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Steuereinnahmen nach LFA

Im Dokument Schleswig-Holstein (Seite 120-128)

5.3 E INNAHMEN

5.3.3 Steuereinnahmen nach LFA

5.3.3.1 Steuereinnahmen nach LFA und SoBEZ Abgrenzung gem. Kassenstatistik:

Hier werden die Steuern und steuerähnlichen Einnahmen nach sämtlichen Zahlun-gen des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems betrachtet, da diese Mittel den Ländern im betreffenden Jahr tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Zahlen sind der Kassenstatistik entnommen, so dass eine kameralistische Zuordnung erfolgte. Es sind also die im Jahr 2007 geflossenen Zahlungen des Finanzausgleichs erfasst und nicht die nach der tatsächlichen Abrechnung den Ländern für das Jahr 2007 zuste-henden Zahlungen.

Abbildung 61: Steuern nach Finanzausgleich 2007 (Kassenstatistik + Sonder-BEZ)

Analyse verschiedener Einnahmen- und Ausgabenblöcke 2007 Länder einschl. Gemeinden - Steuern nach Finanzausgleich (LFA, Allg-BEZ und Sonder-BEZ - kassenmäßige Abgrenzung)

3.229

Quelle: Angaben gem. der vierteljährlichen Kassenstatistik des Statistischen Bundesamtes (vorläufige Jahreser-gebnisse ohne Auslaufperiode der Länder) für das Jahr 2007. Berechnungen und Darstellung: ZDL.

Bremen weist auch nach sämtlichen Finanzausgleichsleistungen im Vergleich zu den anderen Stadtstaaten mit 4.125 €/EW um ca. 11% geringere Einnahmen auf. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass Berlin Ausgleichszahlungen für seine besonderen Lasten als neues Land erhält, die in den Durchschnitt der Stadtstaaten eingehen.

Sowohl das Saarland (3.229 €/EW) als auch Schleswig-Holstein (3.023 €/EW) haben weniger Mittel als die Flächenländer West (3.233 €/EW) zur Verfügung. Bei einer Be-trachtung der Vergleichsgruppe Niedersachsen/Rheinland-Pfalz (2.972 €/EW) stehen Schleswig-Holstein hingegen kassenmäßig 1,7% und dem Saarland ca. 8,6% Mehr-einnahmen je Einwohner zur Verfügung.

Abbildung 62: Mindereinnahmen gegenüber der Benchmark - Steuern nach Finanzausgleich 2007 (Kas-senstatistik + Sonder-BEZ)

Benchmark

in € je EW Mio. € in € je EW Mio. € in € je EW Mio. €

Flächenländer insgesamt -85 -88 -291 -825

Flächenländer West 4 4 -210 -595

Niedersachsen / Rheinland-Pfalz 257 267 51 145

Stadtstaaten -464 -308

Berlin / Hamburg -523 -347

Länder insgesamt -176 -183 -382 -1.083 720 477

Einnahmen gegenüber der Benchmark

Saarland Schleswig-Holstein Bremen

Steuern nach Finanzausgleich (Kassenstatistik + Sonder-BEZ)

Abgrenzung gem. FAG-Abrechnung:

Im Gegensatz zur obigen Darstellung sind hier die Zahlungen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs aus der vorläufigen Abrechnung entnommen. Dies bedeutet, dass nicht die Finanzausgleichszahlungen im Jahr 2007, sondern diejenigen für das Jahr 2007 berücksichtigt werden. Zudem ist zu beachten, dass bei der FAG-Abrechnung die Realsteuern und die Grunderwerbsteuer nicht in voller Höhe berücksichtigt, son-dern nur mit einer normierten Höhe berücksichtigt werden. Weiterhin sind die För-derabgaben für Bodenschätze wie Erdöl und Erdgas (vgl. 5.3.5) als Steuereinnah-men mit einbezogen.

Abbildung 63: Steuern nach Finanzausgleich 2007 (FAG + Sonder-BEZ)

Analyse verschiedener Einnahmen- und Ausgabenblöcke 2007 Länder einschl. Gemeinden - Steuern nach Finanzausgleich

(LFA, Allg-BEZ, Sonder-BEZ - Abgrenzung gemäß FAG)

3.120 3.126

Quelle: Abgrenzung gem. FAG für das Jahr 2007. Berechnungen und Darstellung: ZDL.

Bei der Darstellung gem. der FAG-Abrechnung weist Bremen mit 4.158 €/EW 7,6%

niedrigere Einnahmen auf als die Stadtstaaten. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass Berlin Ausgleichszahlungen für seine besonderen Lasten als neues Land erhält, die in den Durchschnitt der Stadtstaaten eingehen.

Sowohl das Saarland als auch Schleswig-Holstein haben 3,4% weniger als die Flä-chenländer West. Im Vergleich zu Niedersachsen/Rheinland-Pfalz haben beide Län-der hingegen um etwas mehr als 1% höhere Einnahmen. Die gegenüber Län-der Kas-senstatistik um gut 100 €/EW niedrigeren Einnahmen des Saarlands sind auf hohe Steuereinnahmen zum Jahresende 2007 zurückzuführen, die erst Anfang 2008 An-passungen im LFA nach sich ziehen. Der um einen ähnlich großen Betrag höhere Wert Schleswig-Holsteins in dieser Abgrenzung resultiert teilweise aus der Einbezie-hung der Einnahmen aus der bergrechtlichen Förderabgabe und führt insoweit zu keiner Relativierung der Aussage, teilweise aber auch aus einer von der Kassensta-tistik abweichenden Anrechnung der (relativ verhaltenen) Kommunalsteuereinnah-men im LFA.

Abbildung 64: Mindereinnahmen gegenüber der Benchmark - Steuern nach Finanzausgleich 2007 (FAG + Sonder-BEZ)

Benchmark

in € je EW Mio. € in € je EW Mio. € in € je EW Mio. €

Flächenländer insgesamt -188 -195 -182 -516

Flächenländer West -109 -113 -103 -292

Niedersachsen / Rheinland-Pfalz 33 34 39 111

Stadtstaaten -343 -227

Berlin / Hamburg -387 -257

Länder insgesamt -273 -284 -267 -757 765 507

Einnahmen gegenüber der Benchmark

Saarland Schleswig-Holstein Bremen

Steuern nach Finanzausgleich (FAG + Sonder-BEZ)

Position Bund, Bayern, Berlin:

Es zeigt sich wiederum deutlich, dass das Saarland und Schleswig-Holstein gegen-über den Vergleichsländern Niedersachsen und Rheinland-Pfalz keine signifikante Einnahmeschwäche aufweisen. Die Länder können sogar höhere Einnahmen verbu-chen. Der Vergleich Bremens mit den Stadtstaaten ist durch die Leistungen des Bundes an Berlin als neues Land verzerrt. Somit kann auch für Bremen festgehalten werden, dass keine signifikanten Nachteile auf der Einnahmenseite bestehen.

Position Bremen, Saarland, Schleswig-Holstein:

Die Sonderbedarfs-BEZ, denen entsprechende Belastungen gegenüberstehen, ver-zerren den Vergleich. Soweit die Daten der Kassenstatistik entnommen sind, werden im Übrigen nicht die Finanzkraft, sondern die mit den tatsächlichen Hebesätzen ge-wichteten Realsteuereinnahmen ermittelt und gegenübergestellt.

5.3.3.2 Steuereinnahmen nach LFA ohne Sonderbedarfs-BEZ Abgrenzung gem. Kassenstatistik:

Im Gegensatz zu 5.3.3.1 werden in dieser Darstellung die zur Verfügung stehenden Mittel ohne Sonderbedarfs-BEZ betrachtet. Die Sonderbedarfs-BEZ werden den betreffenden Ländern nach dem Finanzausgleichsgesetz für die Abgeltung von Son-derbelastungen gewährt.

Abbildung 65: Steuern nach Finanzausgleich 2007 (Kassenstatistik ohne Sonder-BEZ)

Analyse verschiedener Einnahmen- und Ausgabenblöcke 2007 Länder einschl. Gemeinden - Steuern nach Finanzausgleich

(LFA, Allg-BEZ - kassenmäßige Abgrenzung)

Quelle: Angaben gem. der vierteljährlichen Kassenstatistik des Statistischen Bundesamtes (vorläufige Jahreser-gebnisse ohne Auslaufperiode der Länder) für das Jahr 2007. Berechnungen und Darstellung: ZDL.

Ohne die Berücksichtigung von Sonderbedarfs-BEZ weist Bremen nach Finanzaus-gleichsleistungen im Vergleich zu den anderen Stadtstaaten mit 4.034 €/EW um ca.

5,3% niedrigere Einnahmen auf.

Sowohl das Saarland (3.168 €/EW) als auch Schleswig-Holstein (3.004 €/EW) haben weniger Mittel als die Flächenländer West (3.231 €/EW) zur Verfügung. Das Saar-land liegt im Vergleich zu den Flächenländern West um 1,9% unter deren Wert;

Schleswig-Holstein um 7%. Im Vergleich zu Niedersachsen/Rheinland-Pfalz haben das Saarland 200 €/EW oder 6,7% und Schleswig-Holstein 36 €/EW oder 1,2% mehr zur Verfügung.

Abbildung 66: Mindereinnahmen gegenüber der Benchmark - Steuern nach Finanzausgleich 2007 (Kas-senstatistik ohne Sonder-BEZ)

Benchmark

in € je EW Mio. € in € je EW Mio. € in € je EW Mio. €

Flächenländer insgesamt -18 -19 -182 -516

Flächenländer West -63 -65 -227 -643

Niedersachsen / Rheinland-Pfalz 200 208 36 102

Stadtstaaten -198 -131

Berlin / Hamburg -224 -148

Länder insgesamt -92 -96 -256 -726 774 513

Einnahmen gegenüber der Benchmark

Saarland Schleswig-Holstein Bremen

Steuern nach Finanzausgleich (Kassenstatistik ohne Sonder-BEZ)

Abgrenzung gem. FAG-Abrechnung:

Wie bereits in Abschn. 5.3.3.1 erläutert, basieren hier die Zahlungen des bundes-staatlichen Finanzausgleichs auf der vorläufigen Abrechnung und nicht auf der Kas-senstatistik.

Abbildung 67: Steuern nach Finanzausgleich 2007 (FAG ohne Sonder-BEZ)

Analyse verschiedener Einnahmen- und Ausgabenblöcke 2007 Länder einschl. Gemeinden -Steuern nach Finanzausgleich

(LFA, Allg-BEZ - Abgrenzung gemäß FAG)

3.059 3.108 3.180 3.227

Quelle: Abgrenzung gem. FAG für das Jahr 2007. Berechnungen und Darstellung: ZDL.

Bei der Darstellung gem. der FAG-Abrechnung weist Bremen mit 4.067 €/EW um 1,8% niedrigere Einnahmen auf als die Stadtstaaten. Im Vergleich zu Hamburg/Berlin hat Bremen um 2,1% geringere Einnahmen.

Das Saarland hat 5,2% weniger Mittel als die Flächenländer West zur Verfügung. Die Einnahmen sind um 24 €/EW bzw. knapp 1% niedriger gegenüber Niedersach-sen/Rheinland-Pfalz. Schleswig-Holstein hat um 3,7% geringere Einnahmen als die Flächenländer West. Allerdings verfügt Schleswig-Holstein mit 25 €/EW über knapp 1% höhere Einnahmen im Vergleich zum Durchschnitt Niedersachsen/Rheinland-Pfalz.

Abbildung 68: Mindereinnahmen gegenüber der Benchmark - Steuern nach Finanzausgleich 2007 (FAG ohne Sonder-BEZ)

Benchmark

in € je EW Mio. € in € je EW Mio. € in € je EW Mio. €

Flächenländer insgesamt -121 -126 -72 -204

Flächenländer West -168 -175 -119 -337

Niedersachsen / Rheinland-Pfalz -24 -25 25 71

Stadtstaaten -78 -52

Berlin / Hamburg -88 -58

Länder insgesamt -189 -196 -140 -397 819 543

Einnahmen gegenüber der Benchmark

Saarland Schleswig-Holstein Bremen

Steuern nach Finanzausgleich (FAG ohne Sonder-BEZ)

Position Bund, Bayern, Berlin:

Der Steuereinnahmenvergleich zeigt, dass das Finanzausgleichssystem seiner Ziel-setzung, eine angemessene Annäherung der Finanzkraft aller Länder zu gewährleis-ten, voll gerecht wird. Die Steuereinnahmen vom Saarland und von Schleswig-Holstein weichen nicht signifikant vom Vergleichsniveau der beiden Länder Nieder-sachsen und Rheinland-Pfalz ab; Schleswig-Holstein liegt sogar leicht darüber. Bre-mens rechnerischer Rückstand zum Durchschnitt von Berlin/Hamburg ist im Gegen-satz zum vorherigen Abschnitt deutlich gesunken. Ein Abstand von unter 2% kann nicht als signifikant bezeichnet werden. Alle drei zu untersuchenden Länder verfügen über Steigerungspotenziale bei ihren Einnahmen, mit denen notwendige Konsolidie-rungsbeiträge erschlossen werden können. Zu nennen sind z. B. Anpassungen bei den Hebesätzen für Grund- und Gewerbesteuer sowie eine Erhöhung des Grunder-werbsteuersatzes.

Position Bremen, Saarland, Schleswig-Holstein:

Die vergleichsweise geringen Steuereinnahmen nach LFA stellen für die drei be-trachteten Länder in Verbindung mit den überdurchschnittlich hohen Vorbelastungen auf der Ausgabenseite eine wesentliche Ursache ihrer finanziellen Schieflage dar.

Für Bremen ist darauf hinzuweisen, dass die in Abschn. 5.2.7 ausgewiesenen LFA-Ansprüche in dieser Höhe im Jahr 2007 nicht haushaltswirksam geworden sind. Die tatsächlichen LFA-Einnahmen lagen in Bremen um rd. 40 € je Einwohner unter den Ansprüchen (vgl. Abschn. 5.2.6). Bremen weist bei den tatsächlichen steuerab-hängigen Einnahmen (nach LFA und BEZ) trotz der zweithöchsten einwohnerbezo-genen Wirtschaftskraft aller Länder das mit Abstand niedrigste Niveau unter den Stadtstaaten auf: Hamburg erzielte 2007 nach Finanzausgleich um 460 € je Einwoh-ner höhere Steuereinnahmen und Berlin verzeichnet - aufgrund der hohen Sonder-zahlungen des Bundes - sogar trotz extrem niedriger Wirtschaftskraft und geringerer originärer Steuereinnahmen gegenüber Bremen bei den steuerabhängigen Einnah-men ein Plus von 540 € je Einwohner.

Die strukturellen Unterschiede zwischen den Ländern bei den originären Steuer-einnahmen ergeben sich aus Abschn. 5.2.6. Den Sonder-BEZ stehen anerkannte Mehrbelastungen gegenüber. Die steuerabhängigen Einnahmen nach der Kassen-statistik enthalten periodenfremde Zahlungen, die dem Jahr 2006 zuzuordnen sind.

Weiterhin fehlen Abrechnungszahlungen, die im Jahr 2008 geleistet werden.

Für das Saarland zeigt sich, dass es unter den westdeutschen Ländern strukturell extrem niedrige Einnahmen verzeichnet und um 168 €/EW unter dem Durchschnitts-wert der westdeutschen Flächenländer liegt. Die Untersuchung der Vorbelastungen auf der Ausgabenseite zeigt, dass zu den gegenüber der Vergleichsgruppe Nieder-sachsen/Rheinland-Pfalz leicht niedrigeren Einnahmen massive Mehrbelastungen auf der Ausgabenseite hinzutreten.

Schleswig-Holstein liegt bei den Steuereinnahmen nach LFA deutlich unter dem Durchschnitt der Flächenländer West. Der Länderfinanzausgleich kann die Einnah-meschwäche des Landes nur teilweise kompensieren. Aus den unterdurchschnittli-chen Einnahmen müssen sowohl strukturelle Mehrbelastungen auf der Ausgabensei-te als auch die Kernaufgaben des Landes finanziert werden.

Im Dokument Schleswig-Holstein (Seite 120-128)