4 Auswirkungen auf die Bodennutzung
4.9 Lärmschutz und Erschütterungen
4.9.4.4 Betriebszustand Normalbetrieb
Für die Beurteilung der Lärmbelastung infolge des EKKM liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle lärmrelevanten Angaben vor. Als massgebliche Lärmquellen sind folgende Anlagenteile zu bezeichnen:
• Hybridkühlturm
• Turbinengebäude, in Abhängigkeit der Güte der Gebäudehülle
• Trafostationen
• Fahrten der ca. 400 Mitarbeiter
Es wird darauf hingewiesen, dass im derzeitigen Planungsstand nicht alle lärmrelevanten Angaben vorliegen, da die Auswahl des Reaktortyps erst im Zuge der Vorbereitung des
Baubewilligungsverfahrens erfolgt.
Ein Hybridkühlturm mit vergleichbarer Kühlleistung befindet sich beim Kernkraftwerk in
Neckarwestheim (Deutschland). Bei durchgeführten Schallpegelmessungen wurde in einer Distanz von 860 m ein Immissionspegel von 30 dBA ermittelt. Die dem Kühlturm des EKKM am
nächstgelegenen Wohnhäuser befinden sich in ca. 400 bis 500 m Entfernung (Liegenschaften Wehrstrasse 43 und 44). Damit würde sich dort eine Lärmbelastung infolge des Kühlturmes von 35 bis 36 dBA ergeben. Für Liegenschaften, die sich in der Empfindlichkeitsstufe II befinden, liegt die Lärmbelastung damit im Bereich des Planungswertes (55 dBA am Tag / 45 dBA in der Nacht). Bei den weiteren Planungen ist dies zu berücksichtigen und darauf zu achten, dass die
Lärmemissionen des Hybridkühlturms so tief als möglich zu halten sind.
Das EKKM ist als Neuanlage zu bewerten. Die Lärmbelastung der gesamten Anlage ist nach Massgabe von Art. 11 USG [8] und Art. 7 LSV [10] so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist. Grundsätzlich sind die Planungswerte gemäss Anhang 6 der LSV einzuhalten. Gemäss der Stellungnahme des Amtes für Umweltkoordination
und Energie (AUE) ist ausserdem sicherzustellen, dass für bestimmte Lärmquellen (z.B.
Kühlaggregate, Kamine, Kompressoren und Pumpen) die Vorsorgewerte zur Schall-pegelbegrenzung des Beco erfüllt werden [118].
Die Festlegung der massgeblichen Beurteilungspunkte und die detaillierte Berechnung der Schall-immissionen an diesen Punkten erfolgt erst in der nächsten Planungsphase.
Revisionszustand
Während der jährlichen Revision (Zeitdauer: ca. 4 Wochen) ist die Anlage abgeschaltet, d.h. in Teilbereichen nimmt die Lärmbelastung ab (z.B. emittiert der Kühlturm keinen Lärm). Auf Grund des zusätzlichen Personals von ca. 1'000 temporären Mitarbeitern nimmt der Lärm infolge Revisionsarbeiten und Mehrfahrten zu.
Parallelbetrieb28
Während eines eventuellen Parallelbetriebs von KKM und EKKM (maximale Zeitdauer: 10 Jahre) sind insbesondere die Fahrten der dann ca. 700 Mitarbeiter (Normalzustand) zu betrachten. In der Beurteilung des Parallelbetriebs sind die Anlagengeräusche des bestehenden KKM von
untergeordneter Bedeutung. Für die Lärmbelastung im Parallelbetrieb sind deshalb primär die Neuanlagen des EKKM massgebend. Für die Beurteilung der beiden Anlagen zusammen sind grundsätzlich die Immissionsgrenzwerte gemäss Anhang 6 der LSV heranzuziehen.
4.9.5 Erschütterungen
4.9.5.1 Ausgangs- und Referenzzustand
Der Betrieb des bestehenden KKM verursacht keine massgebenden Erschütterungen. Auch während der jährlichen Revision werden keine erschütterungsrelevanten Arbeiten durchgeführt.
4.9.5.2 Bauphase
Erschütterungen während der Bauphase sind insbesondere durch allfällige Aushubarbeiten, Baugrubensicherungen und durch die Bautransporte zu erwarten. Auch hier erweist sich die Erschliessungsvariante S1D als erschütterungstechnisch günstigere Variante, da hier die Liegenschaften in Buttenried weitläufig umfahren werden.
In der Hauptuntersuchung UVB 2. Stufe, werden, nach Kenntnis des detaillierten
Baugrubenabschlusses und der Baufelderschliessung, Massnahmen und Bauweisen bzw.
Bauverfahren ausgearbeitet, um die Erschütterungen möglichst gering zu halten.
28 Die BKW ist bestrebt, das bestehende KKM nach Inbetriebnahme des EKKM so rasch als möglich ausser Betrieb zu nehmen. Ein paralleler Leistungsbetrieb der beiden Anlagen ist aus heutiger Sicht jedoch möglicherweise
erforderlich, um die Versorgungssicherheit für die BKW und die am EKKM beteiligten Partner in der ersten Phase
4.9.5.3 Betriebszustand
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass im Betriebszustand des EKKM keine wesentlichen Erschütterungen erzeugt werden. Der Sachverhalt wird mit der weiteren Detailplanung noch begleitet und geprüft.
4.9.6 Handlungsbedarf, Massnahmen
Im Rahmen der vorliegenden Untersuchungen konnten noch keine detaillierten Untersuchungen bezüglich der Lärm- und Erschütterungsbelastung durchgeführt werden. Bei den nachfolgend aufgeführten Massnahmen handelt es sich somit noch um eine provisorische, unvollständige Zusammenstellung:
• Fahrten ins Baufeld möglichst über die neue Erschliessungsstrasse
• Prüfung von Schallschutzmassnahmen an den kritischen Liegenschaften entlang der Transportrouten
• Prüfung der Bauphase hinsichtlich massgeblicher Erschütterungen
• Ausarbeitung von Vorschlägen und Massnahmen zur Minderung der Erschütterungen während der Bauphase, falls erforderlich
• falls erforderlich, Ausstattung des Hybridkühlturmes mit Schalldämmkulissen analog dem Kühlturm von Neckarwestheim, Reduktion der Lärmbelastung durch geeignete Massnahmen
4.10 Beurteilung
Die Auswirkungen auf die Bodennutzung in der Bauphase und im Betriebszustand (Normalbetrieb, Parallelbetrieb, Revisionszustand) werden wie folgt beurteilt:
Tabelle 4.10-1: Beurteilung der Auswirkungen auf die Bodennutzung Funktion Auswirkungen Kommentar (Bauphase)
Bauphase (temporäre Auswirkungen)
Walderhaltung gering Insgesamt sind 0.6 ha Wald betroffen. Ersatzmassnahmen sind möglich (Aufforstungen).
Fruchtfolgeflächen (FFF) gross Insgesamt rund 33 ha betroffen. Umfangreiche Beanspruchung von FFF auf Grund Flächenbedarf für Bauinstallationen, Baulogistik, Barackendorf.
Übertragungsleitungen keine Keine Änderungen am Übertragungsleitungsnetz auf Grund Vorhaben EKKM. Änderungen auf Grund Landesversorgung werden bis 2015 umgesetzt.
Militärische Anlagen gross Militärische Übersetzstelle 1301.425; während der Bauphase ist kein Betrieb möglich.
Erdgasleitungen gering Kreuzungspunkt Erschliessungsstrasse optionaler
Umschlagplatz Riedbach mit Erdgas-Transitleitung. Bedingt strassenbautechnische Massnahmen.
Optionale Nutzung von
Fernwärme keine oder gross Umsetzung offen. Vertiefte Studien im UVB 2. Stufe. Keine Auswirkungen bei Verzicht, grosse im Falle einer
Realisierung. Ist zu gegebenem Zeitpunkt unabhängig vom EKKM zu beurteilen.
Betriebszustand (dauerhafte Auswirkungen)
Walderhaltung gering Insgesamt sind 3.6 ha Wald betroffen. Ersatzmassnahmen sind möglich (Aufforstungen). Offen ist noch die Fläche der allfälligen Niederhaltung.
Fruchtfolgeflächen (FFF) eher gering Insgesamt rund 3.3 ha betroffen. Beanspruchung von FFF auf Grund Flächenbedarf für EKKM. Standortgebundenheit ist gegeben. Definition von Ersatz-FFF ist möglich.
Übertragungsleitungen keine Keine Änderungen am Übertragungsleitungsnetz auf Grund Vorhaben EKKM. Änderungen auf Grund Landesversorgung bis ins Jahr 2015 umgesetzt.
Militärische Anlagen gering oder gross Für militärische Übersetzstelle Nr. 1301.425 besteht ein Raumbedarf von 35 m ab Wasserlinie. Grosse Abhängigkeit zum Anlagenlayout und Anböschung. Falls Raumbedarf nicht sichergestellt werden kann: Aufhebung der bestehenden und Evaluation eines Ersatzstandortes durch VBS. Bei
Sicherstellung Raumbedarf: Notwendige Massnahmen zur Erschliessung.
Erdgasleitungen keine Keine Konflikte im Betriebszustand.
Optionale Nutzung von
Fernwärme keine oder gering Umsetzung offen. Vertiefte Studien im UVB 2. Stufe. Keine Auswirkungen bei Verzicht. Allfällige Transportleitung würde erdverlegt. Sichtbar wären ggf. Pumpstationen und weitere Einzelinfrastrukturen technischer Art. Ist zu gegebenem Zeitpunkt unabhängig vom EKKM zu beurteilen.
Die Auswirkungen auf die Bodennutzung werden in der Bauphase als substanziell beurteilt. Der Bau eines EKKM führt im Wesentlichen zu einer grossen temporären Flächenbeanspruchung von landwirtschaftlich hochwertigen Böden (33 ha) und einer vorübergehenden Sistierung des militärischen Betriebs an der Übersetzstelle Mühleberg. Die Auswirkungen einer Transportleitung für Abwärme sind zu gegebenem Zeitpunkt unabhängig vom Vorhaben EKKM zu beurteilen.
Die Auswirkungen auf die Bodennutzung im Betriebszustand sind insgesamt als gering zu bezeichnen. Zur Aare hin ist ein Bauabstand von 30 m vorgesehen, in welchem teilweise das Terrain angeböscht wird. Die militärische Übersetzstelle wird zumindest teilweise im
Böschungsbereich liegen. Inwieweit ein Weiterbetrieb der militärischen Übersetzstelle möglich ist, hängt vom definitiven Anlagenlayout, von der Möglichkeit und den Auswirkungen bautechnischer Massnahmen ab (z.B. Stützmauer) und ist im Rahmen der nächsten Bearbeitungsstufe zu prüfen.
In der Stufe "Rahmenbewilligung" können infolge des Detaillierungsgrades keine Angaben zu den zukünftigen Lärmbelastungen durch den Betrieb des EKKM gemacht werden. Die massgebenden Lärmquellen werden voraussichtlich der Hybridkühlturm, die Turbinengebäude sowie die
Zubringerfahrten der ca. 400 Mitarbeiter darstellen. Während der Bauphase ist die Lärm- und Erschütterungsbelastung an den benachbarten Liegenschaften relevant. Die Variante S1D erweist sich dabei aus Sicht des Lärmschutzes und der Erschütterungen als beste Variante, da die
Immissionsbelastungen an den betroffenen Liegenschaften insgesamt tiefer und damit günstiger sind.