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Rahmenbedingung - Nachhaltige Entwicklung

2 Unternehmerische Herausforderung - Mehr Nutzen mit weniger

2.1 Rahmenbedingung - Nachhaltige Entwicklung

Die Bereitstellung und Nutzung von Gütern und Dienstleistungen geht einher mit dem Verbrauch von natürlichen Ressourcen wie z.B. erneuerbaren und nicht erneuerbaren Rohstoffen, Energie, Wasser und Boden. Die Entnahme dieser Ressourcen aus der Natur, ihre Verarbeitung, die Nutzung der hergestellten Produk-te und die Entsorgung resultierender Abfälle sind mit Belastungen von Mensch und Umwelt verbunden [BMU-98a]. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz regelt dabei die Begrifflichkeiten für die Umwelteinwirkungen. Schädliche Umwelteinwirkungen sind demnach Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Immissionen sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen [BImSchG-74]. Die Menge der in Anspruch genommenen Ressourcen und das Ausmaß schädlicher Umwelteinwir-kungen hängen von der Bevölkerungszahl, ihren Bedürfnissen sowie den in Produk-tion, Nutzung und Entsorgung eingesetzten Technologien ab (Bild 2-1).

Physiologische Bedürfnisse Sicherheit Zugehörigkeit Wertschätzung

Selbst-verwirklichung

Produktion Nutzung Entsorgung

Steigender Bedarf

Produktionstechnologie

Steigende Bedürfnisse

Bevölkerungs-wachstum

0 2 4 6 8 10

1650 1700 1750 1800 1850 1900 1950 2000 Weltbevölkerung [Mrd. Menschen]

[Jahr n. Chr.]

Produkttechnologie Entsorgungstechnologie

Ressourcenstrom Einfluß auf den Ressourcenverbrauch

Bild 2-1: Wachstum, Bedürfnisse, Bedarf und Ressourcenverbrauch

Bevölkerungswachstum und wachsende Bedürfnisse steigern den Bedarf an Produk-tion, Nutzung und Entsorgung. Die Bedürfnisse werden dabei durch Mode, Konven-tionen, TradiKonven-tionen, Zeitgeschmack, kulturellen Stil und zivilisatorischen Standard geprägt [Gab-94]. Wie mit dem Anstieg der Bedürfnisse ein höherer Ressourcen-verbrauch verbunden ist, zeigt Bild 2-2 am Beispiel des EnergieRessourcen-verbrauches in Abhängigkeit verschiedener Kulturstufen.

Technologische Industrie und

Landwirtschaft Haus und Handel

Nahrung

Energieverbrauch pro Kopf und Tag

Bild 2-2: Energieverbrauch unterschiedlicher Kulturstufen [Coo-71]

In den siebziger Jahren warnten Studien, beispielsweise des Club of Rome, daß bei fortgesetztem Verbrauch die Reserven einiger Rohstoffe wie Zink oder Kupfer um die Jahrtausendwende erschöpft sein werden [Mea-90]. Heute verbraucht die Menschheit in einem Jahr eine Menge an Kohle, Erdöl und Erdgas, für deren Entstehung erdgeschichtlich 500.000 Jahre erforderlich waren [BMU-98a]. Gleichzei-tig wird durch die Abnahme der Qualität der Rohstofflagerstätten ein erhöhter Ressourcenverbrauch erforderlich. Lag vor einhundert Jahren der Gehalt an abbau-würdigen Kupfererzen noch bei 3-5%, ist man heute gezwungen, Erze mit einem Gehalt bis zu 0,5% zu verhütten [BMU-98a]. Gleichbleibenden Verbrauch und Abbautechnologien vorausgesetzt, stellen sich heute die Reichweiten einiger Rohstoffe wie in Bild 2-3 dar.

1950 2000 2050 2100 2150 2200 2250 Gold

Silber Zink Blei Kupfer Titan Zinn Nickel Molydän Mangan Wolfram Eisen Bauxit

Statistische Reichweite

Bild 2-3: Statistische Reichweite der Weltvorräte mineralischer Rohstoffe [BGR-95]

Neben der Verknappung der Quellen (Rohstoffe und Energie) kommt es auch zu einer Verknappung der Senken für den unerwünschten Output (Abfälle und Emissio-nen) aus Produktion, Nutzung und Entsorgung. Steigende Abfallmengen, begrenzte Ablagerungsmöglichkeiten besonders in dichtbesiedelten Ländern und die begrenzte Aufnahmefähigkeit der Ökosysteme bilden hier den Rahmen.

Als Folge einer steigenden Produktion, Nutzung und Entsorgung von Produkten kann eine Verschlechterung unserer Umwelt beobachtet werden. Dabei handelt es sich zunehmend um Umweltschäden globalen Ausmaßes, wie die Ausbreitung toxischer Substanzen in der Umwelt, die Säuerung von Seen und Wäldern, die Verseuchung der oberen Schichten der Atmosphäre durch Fluorchlorkohlenwasser-stoffe und den Treibhauseffekt. In den achtziger Jahren verschärften sich durch zunehmende Umweltkatastrophen (Bhopal, Indien 1984, Tschernobyl, Rußland 1986

[Jahr n. Chr.]

oder Prince William-Sund, Alaska 1989) die Diskussionen um die Grenzen des Wachstums [Kin-93].

Eine Fortsetzung der derzeitigen verbrauchenden Wirtschaftsweise bei gleichzeiti-gem exponentiellen Bevölkerungswachstum übersteigt damit die Grenzen unserer Ökosysteme. Ozeane und terrestrische Biomasse können heute pro Jahr etwa 13 bis 14 Milliarden Megagramm Kohlendioxid weltweit aufnehmen [WUP-95]. Eine Gleich-verteilung vorausgesetzt, ergibt bei 6 Milliarden Menschen für jeden das Recht, ca. 2,2 Megagramm Kohlendioxid pro Jahr freizusetzen. Die gegenwärtigen energie-bedingten Kohlendioxidemissionen sind für einige Länder in Bild 2-4 dargestellt. Die Chance das Bevölkerungswachstum durch einen höheren Lebensstandard zu stoppen, läßt sich nur verwirklichen, wenn die Befriedigung der Bedürfnisse mit wesentlich weniger Ressourcen realisiert werden kann.

0,8 1,5 1,5 2

9

12

20

0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20

Indien Ägypten Brasilien China Japan Deutschland USA

[Mg]

Verbrauchs-recht (2,2Mg)

Kohlendioxidemissionen pro Kopf und Jahr

Bild 2-4: Länderspezifische Kohlendioxidemissionen [WUP-95]

Der Schutz unserer Umwelt stellt sich als globale Herausforderung dar. Erstmals wurde 1972 versucht, dazu gemeinsame Entwicklungsziele festzulegen. Jedoch erst 20 Jahre später konnte sich im Anschluß an die Konferenz für Umwelt und Entwick-lung in Rio de Janeiro im Juni 1992 ein neues Leitbild etablieren, das inzwischen zu einem neuen Denken in der Umwelt- und Entwicklungspolitik geführt hat: die

nach-haltige Entwicklung [UBA-97]. Tabelle 2-1 stellt wichtige Schritte dieser Entwicklung zusammen.

Entwicklungsschritte Erläuterung 1. Umweltkonferenz der

Vereinten Nationen, Stock-holm 1972 [UNO-72]

Umweltforderungen der entwickelten Industriestaa-ten wurden von weniger entwickelIndustriestaa-ten StaaIndustriestaa-ten als Versuch gewertet, die Länder in ihrer Entwicklung zu hindern.

Brundtland Kommission für Umwelt und Entwicklung, 1987, Bericht: „Unsere gemeinsame Zukunft“

[WCED-87]

Nachhaltige Entwicklung bedeutet, die Ressourcen der Erde so zu nutzen, daß alle Länder der Erde gerechte Entwicklungschancen erhalten, die Entfal-tungsmöglichkeiten zukünftiger Generationen aber nicht geschmälert werden.

2. Umweltkonferenz der Vereinten Nationen: Konfe-renz für Umwelt und Entwick-lung der Vereinten Nationen (UNCED), Rio de Janeiro, 1992 [Kea-93]

Einheitliches Interesse am Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen durch internationale Zusammen-arbeit. Verabschiedung der :

1. Rahmenkonvention über Klimaveränderungen (Maßnahmen zur Klimapolitik)

2. Konvention über die biologische Vielfalt (Erhalt der biologischen Vielfalt)

3. Erklärung über Umwelt und Entwicklung (wesent-liche umwelt- und entwicklungspolitische Grund-prinzipien heutiger und zukünftiger Generationen) 4. Agenda 21 (Aktionsprogramm für eine soziale,

wirtschaftliche und umweltverträgliche nachhalti-ge Entwicklung)

5. Rahmenprinzipien für den Schutz der Wälder (Maßnahmen zur Bewirtschaftung und Schutz der Wälder)

1. Vertragsstaatenkonferenz der

Klimarahmen-konventionen (VSK), Berlin 1995 [BMU-95]

Fortsetzung, der in Rio begonnenen Arbeiten zum Schutz der Erdatmosphäre vor gefährlichen, vom Menschen verursachten Klimaveränderungen 3. Umweltkonferenz der

Vereinten Nationen, Kyoto, 1997 [BMU-98a]

Verabschiedung eines Protokolls, das insbesondere die Verpflichtungen der Industrieländer nach der Klimarahmenkonvention verschärft,

Festlegung quantifizierbarer Begrenzungs- und Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Industrieländer sowie Maßnahmen

Tabelle 2-1: Globale politische Entwicklung auf dem Weg zur Nachhaltigkeit

Die Herausforderung einer nachhaltigen Entwicklung liegt in der Sicherung ökologi-scher, ökonomischer und sozialer Grundlagen. Dabei kommt der ökologischen Dimension eine Schlüsselrolle zu, denn die natürlichen Lebensgrundlagen begren-zen die Umsetzungsmöglichkeiten der anderen Ziele. So ist z.B. der Erhalt der Ozonschicht als Voraussetzung des Lebens auf der Erde nicht verhandelbar. Nur unter der Respektierung der natürlichen Grenzen des Ökosystems Erde können wirtschaftlicher Wohlstand und soziale Gerechtigkeit weiterentwickelt und allen Menschen zugänglich gemacht werden.

Auf globaler Ebene stehen Maßnahmen zum Klimaschutz im Mittelpunkt. Die Umweltkonferenzen der Vereinten Nationen legen dabei globale Entwicklungsziele fest und identifizieren umweltspezifische Aufgaben. Spezielle europäische und nationale Kommissionen konkretisieren diese Ziele bis auf nationale Ebene. Tabelle 2-2 und Tabelle 2-3 stellen die Arbeiten dieser Kommissionen und die politischen Vereinbarungen zur Umsetzung der Entwicklungsziele für Deutschland dar. Neben dem Schutz der Erdatmosphäre und des Naturhaushaltes werden auf europäischer und nationaler Ebene die Ressourcenschonung und Abfallvermeidung unter dem Blickwinkel einer wettbewerbsfähigen wirtschaftlichen Entwicklung als wichtiges Entwicklungsziel hervorgehoben.

Entwicklungsschritte Erläuterung 5. Aktionsprogramm der

Europäischen Union (EU) „Für eine dauerhafte und umweltge-rechte Entwicklung“, 1992 [EU-92]

Drohende schwerwiegende oder bleibende Schä-den dulSchä-den kein Aufschieben kostenwirksamer Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltver-schlechterungen, auch wenn vollständige wissen-schaftliche Gewißheit noch nicht vorliegt.

Vertragsgesetz zur Ratifikation der Klimarahmenkonvention der Bundesregierung, 1993 [BMU-92]

Festlegungen zu Emissionsminderung insbesonde-re Kohlendioxid, der Institutionalisierung und Informationspflicht,

Reduzierung des Kohlendioxid-Ausstosses um 25%

bis zum Jahr 2025 gemessen am Ausstoß von 1990

Weißbuch der Kommission der EG „Wachstum, Wettbewerbs-fähigkeit, Beschäftigung, Herausforderungen der Gegenwart und Wege ins 21.

Jahrhundert“, 1993 [EU-94]

Beschreibung der Voraussetzungen für Wachstum und eine größere Wettbewerbsfähigkeit,

Vorschläge zu Transeuropäischen Netzen, For-schung und Entwicklung sowie Anpassung der Bildungssysteme

Tabelle 2-2: Europäische und nationale politische Entwicklungen

auf dem Weg zur Nachhaltigkeit (Fortsetzung in Tabelle 2-3)

Entwicklungsschritte Erläuterung Bericht der Bundesregierung „Auf

dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung in Deutschland“, 1997 [BMU-97]

Menschliches Leben und Wirtschaften läuft Gefahr, sich seiner eigenen natürlichen Grund-lagen zu berauben.

Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt“

des 13. Deutschen Bundestages [DBT-98]

Handlungsgrundsätze:

1. Die Nutzung einer Ressource darf nicht größer sein als ihre Regenerationsrate oder die Rate der Substitution all ihrer Funktionen.

2. Die Freisetzung von Stoffen darf nicht größer sein als die Tragfähigkeit der Umweltmedien oder als deren Assimilationsfähigkeit.

3. Gefahren und unvertretbare Risiken für den Menschen und die Umwelt durch anthropoge-ne Einwirkungen sind zu vermeiden.

4. Das Zeitmaß anthropogener Eingriffe in die Umwelt muß in einem ausgewogenen Ver-hältnis zu der Zeit stehen, die die Umwelt zur selbst stabilisierenden Reaktion benötigt.

Entwurf eines umweltpolitischen Schwerpunktprogrammes für die Bundesrepublik Deutschland, 1998 [BMU-98b]

Handlungsfelder:

1. Schutz der Erdatmosphäre 1. Schutz des Naturhaushaltes 2. Ressourcenschonung

3. Schutz der menschlichen Gesundheit 4. Umweltschonende Mobilität

5. Internationale Entwicklung Koalitionsvereinbarung für die 14.

Legislaturperiode des Deutschen Bundestages, 1998 [BMU-98c]

Ökologische Steuer- und Abgabenreform und ökologische Modernisierung:

1. Förderung von Stoffkreisläufen in der indus-triellen Produktion und ökologischer Gestal-tung von Produkten

2. Abfallvermeidung und Stärkung der Produkt-verantwortung

3. Ökonomische Anreize

4. Freiwillige Selbstverpflichtungen Tabelle 2-3: Europäische und nationale politische Entwicklungen

auf dem Weg zur Nachhaltigkeit (Fortsetzung von Tabelle 2-2)

Deutschland hat den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen 1994 als Staatsziel im Grundgesetz verankert (Artikel 20a) und ist dabei geleitet vom Vorsorge-, Verur-sacher- und Kooperationsprinzip [BMU-98d]. Durch gezieltes Ansetzen an den Emissionsquellen soll Vorsorge gegen eventuell noch unbekannte Risiken, Lang-zeitwirkungen und Risiken getroffen werden, die erst durch Zusammenwirken mehrerer Faktoren auftreten können. Hier werden beispielsweise Grenzwerte für die Produktion, Nutzung und Entsorgung festgelegt. Nach dem Verursacherprinzip muß derjenige die Kosten der Vermeidung oder Beseitigung einer Umweltbelastung tragen, der für ihre Entstehung verantwortlich ist. Als Folge dieses Prinzips kann es für die Unternehmen zur Anlastung von Entsorgungskosten für Produkte kommen.

Das Kooperationsprinzip zielt darauf ab, den Umweltschutz als gemeinsame Aufga-be von Staat, Bürgern und Unternehmen zu verankern. DaAufga-bei kann z.B. die Abfall-beseitigung als kommunale Aufgabe vereinbart werden.

Der politische Entwicklungsprozeß spiegelt sich auch im Umweltrecht wider. Die Gestaltung und Umsetzung des Umweltrechtes erfolgt auf EU-, Bundes-, Landes- und Ortsebene. Wobei sich der Schwerpunkt der Umweltgesetzgebung auf den Bund verlagerte, während der Vollzug bei den Ländern blieb [BMU-98d]. Zu den Rechtsvorschriften zählen Gesetze (z.B. Bundes-Immissionsschutzgesetz) und Verordnungen (z.B. Abfallverbrennungsverordnung). Im behördlichen Geltungsbe-reich liegen die Verwaltungsvorschriften (z.B. TA Siedlungsabfall). Eine Zusammen-stellung und Einordnung europäischer und nationaler umweltrechtlicher Instrumente mit Schwerpunkt Abfall zeigt Tabelle 2-4. Ausgangspunkt bildet dabei die Reduzie-rung prozeßbezogener Umwelteinwirkungen.

Rechtliches Instrument Erläuterung Prinzip Bundes-

Immissions-schutzgesetz, 1974 [BImSchG-74]

Festlegung von Grenzwerten zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütte-rungen und ähnlichen Vorgängen bei Errich-tung und Betrieb von Anlagen

Vorsorge

75/442/EWG Abfälle, 1975 [EWG-75]

Maßnahmen von EU-Mitgliedsstaaten zur Verhütung, Verringerung von Abfällen, der sparsamen Nutzung von natürlichen Ressour-cen sowie der Erstellung von Abfallbewirtschaf-tungsplänen

Frühzeitige Ermittlung und Bewertung von Umweltauswirkungen und Berücksichtigung dieser bei behördlichen Entscheidungen

Vorsorge

Abfallgesetz, 1986 [AbfG-86]

Grundsätze der Vermeidung und Verwertung, Verpflichtung zur Entsorgung

Vorsorge, Verur-sacher

Abfallverbringungs-gesetz, 1993 [EWG-93]

Ausführungsgesetz zum Basler Übereinkom-men über die Kontrolle der grenzüberschreiten-den Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung

Prinzip: Abfälle sollen dort entsorgt werden, wo sie entstehen.

Anforderungen an Verwertung und sonstige Entsorgung besonders überwachungs-bedürftiger Abfälle

Verur-sacher TA Siedlungsabfall,

1993 [TASi-93]

Verringerung der festen Siedlungsabfälle, des Schadstoffgehaltes und Sicherung einer umweltverträglichen Ablagerung nicht verwert-barer Abfälle, Getrennthaltung und -sammlung

Vorsorge, Koope-ration EU-Verordnung

1836/93 EU-Öko-Audit, 1993 [UMS-93]

freiwillige Beteiligung gewerblicher Unterneh-men an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement- und die

Um-welt-Betriebsprüfung

Bestandteile: Umweltprüfung, Umwelt-schutz-Handbuch Umweltbetriebsprüfung, Umwelterklärung, Zertifizierungs-Audit und Registrierung

Vorsorge

Abfallverbrennungs-verordnung, 1994 [EGL-94]

Verordnung über die Verbrennung gefährlicher Abfälle

Vorsorge

Tabelle 2-4: Rechtliche Instrumente mit Schwerpunkt Abfall

Diese hauptsächlich prozeßorientierten Regelungen wurden durch das Kreislaufwirt-schafts- und Abfallgesetz (Tabelle 2-5) um eine produktorientierte Betrachtung ergänzt. Mit der Ausdehnung der Produktverantwortung des Unternehmens auf den gesamten Produktlebenszyklus wurde ein neuer Meilenstein des Abfallrechtes gesetzt.

Rechtliches Instrument Erläuterung Prinzip

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, 1996 [KrwAbf-94]

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseiti-gung von Abfällen

• Definition des Abfallbegriffes

• Rangfolge: Vermeidung / stoffliche Verwer-tung / thermische Behandlung und Beseiti-gung

• Festlegung der Produktverantwortung

Vor-sorge, Verur-sacher

Verordnung über Verwer-tungs- und Beseitigungs-nachweise, 1996

[NachwV-96]

Verfahren, Führen und Aufbewahren der Nachweise

Verur-sacher

Verordnung zur Trans-portgenehmigung, 1996 [TgV-96]

Anforderungen an Sammlung und Beförderung Unterlagen zur Beantragung und Gebühren

Vor-sorge Verordnung über

Entsor-gungsfachbetriebe, 1996 [EfbV-96]

Anforderungen an Betriebsorganisation, Personal, Betriebstagebuch, Versicherung, Überwachung und Zertifizierung

Vor-sorge

Entsorgungsgemein-schaftenrichtlinie, 1996 [EGR-96]

Anforderungen an Tätigkeiten und Überwa-chung der Mitgliedsbetriebe

Vor-sorge Verordnung zur

Einfüh-rung des Europäischen Abfallkatalogs, 1996 [EAKV-96]

Zuordnung sechsstelliger branchenspezifischer Abfallschlüssel

Verur-sacher

Abfallwirtschaftkonzept- und –bilanzverordnung, 1996 [AbfKoBiV-96]

Form und Inhalte zu Anfallstellen, Verbleib, Entsorgungsweg

Verur-sacher

Tabelle 2-5: Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz mit ergänzenden rechtlichen Instrumenten

Forderungen nach Rücknahmesystemen oder Einhaltung bestimmter Recycling-quoten werden mehr und mehr durch produktspezifische Gesetze untermauert (Tabelle 2-6) und stellen neue Herausforderungen für Unternehmen dar. Die

Rege-lungen zur Abfallvermeidung, -reduzierung und -beseitigung bleiben derzeit meist auf nationale oder europäische Ebene beschränkt und erhöhen so den Druck auf die hier tätigen Unternehmen. Um die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Markt zu erhalten, sind die mit der Produktverantwortung verbundenen Kosten durch Produkt-entwicklungen und effiziente Strategien zur Rückgewinnung der Ressourcen zu reduzieren. Neben direkten Auswirkungen auf Produktstruktur, Material- und Verbin-dungswahl müssen auch Produktionsprogramme, Leistungsangebote sowie Ver-triebs- und Servicestrukturen überprüft und neu organisiert werden.

Rechtliches Instrument Erläuterung Prinzip

97/129/EG Kennzeich-nungssystem für Verpa-ckungsmaterialien, 1997 [EGL-97]

EU-weite Festlegung der Kennzeichnung auf Basis der Verpackungsmaterialien

Vor-sorge, Koope-ration Verpackungsverordnung,

1991, (1998 Novellie-rung) [VerpackV-98]

Rücknahme-, Pfanderhebungs- und Verwer-tungspflichten für Verkaufs-, Um- und Trans-portverpackungen

Verur-sacher, Koope-ration Altautoverordnung, 1998

[AltautoV-98]

Überlassungs- und Entsorgungspflichten, Anforderungen an Annahme- und Verwer-tungsstellen,

Verwertungsnachweis von zertifizierten Verwer-tungsbetrieben,

Festlegung des Stand der Technik für diese Verwertungsbetriebe,

Festlegung der Produktverantwortung für die kostenlose Rücknahme der laufenden Produk-tion bis zu einem Alter von 12 Jahren

Verur-sacher, Koope-ration

Batterieverordnung, 1998 [BattV-98]

Grenzwerte für schadstoffhaltige Batterien, Rücknahme-, Verwertungs- und Beseitigungs-pflichten

Verur-sacher, Koope-ration EU vierter Entwurf zum

Vorschlag für eine Richtlinie über Abfälle von elektrischen und elektronischen Geräten, 2000, [WEEE-00]

Festlegung der Geräte, Sammlung, Verwer-tungsquoten,

Finanzierung (Kostenlose Rücknahme für Privathaushalte),

Tabelle 2-6: Produktspezifisches Umweltrecht mit Schwerpunkt Abfall

Bei Entscheidungen zum Umweltrecht beispielsweise bei der Frage nach dem Stand der Technik werden auch Technische Regelwerke des DIN oder VDI herangezogen.

Sie sind daher auch ohne rechtliche Verbindlichkeit Maßstab für die Leistungsfähig-keit des Unternehmens. So wird ähnlich den Qualitätsmanagementsystemen die Einführung von Umweltmanagementsystemen zunehmend in die Bewertung von Lieferanten einbezogen. Umweltberichte machen die Anstrengungen der Unter-nehmen zur Senkung des Ressourcenverbrauchs transparent und vergleichbar.

Gleichzeitig gehen die Technischen Regelwerke über den ordnungspolitischen Rahmen hinaus und unterstützen Unternehmen in der umweltorientierten Unterneh-mensführung und Produktgestaltung. Aktuelle Normungs- und Richtlinienarbeiten hierzu befinden sich in Tabelle 2-7.

Normen und Richtlinien Erläuterung DIN EN ISO 14001 ff.

Umweltmanagement-systeme [DIN-96]

Weltweit gültige Auditierung von Umweltmanagement-systemen (UMS),

Leitfaden zu: Umweltpolitik, Planung, Implementierung und Durchführung, Kontroll- und Korrekturmaßnah-men und Bewertung durch die oberste Leitung von UMS

DIN EN ISO 14031 E Umweltleistungsbewertung Leitlinien [DIN-98]

Anleitung zur Gestaltung und Durchführung der Umweltleistungsbewertung als Managementsystem, um kontinuierlich, verläßliche und überprüfbare Informationen zur Verfügung zu stellen.

DIN EN ISO 14040 ff.

Ökobilanz [DIN-97]

Zusammenstellung und Beurteilung der Input- und Outputflüsse und der potentiellen Umweltwirkungen eines Produktsystems im Verlauf seines Lebenswe-ges. Beinhaltet:

• Festlegung des Ziels und Untersuchungsrahmens,

• Sachbilanz,

• Wirkungsabschätzung und

• Auswertung VDI 4431 E

Kreislaufwirt-schaft für produzierende Unternehmen [VDI4431-98]

Hinweise für den strategischen Aufbau von betriebs-spezifischen Produkt- und Materialkreisläufen VDI 2343 E Ganzheitliches

Recycling Elektr(on)ischer Produkte [VDI-99]

Grundlagen des Recyclings elektr(on)ischer Produkte, Logistik, Demontage und Aufbereitung, Vermarktung VDI 2243

Recyclinggerech-te ProdukRecyclinggerech-tentwicklung [VDI2243-93]

Verfahren und Instrumente zur Gestaltung und Bewertung recyclingorientierter Produkte (derzeit in Überarbeitung)

Tabelle 2-7: Aktuelle Normen und Richtlinien zum Umweltschutz

Vorherrschende Motive für eine umweltorientierte Unternehmensführung und Produktgestaltung bestehen derzeit meist in der Vermeidung betrieblicher Kosten zum Beispiel durch Reduzierung des Energie-, Wasser- und Rohstoffverbrauchs, durch Abfalltrennung und –verwertung oder Wiederverwendung. Positive Effekte werden auch im Imagegewinn gegenüber Kunden, in der Mitarbeitermotivation und in der Abgrenzung zum Wettbewerber gesehen.

Die Verminderung des Ressourcenverbrauchs steht jedoch im Vergleich zur Steige-rung der Arbeitsproduktivität fast um den Faktor 10 nach. Während zwischen 1960 und 1995 im früheren Bundesgebiet die Arbeitsproduktivität um 300% stieg, wuchs die Effizienz bei der Nutzung von Energie um 31%, bei Wasser um 36% und bei Rohstoffen um 49% bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt [Pla-98].

Aus dem Blickwinkel einer nachhaltigen Entwicklung wird es künftig darauf ankom-men, der Ressourceneffizienz im Vergleich zur Arbeitsproduktivität größere Auf-merksamkeit zu widmen. Dies ist vor allem deshalb erforderlich, weil die in den Industrieländern erreichten Steigerungen in der Regel durch wachsende Produkti-ons- und Verbrauchsmengen überkompensiert werden. Beispielsweise sind PKW-Motoren umgerechnet auf ihre Leistung sparsamer geworden. So konnte der Kraftstoffverbrauch in den letzten 15 Jahren um 25% auf 100km im Drittelmix reduziert werden [Stg-98]. Gleichzeitig verdreifachten sich die im motorisierten Individualverkehr gefahrenen Kilometer pro Einwohner [BMU-98a]. Darüber hinaus ist ein Trend zu stärkeren Motoren zu verzeichnen, der zu einem höheren Kraftstoff-verbrauch führt. In der Diskussion um die Verminderung des RessourcenKraftstoff-verbrauchs werden Faktoren von 4 [Wie-95] oder sogar 10 [Smi-99] gefordert. Damit soll sowohl den Grenzen unseres Ökosystems als auch der steigenden Zahl der Bevölkerung und den wachsenden Bedürfnissen Rechnung getragen werden.

Aus der Analyse der Rahmenbedingungen ergibt sich die unternehmerische Heraus-forderung mehr Nutzen mit weniger Ressourcen zu erreichen (Bild 2-5). Zur Spezifi-zierung dieses Ziel wird im folgenden untersucht, wie eine Steigerung des Nutzens und eine Reduzierung des natürlichen Ressourcenverbrauchs erreicht werden kann.

Rahmenbedingungen

Ziel

Mehr Nutzen mit weniger Ressourcen Ökologie

• Verknappung der Quellen und Senken

Ökonomie

• steigender weltweiter Bedarf

• globaler Wettbewerb

Politik, Recht, Normen

• globale Entwicklungsziele

• europäische und

nationale Maßnahmepläne

• prozeß- und produkt-spezifische Gesetze

Unternehmen

• Realisierung von Wettbewerbs-vorteilen

• Erhalt der langfristigen Handlungs-fähigkeit

Bild 2-5: Unternehmerische Herausforderung 2.2 Nutzenproduktivität von Ressourcen

2.2.1 Produkt, Nutzen und Ressourcen

Das Spektrum möglicher Produkte zur Befriedigung der Bedürfnisse ist in Bild 2-6 dargestellt. In der industriellen Praxis werden Produkte häufig als Leistungsbündel aus materiellen Produkten und begleitenden Dienstleistungen angesehen [Spu-94].

Dienstleistung sind im allgemeinen nicht übertragbar, nicht lagerfähig und nicht transportierbar [Gab-94]. Produktion und Verbrauch von Dienstleistung fallen dabei meist zeitlich und örtlich zusammen.

Produkte

immaterielle Produkte materielle Produkte

fertigungstechnisch erzeugte Sachgüter

verfahrenstechnisch erzeugte

Sachgüter Dienstleistungen

geistige Schöpfungen

gebunden an die Bereit-stellung materieller Produkte ungebunden an die Bereit-stellung materieller Produkte

Bild 2-6: Spektrum von Produkten nach [Spu-94]

Um Wettbewerbsvorteile zu erreichen, können entweder bewährte Produkte preis-günstiger als beim Konkurrenten (Kostenführerschaft) angeboten oder aber neuarti-ge Leistunneuarti-gen (Differenzierung) erbracht werden [Por-89]. Für eine Kostenführerschaft muß ein Unternehmen seinen Marktanteil ständig vergrößern oder halten. Dies führt zu beschleunigten Produktzyklen, zu immer größer werden-den Unternehmens- und Produktionseinheiten mit wachsendem Produktionsvolu-men. Die Differenzierungsstrategie erlaubt es durch Spezialisierung auf bestimmte Leistungen trotz gesättigter Märkte Gewinne einzufahren. Diese Strategie führt jedoch zu einer hohen Variantenvielfalt und inkompatiblen Produkten. Kunden verlieren die Marktübersicht und beenden möglicherweise die Nutzung funktions-tüchtiger Produkte. Daraus folgen größere Stoffströme in der Produktion und größere

Um Wettbewerbsvorteile zu erreichen, können entweder bewährte Produkte preis-günstiger als beim Konkurrenten (Kostenführerschaft) angeboten oder aber neuarti-ge Leistunneuarti-gen (Differenzierung) erbracht werden [Por-89]. Für eine Kostenführerschaft muß ein Unternehmen seinen Marktanteil ständig vergrößern oder halten. Dies führt zu beschleunigten Produktzyklen, zu immer größer werden-den Unternehmens- und Produktionseinheiten mit wachsendem Produktionsvolu-men. Die Differenzierungsstrategie erlaubt es durch Spezialisierung auf bestimmte Leistungen trotz gesättigter Märkte Gewinne einzufahren. Diese Strategie führt jedoch zu einer hohen Variantenvielfalt und inkompatiblen Produkten. Kunden verlieren die Marktübersicht und beenden möglicherweise die Nutzung funktions-tüchtiger Produkte. Daraus folgen größere Stoffströme in der Produktion und größere