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Einrichtungsspezifische Abgrenzung

335 Vgl. GBE (2012c).

336 Dazu gehören u. a. Statistik sozialversicherungspflichtig Beschäftigter der Bundesan-stalt für Arbeit (BA), Ärztestatistik der Bundesärztekammer (BÄK), Zahnärztestatistik der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Auszubildendenstatistik des Statistischen Bun-desamts (StBA), Krankenhausstatistik des StBA, Pflegestatistik des StBA. Vgl. Ebd.

337 Vgl. Ebd.

338 Vgl. Ebd.

Beschäftigung) zu differenzieren und zum anderen dadurch auch Vollzeitäquiva-lente339 auszuweisen. Zur Umrechnung werden Informationen aus dem Mikro-zensus über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit der drei genannten Beschäfti-gungsarten verwendet. Insofern die Daten direkt aus der Krankenhaus- oder Pflegestatistik stammen, findet in der GPR keine Berechnung über den Mikro-zensus statt. Die dort ausgewiesenen Vollzeitäquivalente werden direkt über-nommen.340

Die beschriebenen Rechenwerke des Statistischen Bundesamtes stellen die Datenbasis für eine umfassende Personalbedarfsprognose im Gesundheits- und Pflegewesen dar (vgl. Kapitel 5). Durch die Überschneidung von Personalstatis-tiken und epidemiologischen StatisPersonalstatis-tiken auf Einrichtungsebene können diese im Sinne der Fragestellung miteinander kombiniert werden und gewährleisten da-durch eine hohe inhaltliche Konsistenz der Ergebnisse.

Erkenntnisleitend für die Fragestellung ist die Gesundheitspersonalrech-nung. Daher wird anhand der Systematik der GPR, die eine einrichtungs- und berufsspezifische Abgrenzung erlaubt, im Folgenden das Untersuchungsgebiet dieser Arbeit abgegrenzt.

4.2 Einrichtungsspezifische Abgrenzung

4.2.1 Gliederungssystematik der GPR nach Einrichtungen

Zu den Einrichtungen im Gesundheitswesen zählen – unabhängig von Zweckbe-stimmung, Trägerschaft, Organisation und Rechtsform – alle Institutionen, die

„als Betrieb, Amt oder Dienststelle Leistungen des Gesundheitswesens erbrin-gen.“341 Maßgeblich für die in dieser Arbeit angewendete Zuordnung der Viel-zahl unterschiedlicher Einrichtungen ist die den Rechensystemen des Statisti-schen Bundesamtes zugrundeliegende einrichtungsspezifische Abgrenzung des Gesundheitswesens. In Tabelle 4-1 sind diese Einrichtungen und die Verteilung der Beschäftigung auf diese Einrichtungen dargestellt. Wie zuvor erläutert glie-dert die GPR die Einrichtungen in die sieben Hauptgruppen Gesundheitsschutz, ambulante sowie stationäre/teilstationäre Einrichtungen, Rettungsdienste, Ver-waltung, sonstige Einrichtungen und Vorleistungsindustrien. Maßgeblich für die

339 Darunter wird die Anzahl der Beschäftigten verstanden, wenn der Umfang aller Be-schäftigungsverhältnisse auf die volle tarifliche Arbeitszeit umgerechnet wird. Entspre-chend ist ein Vollzeitäquivalent einem Vollzeitbeschäftigten gleichzusetzen.

340 Vgl. GBE (2012c).

341 Statistisches Bundesamt (1998), S. 287.

gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung sind die ambulanten und stationä-ren/teilstationären Sektoren. Sie stellen zusammen etwa 84% der Beschäftigten des Gesundheitswesens.

Tab. 4-1: Einrichtungen im Gesundheitswesen und deren Beschäftigungsanteil 2010

Einrichtungen insgesamt 4.833 100,0%

Gesundheitsschutz 39 0,8%

Ambulante Einrichtungen 2.122 43,9%

Arztpraxen 689 14,3%

Zahnarztpraxen 351 7,3%

Praxen sonstiger medizinischer Berufe 381 7,9%

Apotheken 178 3,7%

Gesundheitshandwerk/-einzelhandel 165 3,4%

Ambulante Pflege 282 5,8%

Sonstige ambulante Einrichtungen 76 1,6%

Stationäre/teilstationäre Einrichtungen 1.927 39,9%

Krankenhäuser 1.121 23,2%

Vorsorge-/Rehabilitationseinrichtungen 170 3,5%

Stationäre/teilstationäre Pflege 636 13,2%

Rettungsdienste 54 1,1%

Verwaltung 199 4,1%

Sonstige Einrichtungen 180 3,7%

Vorleistungsindustrien 312 6,5%

Pharmazeutische Industrie 106 2,2%

Medizintechnische und augenoptische Industrie 123 2,5%

Medizinische Laboratorien und Großhandel 84 1,7%

Quelle: GBE (2013d), eigene Darstellung.

In der Abgrenzung der GPR sind auch die Einrichtungen des Pflegewesen, die unter ambulanten bzw. stationären Einrichtungen subsumiert werden, zusam-mengefasst. Dazu gehören die ambulante Pflege sowie die Einrichtungen zur stationären/teilstationären Pflege. Diese Bereiche gehören nach dieser Systema-tik dann zum Gesundheitswesen, wenn ihre primäre Tätigkeit in der Sicherung, der Vorbeugung oder der Wiederherstellung von Gesundheit liegt. Aus diesem

gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung sind die ambulanten und stationä-ren/teilstationären Sektoren. Sie stellen zusammen etwa 84% der Beschäftigten des Gesundheitswesens.

Tab. 4-1: Einrichtungen im Gesundheitswesen und deren Beschäftigungsanteil 2010

Einrichtungen insgesamt 4.833 100,0%

Gesundheitsschutz 39 0,8%

Gesundheitshandwerk/-einzelhandel 165 3,4%

Ambulante Pflege 282 5,8%

Sonstige ambulante Einrichtungen 76 1,6%

Stationäre/teilstationäre Einrichtungen 1.927 39,9%

Krankenhäuser 1.121 23,2%

Vorsorge-/Rehabilitationseinrichtungen 170 3,5%

Stationäre/teilstationäre Pflege 636 13,2%

Rettungsdienste 54 1,1%

Verwaltung 199 4,1%

Sonstige Einrichtungen 180 3,7%

Vorleistungsindustrien 312 6,5%

Pharmazeutische Industrie 106 2,2%

Medizintechnische und augenoptische Industrie 123 2,5%

Medizinische Laboratorien und Großhandel 84 1,7%

Quelle: GBE (2013d), eigene Darstellung.

In der Abgrenzung der GPR sind auch die Einrichtungen des Pflegewesen, die unter ambulanten bzw. stationären Einrichtungen subsumiert werden, zusam-mengefasst. Dazu gehören die ambulante Pflege sowie die Einrichtungen zur stationären/teilstationären Pflege. Diese Bereiche gehören nach dieser Systema-tik dann zum Gesundheitswesen, wenn ihre primäre Tätigkeit in der Sicherung, der Vorbeugung oder der Wiederherstellung von Gesundheit liegt. Aus diesem

Grund gehören beispielsweise Altenwohnheime nicht zum Gesundheitswesen, da dort nicht die Linderung von Gesundheitsproblemen im Vordergrund steht.342

Zu den Einrichtungen des Gesundheitsschutzes gehören kommunale Ein-richtungen wie beispielsweise Gesundheitsämter oder Landesgesundheitsbehör-den. Sie machen mit 0,8% der Beschäftigten im Gesundheitswesen den kleinsten Anteil aus.

Zu den ambulanten Einrichtungen zählen sowohl Arzt-, Zahnarztpraxen so-wie Praxen sonstiger medizinischer Berufe als auch Apotheken, Gesundheits-handwerk und Einzelhandel, ambulante Pflegeeinrichtungen und sonstige ambu-lante Einrichtungen.343 Arzt-, Zahnarztpraxen sowie Praxen sonstiger medizin-scher Berufe zeichnen sich durch den direkten Patientenkontakt aus. Sie sind die beschäftigungsstärksten Einrichtungen im ambulanten Sektor und stellen im Jahr 2010 zusammen ca. 1,42 Mio. Beschäftigte bzw. knapp 30% aller Beschäftigten im Gesundheitswesen. Die öffentlichen Apotheken übernehmen die ordnungs-gemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Das Gesundheitshandwerk erbringt technische Dienstleistungen im Gesundheitswesen und ist maßgeblich mit der Anfertigung von unterstützenden Hilfsmitteln beschäftigt (z. B. Augen-optik, Zahntechnik). Medizinische und orthopädische Artikel werden über den Einzelhandel vertrieben, zu dem der Sanitätsfachhandel, aber auch Drogerien mit freiverkäuflichen Arzneimitteln gehören. Ambulante Pflegedienste über-nehmen die häusliche Pflege. Sie machen mit über 280.000 Beschäftigten ca.

13,3% der Beschäftigten im ambulanten Sektor aus. Diese Einrichtungen sind wirtschaftlich und rechtlich selbständig und werden von mindestens einer aus-gebildeten Fachkraft verantwortet. Schließlich wird unter sonstigen ambulanten Einrichtungen eine Vielzahl weiterer Einrichtungen subsumiert.344 Eine umfang-reiche Übersicht aller Einrichtungen mit Beispielen findet sich im Anhang in Tabelle A-2.

Zum Sektor der stationären und teilstationären Gesundheitsversorgung ge-hören neben Krankenhäusern und Vorsorge-und Rehabilitationseinrichtungen auch Einrichtungen der stationären und teilstationären Pflege.345 Von den 1,9 Mio. Beschäftigten im stationären Sektor arbeiten 58% in Krankenhäusern. Dort steht die Diagnose und das Heilen oder Lindern von Krankheiten und Leiden durch den Einsatz ärztlicher Leistungen im Vordergrund. Dagegen sind Vorsor-ge- und Rehabilitationseinrichtungen dem Krankenhaus je nach Fall vor- oder nachgelagerte Einrichtungen, die durch Anwendung von geeigneten Heilmitteln

342 Vgl. Afentakis/Böhm (2009), S. 8.

343 Vgl. Afentakis/Böhm (2009), S. 19; GBE (2012a).

344 Vgl. GBE (2012a); GBE (2012b).

345 Vgl. Afentakis/Böhm (2009), S. 19.

einen Krankenhausaufenthalt verhindern oder die mit dem Krankenhausaufent-halt verbundenen Ursachen langfristig mildern. Mit knapp 640.000 Beschäftig-ten stellen die stationären Pflegeeinrichtungen ziemlich exakt ein Drittel der im stationären Sektor tätigen Personen. In diesen Einrichtungen findet eine ganztä-gige (vollstationäre) Pflege der Patienten durch ausgebildete Pflegefachkräfte statt. Teilstationäre Einrichtungen sehen dagegen nur einen zeitlich befristeten Aufenthalt vor.346

Unter den Rettungsdiensten werden alle Leistungen des öffentlich oder pri-vat organisierten Krankentransportes und der Notfallrettung zusammengefasst, zu denen die Durchführung lebensrettender Maßnahmen am Unfallort und die weitere Herstellung der Transportfähigkeit und die anschließende Beförderung in geeignete Behandlungseinrichtung gehören. Mit immerhin knapp 200.000 oder 4,1% der Beschäftigten im Gesundheitswesen macht die Verwaltung einen nicht zu vernachlässigenden Anteil aus. Dazu zählen alle Beschäftigte der GKV und PKV sowie die der Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung. Außerdem werden die Interessensvertretungen der Leistungserbringer (z. B. Kassenärztli-che Vereinigungen) hinzugezählt.347 Ebenfalls werden nach dieser Typologie sonstige Einrichtungen zum Gesundheitswesen gezählt. Darunter werden Ein-richtungen anderer Wirtschaftszweige verstanden, die Dienstleistungen für das Gesundheitswesen erbringen (z. B. Taxiunternehmen, Forschungseinrichtungen etc.), aber auch private Haushalte, in denen Betreuung und Pflege durch Privat-personen stattfindet.348 Schließlich werden nach der Abgrenzung der Gesund-heitspersonalrechnung auch noch jene Vorleistungsindustrien gezählt, die aus-schließlich Vorleistungen für das Gesundheitswesen produzieren. Zu ihnen ge-hören die pharmazeutische, die medizintechnische und die augenoptische In-dustrie; außerdem die medizinischen Laboratorien und der Großhandel mit den gesundheitsrelevanten Produkten.349

4.2.2 Ausgewählte Einrichtungen der Analyse

Eine Betrachtung aller zuvor dargestellten Einrichtungen, die laut Gesundheits-personalrechnung des Bundes zum Gesundheitswesen zu zählen sind, wird in dieser Arbeit nicht angestrebt. Vor dem Hintergrund einer umfassenden Bedarf-sprognose muss eine zweckmäßige Auswahl getroffen werden. Die einrich-tungsspezifische Abgrenzung erfolgt anhand des folgenden Kriteriums:

346 Vgl. GBE (2012a); GBE (2012b).

347 Vgl. Afentakis/Böhm (2009), S. 19; GBE (2012a).

348 Vgl. GBE (2012b).

349 Vgl. Afentakis/Böhm (2009), S. 19.

einen Krankenhausaufenthalt verhindern oder die mit dem Krankenhausaufent-halt verbundenen Ursachen langfristig mildern. Mit knapp 640.000 Beschäftig-ten stellen die stationären Pflegeeinrichtungen ziemlich exakt ein Drittel der im stationären Sektor tätigen Personen. In diesen Einrichtungen findet eine ganztä-gige (vollstationäre) Pflege der Patienten durch ausgebildete Pflegefachkräfte statt. Teilstationäre Einrichtungen sehen dagegen nur einen zeitlich befristeten Aufenthalt vor.346

Unter den Rettungsdiensten werden alle Leistungen des öffentlich oder pri-vat organisierten Krankentransportes und der Notfallrettung zusammengefasst, zu denen die Durchführung lebensrettender Maßnahmen am Unfallort und die weitere Herstellung der Transportfähigkeit und die anschließende Beförderung in geeignete Behandlungseinrichtung gehören. Mit immerhin knapp 200.000 oder 4,1% der Beschäftigten im Gesundheitswesen macht die Verwaltung einen nicht zu vernachlässigenden Anteil aus. Dazu zählen alle Beschäftigte der GKV und PKV sowie die der Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung. Außerdem werden die Interessensvertretungen der Leistungserbringer (z. B. Kassenärztli-che Vereinigungen) hinzugezählt.347 Ebenfalls werden nach dieser Typologie sonstige Einrichtungen zum Gesundheitswesen gezählt. Darunter werden Ein-richtungen anderer Wirtschaftszweige verstanden, die Dienstleistungen für das Gesundheitswesen erbringen (z. B. Taxiunternehmen, Forschungseinrichtungen etc.), aber auch private Haushalte, in denen Betreuung und Pflege durch Privat-personen stattfindet.348 Schließlich werden nach der Abgrenzung der Gesund-heitspersonalrechnung auch noch jene Vorleistungsindustrien gezählt, die aus-schließlich Vorleistungen für das Gesundheitswesen produzieren. Zu ihnen ge-hören die pharmazeutische, die medizintechnische und die augenoptische In-dustrie; außerdem die medizinischen Laboratorien und der Großhandel mit den gesundheitsrelevanten Produkten.349

4.2.2 Ausgewählte Einrichtungen der Analyse

Eine Betrachtung aller zuvor dargestellten Einrichtungen, die laut Gesundheits-personalrechnung des Bundes zum Gesundheitswesen zu zählen sind, wird in dieser Arbeit nicht angestrebt. Vor dem Hintergrund einer umfassenden Bedarf-sprognose muss eine zweckmäßige Auswahl getroffen werden. Die einrich-tungsspezifische Abgrenzung erfolgt anhand des folgenden Kriteriums:

346 Vgl. GBE (2012a); GBE (2012b).

347 Vgl. Afentakis/Böhm (2009), S. 19; GBE (2012a).

348 Vgl. GBE (2012b).

349 Vgl. Afentakis/Böhm (2009), S. 19.

• Es sollen jene Einrichtungen im Vordergrund stehen, in denen der Schwer-punkt auf der Linderung und Behandlung von Krankheiten und der Betreu-ung von Pflegebedürftigen liegt. Dort ist ein direkter Patientenkontakt gege-ben.

In Tab. 4-2 sind die nach dem ersten Kriterium ausgewählten Prognoseeinrich-tungen dargestellt. Während aus dem Sektor der stationären/teilstationären Ein-richtungen des Gesundheits- und Pflegewesens alle in der GPR ausgewiesenen Einrichtungen ausgewählt wurden, werden aus dem großen Block der ambulan-ten Einrichtungen lediglich die Arztpraxen, die Praxen sonstiger medizinischer Berufe, die ambulanten Pflegeeinrichtung sowie die sonstigen ambulanten Ein-richtungen als relevante EinEin-richtungen identifiziert. Außerdem werden die Ret-tungsdienste in die Abgrenzung mit einbezogen und den stationären/teilstatio-nären Einrichtungen des Gesundheitswesens zugeordnet. In diesen Prognoseein-richtungen arbeiten insgesamt über 3,4 Mio. Beschäftigte bzw. 70,5% aller in der GPR ausgewiesenen Beschäftigten.

Tab. 4-2: Relevante Einrichtungen der Bedarfsprognose

2010

Einrichtungen insgesamt 4.833 100,0%

Ambulante Einrichtungen Gesundheitswesen 1.146 23,7%

Arztpraxen 689 14,3%

Praxen sonstiger medizinischer Berufe 381 7,9%

Sonstige ambulante Einrichtungen 76 1,6%

Stationäre/teilstationäre Einrichtungen Gesundheitswesen 1.345 27,8%

Krankenhäuser 1.121 23,2%

Vorsorge-/Rehabilitationseinrichtungen 170 3,5%

Rettungsdienste 54 1,1%

Ambulante Einrichtungen Pflegewesen 282 5,8%

Ambulante Pflege 282 5,8%

Stationäre/teilstationäre Einrichtungen Pflegewesen 636 13,2%

Stationäre/teilstationäre Pflege 636 13,2%

Quelle: GBE (2013d), eigene Darstellung.

Eine Besonderheit stellen die Zahnarztpraxen dar, die im weiteren Verlauf trotz Erfüllung des ersten Kriteriums nicht betrachtet werden sollen.350 Zwar

350 Beschäftigungseffekte der Mundgesundheitswirtschaft, zu der die Zahnarztpraxen zäh-len, werden in Klingenberger et al. (2012) dargestellt.

stehen diese Einrichtungen ebenfalls im direkten Patientenkontakt, dennoch zei-gen zumindest die Statistiken eine hohe fachliche Spezialisierung. So arbeiten laut GBE 95,6% aller in der Gesundheitspersonalrechnung erfassten Zahnärzte in den ambulanten Zahnarztpraxen. Von den 208.000 medizinischen Fachange-stellten in Zahnarztpraxen im Jahr 2010 entfallen 100% auf zahnmedizinische Fachangestellte.351 Diese nahezu strikte Trennung ist auf die Ausgestaltung der Studien- und Ausbildungsgänge zurückzuführen, die beispielsweise von Beginn an zwischen humanmedizinischer und zahnmedizinischer Richtung unterschei-den. So ist es allen anderen Gesundheitsdienstberufen nicht ohne entsprechende Weiterbildung möglich, in Zahnarztpraxen zu arbeiten.