4 Auswirkungen auf die Bodennutzung
4.6 Militärische Anlagen
4.6.1 Grundlagen
[35] Bundesrat (2001): Sachplan Militär. 1. Etappe, Beschluss BR vom 28.1.2001. In Anpassung (2008).
[112] Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, VBS armasuisse (2008): Stellungnahme HEER, Immo Heer, vom 15.8.2008 per Mail.
Anhang zu Kapitel 4, Beilage 2: Stellungnahme HEER, Immo Heer vom 15.8.2008 4.6.2 Räumliche Abgrenzung
Es wird untersucht, ob sich militärische und sachplanrelevante Objekte im Bereich von Betriebsstandort EKKM, Bauplatz EKKM, Bauinstallations- und Logistikflächen oder von Erschliessungsstrassen befinden.
4.6.3 Ausgangs- und Referenzzustand
Die Überprüfung des Sachplans Militär zeigt, dass sich die militärische Übersetzstelle Nr. 1301.425 Mühleberg / KKW in unmittelbarer Nachbarschaft zum geplanten EKKM-Betriebsstandort
befindet. Die militärische Übersetzstelle wird beidseitig der Aare über bestehende
Erschliessungsstrassen erschlossen, die mit schweren Fahrzeugen befahren werden können.
Der Betrieb der militärischen Übersetzstelle muss den spezielle Abmessungen und Gewichten der Fahrzeuge entsprechen23
• Fahrzeugmasse: Max. Länge: 19.54 m, maximale Höhe 4.00 m .
• Fahrzeuggewichte: Gesamtlast Sattelschlepper mit Modul: 31.2 t, max.
Achslast 7.02 t
• Lichtraumprofil: Für beladene Fahrzeuge (mit Modulen): Höhe: 4.20 m, Breite: 4.50 m
• Strassenbreite: Minimale Strassenbreite 3.00 m, ideale Strassenbreite 4.00 m
• Minimaler Platzbedarf: Minimal 21.50 m für Wendekreis der Sattelschlepper, zuzüglich Sicherheitsabstände. Idealer Platzbedarf 25-30 m
23 Angaben gemäss VBS (2008)
Gemäss Stellungnahme des VBS (HEER, Immo Heer) [112] (vgl. auch Anhang zu Kapitel 4, Beilage 2) wird das VBS grundsätzlich an der Erhaltung der im Gesamtkonzept Übersetzstellen vom 01.10.03 enthaltenen Übersetzstelle Mühleberg / KKW festhalten. Diese Anlage wurde für das Schwimmbrückensystem 95 gebaut. Sie besteht aus einer Brückenachse mit permanentem Auflager, für Schwertransporte dimensionierte Zu- und Wegfahrten, einer Aufrüststelle in der
"Rewag" sowie einem Bereitschaftsraum im "Spilwald" (Raum Heggidorn).
4.6.4 Bauphase
Auf Grund der unmittelbaren Nachbarschaft zum Bauplatz EKKM, der beanspruchten
Erschliessungs- sowie Logistik- und Lagerflächen, ist eine Nutzung der militärischen Übersetzstelle während der Bauphase nicht möglich. Während der Bauphase besteht etwa 150 m aareaufwärts eine im Gegenverkehr befahrbare temporäre Brücke für den Baustellenverkehr.
4.6.5 Betriebszustand 4.6.5.1 Normalbetrieb
Die Beurteilung des Betriebszustandes gilt für den Normalbetrieb, den Parallelbetrieb und den Revisionszustand gleichermassen.
Für Wendemanöver ist im Bereich der Übersetzstelle ein minimaler Platzbereich von 20-25 m (inkl.
Sicherheitszuschlag) freizuhalten, d.h. der Raumbedarf ab Wasserlinie beträgt ca. 30-35 m. Damit kann sichergestellt werden, dass die schweren Fahrzeuge des Militärs (Sattelschlepper mit Längen bis zu 20 m) wenden können.
Auf Basis des verwendeten Anlagenlayouts mit einem Uferstreifen von 30 m ist der Betrieb der Übersetzstelle im Betriebszustand EKKM (geometrisch) grundsätzlich möglich. Zwecks
Überwindung der Niveaudifferenz von einigen Metern zwischen Uferweg und Nullkote EKKM ist vorgesehen, ab einer Distanz von rund 15 m ab Wasserlinie das Gelände anzuböschen. Die Böschung würde damit zu grossen Teilen im Bereich des eben auszubildenden Manöverierplatzes (und Bauplatzes) der Übersetzstelle liegen.
Inwieweit eine technische Lösung, z.B. mit einer Stützmauer, zur Sicherstellung des militärischen Betriebs an der Übersetzstelle aus landschaftsästhetischen oder bautechnischen Gründen und Erfordernissen machbar oder vertretbar wäre, ist im nächsten Bearbeitungsschritt zu klären. In jedem Fall müsste zur Erschliessung der Übersetzstelle das Erschliessungssystem teilweise neu erstellt werden.
4.6.5.2 Parallelbetrieb24
Der Betrieb der militärischen Übersetzstelle im Parallelbetrieb oder im Revisionszustand unterscheidet sich nicht vom Betrieb im Normalbetrieb EKKM.
, Revisionszustand
24 Die BKW ist bestrebt, das bestehende KKM nach Inbetriebnahme des EKKM so rasch als möglich ausser Betrieb zu nehmen. Ein paralleler Leistungsbetrieb der beiden Anlagen ist aus heutiger Sicht jedoch möglicherweise
erforderlich, um die Versorgungssicherheit für die BKW und die am EKKM beteiligten Partner in der ersten Phase
4.6.6 Zusammenfassung und Beurteilung
Das VBS will an der bestehenden militärischen Übersetzstelle Nr. 1301.425 festhalten. Wird im Bereich der Übersetzstelle eine Raumtiefe von rund 35 m eingehalten (im Lot zur Brückenachse, inkl. Sicherheitszuschlag) so ist ein Betrieb der Übersetzstelle grundsätzlich weiterhin möglich, sofern im Bereich der Böschung eine technische Lösung realisierbar ist (z.B. Stützmauer) und die neu zu bauende Erschliessung zur Übersetzstelle den speziellen Abmessungen und Gewichten der Fahrzeuge entspricht. Gemäss VBS ist die Erschliessung der Übersetzstelle als "Ringverkehr"
auszugestalten.
Das VBS beurteilt eine Verschiebung der schon lange bestehenden Übersetzstelle in diesem Raum kaum als möglich, da strenge Auflagen in den Bereichen Naturschutz, Forst und Fischerei
bestehen. Sollte sich bei der Planung in der nächsten Stufe zeigen, dass der jetzige Standort der Übersetzstelle wider Erwarten nicht möglich ist, nimmt das VBS wie folgt Stellung: "Die Evaluation eines Alternativstandortes, wenn überhaupt notwendig, würde seitens VBS vorgenommen und ist arbeitsintensiv. Es muss nicht nur eine neue Achse und deren Erschliessung gesucht werden, es braucht auch einen dazugehörigen Bereitschaftsraum und im Minimum eine Aufrüststelle für das Einwassern der Brückenmodule. Für die Erarbeitung all dieser Abklärungen braucht es ein Team bestehend aus verschiedenen zivilen und militärischen Spezialisten (mind. 5 Leute). Dieser beträchtliche Aufwand muss in dieser Projektphase noch nicht geleistet werden und ist deshalb auf eine nächste Bearbeitungsstufe zu verschieben."
4.6.7 Handlungsbedarf, Massnahmen
Vorzusehende Massnahmen im Rahmen der nächsten Bearbeitungsstufe:
• Überprüfung und Festlegung des definitiven Raumbedarfs für die militärische Übersetzstelle auf Basis des definitiven Anlagenlayouts
• Miteinbezug der Erschliessung der Übersetzstelle in die weitere Planung
• Standortevaluation eines Alternativstandortes seitens VBS im Falle nicht lösbarer räumlicher Konflikte
4.7 Erdgasversorgungsnetz
4.7.1 Grundlagen
[48] Kanton Freiburg (2002a): Kantonaler Richtplan Freiburg. 1.7.2002.
[49] Kanton Freiburg (2007): Sachplan Energie. Amt für Verkehr und Energie. 2007.
[140] www.swissgas.ch
[139] www.gvm-ag.ch (Gasverbund Mittelland AG) 4.7.2 Räumliche Abgrenzung
Es wird untersucht, ob sich Erdgasleitungen im Bereich von Betriebsstandort EKKM, Bauplatz EKKM, Bauinstallations- und Logistikflächen oder von Erschliessungsstrassen befinden.
4.7.3 Ausgangslage
Die Schweiz verfügt heute über ein dichtes Erdgas-Netz. Rund 900 der insgesamt gegen 2'700 Schweizer Gemeinden werden mit Erdgas versorgt. In diesen mit Erdgas versorgten Gemeinden leben rund fünf Millionen Menschen, was einem Bevölkerungsanteil von fast 70% entspricht [140].
Abb. 4.7-1: Erdgas Transportnetz Schweiz (Ausschnitt)
Standort EKKM
Quelle: www.swissgas.ch
Abb. 4.7-1 gibt einen Überblick über die Erdgas-Transportleitungen im Schweizerischen Mittelland [139]. Die Übersicht zeigt zwei 70 bar Leitungen der Unigaz SA25
[48]
(in schwarz), deren Verlauf näher untersucht wird. Zum einen ist dies die südlich des EKKM gelegene Leitung Altavilla-Mülchi-Ruswil, zum anderen die nördliche Leitung Altavilla-Galmiz-Mülchi-Ruswil , [49]. Die erstgenannte Leitung nähert sich dem EKKM-Standort im Bereich des Bahnhofs
Rosshäusern bis auf 4.5 km. Von da weg verläuft die Leitung in Richtung West-Ost im Bereich des Gäbelbaches und führt beim optionalen Umschlagplatz Riedbach zwischen den Siedlungen Riedbach und Riedbach-Mühle vorbei. Die nordwestlich am EKKM-Standort vorbei laufende Erdgasleitung weist einen minimalen Abstand von rund 6.5 km auf (Bahnhof Rosshäusern).
Hochdruckleitungen mit Erdgas werden i.d.R. mit einem Minimalabstand von 10 Metern zu bewohnten Gebäuden durch freies Gelände geführt und 1 bis 4 Meter tief verlegt. Oberirdische,
orangefarbene Markierungstafeln und im Erdreich verlegte Warnbänder kennzeichnen das Trassee.
4.7.4 Bauphase
Die Erschliessung des optionalen (Bahn-)Umschlagplatzes Riedbach quert die im Bereich von Riedbach durchführende 70 bar Erdgas-Transitleitung (siehe Nr. 1) sowie den im selben Trassee liegenden Lichtwellenleiter. Die Leitungen liegen im Querungsbereich ca. 1 m unter der Oberfläche. Mit baulichen Massnahmen kann der Konflikt gelöst werden.
Abb. 4.7-2: Erdgasleitung im Bereich der Erschliessung zum optionalen Umschlagplatz Riedbach
Erdgasleitung
70 bar
1
Quelle: Karte 10; UP5 © Amt für Geoinformation des Kantons Bern
4.7.5 Betriebszustand 4.7.5.1 Normalbetrieb
Die Erschliessungsstrasse zum optionalen Umschlagplatz Riedbach wird nach dem Bau des EKKM zurückgebaut. Es bestehen keine raumplanerischen Konflikte im Normalbetrieb.
4.7.5.2 Parallelbetrieb26
Es bestehen keine raumplanerischen Konflikte während eines Parallelbetriebs und im Revisionszustand.
, Revisionszustand
26 Die BKW ist bestrebt, das bestehende KKM nach Inbetriebnahme des EKKM so rasch als möglich ausser Betrieb zu nehmen. Ein paralleler Leistungsbetrieb der beiden Anlagen ist aus heutiger Sicht jedoch möglicherweise
erforderlich, um die Versorgungssicherheit für die BKW und die am EKKM beteiligten Partner in der ersten Phase nach Inbetriebnahme des EKKM weiterhin gewährleisten zu können.
4.7.6 Zusammenfassung und Beurteilung
In der weiteren Umgebung des EKKM-Standortes verlaufen in West-Ost Richtung zwei Erdgas-Transitleitungen mit einem Druck von 70 bar. Der minimale Abstand vom EKKM-Standort zu den Leitungen beträgt rund 6.5 km für die nördlich und rund 4.5 km für die südlich gelegene Leitung.
Letztere quert die temporäre Erschliessungsstrasse zum optionalen Umschlagplatz Riedbach.
Die Erdgasleitung verläuft im Kreuzungsbereich mit der Erschliessungsstrasse in einer Tiefe von rund 1 m. Zusammen mit der Gasleitung sind 14 Stück Lichtwellenleiter (LWL) mit einem Durchmesser von je 50 mm verlegt. Beim Bau der Erschliessungsstrasse können über den Leitungen Lastverteilungsplatten platziert und das Terrain durch Anschüttung leicht gehoben werden.
4.7.7 Handlungsbedarf, Massnahmen
Vorzusehende Massnahmen im Rahmen der nächsten Bearbeitungsstufe:
• Definition von Massnahmen (Lastverteilung) bei der Erstellung der Erschliessungsstrasse.