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B ERICHTSAUFBAU

Im Dokument Schleswig-Holstein (Seite 11-32)

Der Bericht wird in Kapitel 2 mit einer Executive Summary eingeleitet, in der eine ab-schließende Bewertung aus der Sicht des Bundes, Bayerns und Berlins sowie der drei geprüften Länder Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein vorgenommen wird.

In Kapitel 3 geht der Bericht auf gesamtstaatliche Rahmendaten der letzten 4 Jahr-zehnte ein. In Kapitel 4 soll mit Hilfe von Projektionen, die unterschiedliche Szenarien zur Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben umfassen, geprüft werden, ob ein Haushaltsausgleich bis zum Jahr 2019 möglich ist. Konkrete Ansatzpunkte für not-wendige Konsolidierungsmaßnahmen können so allerdings nicht gefunden werden.

Zu diesem Zweck wird im Anschluss in Abschnitt 5.2 zunächst ein Vergleich

länder-spezifischer allgemeiner Kennziffern ab dem Jahr 2000 bis zum aktuellen Rand im Jahr 2007 vorgenommen. In den Abschnitten 5.3 und 5.4 folgen Vergleiche der Ein-nahmen und Ausgaben nach Arten je Einwohner. Dabei werden möglicherweise fest-gestellte Mehr- bzw. Minderausgaben gegenüber verschiedenen Benchmarks unter-sucht. Eine solche Vergleichsbetrachtung wird auch bei den Aufwendungen für eini-ge wichtieini-ge Aufgabenbereiche in Kapitel 6 durcheini-geführt. Ergänzend werden auch qualitative Kennzahlen herangezogen, die die relative Versorgung mit staatlichen Leistungen widerspiegeln. Nicht durch landesspezifische Besonderheiten zu rechtfer-tigende ggf. bestehende Ausstattungsvorsprünge bilden letztlich Ansatzpunkte für gezielte Konsolidierungsmaßnahmen, die dann von den betreffenden Ländern zur Haushaltssanierung verlangt werden können. Rechnerisches Konsolidierungspoten-zial ergibt sich, indem die tatsächlichen Ausgaben bzw. Einnahmen dem Vergleichs-wert einer Benchmark gegenübergestellt werden.

2 Executive Summary

Die Frage der Konsolidierungsfähigkeit der geprüften Haushalte wird von Bremen, dem Saarland und Schleswig-Holstein einerseits sowie vom Bund, von Bayern und Berlin andererseits im Ergebnis unterschiedlich beantwortet. Dem liegen im Wesent-lichen unterschiedliche Einschätzungen zu den für die Projektionen maßgebWesent-lichen Annahmen, unterschiedliche Interpretationen von Sondereffekten und Strukturunter-schieden sowie unterschiedliche Bewertungen zur Validität von Daten zugrunde. Ein einvernehmliches Ergebnis zur Frage der Konsolidierungsfähigkeit der geprüften Haushalte war deshalb nicht möglich. Rheinland-Pfalz hat auf eine abschließende Stellungnahme im Rahmen dieses Berichtes verzichtet.

Position Bund, Bayern, Berlin:

Zusammenfassende Bewertung

Die umfangreichen Analysen dieses Berichts ergeben in der Gesamtschau ein ein-deutiges Bild: Die drei Länder Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein sind, den entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt, in der Lage, spätestens bis 2019 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.

Für Schleswig-Holstein ist dieses Ziel mit den geringsten Konsolidierungseinschnit-ten aller drei Länder erreichbar. Allein die Berücksichtigung der im Vergleich zu den Erwartungen des Landes günstigeren aktuellen Entwicklung 2007 in Verbindung mit einer sehr maßvollen Begrenzung des Ausgabenanstiegs würde einen Haus-haltsausgleich in überschaubarer Zeit erlauben.

Im Saarland kann durch Konsolidierungsmaßnahmen in zumutbarem Umfang eine Anpassung des Ausgabenniveaus an die Höhe der dauerhaft zur Verfügung stehen-den Einnahmen und damit ein ausgeglichener Haushalt gelingen. Vielfältige Konsoli-dierungsspielräume auf der Ausgabenseite sowie Gestaltungsspielräume auf der Einnahmenseite sind hierfür vorhanden.

Auch der Bremer Haushalt bietet sowohl auf der Ausgaben- wie auf der Einnahmen-seite ausreichendes Konsolidierungspotenzial. Die Erreichung eines ausgeglichenen Haushalts ist für Bremen zwar ein ehrgeiziges Ziel, aber es ist machbar.

Ausgangslage: Hoher Schuldenstand ist Folge unzureichender Konsolidierung Die drei Länder Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein weisen eine überdurch-schnittliche Staatsverschuldung auf. Die öffentlichen Haushalte der drei Länder (Land und Kommunen) verzeichnen 2007 Finanzierungsdefizite, während elf andere Länder Haushaltsüberschüsse erreichten. Diese aktuelle Haushaltslage ist das Er-gebnis der Haushaltspolitik der Vergangenheit. Nicht eine angebliche einnahmen- oder ausgabenbedingte Finanzschwäche ist die Ursache der überdurchschnittlichen Schuldenbelastung, sondern unzureichende Haushaltskonsolidierung. Anders als viele andere Länder haben es die drei Länder versäumt, ihre vorhandenen Konsoli-dierungsspielräume zu nutzen und das Ausgabenniveau an die Höhe der dauerhaft zur Verfügung stehenden Einnahmen anzupassen.

Bremen hat aufgrund seiner verfehlten Sanierungsstrategie die Sanierungshilfen des Bundes in Höhe von 8,5 Mrd. € nicht zum Schuldenabbau eingesetzt, sondern zur Finanzierung weit überhöhter Investitionsausgaben, deren ökonomischer Nutzen zu-dem teilweise zweifelhaft ist.

Das Saarland hat es während des Sanierungszeitraums 1994 bis 2004 und danach versäumt, sein Ausgabenniveau mit seinen finanziellen Möglichkeiten in Einklang zu bringen. Der gesetzlich festgelegte und damit absehbare Abbau der Sanierungshilfen resultierte ab 2000 in einem stark ansteigenden Finanzierungsdefizit und wachsen-der Verschuldung. Da das Land die notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen unter-lassen hat, steigt der Schuldenstand trotz Sanierungshilfen von 6,6 Mrd. € und der damit verbundenen Entlastung bei den Zinsausgaben weiter an.

Schleswig-Holstein hat auf die konjunktur- und steuerreformbedingten Minderein-nahmen zu Beginn des Jahrzehnts nicht, wie andere Länder, im erforderlichen Um-fang mit Konsolidierungsmaßnahmen auf der Ausgabenseite reagiert. Vielmehr lag

der Ausgabenzuwachs insgesamt sogar über dem der Vergleichsländer, so dass sich die Finanzsituation kontinuierlich verschlechterte.

Modellrechnungen: Haushaltsausgleich bis 2019 in allen drei Ländern möglich Trotz dieser ungünstigeren Ausgangslage im Jahr 2007 sind die drei Länder in der Lage, bis zum Jahr 2019 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Modellrech-nungen von Bund, Bayern und Berlin zeigen, dass die für einen Haushaltsausgleich erforderlichen Konsolidierungsmaßnahmen zumutbar und realistisch sind (vgl. Kapi-tel 4).

Die in allen drei Ländern aktuell bestehende Deckungslücke kann dauerhaft nur ge-schlossen werden, wenn die Ausgaben vollständig aus Einnahmen gedeckt werden können. Entscheidender Ansatz für eine erfolgreiche Konsolidierung ist daher eine Anpassung des Ausgabenniveaus an das Einnahmenniveau. Eine ausgabenseitige Fortschreibung des Status quo verbietet sich dabei, weil damit die gegenwärtige, un-ausgeglichene Haushaltsstruktur dauerhaft fixiert würde.

In einem Szenario I wird deshalb untersucht, welche Ausgabenentwicklung in Ab-hängigkeit von einer unterstellten Einnahmenentwicklung sicherstellt, dass 2019 ein ausgeglichener Haushalt ohne Nettoneuverschuldung erreicht wird. Basierend auf Einschätzungen von Sachverständigen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wird zunächst eine Berechnung der wahrscheinlichen Entwicklung vorgenommen. Da je-de Projektion mit Unsicherheiten behaftet ist, erfolgt darüber hinaus eine Sensitivi-tätsanalyse. In einem Szenario II wird zusätzlich überprüft, wann bei günstigen An-nahmen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bzw. den SteuereinAn-nahmen und mittleren Annahmen zur Ausgabenentwicklung in den drei Ländern ein Haus-haltsausgleich möglich wäre.

Abbildung 1: Bremen: Finanzierungssaldo 2007 bis 2019

Bremen: Finanzierungssaldo 2007 bis 2019

-800 -600 -400 -200 0 200 400

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

Mio. Euro

Szenario I (Bund,BY,BE): Abstand Ausgaben zu Steuereinnahmen 2,0%

- z.B.: Steuern +3,25% Ausgaben +1,2%

Szenario II (Bund,BY,BE): Steuern +3,65%, Ausgaben +1,2%

Landesszenario Bremen: durchschn. Steuern +2,9%, Ausgaben +1,6%

Quelle: Daten zu 2007 Statistisches Bundesamt, Vierteljährliche Kassenstatistik der staatlichen Haushalte, Be-rechnungen: Bund, Bayern, Berlin, Landesszenario Bremen.

Für Bremen zeigen die Berechnungen zu Szenario I, dass das Land, um im Jahr 2019 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, sein Ausgabenwachstum um rd.

2,0 Prozentpunkte unter dem Zuwachs der Steuereinnahmen begrenzen muss. Bei einem Anstieg der Steuereinnahmen von beispielsweise 3,25% bedeutet dies eine Ausgabenobergrenze von 1,2%. Dies ist zweifellos ehrgeizig, aber machbar, wie die Analyse der Ausgabenstruktur und der Aufgabenbereiche (Kapitel 5 und 6) zeigt.

Das günstigere Szenario II lässt erkennen, dass Bremen bei einem höheren nomi-nalen Wirtschaftswachstum von 3,65% und einer Ausgabensteigerung von 1,2% be-reits 2017 den Haushaltsausgleich erreichen kann.

Abbildung 2: Saarland: Finanzierungssaldo 2007 bis 2019

Saarland: Finanzierungssaldo 2007 bis 2019

-700 -600 -500 -400 -300 -200 -100 0 100 200 300

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

Mio. Euro

Szenario I (Bund,BY,BE): Abstand Ausgaben zu Steuereinnahmen 1,3% - z.B.: Steuern +3,25%, Ausgaben +2,0%

Szenario II (Bund,BY,BE): Steuern +3,65%, Ausgaben +2,0%

Landesszenario Saarland: durchschn. Steuern +2,8%, Ausgaben +1,9%

Quelle: Daten zu 2007 Statistisches Bundesamt, Vierteljährliche Kassenstatistik der staatlichen Haushalte, Be-rechnungen: Bund, Bayern, Berlin, Landesszenario Saarland.

Das Saarland kann bis 2019 einen ausgeglichenen Haushalt erreichen, wenn das Ausgabenwachstum um 1,3 Prozentpunkte unter dem Zuwachs der Steuereinnah-men begrenzt wird. Bei einer Zunahme der SteuereinnahSteuereinnah-men von 3,25% wäre somit ein Ausgabenanstieg von knapp 2% zulässig. Dies entspricht der Ausgabensteige-rung in den Landesberechnungen und wird daher auch nach landeseigener Ein-schätzung als machbar angesehen. Unter der günstigeren Annahme (Szenario II) eines nominalen Wirtschaftswachstums von 3,65% und einer Ausgabensteigerung von knapp 2% kann das Saarland bereits 2016 einen ausgeglichenen Haushalt errei-chen.

Abbildung 3: Schleswig-Holstein: Finanzierungssaldo 2007 bis 2019

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

Mio. Euro

Szenario I (Bund,BY,BE): Abstand Ausgaben zu Steuereinnahmen 0,8% -z.B.: Steuern +3,25%, Ausgaben +2,5%

Szenario II (Bund,BY,BE): Steuern +3,65%, Ausgaben +2,5%

Landesszenario Schleswig-Holstein: durchschnittliche Steuern +2,7%, Ausgaben +2,1%

Quelle: Daten zu 2007 Statistisches Bundesamt, Vierteljährliche Kassenstatistik der staatlichen Haushalte, Be-rechnungen: Bund, Bayern, Berlin, Landesszenario Schleswig-Holstein.

Um 2019 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, muss Schleswig-Holstein sein Ausgabenwachstum lediglich um 0,8 Prozentpunkte unterhalb des Zuwachses der Steuereinnahmen begrenzen. Bei einem Anstieg der Steuereinnahmen von 3,25% wäre dies eine Ausgabensteigerung von 2,5% und damit sogar ein stärkerer Zuwachs als in der Landesrechnung unterstellt. Dies macht deutlich, dass Schleswig-Holstein einen Haushaltsausgleich sogar ohne weitergehende Konsolidierungs-anstrengungen erreichen kann. Unter den Annahmen des günstigeren Szenarios II (Steuereinnahmen +3,65%, Ausgaben +2,5%) kann Schleswig-Holstein einen Haus-haltsausgleich bis 2013 erreichen.

Eine retrospektive Berechnung für den Zeitraum 1994 bis 2007 zeigt, dass es allen drei Ländern möglich gewesen wäre, durch angemessene Haushaltskonsolidierung bis 2007 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Der Bremer Haushalt wäre 2007 ausgeglichen gewesen, wenn das Land seine Primärausgaben um jahres-durchschnittlich 0,4% gesenkt hätte. Dies ist ein geringerer Rückgang als er in Berlin realisiert wurde. Das Saarland hätte seinen Primärausgabenzuwachs auf 0,6% be-grenzen müssen. Das saarländische Primärausgabenniveau wäre dadurch auf 98,3% des Durchschnitts der westdeutschen Flächenländer gesunken (NRW ohne LFA lag sogar nur bei 94%). Schleswig-Holstein hätte 2007 einen

Haushaltsaus-gleich bei einer Begrenzung seines Primärausgabenwachstums auf 1% jährlich er-reicht.

Die Kritik der drei Länder an diesen Modellrechnungen ist nicht stichhaltig. Die Vor-stellung, es wäre möglich, über einen Zeitraum von zwölf Jahren differenzierte und detaillierte Vorausschätzungen erstellen zu können, ist unrealistisch. Die Erfahrun-gen mit SteuerschätzunErfahrun-gen und mittelfristiErfahrun-gen FinanzplanunErfahrun-gen zeiErfahrun-gen, dass die Entwicklung selbst für kürzere Zeiträume nicht zuverlässig abgeschätzt werden kann.

Ziel der Modellrechnungen ist es vielmehr, deutlich zu machen, bei welchem Ausga-benzuwachs in Abhängigkeit von der Einnahmenentwicklung in den drei Ländern ein ausgeglichener Haushalt erreichbar ist. Eine Vorausschätzung der konjunkturellen Entwicklung in einzelnen Jahren oder detaillierter Ausgaben- oder Einnahmenpositi-onen ist dazu nicht erforderlich. Die für einen Haushaltsausgleich erforderlichen Aus-gabenzuwächse sind erreichbar, wie z.B. die Entwicklung vergleichbarer Länder oder die vorhandenen Konsolidierungsspielräume zeigen.

Die Berechnungen der drei Länder sind ergebnisorientiert, interessengeleitet und in-konsistent. Beispielsweise berücksichtigen das Saarland und Schleswig-Holstein nicht die günstige aktuelle Entwicklung 2007, sondern gehen von um 300-400 Mio. € überhöhten Finanzierungsdefiziten aus. Die Annahmen für Wirtschaftswachstum, Preisentwicklung und Zinsniveau sind nicht konsistent. Zudem basiert die Einnah-menschätzung auf pessimistischen Annahmen, während die Ausgabenschätzung im Wesentlichen nur eine Fortschreibung des Status quo darstellt und auf die Nutzung von Konsolidierungsspielräumen vollständig verzichtet. So geht z.B. Schleswig-Holstein in den Jahren 2008 bis 2019 von einem durchschnittlichen jährlichen Aus-gabenanstieg von 2,1% aus. Dies liegt weit über den Ausgabensteigerungen, die in den vergangenen Jahren von allen Ländern für vertretbar gehalten wurden, um eine Konsolidierung der öffentlichen Haushalte zu erreichen. Im Zeitraum 1996 – 2006 er-höhten sich die Ausgaben der Ländergesamtheit um jahresdurchschnittlich 0,7%, die der westdeutschen Flächenländer um 1,2%. Rheinland-Pfalz stimmt dieser Bewer-tung im Ergebnis zu.

Ausreichende Konsolidierungsspielräume vorhanden

Zur Abschätzung des Umfangs der Konsolidierungsspielräume in Bremen, im Saar-land und in Schleswig-Holstein wurden die Einnahmen- und Ausgabenniveaus in den drei Ländern denen vergleichbarer Ländergruppen (Bremen im Vergleich zu Ber-lin/Hamburg, Saarland und Schleswig-Holstein im Vergleich zu Niedersach-sen/Rheinland-Pfalz) gegenübergestellt. Der Durchschnitt der Flächenländer West wäre als Vergleichsmaßstab ebenso wenig sachgerecht wie ein Vergleich mit den

ostdeutschen Ländern. Im Ergebnis wird nur ein möglicher Rahmen für Konsolidie-rungspotenziale ermittelt, zumal offen bleibt, in welchem Umfang auch bei den Ver-gleichsländern noch Einsparmöglichkeiten bestehen.

Auf der Einnahmenseite zeigt sich, dass das bundesstaatliche Finanzausgleichssys-tem seiner Zielsetzung, eine angemessene Annäherung der Finanzkraft aller Länder zu gewährleisten, voll gerecht wird. Die Steuereinnahmen einschließlich LFA und BEZ des Saarlands und Schleswig-Holsteins übertreffen sogar das Vergleichsniveau der beiden Länder Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Die Einnahmen Bremens un-terschreiten zwar das Niveau der Vergleichsländer Berlin und Hamburg. Allerdings erhält Berlin als neues Land Hilfen zum Aufbau Ost, denen auch entsprechende Mehrbelastungen gegenüberstehen. Aus der Analyse wird zudem deutlich, dass in allen drei Ländern beträchtliches Potenzial zur Einnahmenverbesserung besteht, das noch zur Haushaltskonsolidierung erschlossen werden kann. Zu nennen sind z.B.

Anpassungen bei Gebühren und Hebesätzen für Grund- und Gewerbesteuer sowie eine Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes. Insbesondere in Bremen erreicht zu-dem das Finanzvermögen ein weit überdurchschnittliches Niveau, so dass auch eine verstärkte Vermögensverwertung, z.B. durch den Verkauf des Hafens, einen wesent-lichen Beitrag zum Abbau der Verschuldung leisten könnte.

Erhebliche Konsolidierungspotenziale bestehen auf der Ausgabenseite. Die Ausga-ben der drei Länder überschreiten jeweils das Niveau der Vergleichsländer deutlich.

Beträchtlicher Konsolidierungsspielraum besteht insbesondere bei den Personalaus-gaben. Zwar ist die Vergleichbarkeit aufgrund von Ausgliederungen und Nettostel-lungen nicht vollständig gegeben, eine Gegenüberstellung wichtiger Determinanten zeigt jedoch noch erhebliche Möglichkeiten zur Senkung der Personalausgaben. So hat bisher keines der drei Länder die Möglichkeiten genutzt, die die Föderalismusre-form I im Besoldungs- und Versorgungsrecht eröffnet hat. Außerdem bestehen bei-spielsweise bei der Wochenarbeitszeit, bei den Besoldungsanpassungen oder bei Sonderzahlungen gegenüber Vergleichsländern Spielräume. Auch die Struktur des Personalbestandes nach Laufbahngruppen macht deutlich, dass hier im Vergleich zu anderen Ländern großzügiger verfahren wurde. Berlin hat zudem gezeigt, dass auch die Beschäftigten bereit sind, in einer schwierigen Haushaltssituation einen bedeu-tenden Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten. Deutliche Einsparpotenziale bestehen auch bei den Investitionsausgaben. In Bremen liegt das Investitionsniveau 2007 um 35% über dem der Vergleichsländer. Angesichts der seit 1997 weit über-durchschnittlichen Bremer Investitionsausgaben, die teilweise über 200% des Län-derdurchschnitts erreichten, dürfte zukünftig sogar ein unterdurchschnittliches Niveau vertretbar sein.

Die von den drei Ländern besonders betonte Argumentation mit sog. „nicht gestaltba-ren“ Ausgaben ist dagegen nicht stichhaltig. Bei den bundesgesetzlich geregelten Sozialleistungen sind Bremen und Saarland gemessen an der Vergleichsgruppe nicht überdurchschnittlich belastet. Höhere Ausgaben bestehen lediglich bei den Zins- bzw. Versorgungsausgaben. Beide sind Ergebnis eines überhöhten staatlichen Leistungsniveaus in der Vergangenheit. Daher wäre es zumutbar, wenn dem ein ent-sprechend geringeres staatliches Leistungsangebot in der Zukunft gegenüberstünde.

Im Übrigen sind die genannten Ausgabenkategorien durchaus gestaltbar. Beispiels-weise verfügen die Länder nach der Föderalismusreform I über die Gesetzgebungs-hoheit auch für die Versorgung.

Erhebliche Ausgabenüberhänge in vielen Aufgabenbereichen

Das Vorliegen erheblicher Ausgabenüberhänge wird auch durch eine Analyse der Ausgaben in den einzelnen Politikfeldern bzw. Aufgabenbereichen bestätigt, wie vom Bundesverfassungsgericht im Berlin-Verfahren angewandt. Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie viel von den drei untersuchten Ländern eingespart werden kann, wenn sie in bestimmten Aufgabenbereichen pro Kopf nicht mehr ausgeben als der Durch-schnitt der relevanten Vergleichsländer. Das bestehende Konsolidierungspotenzial lässt sich dabei nicht bei den Gesamtausgaben ablesen, sondern ergibt sich aus der Summe der einzelnen Aufgabenbereiche mit positiven Überhängen. Die errechneten Werte stellen die Untergrenze möglicher Einsparpotenziale dar, da davon auszuge-hen ist, dass auch in den Vergleichsländern noch Effizienzreserven besteauszuge-hen.

Abbildung 4: Ausgabenüberhänge der Länder gegenüber den Referenzländern

Aufgabenbereich Bremen1. Saarland

Schleswig-Holstein

Ausgabenüberhänge insgesamt +622,6 +453,7 +893,6

Saldo /Ausgabenüberhänge und Minderausgaben +444,6 +318,6 +623,2

Allgemeine Dienste -70,5 +92,6 +214,7

Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten +11,6 -44,3 -62,2 Soziale Sicherung, soziale Kriegsfolgeaufgaben, Wiedergutmachung +76,7 +24,0 +256,6

Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung -2,5 +4,5 +44,7

Wohnungswesen,Städtebau, Raumordnung und kommunale Gemeinschaftsdienste +2,5 +56,8 +157,2

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten -0,7 -32,8 -47,6

Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen +204,9 +18,2 +40,8

Verkehr und Nachrichtenwesen -103,4 +4,8 -38,0

Wirtschaftsunternehmen, Allg. Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen +149,7 -58,9 -121,4

Allgemeine Finanzwirtschaft +177,3 +252,8 +179,6

1. Vergleichsmaßstab für Bremen ist Hamburg

Daten: Statistisches Bundesamt: Fachserie 14 Reihe 3.1 - Rechnungsergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts 2005

Ausgabenüberhänge der Länder Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein 2005 gegenüber den Referenzländern in Mio. Euro

Bei den Gesamtausgaben hat Bremen Ausgabenüberhänge in Höhe von 622 Mio. €;

auch bei einer nicht angezeigten Saldierung mit Minderausgaben verbleibt ein Über-hang von 445 Mio. €. Wenn man berücksichtigt, dass der Bereich Häfen in Bremen und Hamburg unterschiedlich verbucht wird und beim Schuldendienst in Bremen ein Überhang von rd. 150 Mio. € besteht, verbleibt ein Konsolidierungspotenzial von über 400 Mio. €. Zusammen mit möglichen Zinsersparnissen bei rascher Konsolidierung ist damit die Erreichung eines ausgeglichenen Haushalts bis 2019 machbar. Der Ausgabenüberhang des Saarlands gegenüber dem Durchschnitt von Niedersachsen und Rheinland-Pfalz bei den Gesamtausgaben belief sich im Jahr 2005 auf insge-samt 454 Mio. €; auch bei einer nicht angezeigten Saldierung mit Minderausgaben verbleibt ein Konsolidierungsspielraum von 318 Mio. €. Wenn man den Ausgaben-überhang beim Schuldendienst in Höhe von gut 90 Mio. € berücksichtigt, besteht ge-nügend Spielraum zur Haushaltskonsolidierung. Schleswig-Holstein weist für das Jahr 2005 mit 894 Mio. € den größten Ausgabenüberhang der drei betrachteten Län-der auf; selbst bei einer nicht angezeigten Saldierung mit MinLän-derausgaben verblei-ben noch 624 Mio. €. Dies liegt weit oberhalb des Defizits von 357 Mio. €, welches das Land inkl. Gemeinden im Jahr 2007 verzeichneten. Ein ausgeglichener Haushalt ist daher bis 2019 problemlos erzielbar.

Die Analysen der Arbeitsgruppe konnten die vorgelegten Rechnungen der drei Län-der zur Projektion ihrer Landeshaushalte nicht bestätigen. Die Bewertung Län-der Haus-haltslage Bremens und des Saarlands, die u.a. von Bund und Bayern in Erwiderung der Klagen der beiden Länder gegenüber dem Bundesverfassungsgericht vorgetra-gen wurde, hat sich damit durch die ergebnisoffene Prüfung im Rahmen der Arbeits-gruppe bestätigt. Zusammenfassend ist festzustellen, dass in allen drei Ländern aus-reichende Konsolidierungsspielräume bestehen, um einen Haushaltsausgleich bis 2019 zu erreichen.

Position Bremen:

Aus den Untersuchungsergebnissen der AG Haushaltsanalyse lässt sich eindeutig belegen:

1. Bremen hat bereits erhebliche Konsolidierungsanstrengungen unternommen und liegt in seinem Ausgabeniveau unter den anderen Stadtstaaten.

2. Eine Analyse der Haushaltskennzahlen und der verschiedenen langfristigen Modellrechnungen macht deutlich, dass Bremen aus eigener Kraft trotz aller Anstrengungen keinen ausgeglichenen Haushalt erreichen kann.

3. Bei einem Vergleich der verschiedenen Ausgabenarten und Aufgabenbereiche lassen sich auch keine Konsolidierungspotenziale erkennen, die über die schon eingeplanten Maßnahmen hinausgingen. So liegt das Bremer Ausgabeniveau z.B. bei aktivem Personal, in den Bereichen Öffentliche Sicherheit, Justiz, Schu-le und HochschuSchu-le unter den anderen Stadtstaaten.

4. Die von Bund/Bayern/Berlin im dortigen Fazit aufgeführten angeblichen Ausga-benüberhänge basieren weder hinsichtlich der Daten noch inhaltlich und me-thodisch auf den Ergebnissen der AG. Sie finden keinerlei Entsprechung in den die Untersuchungen der AG zusammenfassenden Übersichten zu Kapiteln 4 (Ziff. 5.4.10) und 5 (Ziff. 6.2.8)

Zu 1.: Bisherige Konsolidierungsanstrengungen

Bremen hat seine Primärausgaben im Durchschnitt der vergangenen 7 Jahre (seit 2000) um -0,6% p.a. gesenkt gegenüber einem jährlichen Zuwachs im Länderdurch-schnitt von 0,9%1. Bei den konsumtiven Primärausgaben ist der Abstand mit –0,1%

p.a. in Bremen und 1,6% p.a. im Länderdurchschnitt sogar noch größer2.

Bremen hat damit trotz vorübergehender Mehrausgaben im Bereich der Investitionen erhebliche Konsolidierungserfolge erzielt und seit 2000 einen realen Leistungsabbau von 20% umgesetzt.

1Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 2; Investitionsausgaben entsprechen den Ausgaben der Kapital-rechnung.

2Ebenda.

Bei einem Vergleich der Primärausgaben (5.4.2) wird deutlich, dass Bremen unter dem Niveau der anderen Stadtstaaten liegt. Bei einem Vergleich der konsumtiven Primärausgaben liegt Bremen um rd. 260 € je Einwohner, bei den sonstigen konsum-tiven Primärausgaben sogar um rund 350 € unter den anderen beiden Stadtstaaten (Ziff. 5.4.3; bzw. 5.4.4).

Zu 2.: Modellrechnungen

Die Darstellung der aktuellen Haushaltslage bestätigt, dass sich Bremen trotz der positiven Einnahmeentwicklung hinsichtlich des Schuldenstandes (Ziff. 5.2.1), des Finanzierungssaldos (Ziff.5.2.2), der Zins-Steuer-Quote (Ziff.5.2.4) und der Defizit-quote (Ziff. 5.2.6) in einer dramatischen strukturellen Haushaltsnotlage befindet.

Die von Bremen vorgelegte Modellrechnung berücksichtigt die in der Finanzplanung bis 2011 bereits vorgesehenen, erheblichen weiteren Konsolidierungsmaßnahmen.

Ohne diese Maßnahmen, die einen Rückgang des Finanzierungsdefizites auf ca.

450 Mio. € bis 2019 überhaupt erst ermöglichen, ergäbe sich am Ende des Betrach-tungszeitraumes hingegen ein in etwa doppelt so großes Finanzierungsdefizit.

Die vom Bund vorgelegten Modellrechnungen dienen hingegen dem Zweck, einen

Die vom Bund vorgelegten Modellrechnungen dienen hingegen dem Zweck, einen

Im Dokument Schleswig-Holstein (Seite 11-32)