• Keine Ergebnisse gefunden

Rechensysteme des Statistischen Bundesamtes als Grundlage der Abgrenzung

Als Ausgangslage für die Abgrenzung des Untersuchungsgebiets dienen die vom Statistischen Bundesamt entwickelten und verzahnten Rechensysteme des Gesundheitswesens. Dazu zählen die Gesundheitsausgabenrechnung (GAR), die Krankheitskostenrechnung (KKR) und die Gesundheitspersonalrechnung (GPR).

Das Statistische Bundesamt orientiert sich bei der den Rechenwerken zu-grundeliegenden Abgrenzung methodisch an den Empfehlungen des „System of Health Accounts"330 der OECD. Dieser Methodik folgend werden vom Statisti-schen Bundesamt alle Institutionen und Personen des Gesundheitsschutzes (Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen), der Gesundheitsförderung (Ver-besserung der gesundheitsrelevanten Lebensbedingungen) sowie der Gesund-heitsversorgung (medizinische Behandlungs-, Rehabilitations- und Pflegemaß-nahmen) unter dem Stichwort Gesundheitswesen subsumiert.331

329 Vgl. Statistisches Bundesamt (1998), S. 13.

330 Die aktuelle Version findet sich unter OECD et al. (2011).

331 Vgl. GBE (2012c).

Diese drei sekundärstatistischen Rechenwerke haben als gemeinsamen Nen-ner die Einrichtungsebene und sind dadurch eng miteinander verknüpft. In dem gelb schraffierten Bereich (Gesundheitswesen i.e.S.) in Abb. 4-1 lassen sich die genannten Rechensysteme zueinander in Beziehung setzen.332

Gegenüberstellung der Gesundheitsausgaben-, Krankheitskosten- und Gesundheitspersonalrechnung

Laufende Gesundheitsausgaben/

direkte Krankheitskosten

Einrichtungen Gesundheitsschutz ambulante Einrichtungen Stationäre/teilstationäre Einrichtungen Rettungsdienste Verwaltung sonstige Einrichtungen und private Haushalte Ausland

1-7 1 2 3 4 5 6 7

Leistungsarten Gesundheitswesen i.e.S.

(laufende Gesundheitsausgaben)*

Krankheiten Gesundheitswesen i.e.S.

(direkte Krankheitskosten)*

Berufe Gesundheitswesen i.e.S.

(Beschäftigte)*

Beschäftige

1-7 1 2 3 4 5 6 7

Einrichtungen Gesundheitsschutz ambulante Einrichtungen Stationäre/teilstationäre Einrichtungen Rettungsdienste Verwaltung sonstige Einrichtungen Vorleistungsindustrien

* In diesem Abdeckungsbereich lassen sich die Gesundheitsausgaben-, die Krankheitskos-ten- und die Gesundheitspersonalrechnung in Beziehung setzen.

Quelle: GBE (2012c).

Abb. 4-1: Vergleich zwischen GAR, KKR und GPR

Die einrichtungsspezifische Abgrenzung – die im weiteren Verlauf dieses Kapitels erläutert wird – ist in den Einrichtungen des Gesundheitsschutzes, den

332 Vgl. Ebd.

Diese drei sekundärstatistischen Rechenwerke haben als gemeinsamen Nen-ner die Einrichtungsebene und sind dadurch eng miteinander verknüpft. In dem gelb schraffierten Bereich (Gesundheitswesen i.e.S.) in Abb. 4-1 lassen sich die genannten Rechensysteme zueinander in Beziehung setzen.332

Gegenüberstellung der Gesundheitsausgaben-, Krankheitskosten- und Gesundheitspersonalrechnung

Laufende Gesundheitsausgaben/

direkte Krankheitskosten

Einrichtungen Gesundheitsschutz ambulante Einrichtungen Stationäre/teilstationäre Einrichtungen Rettungsdienste Verwaltung sonstige Einrichtungen und private Haushalte Ausland

1-7 1 2 3 4 5 6 7

Einrichtungen Gesundheitsschutz ambulante Einrichtungen Stationäre/teilstationäre Einrichtungen Rettungsdienste Verwaltung sonstige Einrichtungen Vorleistungsindustrien

* In diesem Abdeckungsbereich lassen sich die Gesundheitsausgaben-, die Krankheitskos-ten- und die Gesundheitspersonalrechnung in Beziehung setzen.

Quelle: GBE (2012c).

Abb. 4-1: Vergleich zwischen GAR, KKR und GPR

Die einrichtungsspezifische Abgrenzung – die im weiteren Verlauf dieses Kapitels erläutert wird – ist in den Einrichtungen des Gesundheitsschutzes, den

332 Vgl. Ebd.

ambulanten sowie stationären und teilstationären Einrichtungen, den Rettungs-diensten und der Verwaltung nahezu identisch. Sie unterscheiden sich lediglich in den „Randbereichen“ des Gesundheits- und Pflegewesens. So werden die Vorleistungsindustrien des Gesundheitswesens nur in der GPR berücksichtigt, nicht jedoch in der GAR und KKR. Letztere enthalten dagegen als zusätzliche

„Einrichtung“ die Kategorie Ausland, die wiederum nicht in der GPR enthalten ist. Darüber hinaus werden in den sonstigen Einrichtungen in der GAR und KKR auch die privaten Haushalte berücksichtigt, die in der GPR fehlen. In der GAR und KKR werden beispielsweise private Pflegeleistungen der privaten Haushalte monetär erfasst. Diese gehen aber im Rahmen der Volkswirtschaftli-chen Gesamtrechnungen nicht in die Berechnung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) mit ein, folglich bleiben diese Beschäftigungszahlen unberücksichtigt.333

In der Gesundheitsausgabenrechnung wird eine dreidimensionale Klassifi-zierung der Gesundheitsausgaben nach Ausgabenträgern, Leistungsarten und Einrichtungen vorgenommen.Hinsichtlich der Leistungsebene werden alle Leis-tungen und Güter berücksichtigt, deren Ziel in der Prävention, Rehabilitation und Pflegeliegt. Zu diesen Leistungen gehören u.a. Ausgaben für ärztliche Vor-sorgeuntersuchungen oder für pflegerische Leistungen in ambulanten und statio-nären Pflegeeinrichtungen. Außerdem werden einrichtungsspezifische Investiti-onen zu den Gesundheitsausgaben gezählt. In der GAR wird allerdings nur der letztmalige Verbrauch von Gütern, Dienstleistungen und Investitionen quantifi-ziert. Ausgaben für Vorleistungen, die für verbrauchte Güter anfallen, werden nicht hinzugezählt. Auch nicht erfasst werden Ausgaben des erweiterten Leis-tungsbereichs, die nicht bzw. nur im weitesten Sinne gesundheitsfördernde Wir-kung besitzen. Zu dieser Ausgabenkategorie gehören beispielsweise Schönheits-operationen ohne medizinische Indikation.334

Die Krankheitskostenrechnung liefert in einem zweijährigen Rhythmus nach Art der Krankheit, Alter, Geschlecht und Einrichtungen gegliederte Daten. Kos-ten im Sinne der KKR entstehen nur beim Verbrauch von jenen Waren und Dienstleistungen, denen direkte Gesundheitsausgaben gegenüberstehen. Da-durch ist es möglich, die laufenden Gesundheitsausgaben einzelnen Krankheiten zuzuordnen. Die Investitionen als Bestandteil der Gesundheitsausgaben werden nicht berücksichtigt und zugeordnet. Aufgrund dieser Methodik finden in der KKR ausschließlich direkte Krankheitskosten Berücksichtigung. Darunter wird der monetäre Ressourcenverbrauch verstanden, der durch die unmittelbare medi-zinische Heilbehandlung bzw. Präventions-, Rehabilitations- oder Pflegemaß-nahme entsteht. Indirekte Krankheitskosten messen dagegen die

333 Vgl. GBE (2012c).

334 Vgl. Ebd.

lichen Verluste, die mittelbar mit einer Erkrankung im Zusammenhang stehen und eine Folge von Arbeitsunfähigkeit, Invalidität und vorzeitigem Tod der Er-werbsbevölkerung sind.335

Die Gesundheitspersonalrechnung (GPR) ist nach Alter, Geschlecht, Beruf, Einrichtung und Art der Beschäftigung gegliedert und damit die „umfangreichs-te“ der drei genannten Rechensysteme der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (GBE). Sie führt als sekundärstatistisches Rechenwerk alle für das Ge-sundheitswesen relevanten Beschäftigungsstatistiken zusammen.336 Der Metho-dik der GAR und KKR folgend, werden nur jene Tätigkeiten in der GPR be-rücksichtigt, die primär und unmittelbar zur Sicherung, Vorbeugung oder Wie-derherstellung von Gesundheit eingesetzt werden. Zum Beispiel werden Be-schäftigte in Altenwohnheimen, zu deren Tätigkeitsumfang nicht maßgeblich krankheitslindernde Aufgaben gehören, nicht in der GPR erfasst.337

In der GPR werden als Beschäftigte folgende Gruppen erfasst:

• Selbstständige

• mithelfende Familienangehörige

• Beamte

• Angestellte

• Arbeiter

• Auszubildende

• Zivildienstleistende

• Praktikanten

Ehrenamtlich Tätige und Beschäftige, die in anderen Wirtschaftsbereichen ange-stellt sind, aber Tätigkeiten in Einrichtungen des Gesundheitswesens nachgehen, werden dagegen nicht berücksichtigt. In der GPR werden Beschäftigungsfälle nach dem Stichtagsprinzip zum Jahresende ausgewiesen, d.h. Personen mit meh-reren Beschäftigungsverhältnissen werden mehrfach gezählt. Zudem erfolgt die Erfassung unabhängig vom Beschäftigungsumfang, d.h. es ist für die Erfassung unerheblich, ob mit der in der GPR ausgewiesenen Tätigkeit der Lebensunter-halt vollständig bzw. überwiegend oder nur geringfügig bestritten wird.338

Durch die Erfassung aller Beschäftigungsverhältnisse ist es zum einen mög-lich, in der GPR nach drei Beschäftigungsarten (Vollzeit, Teilzeit, geringfügige

335 Vgl. GBE (2012c).

336 Dazu gehören u. a. Statistik sozialversicherungspflichtig Beschäftigter der Bundesan-stalt für Arbeit (BA), Ärztestatistik der Bundesärztekammer (BÄK), Zahnärztestatistik der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Auszubildendenstatistik des Statistischen Bun-desamts (StBA), Krankenhausstatistik des StBA, Pflegestatistik des StBA. Vgl. Ebd.

337 Vgl. Ebd.

338 Vgl. Ebd.

lichen Verluste, die mittelbar mit einer Erkrankung im Zusammenhang stehen und eine Folge von Arbeitsunfähigkeit, Invalidität und vorzeitigem Tod der Er-werbsbevölkerung sind.335

Die Gesundheitspersonalrechnung (GPR) ist nach Alter, Geschlecht, Beruf, Einrichtung und Art der Beschäftigung gegliedert und damit die „umfangreichs-te“ der drei genannten Rechensysteme der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (GBE). Sie führt als sekundärstatistisches Rechenwerk alle für das Ge-sundheitswesen relevanten Beschäftigungsstatistiken zusammen.336 Der Metho-dik der GAR und KKR folgend, werden nur jene Tätigkeiten in der GPR be-rücksichtigt, die primär und unmittelbar zur Sicherung, Vorbeugung oder Wie-derherstellung von Gesundheit eingesetzt werden. Zum Beispiel werden Be-schäftigte in Altenwohnheimen, zu deren Tätigkeitsumfang nicht maßgeblich krankheitslindernde Aufgaben gehören, nicht in der GPR erfasst.337

In der GPR werden als Beschäftigte folgende Gruppen erfasst:

• Selbstständige

Ehrenamtlich Tätige und Beschäftige, die in anderen Wirtschaftsbereichen ange-stellt sind, aber Tätigkeiten in Einrichtungen des Gesundheitswesens nachgehen, werden dagegen nicht berücksichtigt. In der GPR werden Beschäftigungsfälle nach dem Stichtagsprinzip zum Jahresende ausgewiesen, d.h. Personen mit meh-reren Beschäftigungsverhältnissen werden mehrfach gezählt. Zudem erfolgt die Erfassung unabhängig vom Beschäftigungsumfang, d.h. es ist für die Erfassung unerheblich, ob mit der in der GPR ausgewiesenen Tätigkeit der Lebensunter-halt vollständig bzw. überwiegend oder nur geringfügig bestritten wird.338

Durch die Erfassung aller Beschäftigungsverhältnisse ist es zum einen mög-lich, in der GPR nach drei Beschäftigungsarten (Vollzeit, Teilzeit, geringfügige

335 Vgl. GBE (2012c).

336 Dazu gehören u. a. Statistik sozialversicherungspflichtig Beschäftigter der Bundesan-stalt für Arbeit (BA), Ärztestatistik der Bundesärztekammer (BÄK), Zahnärztestatistik der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Auszubildendenstatistik des Statistischen Bun-desamts (StBA), Krankenhausstatistik des StBA, Pflegestatistik des StBA. Vgl. Ebd.

337 Vgl. Ebd.

338 Vgl. Ebd.

Beschäftigung) zu differenzieren und zum anderen dadurch auch Vollzeitäquiva-lente339 auszuweisen. Zur Umrechnung werden Informationen aus dem Mikro-zensus über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit der drei genannten Beschäfti-gungsarten verwendet. Insofern die Daten direkt aus der Krankenhaus- oder Pflegestatistik stammen, findet in der GPR keine Berechnung über den Mikro-zensus statt. Die dort ausgewiesenen Vollzeitäquivalente werden direkt über-nommen.340

Die beschriebenen Rechenwerke des Statistischen Bundesamtes stellen die Datenbasis für eine umfassende Personalbedarfsprognose im Gesundheits- und Pflegewesen dar (vgl. Kapitel 5). Durch die Überschneidung von Personalstatis-tiken und epidemiologischen StatisPersonalstatis-tiken auf Einrichtungsebene können diese im Sinne der Fragestellung miteinander kombiniert werden und gewährleisten da-durch eine hohe inhaltliche Konsistenz der Ergebnisse.

Erkenntnisleitend für die Fragestellung ist die Gesundheitspersonalrech-nung. Daher wird anhand der Systematik der GPR, die eine einrichtungs- und berufsspezifische Abgrenzung erlaubt, im Folgenden das Untersuchungsgebiet dieser Arbeit abgegrenzt.