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Fruchtfolgeflächen (FFF) (temporär)

Im Dokument Ersatz Kernkraftwerk Mühleberg (Seite 80-84)

4 Auswirkungen auf die Bodennutzung

4.3 Fruchtfolgeflächen

4.4.2 Temporär beanspruchte Flächen

4.4.2.4 Fruchtfolgeflächen (FFF) (temporär)

Tabelle 4.4-5: Temporär beanspruchte Fruchtfolgeflächen (FFF)

Funktion Fläche Zone

Bean-spruchte

Externer Logistikplatz 12.50 ha LWZ direkt:

12.50 ha

Bahnhof inkl. Zu- / Wegfahrt, Umladeflächen Strasse

Total 1 (Baulogistik) 31.40 ha inkl. indirekt belegte

Flächen Abschnitt Fuchsenried

bis Buttenried S1B, S1D 0.65 ha LWZ,

Wald 0.05 ha Mühleberg,

Buttenried davon: Rodungsfläche 0.6 ha

Option Riedbach 0.90 ha LWZ 0.90 ha Riedbach Erschliessungsflächen, teilweise Verlauf auf Güterwegen

Total* 2 (Erschliess.) 1.75 ha Verkehrsflächen

Total insgesamt 33.15 ha Verkehrsflächen

Abkürzungen: Zone: G = Gewerbezone, LWZ = Landwirtschaftszone; * Total :dem Flächenbedarf bei Realisierung von Var. S1D.

Quelle: eigene Berechnungen (FFF)

4.4.3 Zusammenfassung und Beurteilung

Die nachstehende Übersicht zeigt den Flächenbedarf insgesamt und die Art der Beanspruchung für die einzelnen Teilflächen.

Tabelle 4.4-6: Dauerhaft und temporär beanspruchte Flächen

Funktion Beanspruchung Fläche davon FFF davon Wald

Betriebsflächen EKKM dauerhaft 13.50 ha 3.30 ha 2.25 ha

Erschliessungsflächen dauerhaft 1.35 ha --- 1.35 ha

Flächen Baustelleninstallation,

Baulogistik temporär 38.10 ha 31.40 ha ---

Erschliessungsflächen temporär 2.35 ha 1.75 ha 0.60 ha

TOTAL dauerhaft beanspruchte Flächen 14.85 ha 3.30 ha 3.60 ha TOTAL temporär beanspruchte Flächen 40.50 ha 33.15 ha 0.60 ha

TOTAL beanspruchte Flächen 55.30 ha 36.45 ha 4.20 ha

Quelle: Berechnungen Team UVB/RPB 1. Stufe, 2008; eigene Berechnungen

Dauerhaft beanspruchte Flächen

Die Auswertungen zeigen, dass durch das Vorhaben EKKM 15 bis 20 ha Flächen dauerhaft beansprucht werden. Fruchtfolgeflächen sind davon mit 3.3 ha und Waldflächen mit 3.6 ha betroffen. Die übrigen Flächen (rund 8 ha) entfallen auf bestehende Landwirtschaftsflächen, Verkehrs- und Siedlungsflächen20

Temporär beanspruchte Flächen .

Die Flächenbeanspruchung in der Bauphase ist erheblich grösser. Auf diesen Flächen wird die bestehende Nutzung vorübergehend nicht mehr möglich sein. Begründet wird der Flächenbedarf von rund 40 ha (davon entfallen rund 33 ha auf FFF und 0.6 ha auf Wald) mit den Erfordernissen im Zusammenhang mit der Grossbaustelle (insbesondere Bauinstallationsplätze, Lagerflächen, Umschlagsplätze, Barackendorf).

Die temporär beanspruchten Flächen werden nach Abschluss der Bauphase rekultiviert und renaturiert.

4.5 Übertragungsleitungen

4.5.1 Grundlagen

[3] Bundesgesetz vom 24. Juni 1902 betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen (Elektrizitätsgesetz, EleG) (SR 734.0).

[15] Verordnung vom 23. Dezember 1999 über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) (SR 814.710).

[36] Bundesrat (2001): Sachplan Übertragungsleitungen. Umsetzung durch BFE.

Konzeptteil (Beschluss BR 27.1.2001). Teil 1 Einzelprojekte (div. BR-Beschlüsse 2002 bis 2006). Teil 2 Einzelprojekte (in Bearbeitung seit 2007).

[40] Bundesamt für Energie (2008b): Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL), Anpassung 2008 betreffend Kapitel 3.

[49] Kanton Freiburg (2007): Sachplan Energie. Amt für Verkehr und Energie. 2007.

[108] Bundesamt für Energie (2007b): Schlussbericht der Arbeitsgruppe Leitungen und Versorgungssicherheit (AG LVS), Schlussversion 5.0. 28.02.2007 mit Anhängen A bis E.

[109] Bundesamt für Energie (2007c): Begutachtung des Strategischen Übertragungsnetzes 50 Hz der Schweiz. Wissenschaftliches Gutachten im Auftrag des BFE. CONSENTEC, Aachen. Bern 26.6.2007.

Karte 11 Übersicht Natur- und Landschaftsschutz (kommunal, regional), Kulturgüterschutz in den Gemeinden Mühleberg, Wohlen BE, Radelfingen.

Karte 12 Übersicht Natur- und Landschaftsschutz (kommunal, regional), Kulturgüterschutz in den Gemeinden Bern, Frauenkappelen.

Karte 15 Freileitungen, Perimeter R05.

Karte 16 Freileitungen Nahbereich EKKM.

Anhang zu Kapitel 1 (Beilage 1): Pflichtenheft Raumplanungsbericht des ARE.

4.5.2 Räumliche und inhaltliche Abgrenzung

Gemäss Pflichtenheft des ARE (vgl. Anhang zu Kapitel 1, Beilage 1) sind die Anpassungen bestehender und der Bau neuer Übertragungsleitungen im Raumplanungsbericht darzulegen.

Dieses Kapitel, das Kapitel 8.1.3 sowie Karte 11, Karte 12, Karte 15 und Karte 16 geben dazu einen Überblick.

Nicht Bestandteil des Rahmenbewilligungsgesuchs bilden die Massnahmen im Raum Mühleberg für die Erhöhung der Netzstabilität im Espace Mittelland. Im Zuge dieser Massnahmen wird die Schaltanlage West (Unterstation UST West) in die Nähe des Wasserkraftwerkes Mühleberg verlegt und dort in die neue UST Ost, u.a. mit dem Netzknoten 380 kV, integriert. Diese Arbeiten sind unabhängig vom Projekt EKKM und sollten bis 2015 durchgeführt sein. Später wird die Zentrale Netzleitstelle (ZLS) der BKW verlegt. Der neue Standort ist noch nicht definiert und liegt nicht zwingend in Mühleberg.

Das Projekt EKKM beinhaltet die Stromleitung ab Stromerzeugung im EKKM bis zum

Systemeingang der Unterstation OST. Nicht Gegenstand des Projekts EKKM sind neben der UST Ost auch die Abspanngerüste.

Die Frage der Landesversorgung mit elektrischer Energie wird auf nationaler Ebene geregelt und der Bau von Hochspannungsleitungen richtet sich nach dem Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) [36]. Der SÜL befasst sich mit dem Aus- und Neubau von Starkstromleitungen auf den Spannungsebenen von 220 kV und 380 kV, welche durch die Elektrizitätswerke erstellt und betrieben werden, sowie mit den Leitungen der Spannungsebene von 132 kV, welche die Eisenbahnen für den Betrieb ihres Netzes verwenden. Die Planung berücksichtigt insbesondere Nutzkriterien (Energiewirtschaft, Versorgungssicherheit und Netzoptimierung) sowie

Schutzkriterien (Schutz vor nichtionisierender Strahlung, Natur- und Landschaftsschutz und andere Raumnutzungsansprüche wie Siedlungsgebiete, Zivilluftfahrt usw.). Sie berücksichtigt auch die technischen Fortschritte.

Die Leitungsbauvorhaben ab dem Standort Mühleberg werden auf Grund der

Sachplanzuständigkeit (SÜL) nur dargestellt, jedoch nicht beurteilt. Auf Grund der grossen raumplanerischen Relevanz und der generellen visuellen Belastung des Landschaftsbildes werden auf zwei Plänen die bestehenden und künftigen Linienführungen, die Stromspannung im

bestehenden Betrieb und im Planungszustand dargestellt.

4.5.3 Methodik

Als Grundlage dient die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV [15]), welche seit dem 1. Februar 2000 in Kraft ist. Für die neue Anlage muss die NISV vollumfänglich eingehalten werden. Für betriebseigenes Personal gelten die SUVA-Grenzwerte, für

betriebsfremdes Personal die Grenzwerte nach NISV-Immissions- bzw. Emissionsgrenzwert an Orten empfindlicher Nutzung. Orte empfindlicher Nutzung (OMEN) sind Räume oder

Aussenbereiche, an welchen sich Personen (im vorliegenden Fall betriebsfremdes Personal bzw.

Besucher) über eine längere Zeit aufhalten können, wie beispielsweise ständige Arbeitsplätze, Übernachtungsstätten und je nach Nutzungsdauer auch Aufenthaltsräume. Dem gegenüber stehen die Orte kurzfristigen Aufenthaltes (OKA), welche u.a. den Aussenbereich der Anlage, Parkplätze, Maschinenhallen (falls keine ständigen Arbeitsplätze vorhanden sind) beinhalten.

Die Grenzwerte für nichtionisierende niederfrequente (50 Hz) Felder betragen:

Tabelle 4.5-1: Grenzwerte für nichtionisierende niederfrequente (50 Hz) Felder

Bezeichnung Wert Anwendung

SUVA-Grenzwert

(Magnetisches Feld) 500 µT Gesamter Anlagebereich Nur Betriebspersonal Immissionsgrenzwert

(Magnetisches Feld) 100 µT OKA innerhalb oder ausserhalb des Anlagebereiches Betriebsfremdes Personal / Privatpersonen

Emissionsgrenzwert

(Magnetisches Feld) 1 µT OMEN innerhalb oder ausserhalb des Anlagebereiches Betriebsfremdes Personal / Privatpersonen

Immissionsgrenzwert

(Elektrisches Feld) 5 kV/m OMEN innerhalb oder ausserhalb des Anlagebereiches Betriebsfremdes Personal / Privatpersonen

Quelle: NISV [15]

Im Dokument Ersatz Kernkraftwerk Mühleberg (Seite 80-84)