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5 Konstruktion der Erhebungsinstrumente

5.1 Operationalisierung der Variablen

Bei der Operationalisierung werden Merkmale präzisiert und die Verknüpfung mit den Daten festgelegt. Die Verknüpfung mit den Daten erfolgt über verschiedenen Kategorien oder Ausprägungen der Variablen (z.B. bei der Variablen "Geschlecht" männlich und weiblich).

Die hier vorgenommene Operationalisierung dient zur Erfassung der Bundestags-abgeordneten. Die Daten für die Wahlbevölkerung und Parteimitglieder können nicht selbst erhoben werden. Hier wird auf verschiedene Datensammlungen und Veröffentlichungen zurückgegriffen. Die Kategorien der Daten der Bundestagsabgeordneten werden den Ver-gleichsdaten jeweils angepasst. Beispielsweise werden je nach Datenlage unterschiedliche Altersgruppen gebildet.

Eine tabellarische Übersicht über alle Variablen, inklusive Meßniveau und Kategorien, ist im Anhang dieser Arbeit beigefügt (Tabelle A2 "Tabellarische Variablenübersicht").

a) Alter

Das Alter der Bundestagsabgeordneten wird über das Geburtsdatum bestimmt. Dabei wird von der Jahreszahl der entsprechenden Legislaturperiode das Geburtsjahr subtrahiert. Für den Vergleich mit Wahlbevölkerung und Parteimitgliedern werden verschiedene Altersgruppen gebildet.

b) Geschlecht

Die demographische Variable 'Geschlecht' ergibt sich aus der gewählten Anredeform in den "Amtlichen Handbüchern des Deutschen Bundestages" (Herr / Frau).

c) Bildungsniveau

Aufgrund der Datenbasis kann Bildung nur anhand von anerkannten Abschlüssen erfasst werden. Schulabschlüsse qualifizieren zu unterschiedlichen Weiterbildungs- und Berufs-möglichkeiten und können deshalb ordinal skaliert werden. Grund-, Volks- und

Haupt-schulabschluss werden in der ersten Kategorie zusammen gefasst, eine Stufe höher steht der Realschulabschluss (Mittlere Reife) und als drittes die Hochschulreife.

Die Schulabschlüsse der ehemaligen DDR werden in diese drei Kategorien eingeordnet.

Der Abschluss an einer allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule wird als Real-schulabschluss und der an einer erweiterten Oberschule als Hochschulreife gewertet.1

Keine Angaben und kein Schulabschluss werden in einer gemeinsamen Kategorie erfasst.

Eine Trennung der beiden Möglichkeiten würden eine Exaktheit vortäuschen, die nicht gegeben ist.

Neben dem Schulabschluss wird in einer weiteren Variable erfasst, ob die Bundestags-abgeordneten ein Hochschulstudium abgeschlossen haben und, wenn dies der Fall ist, welches Studienfach belegt wurde. Werden mehrere Studienfächer angegeben ist das erst genannte entscheidend. Insgesamt wird zwischen folgenden Studienrichtungen unterschieden:

- Rechtswissenschaften und Jura

- Sozialwissenschaften: Soziologie, Politologie, Verwaltungswissenschaft, Sozialarbeit und Zeitungswissenschaft

- Geisteswissenschaften: Geschichte, Philosophie, Literatur, Sprachen

- Naturwissenschaften: Biologie, Physik, Chemie, Mathematik, Tiermedizin

- Medizin: allgemeine Medizin, Zahnmedizin

- Wirtschaftswissenschaften: Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftswissenschaft

- technische Wissenschaften: alle Ingenieurstudiengänge, Landwirtschaftstechnik und weitere technische Studiengänge (wie z.B. Maschinenbau, Agrartechnik etc.)

- Pädagogik: Pädagogik und alle Studiengänge an pädagogischen Hochschulen

- keine oder ungenaue Angaben zum Studienfach, sonstige Studienfächer

d) Berufe

In der Literatur wird darauf hingewiesen, dass bei der Erfassung der Berufe je nach Frage-stellung ein anderer Zeitpunkt beachtet werden muss (Kaack 1981, S. 182). Bei der Unter-suchung des Rekrutierungsprozesses und für den Vergleich mit den Repräsentierten ist die berufliche Tätigkeit vor dem Beginn der politischen Karriere ausschlaggebend.

Die letzte berufliche Tätigkeit vor Übernahme des Bundestagsmandates muss mindestens ein Jahr ausgeübt worden sein. Die Berufe werden sowohl nach Tätigkeitsbereichen als auch

1 Diese Zusammenführung von Bildungsabschlüssen der DDR und BRD wird so z.B. auch von Schindler voll-zogen (Schindler 1999, S. 668).

nach ihrer arbeitsrechtlichen Stellung unterteilt.

Einteilung der Berufe nach Tätigkeitsbereichen

Die Unterteilung der Berufe in Tätigkeitsfelder erfolgt nach dem Schema der "Inter-nationalen Standardklassifikation der Berufe" (ISCO). Diese Klassifikation wird für die Bundesrepublik Deutschland vom Statistischen Bundesamt unter dem Titel "Klassifizierung der Berufe" herausgegeben (Statistisches Bundesamt 1992).2 Darin werden sechs über-geordnete Berufsbereiche unterschieden (ebd., S. 10ff):

I. Berufe in der Land-, Tier-, Forstwirtschaft und im Gartenbau II. Bergleute, Mineralgewinner

III. Fertigungsberufe IV. Technische Berufe V. Dienstleistungsberufe VI. Sonstige Arbeitskräfte

Klassifikation der beruflichen Stellung

Die arbeitsrechtliche Form der Erwerbstätigkeit wird über eine Klassifikation der beruflichen Stellung erfasst. Bei der Unterteilung arbeitsrechtlicher Positionen ist für Deutschland die "Klassifikation der beruflichen Stellung" nach der Mikrozensus-Zusatz-befragung von 1971 weitgehender Konsens (zitiert nach Hoffmeyer-Zlotnik 1993, S. 136f).

Hier wird nicht nur zwischen Selbständigen, Beamten, Angestellten, mithelfenden Familien-angehörigen und Arbeitern unterschieden, sondern pro Gruppe eine Differenzierung nach Tätigkeitsmerkmalen vorgenommen. Aufgrund der zum Teil zu ungenauen Angaben der Bundestagsabgeordneten wird die Skala im Rahmen dieser Studie vereinfacht (vgl. Tabelle 1 auf der folgenden Seite).

2 Für die Abgeordneten aus der ehemaligen DDR wird zudem die von der Bundesanstalt für Arbeit heraus-gegebene "Vorläufige berufssystematische Zuordnung der Berufe der ehemaligen DDR" berücksichtigt (Bundes-anstalt für Arbeit 1993).

Tabelle 1: Klassifikation der beruflichen Stellung

Klassifikation der beruflichen Stellung

Ursprüngliche Klassifikation 1) Vereinfachte Klassifikation Selbständige Landwirte mit genutzter Fläche von:

a) unter 10 ha a) Ein Mitarbeiter oder allein b) 2 bis 9 Mitarbeiter c) 10 Mitarbeiter und mehr

Akademische und freie Berufe

Selbständige in Handel, Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen u.a.

a) Ein Mitarbeiter oder allein b) 2 bis 9 Mitarbeiter c) 10 bis 49 Mitarbeiter d) 50 Mitarbeiter und mehr

Selbständige in Handel, Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen u.a.

a) Allein oder bis zu 10 Mitarbeiter b) 10 Mitarbeiter und mehr Mithelfende Familienangehörige Mithelfende Familienangehörige Beamte, Richter, Berufssoldaten

a) Beamte im einfachen Dienst b) Beamte im mittleren Dienst c) Beamte im gehobenen Dienst d) Beamte im höheren Dienst

Beamte, Richter, Berufssoldaten

a) Beamte im einfachen und mittleren Dienst c) Beamte im gehobenen Dienst

d) Beamte im höheren Dienst Angestellt

a) Angestellte Industrie- und Werkmeister b) Angestellte mit einfacher Tätigkeit c) Angestellte, die schwierige Aufgaben nach allgemeiner Anweisung selbständig erledigen d) Angestellte, die selbständige Leistungen in verantwortungsvoller Tätigkeit erbringen oder begrenzte Verantwortung für die Tätigkeit anderer tragen

e) Angestellte mit umfassenden Führungsaufgaben und Entscheidungsbefugnissen

Angestellte

a) einfache Angestellte

b) Angestellte, die selbständige Leistungen in verantwortungsvoller Tätigkeit erbringen oder begrenzte Verantwortung für die Tätigkeit anderer tragen

c) Angestellte mit umfassenden Führungsaufgaben und Entscheidungsbefugnissen

1) Quelle: Hoffmeyer-Zlotnik 1993, S. 137.

e) Konfession

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages geben zum größten Teil ihre Konfession an.

Aufgrund der traditionell großen Bedeutung der Konfession in Deutschland wird diese in einer eigenen Variable erhoben.

f) Wirtschaftsverbände

Berufliche Gruppen werden über Wirtschaftsverbände vertreten (vgl. z.B. Müller 1988).

Durch die Mitgliedschaft in einem Wirtschaftsverband werden Abgeordnete zu Repräsen-tanten des entsprechenden Verbandes. Der wirtschaftliche Sektor ist durch den Gegensatz zwischen Kapital und Arbeit geprägt. Dieser Antagonismus wird durch die Organisationen der Arbeitgeber auf der einen Seite und den Gewerkschaften, als Verbände der Arbeiter, auf der anderen Seite ausgedrückt.

Deshalb wird einerseits die Mitgliedschaft in Gewerkschaften (aufgegliedert in die Einzel-gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes und weitere Gewerkschaften) und andererseits die Verbindung zu Arbeitgeberverbänden (Bund Deutscher Industrie, Bund Deutscher Arbeitgeber) erfasst. Darüber hinaus werden die Verbände des Mittelstandes (Deutscher Industrie- und Handelstag und Zentralverband des Deutschen Handwerks) sowie die Berufsverbände der Selbständigen berücksichtigt.

g) Mitgliedschaft in Verbände und Organisationen

Neben Wirtschaftsverbänden und Religionsgemeinschaften gibt es eine unübersichtliche Anzahl an Organisationen, Vereinen, Interessengruppen, Stiftungen, Körperschaften und Initiativen auf lokaler und überregionaler Ebene. Die Bandbreite dieser Verbände reicht von einfachen Sportvereinen über lokale Heimatvereine bis hin zu internationalen Menschen-rechtsorganisationen oder Hilfsverbänden. Im Rahmen dieser Arbeit ist es nicht möglich, die verschiedenen Bereiche genau aufzuschlüsseln. Es kann lediglich gemessen werden wie zahlreich die Verbindungen zu diesen Organisationen sind.

h) Partei

Es werden nur die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien berücksichtigt. Die Mitgliedschaft in einer Partei wird von den Abgeordneten durchgängig im "Amtlichen Hand-buch des Deutschen Bundestages" angegeben. In einigen wenigen Fällen sind die Abgeordneten nicht Mitglied der Partei, sondern nur der Fraktion. In diesen Fällen wird die Fraktionsmitgliedschaft einer Parteimitgliedschaft gleichgesetzt.

Mögliche Parteiaustritte im Laufe einer Legislaturperiode werden nicht berücksichtigt, da die Abgeordneten ursprünglich als Mitglieder der Partei gewählt wurden.

i) Politikferne und politiknahe Berufe

Zur Überprüfung der dritten Hypothese wird zwischen politiknahen und politikfernen Berufen unterschieden. Die Politiknähe einer Erwerbstätigkeit zeigt sich in vier Dimensionen (Kaack 1988b, S. 130):

- In der Verbindung der beruflichen Tätigkeit zu Institutionen des politischen Entscheidungsprozesses.

- Wenn die beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse in den politischen Bereich transferiert werden können.

- In der politischen Regelungsdichte, der die beruflichen Tätigkeit unterworfen ist; z.B. sind Unternehmer dazu gezwungen sich in starkem Maße mit der Verwaltung und den politischen Regelungen auseinanderzusetzen.

- In der zeitlichen und inhaltlichen Vereinbarkeit von Berufsausübung und politischer Betätigung.

Anhand dieser vier Kriterien können Berufe als politiknah oder politikfern klassifiziert werden. Die folgenden fünf Berufsgruppen sind demnach politiknah (Kaack 1981, S. 183ff):

- Parteibezogene Tätigkeiten und politische Ämter (Berufspolitiker)

- Verbandsbezogene Tätigkeiten (Gewerkschaften und andere Verbände)

- Berufe im Medienbereich (Journalisten, Verleger, etc.)

- Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes

- Selbständige (Unternehmer, freie Berufe, selbständiger Mittelstand, leitende Angestellte) Dagegen sind Angestellte in Industrie, Handel, Gewerbe und Dienstleistungen sowie Arbeiter, Hausfrauen, Rentner und sonstige Erwerbstätige als politikfern einzuordnen.

k) Politische Erfahrung

Um die vierte Hypothese testen zu können, müssen sowohl frühere Parteimandate, öffentliche Wahlämter als auch die Dauer der Parteimitgliedschaft der Bundestags-abgeordneten erfasst werden.

Die Dauer der Parteizugehörigkeit wird über den Parteieintritt ermittelt. Ziel ist es fest-zustellen, wie lange die Bundestagsabgeordneten vor dem Eintritt in den Bundestag bereits Mitglied ihrer Partei sind. Dazu wird das Jahr des Parteieintritts vom Jahr des Beginns der entsprechenden Legislaturperiode subtrahiert.

Bei der Erfassung der Parteiämter muss die grundlegende Organisationsstruktur der Parteien beachtet werden. Überprüft werden soll, ob die Abgeordneten vor dem Eintritt in den Bundestag auf den unterschiedlichen Parteiebenen aktiv waren. Die lokalen Ebenen

(Gemeinde, Kreis und Bezirk) werden zusammengefasst. Darüber folgt die Landesebene und schließlich die Bundesebene. Außer reinen Parteiämtern, wie Kreisvorstand, werden auch Fraktionsämter auf den entsprechenden Ebenen berücksichtigt (z.B. 'haushaltspolitischer Sprecher der Kreistagsfraktion').

Neben dem Bundestagsmandat gibt es eine Reihe weiterer öffentlicher Wahlämter. Über diese Ämter kann politische Erfahrung gesammelt werden. Wiederum wird überprüft, welche Ämter von den Abgeordneten ausgeübt wurden und werden.

Öffentliche Wahlämter von Gemeinde- bis Kreisebene (Gemeinderat, Bürgermeister, Stadtrat, Kreisrat) werden in einer gemeinsamen Variable erfasst. In weiteren Variablen wird die Mitgliedschaft im Landtag, im Europäischen Parlament und in vorangegangenen Legislaturperioden des Bundestages erhoben. Darüber hinaus werden Ministerposten auf Landes- und Bundesebene berücksichtigt.

l) Soziale Klassen

Mit der fünften Hypothese wird überprüft, ob die Rekrutierung der Bundestags-abgeordneten mit ihrer Klassenzugehörigkeit zusammen hängt. Rebenstorf, deren Modell mit dieser Hypothese getestet wird, bezieht sich in ihrer Analyse zwar auf das Klassenmodell von Pierre Bourdieu, da sie aber keine eigenen Daten über die Abgeordneten erhoben hat, kann sie dessen Modell nur begrenzt umsetzen. Sie kann die Berufe der Abgeordneten nicht nach Klassen aufgliedern, sondern muss die Berufskategorien der von ihr genutzten Datenquellen übernehmen (Rebenstorf 1995, S. 148f).3 Im Gegensatz dazu kann in dieser Studie eine ver-einfachte Form des Klassenmodells von Bourdieu angewandt werden.

Zur Bestimmung der sozialen Positionen trennt Bourdieu vertikal drei Klassen: die herrschende Klasse, die mittlere Klasse und die Unterklasse.4 Der Umfang an Kapitalvolumen entscheidet über die Zugehörigkeit zu einer Klasse, je höher das Kapitalvolumen, desto höher die Klasse (Bourdieu 1994, S. 212f). Die Höhe des Kapitalvolumens leitet Bourdieu aus der beruflichen Stellung ab.5 Dementsprechend können die verschiedenen Klassen über die Berufe operationalisiert werden. Übertragen auf die Bundesrepublik Deutschland ergibt sich folgende Einteilung (nach Blasius 1989, S. 77ff).

3 Sie stützt ihre Anwendung des Bourdieuschen Modells deshalb in erster Linie auf das politische Kapital, das dem Modell der politischen Erfahrung von Herzog entspricht. Aber im Gegensatz zu Herzog stellt sie klar heraus, dass nur Personen aus der herrschenden Klasse und oberen Mittelklasse dieses politische Kapital in aus-reichendem Umfang anhäufen können (ebd., S. 188ff).

4 Vgl. Schaubild A1 "Der Raum sozialer Positionen nach Bourdieu" im Anhang.

5 Bourdieu bezieht sich auf eine Klassifikation des Institut National de la Statsitique et des Études Economique, die sozio-ökonomische Gruppen nach Berufszugehörigkeit erfasst. Er verwendet also ein sozialstatistisches Merkmal.

Herrschende Klasse: Handelsunternehmer, Hochschullehrer, Lehrer, staatliche und private Führungskräfte, Kunstproduzenten, Ingenieure, Industrieunternehmer, freiberuflich Tätige,

Mittelklasse: Beschäftigte in medizinisch-sozialen Diensten, Handelsangestellte, Büroangestellte, mittlere Handelsangestellte, Kulturvermittler, Hand-werker, Sekretärinnen, Kleinhändler, Techniker und Angestellte im mittleren und gehobenen öffentlichen Dienst.

Unterklasse: Arbeiter, Vorarbeiter, Facharbeiter, Hilfsarbeiter, Landwirte und Landarbeiter.

Die Einteilung der Bundestagsabgeordneten in diese drei Klassen erfolgt über die letzte berufliche Tätigkeit vor dem Wechsel in die Politik.

m) Wahlform und Wahlort

Für jeden Abgeordneten wird sowohl die Wahlform (Direktmandat über den Wahlkreis oder Einzug in den Bundestag über die Landesliste) als auch der Wahlort (nach Bundes-ländern) erfasst.

n) Mitglied der Volkskammer der DDR

Das Äquivalent zum Deutschen Bundestag war die Volkskammer der DDR. Mit dieser Variable wird überprüft, ob ehemaligen Volkskammerabgeordneten in den Bundestag gewählt wurden.