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Integration und gesellschaftlichen Zusammen halt im Quartier stärken

Im Dokument Nationaler Aktionsplan Integration (Seite 103-107)

öffentlichen Dienst

3. Integration und gesellschaftlichen Zusammen halt im Quartier stärken

Stadt­ und Ortsteile sind Orte der Begegnung und ver­

fügen damit über ein erhebliches Integrationspoten­

zial. Dies betrifft insbesondere den öffentlichen Raum als Platz des Aufeinandertreffens von Menschen ver­

schiedener Lebenssituationen und Herkunft. Gleiches gilt für öffentliche Einrichtungen als Orte der Versor­

gung mit Dienstleistungen und Beratungsangeboten, die Bildungs­ und Arbeitsstätten als Orte gemeinsa­

men Lernens und Arbeitens sowie die Wohnquartiere als Orte des Zusammenlebens. Die Entwicklung der gesellschaftlichen Vielfalt bedeutet Bereicherung.

Andererseits sind sozialräumliche Polarisierungen auch eine zentrale Herausforderung für die Stadtent­

wicklung sowie die Bildungs­ und Teilhabechancen vor Ort.9 In vielen Kommunen ist eine deutliche Konzentration niedriger Einkommen in bestimmten Stadtgebieten festzustellen. In solchen Stadtteilen ist der Anteil an Familien mit geringem Einkommens­

niveau und der Personen mit Migrationshintergrund in der Regel deutlich höher als im gesamtstädtischen Durchschnitt. Hier besteht die Gefahr, dass ein Groß­

teil der Bevölkerung durch geringere Bildungs­ und Beschäftigungschancen den Anschluss verliert und schlechtere Wohn­ und Lebensbedingungen dazu bei­

tragen, dass gerade junge Familien und gut integrierte Haushalte solche Gebiete verlassen.10

Bereits im Nationalen Integrationsplan wurde auf den besonderen Handlungsbedarf in Stadt­ und Orts­

teilen hingewiesen, in denen sich sozioökonomische Benachteiligungen wie niedriges Einkommen, hohe Arbeitslosigkeit und geringer Bildungsstand mit städ­

tebaulichen Defiziten und Problemen des Zusammen­

lebens unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen über­

lagern. Soziale und ethnische Polarisierungstendenzen stellen die Stadtentwicklungspolitik auch künftig vor besondere Herausforderungen. Mit der Verstärkung der Einkommensungleichheit in der Gesellschaft gehen Tendenzen einer stärkeren räumlichen Konzen­

tration von Menschen in eher schwieriger sozialer Situation einher. Das Dialogforum hat ausdrücklich festgestellt, dass es für die Entwicklung solcher Quar­

tiere auch künftig fachübergreifender, gebietsbezoge­

ner Strategien mit entsprechender impulsgebender Förderung bedarf.

3.1. Stadtquartiere attraktiv gestalten und bedarfs-gerechte Infrastruktur schaffen

Die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in den Städten und Gemeinden ist eine der zentralen Zukunftsaufgaben der Stadtentwicklungspolitik.

Nicht zuletzt angesichts der demografischen Entwick­

lung bedarf es einer generationengerechten, familien­

freundlichen und altersgerechten Infrastruktur in

7 Die Jugendringe haben sich dem Thema der interkulturellen Öffnung ausführlich gewidmet, es fehlt allerdings meist der direkte Zugang zur Zielgruppe. Durch die Vernetzung der kommunalen Integrationsarbeit mit den Jugendringen können die Integrationskonzepte unterstützt und ein direkter Zugang zur Zielgruppe gewonnen werden. Weitergehende Ansätze zur interkulturellen Öffnung der Jugendverbandsarbeit werden auch im Dialogforum 9 „Bürgerschaftliches Engagement und Integration“

behandelt.

8 Darüber hinausgehende Formen politischer Partizipation, die u. a. in den Empfehlungen des kommunalen Qualitätszirkels zur Integrationspolitik

„Politische Partizipation von Migrantinnen und Migranten“ (2010) behan-delt werden, wurden im Dialogforum nicht abschließend erörtert.

9 Zu diesem Befund kommt auch das von der Bundesregierung vorgelegte und in einem breiten Diskussionsprozess erarbeitete Weißbuch Innenstadt (BMVBS 2011).

10 In mehr als drei Vierteln der Großstädte und 62 % der Mittelstädte sowie über drei Vierteln der Landkreise gibt es „besondere Sozialräume mit Integrationsdefiziten“ bzw. Regionen und/oder Orte mit besonderen integra tionspolitischen Herausforderungen (BMVBS/Beauftragte der Bundes regierung für Migration, Flüchtlinge und Integration 2011).

die Aufwertung und bedarfsgerechte Gestaltung des Wohnumfelds, den qualitätsvollen Ausbau der Infra­

struktur und die Verbesserung der Wohnbedingungen hierzu einen wesentlichen Beitrag. Sie setzt sichtbare Zeichen im Quartier, die notwendig sind, um das Engagement der Bürgerinnen und Bürger sowie priva­

ter Partner im und für den Stadtteil anzuregen. Mit dem Programm „Soziale Stadt“ setzt die Städtebau­

förderung gerade in benachteiligten, strukturschwa­

chen Stadtteilen an. Hier ist die Notwendigkeit eines abgestimmten, fachübergreifenden Ansatzes beson­

ders gegeben, da sich die vielschichtigen Probleme vor Ort nicht allein mit Mitteln der Städtebauförderung lösen lassen. Im Dialogforum bestand breiter Konsens, dass die Städtebauförderung des Bundes und der Län­

der auch künftig geeignete Instrumente bereitstellen muss, damit sich nicht einzelne Stadtteile von der übrigen Stadtentwicklung abkoppeln. Darüber hinaus wurde die besondere Bedeutung von Bildungs­ und Gemeinschaftseinrichtungen als „Orte der Integra­

tion“ im Quartier betont. Durch generationenüber­

greifende Angebote und die Verortung im Stadtteil tragen sie maßgeblich zur Stärkung des nachbar­

schaftlichen Zusammenlebens und zum Aufbau nachhaltiger Strukturen vor Ort bei.

Der Bund bekennt sich ausdrücklich zur Städte­

bauförderung mit ihren hohen Anstoßeffekten bei Investitionen und Arbeitsplätzen und wird den Kommunen auch in Zukunft notwendige Investitio­

nen in die Entwicklung benachteiligter Stadtteile und zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusam­

menhalts in den Städten und Gemeinden ermögli­

chen. Das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird ab 2012 weiterentwi­

ckelt. Im Mittelpunkt stehen Investitionen in die Aufwertung des Wohnumfelds und des öffentlichen Raums sowie in eine familienfreundliche und gene­

rationengerechte Infrastruktur. Mit der Einbezie­

hung weiterer Partner und des ehrenamtlichen Engagements wird die Förderung stärker gebündelt, damit diese in Zukunft noch passgenauer vor Ort wirken kann.

Die generationenübergreifende Arbeit im Rahmen des Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird ab Anfang 2012 in einem dreijährigen Folgeprogramm weiterentwickelt wer­

den. Dabei wird das Schwerpunktthema „Integra­

bedarfsorientierte integrationsfördernde Angebote in den Kommunen weiter ausgebaut werden. Das Aktionsprogramm „Mehrgenerationenhäuser II“

mit einer dreijährigen Laufzeit (2012 – 2014) wird mit insgesamt 450 Standorten in fast jedem Land­

kreis und in jeder kreisfreien Stadt eine flächen­

deckende Präsenz sichern.

Im Rahmen des Experimentellen Wohnungs­ und Städtebaus wird das Bundesministerium für Ver­

kehr, Bau und Stadtentwicklung von 2011 bis 2014 Modellvorhaben in Kommunen fördern, die durch einen Ausbau der Infrastruktur und innovative Träger strukturen Orte der Integration im Stadtteil schaffen. Die vor Ort vorhandenen Einrichtungen sollen ausgebaut und als Ankerpunkte im Stadtteil nachhaltig gestärkt werden.

Die kommunalen Spitzenverbände unterstützen die positiven Wirkungen der Städtebauförderung aus­

drücklich. Sie setzen sich gemeinsam mit Bund und Ländern dafür ein, dass die Kommunen ihre Auf­

merksamkeit auch künftig auf Stadt­ und Ortsteile richten, in denen der Handlungsbedarf besonders groß ist. Dazu trägt der Erfahrungsaustausch der Kommunen unter Einbeziehung weiterer Partner bei.

Die Verbände der Wohnungs­ und Immobilienwirt­

schaft werden auch künftig ihren Beitrag zur Stadt­

entwicklung und zur Stärkung des gesellschaftli­

chen Zusammenhalts in den Stadtteilen leisten und sich als strategischer Partner einbringen, um die langfristige Entwicklung der Wohnquartiere zu sichern.

Die Verbände der BAGFW werden durch die Öff­

nung und Umnutzung bestehender Einrichtungen und Gebäude als Stadtteilzentren, Bürgerhäuser oder Treffpunkte sowie die Etablierung stadtteil­

bezogener Angebote, Dienste und Einrichtungen der sozialen und gesundheitlichen Versorgung eine soziale und kulturelle Infrastruktur in den Quartie­

ren bereitstellen und einen Beitrag zur Ausgestal­

tung leisten.

3.2. Bildungs- und Teilhabechancen von Migran-tinnen und Migranten vor Ort verbessern

Angesichts der besonderen Herausforderungen in strukturschwachen Stadtteilen kommt der Verbesse­

rung der Bildungs­ und Teilhabechancen und der

scheidende Bedeutung zu. Denn Bildungseinrichtun­

gen sind diejenigen Orte, in denen die Grundlagen für eine erfolgreiche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gelegt werden. Viele Jugendliche verlassen zur Zeit die Schule ohne die nötigen Kompetenzen für einen erfolgreichen Übergang in das Ausbildungs­

system oder den Arbeitsmarkt. Dies spiegelt sich vor allem vor Ort wider. Zur Verbesserung der Bildungs­

chancen sind Schulen, Kindertages­ und weitere Bil­

dungseinrichtungen in solchen Gebieten gezielt zu stärken und im Sinne lokaler Bildungspartnerschaften mit weiteren Partnern zu vernetzen.11 Die Zusammen­

arbeit von Land, Kommune und Einrichtungen im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft mit dem Ziel der strategischen Steuerung ist dabei ein entscheiden­

der Erfolgsfaktor. Dazu gehört auch eine bedarfsorien­

tierte Ressourcenplanung in den Stadtteilen. Eine abgestimmte Maßnahmenplanung erfordert die Einbe­

ziehung aller relevanten Akteure, einschließlich Ver­

waltung, öffentlichen Einrichtungen und Wirtschaft.

Die Verknüpfung von Stadtentwicklungspolitik und Bildungspolitik hat hier höchste Priorität. Durch die Vernetzung qualifizierter Bildungsangebote und ein attraktives Umfeld werden die gesellschaftliche Inte­

gration im Quartier und die Qualität des Wohnstand­

ortes vor allem für junge Familien wirksam gestärkt.

Mit dem Programm „Lernen vor Ort“ unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung ausgewählte Kreise und kreisfreie Städte bei der Entwicklung eines kohärenten Bildungsmanage­

ments vor Ort. Der Bund wird den Transfer in weitere Kommunen befördern und übertragbare Erkenntnisse und Empfehlungen vorlegen. Eine Fortsetzung des Programms über den Förderzeit­

raum hinaus wird ausdrücklich empfohlen.

Mit dem Programm „STÄRKEN vor Ort“ als ein Baustein der Initiative „JUGEND STÄRKEN“ fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die schulische, soziale und berufliche Integration von Jugendlichen bzw. jun­

gen Erwachsenen und Frauen mit Problemen beim Einstieg und Wiedereinstieg in das Erwerbsleben.

Das Programm wird gezielt in großstädtischen

setzt. Mit seinem lokalen Ansatz setzt „STÄRKEN vor Ort“ genau dort an, wo der Handlungsbedarf am größten ist, und bindet alle relevanten Akteure vor Ort aktiv ein. Es trägt damit maßgeblich zur Verbes­

serung der Zugangschancen zum Ausbildungs­ und Arbeitsmarkt und zur gesellschaftlichen Teilhabe bei. Der Bund prüft eine Fortsetzung für die neue ESF­Förderphase.

Stiftungen sind schon heute maßgebliche Partner von Bund, Ländern und Kommunen bei der Ent­

wicklung und Umsetzung lokaler Bildungspartner­

schaften. Dies gilt sowohl für den nationalen Stif­

tungsverbund „Lernen vor Ort“ als auch für herausragende Eigeninitiativen der Stiftungen. Die Freudenberg Stiftung bietet mit dem Programm

„Ein Quadratkilometer Bildung“ ein Konzept für eine langfristig angelegte Lern­ und Entwicklungs­

plattform für alle Akteure, die in einem Stadtteil Bildung gestalten. Die Freudenberg Stiftung erklärt sich bereit, die Programmbasis weiter auszubauen und den Erfahrungstransfer zu unterstützen. Sie wird zudem mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Regionalen Arbeitsstellen die Kooperation zwischen Kita, Schule und Eltern gezielt befördern.

Darüber hinaus kommt der Verbesserung der Bil­

dungschancen von Anfang an in „Brennpunkt“­

Gebieten und strukturell benachteiligten länd­

lichen Räumen besondere Bedeutung zu. Mit der Initiative „Offensive Frühe Chancen“ wird der Bund von 2011 bis 2014 den Ausbau von bis zu 4.000 Ein­

richtungen zu „Schwerpunkt­Kitas Sprache & Inte­

gration“ unterstützen. Weitergehende Ziele und Maßnahmen des Bundes, der Länder und Kommu­

nen sowie nicht staatlicher Partner wurden im Dia­

logforum 1 „Frühkindliche Förderung“ formuliert.

Der vhw Bundesverband für Wohnen und Stadt­

entwicklung wird zudem den Dialog zum Thema Bildung und Integration mit und zwischen den Kommunen im Rahmen des Städtenetzwerks „Stär­

kung lokaler Demokratie durch bürgerorientierte integrierte Stadtentwicklung“ unterstützen. Ziel ist eine ganzheitliche Konzeption von Bildung als inte­

grationspolitisches Handlungsfeld integrierter Stadtentwicklung.

11 Knapp zwei Drittel der Großstädte und rund ein Drittel der Mittelstädte und Landkreise nutzen kommunale und regionale Bildungslandschaften als ein Instrument zur Unterstützung benachteiligter Quartiere (BMVBS/

Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integra-tion 2011).

3.3. Integration in den Ausbildungs- und Arbeits-markt vor Ort befördern

Die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen und die Förderung der Ausbildung sind zentrale Zukunfts­

aufgaben in den Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit, hoher Schulabbrecherquote, geringer Ausbildungs­

beteiligung. Menschen mit niedrigen Bildungsvoraus­

setzungen oder Mobilitätseinschränkungen werden häufig von vorhandenen Angeboten nicht erreicht.

Wichtig ist eine zielgerichtete Ansprache von Jugend­

lichen und Langzeitarbeitslosen vor Ort, in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld. Der strategischen Ver­

zahnung städtebaulicher Investitionen und arbeits­

marktpolitischer Maßnahmen wird dabei ebenso strukturpolitische Bedeutung beigemessen wie der sozialräumlichen Ausrichtung und interkulturellen Öffnung der Regelinstitutionen vor Ort (wie z. B.

Agenturen für Arbeit, Jobcenter). Verschiedene Pro­

gramme und Initiativen tragen mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung schon heute dazu bei. Daneben setzen sich zahlreiche Kommunen im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeit für die berufliche Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ein. Die Aktivitäten werden im Zuge des Nationalen Aktions­

plans fortgesetzt und vertieft.

Mit dem ESF­Bundesprogramm „Bildung, Wirt­

schaft, Arbeit im Quartier“ (BIWAQ) des Bundes­

ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtent­

wicklung werden in Programmgebieten der Städtebauförderung gezielt städtebauliche Inves­

titionen zur Verbesserung des Wohn­ und Lebens­

umfelds durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen ergänzt. Ziel ist, die Perspektiven der in diesen Stadtteilen lebenden oftmals gering qualifizierten Jugendlichen und Langzeitarbeitslosen auf dem Ausbildungs­ und Arbeitsmarkt zu verbessern und zugleich den Stadtteil aufzuwerten.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entwickelt und erprobt das Netzwerk

„Integration durch Qualifizierung – IQ“ seit 2005 neue Ansätze für eine verbesserte Arbeitsmarkt­

integration von Erwachsenen mit Migrationshinter­

grund auf der Basis der Weiterentwicklung und migrationssensiblen Gestaltung der arbeitsmarkt­

politischen Instrumente. Ab Mitte 2011 wird das gemeinsam von BMAS, BMBF und BA getragene Förderprogramm IQ operativ zu einer bundeswei­

ten Struktur regionaler Netzwerke ausgebaut. Es zielt auf den Auf­ und Ausbau der migrationssensib­

len und interkulturellen Kompetenz in den Regel­

institutionen vor Ort, wie z. B. Agenturen für Arbeit, Jobcentern, zuständigen Stellen im Anerkennungs­

verfahren, den Sprachkurs­ und Bildungsträgern und Unternehmen, ab. Eine weitere Schwerpunkt­

aufgabe der regionalen Netzwerke wird in der Verzahnung der Unterstützungsleistungen liegen.

Sämtliche Förderangebote, die in der Region ange­

boten werden und für die Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund rele­

vant sind (z. B. Beratung, Kompetenzfeststellung, Qualifizierung, Anerkennung ausländischer Berufs­

abschlüsse und begleitende Sprachförderung), sollen hierbei in enger Abstimmung mit den regionalen Akteuren koordiniert bzw. sinnvoll verzahnt wer­

den (vgl. Dialogforum 3 „Arbeitsmarkt und Erwerbsleben“).

Darüber hinaus wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen seiner Zuständig­

keit die Verbreitung guter Beispiele auch für eine Sozialraumorientierung anregen.

Um Angebote zum Übergang von der Schule in den Beruf vor Ort zu verankern, haben sich Mentoring­

und Patenschaftsprogramme an Schulen bewährt, die in Zusammenarbeit mit der lokalen Wirtschaft/

Ausbildungsbetrieben durchgeführt werden. Die Stiftungen erklären sich bereit, gemeinsam mit ört­

lichen Partnern solche Ansätze zu unterstützen.

Daneben bildet die lokale Ökonomie gerade in innerstädtischen Quartieren ein Entwicklungs­

potenzial sowohl als Arbeitgeber als auch für die wirtschaftliche Stabilisierung der Gebiete. Neben der Förderung durch das ESF­Bundesprogramm

„Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier“ (BIWAQ) können Maßnahmen zur Existenzgründung und

­festigung dazu beitragen (vgl. Dialogforum 3

„Arbeitsmarkt und Erwerbsleben“).

3.4. Stabile Nachbarschaften schaffen, Zugang zum Wohnungsmarkt verbessern

Die Schaffung und Sicherung von attraktivem und bedarfsgerechtem Wohnraum und die Förderung des nachbarschaftlichen Zusammenlebens von Menschen unterschiedlicher Herkunft sind zentrale Rahmen­

bedingungen für den Erfolg der Integrationsprozesse vor Ort. Dies gilt für mietpreisgünstige innenstadt­

nahe Altbaugebiete ebenso wie für große Wohn­

siedlungen, die typische Wohn­ und Anlaufquartiere

für Menschen mit Migrationshintergrund und Perso­

nengruppen mit geringem Einkommen sind. Die Attraktivität und Lebensqualität der Quartiere sollte durch gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Wohn­ und Wohnumfeldbedingungen gestärkt wer­

den, auch um junge Familien und gut integrierte Haushalte im Quartier zu halten. Der Erhalt gemisch­

ter Bewohnerstrukturen bleibt ein wichtiges Ziel der Stadtentwicklungspolitik. Das Städtebauförderungs­

programm „Soziale Stadt“ als Gemeinschaftsinitiative von Bund, Ländern und Kommunen zur Stabilisierung und Entwicklung benachteiligter Wohnquartiere hat durch seinen integrierten strategischen Ansatz hier wichtige Impulse gesetzt. Auch die Förderung der Wohneigentumsbildung und genossenschaftliches Wohnen können einen Beitrag leisten. Darüber hinaus kommt dem nachbarschaftlichen Miteinander durch Orte der Begegnung und bürgerschaftliches Engage­

ment eine wichtige Rolle zu. Hierzu sollte die Koope­

ration zwischen Kommunen, Eigentümern und Einrichtungen vor Ort ausgebaut werden. Mit der sozialen Wohnraumförderung der Länder können preiswerte Mietwohnungen für Haushalte mit Zugangsschwierigkeiten am Wohnungsmarkt geför­

dert und die Bildung selbst genutzten Wohneigen­

tums, vor allem für Haushalte mit Kindern, unter­

stützt werden. Auch Wohnungsunternehmen sind wichtige Partner für die Stadtentwicklungs­ und Integrationspolitik. Die auf eine nachhaltige Bewirt­

schaftung ihrer Bestände ausgerichteten Unterneh­

men haben ihre strategischen Unternehmenskonzepte zunehmend auf eine sozial und ethnisch vielfältige Mieterschaft angepasst.

Die Verbände der Wohnungs­ und Immobilienwirt­

schaft setzen sich auch künftig für die Schaffung und Sicherung von bedarfsgerechtem Wohnraum und die Förderung des nachbarschaftlichen Zusam­

menlebens ein. Dazu zählen insbesondere die Instandhaltung und Modernisierung der Woh­

nungsbestände, die Gestaltung von Freiräumen, die Bereitstellung von Gemeinschaftsräumen sowie ein aktives Belegungsmanagement. Darüber hinaus wird die Wohnungswirtschaft bewährte Instru­

mente wie das Quartiersmanagement eigenständig unterstützen und eigene Formen der Mieterbetreu­

ung durchführen, um damit zu einer nachhaltigen Entwicklung der Gebiete beizutragen.

Eine wichtige Bedeutung kommt einem dezentra­

len, wohnortnahen Angebot von sozialen Diensten und Einrichtungen in Quartieren mit hohem Mig­

rantenanteil zu. Die Verbände der BAGFW fördern nachbarschaftliche Begegnung und die Stärkung nicht beruflicher, nachbarschaftlicher Unter­

stützungssysteme durch die Etablierung nieder­

schwelliger, sozialräumlich ausgerichteter und interkultureller Angebote, insbesondere von Begegnungsgelegenheiten.

3.5. Lokale Netzwerke unterstützen

Die Förderung der Integration und des gesellschaft­

lichen Zusammenhalts erfordert integrierte Hand­

lungsansätze sowie die Vernetzung der Akteure vor Ort. Dies setzt Kooperationen zwischen Kommunen, Zivilgesellschaft und Wirtschaft ebenso voraus wie eine Transparenz über bestehende Maßnahmen und Instrumente vor Ort. Den Kommunen kommt dabei eine wichtige Rolle als Moderatoren und Gestalter der Stadtentwicklungs­ und Integrationsstrategien zu. Um Transparenz über Akteure und Netzwerke, bestehende Angebote und Projekte zu schaffen und Kooperationen zielgerichtet zu unterstützen, haben sich die Einrich­

tung von Koordinierungsstellen in den Kommunen sowie die in einigen Programmen wie der Städte­

bauförderung geschaffenen Strukturen wie das Stadt­

teilmanagement vor Ort bewährt. Eine solche Form der Prozessinitiierung, ­koordination und ­moderation sollte auch langfristig über die Förderung hinaus ver­

ankert werden. Die Schaffung von Trans parenz und lokaler Netzwerke wird zudem durch Länderpro­

gramme wie das Programm „KOMM­IN NRW“ und das Programm „Modellregionen Integration“ in Hessen wirksam unterstützt. Auch die Beratungseinrichtun­

gen der Migrationsberatung für erwachsene Zuwande­

rer (MBE) spielen als bewährte lokale Netzwerkpartner eine wichtige Rolle. Der Verzahnung von Programmen von Bund, Ländern und Kommunen und einer Einbe­

ziehung und Stärkung der Regelstrukturen kommt dabei eine entscheidende Bedeutung zu.

Um die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Integration vor Ort zu verbessern und die Bünde­

lung der Förderinstrumente zu unterstützen, wird der Bund Synergien zwischen den Programmen herstellen und den Aufbau von Strukturen und Netzwerken vor Ort befördern.

Für den bedarfsgerechten Einsatz der vom Bundes­

amt für Migration und Flüchtlinge bereitgestellten Angebote zur sprachlichen Bildung, berufsbezoge­

nen Sprachförderung, Migrationsberatung sowie der geförderten Projekte stehen vor Ort in 850 Netz­

Verfügung.

Die Verbände der BAGFW erklären sich bereit, an lokalen Netzwerken mitzuwirken und durch die sozialräumliche und quartiersbezogene Ausrich­

tung der Dienste und Einrichtungen vor Ort struk­

turelle und qualifizierende Unterstützungsleistun­

gen für lokale Kooperationen und Netzwerke zu übernehmen. Die Einrichtungen und Dienste vor Ort werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten als Orte der Begegnung verstanden und gestaltet.

Im Dokument Nationaler Aktionsplan Integration (Seite 103-107)