstrakten Berechnungen in dem Sinne dar, dass rein rechnerisch ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden soll und hierzu die Ein-nahmen- und Ausgabenparameter entsprechend gesetzt werden. Maßstab für die Frage, ob die Länder in der Lage sein werden, im Zeitraum bis 2019 ausgeglichene Haushalte zu erreichen, müssen vielmehr realistische Annahmen sein. Modellrech-nungen, die auf unrealistischen, erkennbar nicht einhaltbaren Annahmen zur Ein-nahmen- und Ausgabenentwicklung beruhen und eine rein rechnerische Lösung der Haushaltsprobleme der drei Länder darstellen, werden dem Auftrag der Kommissi-onsvorsitzenden an die Arbeitsgruppe keinesfalls gerecht. Die Modellrechnungen von Bund, Bayern und Berlin gehen im Ergebnis davon aus, dass es zwischen 2007 und 2019 konjunkturelle Einbrüche, Steuerentlastungsgesetze und höhere sozialpoli-tische Leistungen z.B. in den Bereichen BAföG, Wohngeld, Kindergeld nicht geben wird.

Realistische Berechnungen erfordern, dass die Projektionen der voraussichtlichen Haushaltsentwicklungen auf differenzierten und damit nachvollziehbaren Annahmen zu den großen Blöcken auf der Einnahmen- und Ausgabenseite beruhen. Auf der Einnahmenseite ist zwischen steuerabhängigen und sonstigen Einnahmen zu unter-scheiden. Auf der Ausgabenseite muss erkennbar sein, in welcher Höhe

Zinsausga-ben, PersonalausgaZinsausga-ben, sonstige konsumtive AusgaZinsausga-ben, Ausgaben im kommunalen Finanzausgleich bei Betrachtung des jeweiligen Landeshaushalts und Investitions-ausgaben anfallen. Nur so sind strukturelle Veränderungen der Haushalte ausrei-chend erkennbar und nur so kann beurteilt werden, ob die Gestaltbarkeit einzelner Ausgabenpositionen überhaupt ausreicht, um die als notwendig errechneten Ausga-benentwicklungen bis 2019 zu gewährleisten.

Für realistische Projektionen ist es zudem erforderlich,

o mit Berücksichtigung der Finanzplanungen die bereits eingeleiteten Konsolidie-rungsanstrengungen und bekannten strukturellen Belastungen der Länder abzu-bilden,

o die regionalisierten Steuerschätzungen des Jahres 2007 einzubeziehen und ab 2012 unter Berücksichtigung der zurückliegenden BIP-Entwicklung (1996/2006:

+ 2,2 % p.a.), aktueller Projektionen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie des längerfristigen Abstands von Steuereinnahmen und BIP-Entwicklung (1996/2006: - 0,2 Prozentpunkte) für die steuerabhängigen Einnah-men Zuwachsraten von maximal 2,5% zu unterstellen,

o für die sonstigen Einnahmenpositionen und für die einzelnen Ausgabenblöcke in den Projektionsrechnungen ab 2012 längerfristige Entwicklungstrends und ab-sehbare Veränderungen in der Zukunft zu berücksichtigen und dabei insbesonde-re

o eine auf Einnahmen- und Ausgabenseite gleichgewichtige Preisentwicklung in der Größenordnung von 1,5% zugrunde zu legen,

o bei den Personalausgaben absehbare Tarifeffekte sowie die fallzahlbedingt über-proportional steigenden Versorgungs- und Beihilfeausgaben einzubeziehen und o bei den sonstigen konsumtiven Ausgaben und den Investitionsausgaben – über

die bereits durchgeführten und weiterhin geplanten und in den Modellrechnungen berücksichtigten Konsolidierungsmaßnahmen hinaus – keinen dauerhaften weite-ren realen Leistungsabbau zu unterstellen.

Position Rheinland-Pfalz:

Rheinland-Pfalz schließt sich weder den Ausführungen der drei Länder Saarland, Schleswig-Holstein und Bremen noch denen des Bundes, Berlins und Bayerns an.

Rheinland-Pfalz hält die vorgelegten Projektionen des Saarlands, Schleswig-Holsteins und Bremens aufgrund der dort getroffenen Modellannahmen nicht für trag-fähig und stimmt der Beurteilung dieser Projektionen durch den Bund, Berlin und Bayern im Ergebnis zu.

Andererseits kann sich Rheinland-Pfalz auch nicht den Schlussfolgerungen aus dem Projektionsmodell des Bundes, Berlins und Bayerns anschließen und hält die Argu-mentation an vielen Stellen nicht für zwingend. Insbesondere aber werden wichtige Annahmen der Projektion und Konsequenzen der beschriebenen konsolidierungsver-träglichen Ausgabenpfade nicht in der notwendigen Deutlichkeit dargelegt.

Rheinland-Pfalz hat der Arbeitsgruppe ein differenzierteres eigenes Projektionsmo-dell – zunächst nur für die Länderebene – vorgelegt. Die Arbeiten an diesem Projek-tionsmodell sind noch nicht vollständig abgeschlossen. Die Integration dieses Mo-dells in den Bericht sowie die Darstellung einer dritten abweichenden Meinung hätte den Bericht in Bezug auf seine Lesbarkeit aber auch vor dem Hintergrund der zeitli-chen Restriktionen gesprengt.

Rheinland-Pfalz hat sich daher entschlossen, seine Projektion und die Schlussfolge-rungen hieraus außerhalb des Arbeitsgruppenberichts in Kürze darzulegen.

Im Dokument Schleswig-Holstein (Seite 36-40)