arbeitsschutzrelevanter Prozesse in Organisationen
5.2.1 Indikator „Ermitteln, Bewerten und Ausschöpfen von präventiven Potenzialen für Sicherheit und Gesundheit
5.2.2.1 Indikator „Ermitteln, Bewerten und Ausschöpfen
von präventiven Potenzialen für Sicherheit und Gesundheit in Beschaffungsprozessen“ und zugehörige Parameter
Die Beschaffung stellt eine zentrale betriebliche Aufgabe zur Sicherung der Produk-tion und Erweiterung der ProdukProduk-tionsressourcen dar. Verfahren und Festlegungen für die Beschaffung sind darauf ausgerichtet, die geregelte Beschaffung sowie die bedarfs- und auftragsgerechte Versorgung mit Produktionsmitteln zu gewährleisten (Bereitstellung von Investitionsgütern). Grundlegende Voraussetzung z. B. für die Beschaffung einer Anlage ist eine strategische Organisationsplanung, die das lang-fristig angestrebte Produktionsprogramm festlegt. Durch eine Beschaffung werden sicherheits- und gesundheitsrelevante Arbeitsbedingungen, Eigenschaften von Anla-gen und Maschinen, aber auch personelle VoraussetzunAnla-gen wie Qualifikation be-stimmt. Damit hat die Beschaffung für die Belange des Arbeitsschutzes generell eine große Bedeutung.
Die präventiven Potenziale in Beschaffungsprozessen sind in der Regel hoch, da sie meist langfristig auf die Arbeitsbedingungen wirken.
Durch Vorgehensweisen/Regelungen soll die Integration der Arbeitsschutzbelange in die Beschaffungsprozesse sichergestellt werden.
Folgende Arten von Beschaffungsprozessen, an die sich spezifische Anforderungen richten, können unterschieden werden:
l Technische Arbeitsmittel
l Arbeitsstoffe
l Fremdfirmen, Kontraktoren
l Personal, Leiharbeitnehmer
l Persönliche Schutzausrüstungen
Diese Beschaffungsarten werden nachfolgend näher beschrieben. Die in Tab. 5.1 für die Beschaffungsprozesse technischer Arbeitsmittel aufgeführten Prozessschritte und Beurteilungskriterien sind sinngemäß auf alle Beschaffungsarten anzuwenden.
Beschaffungsprozesse technischer Arbeitsmittel
Technische Arbeitsmittel wie Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Hebe- und Förderein-richtungen oder Anlagen haben erheblichen Einfluss auf die Sicherheit sowie die ge-sundheits- und menschengerechte Gestaltung von Arbeitssystemen. Der Prozess der Beschaffung technischer Arbeitsmittel muss so gestaltet sein, dass die präventi-ven Potenziale für Sicherheit und Gesundheit ermittelt, bewertet und ausgeschöpft werden. Vorgehensweisen/Regelungen in den verschiedenen Phasen des Beschaf-fungsprozesses technischer Arbeitsmittel müssen dies betrieblich gewährleisten.
Technische Arbeitsmittel müssen bestimmten Beschaffenheitsanforderungen ent-sprechen. Solche Beschaffenheitsanforderungen enthalten die Verordnungen zum Gerätesicherheitsgesetz bzw. die Anhänge zur entsprechenden EU-Richtlinie. Neben diesen Anforderungen, die der Hersteller bzw. Importeur sicherstellen muss (dies kann unter bestimmten Umständen auch der Betreiber sein), sind aber auch durch den Betreiber bei Auswahl, Bereitstellung und Betrieb Anforderungen zu stellen, um die präventiven Potenziale für Sicherheit und Gesundheit auszuschöpfen und die ge-setzlichen Forderungen zu erfüllen (z. B. AMBV). Um dies zu gewährleisten, sind
l für den gesamten Prozess übergreifende Anforderungen sowie
l für die verschiedenen Phasen des Beschaffungsprozesses konkrete inhaltliche Anforderungen
zu berücksichtigen.
Zur Bewertung sind die in Tab. 5.1 für die Beschaffungsprozesse technischer Ar-beitsmittel zusammengestellten Beurteilungskriterien zu nutzen.
Tab. 5.1 Beurteilungskriterien
für die Beschaffungsprozesse technischer Arbeitsmittel
Prozessschritte Beurteilungskriterien für die einzelnen Prozessschritte
Bedarfsermitt-lung
Ermitteln von Problemen für Sicherheit und Gesundheit in den vorhandenen Ar-beitssystemen
r Berücksichtigen der Auswertung von Unfall-, Störfall- und Krankheitsstatisti-ken
r Integration von Gefährdungsbeurteilungen
r Beachtung aller relevanten Vorschriften und Regeln, Stand der Technik,
„Good-Practice-Beispiele“ etc.
r Durchführen von Kosten-Wirtschaftlichkeits-Analysen und Auswerten deren Ergebnisse
Beschaffen- heitsanforde-rungen
Ermitteln und Festlegen der Beschaffenheitsanforderungen im Hinblick auf Si-cherheit und Gesundheit
r Analyse der Arbeitssysteme
r Festlegen von Anforderungen (Lärmemissionen, Vibration, Wärme-/Kälte-strahlung, ergonomische Gestaltung, Einsatz von Arbeits- und Hilfsstoffen, Transportschnittstellen etc.)
r Auswerten von vorliegenden Gefährdungsbeurteilungen
Marktsondie-rung, Aus-schreibung, Anfrage
Ermitteln des Stands der Technik, Marktvergleich bezüglich relevanter Anforde-rungen zu Sicherheit und Gesundheit
r Auswerten relevanter Normen, arbeitswissenschaftlicher Erkenntnissen etc.
r Auswerten verfügbarer Positivlisten
r Benchmarking
r Prüfung von Angeboten nach Kriterium Sicherheit und Gesundheit
r Hersteller- und Angebotsbeurteilung auf Einhaltung der einschlägigen Anfor-derungen
r Beibringen von Prüfzertifikaten und Konformitätserklärungen durch den Her-steller
r Integration der festgelegten Beschaffenheitsanforderungen in die Leistungs-beschreibung
r Anwenden der Anforderungen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit bei der Auswahl der Anbieter
r Berücksichtigen von Qualitätszeichen (GS-Zeichen, TCO etc.)
r Festschreiben der Anforderungen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit in Verträgen/Bestellungen
r Mitbeschaffen von arbeitsschutzrelevanten Einrichtungen (Schutzeinrichtun-gen, PSA etc.)
Lieferung, Wareneingang
r Überprüfen der Einhaltung der vereinbarten Anforderungen
r Überprüfen der Konformitätserklärung und Kennzeichnung auf offensichtliche Abweichungen
Beschaffungsprozesse von Arbeitsstoffen
Die Beschaffung von Arbeitsstoffen stellt eine wichtige Aufgabe zur Sicherung der Produktion dar. Durch die Beschaffung von Arbeitsstoffen werden die Eigenschaften von Stoffen, aber auch Mengen und Anforderungen an die Lagerung festgelegt. Sie haben dadurch starken Einfluss auf die Arbeitsbedingungen der betroffenen Mitar-beiter.
Wichtige Beurteilungskriterien:
l Vollständigkeit der betriebsinternen Beschaffungsdokumentation
l Vermeiden von unkontrolliertem Einkauf
l Erfassen beschaffter/eingesetzter Arbeitsstoffe
−
Anzahl nicht erfasster Stoffel Reduzieren der Vielfalt der verwendeten Arbeitsstoffe
−
Anzahl der eingesetzten Stoffe mit gleichem Verwendungsbereichl Ermitteln von Gefahrstoffen
−
Vollständigkeit−
Schrittfolge−
Dokumentieren der Ermittlungsschritte−
Einbeziehen von Arbeitsschutzexperten−
Einbeziehen betroffener Mitarbeiterl Minimieren des Gefahrenpotenzials
l Verhältnis zwischen vorhandener und technologisch notwendiger Gefahrstoff-menge im Betrieb
Beschaffungsprozesse von Fremdfirmen, Kontraktoren
In vielen Organisationen übernehmen Fremdfirmen (Kontraktoren) aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrages verschiedenste Arbeiten, wie z. B. Bau-, Wartungs- oder Reinigungsarbeiten. Darunter fallen häufig auch sicherheitsrelevante Arbeiten, wie etwa Reinigen von Kesseln, Materialprüfungen, Wartungsarbeiten an Produktions-anlagen, Instandhaltungsarbeiten sowie Neu- und Umbauten von Anlagen. Durch ihr Management und das Verhalten ihrer Mitarbeiter wirken Kontraktoren auf den
Sicher-heits-, Gesundheits- und Umweltschutzstandard ihrer Auftraggeber und damit auch auf deren Qualitätsstandard ein.
Fremde Mitarbeiter werfen in jedem Fall besondere Probleme für den Arbeitsschutz innerhalb des Betriebes auf. Sie müssen über die örtlichen Unfall- und Gesundheits-gefahren informiert werden.
Wichtige Beurteilungskriterien:
l Auswahl von Fremdfirmen, Kontraktoren
−
Ermitteln der Informationen über Fremdfirmen−
Berücksichtigen aller relevanten Informationen über Fremdfirmen−
Festlegen von arbeitsschutzrelevanten Auswahlkriterienl Auftragsgestaltung im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz
−
Vertragliche Regelungen zwischen Auftragnehmer und Auftragnehmer zum Arbeitsschutz−
Regelungen über Bereitstellung von PSA, Hilfsmitteln usw.−
Unterweisen des Fremdpersonals−
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungenl Zulassung zur Arbeit, Unterweisung und Überwachung des Fremdpersonals
−
Einführen und Unterweisen vor Aufnahme der Tätigkeit mit einer anschließen-den Einarbeitungszeit−
Zuständigen für Arbeitsschutz in der Organisation bekannt geben−
Klares Zuweisen von Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnissen−
Bekannt machen mit den Abläufen über den vorgesehenen Arbeitsbereich hinaus−
Ggf. Benennung eines Koordinatorsl Beratung der Fremdfirmen in Fragen des Arbeitsschutzes
−
Benennen der Ansprechpartner−
Bereitstellen notwendiger Informationen und Dokumente−
Einbeziehen erforderlicher QualifikationBeschaffungsprozesse von Personal, Leiharbeitnehmern
Bei der Beschaffung von Personal und Leiharbeitnehmern ist zwischen Einsteigern in das Berufsleben und Mitarbeitern, die den Beruf wechseln oder innerhalb der glei-chen Organisation eine andere Tätigkeit ausüben sollen, zu unterscheiden. Es kann bis zu einem halben Jahr dauern, bis ein Einsteiger seinen neuen Arbeitsbereich gründlich kennen gelernt hat und mit den Gefahren des Arbeitsablaufs vertraut ist.
Die Ersteinweisung eines neuen Mitarbeiters ist daher besonders wichtig. Dem neu-en Mitarbeiter muss vor Beginn seiner Tätigkeit die (herausragneu-ende) Bedeutung des Arbeitsschutzes vermittelt werden.
Mitarbeiter, die ihre Tätigkeit wechseln, können durch entsprechende Personalent-wicklungsmaßnahmen auf die Ausführung der Arbeitsaufgaben vorbereitet werden.
Die vordringlichste Aufgabe der Personalentwicklung besteht darin, die vorhandenen Fähigkeiten und Neigungen der Mitarbeiter zu erkennen, zu entwickeln und sie mit den jeweiligen Anforderungen aus den Arbeitsaufgaben in Übereinstimmung zu brin-gen.
Der Einsatz von Leiharbeitnehmern ist zur Überbrückung vorübergehender Perso-nalengpässe notwendig, etwa als Vertretung bei Krankheit, Erholungs- oder Mutter-schaftsurlaub. In den betrieblichen Arbeitsschutz des Entleihers sind Leiharbeitneh-mer voll integriert, d. h. die Vorgesetzten dort haben die Verantwortung für deren Si-cherheit und Gesundheitsschutz. Der Entleiher muss sicherstellen, dass die Leihar-beitnehmer vor Aufnahme ihrer Tätigkeit über alle Gefahren, denen sie ausgesetzt sein können, unterrichtet werden.
Wichtige Beurteilungskriterien:
l Auswahl von Personal, Leiharbeitnehmern
−
Berücksichtigen aller relevanten Informationen−
Festlegen von arbeitsschutzrelevanten Auswahlkriterien−
Ermitteln der vorhandenen Fähigkeiten, Neigungen und persönlichen Voraus-setzungen des Personals/der Leiharbeitnehmerl Einarbeitung des Personals/der Leiharbeitnehmer hinsichtlich Sicherheit und Ge-sundheitsschutz
−
Erstunterweisung−
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen−
Einführen und Unterweisen vor Aufnahme der Tätigkeit mit einer anschließen-den Einarbeitungszeit−
Nennen der mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen und Belastungen−
Abstimmen von Pflichten und Verantwortungsbereichen−
Regelungen über Bereitstellung von PSA, Hilfsmitteln usw.−
Zuständigen für Arbeitsschutz in der Organisation bekannt geben−
Bekannt machen mit den Abläufen über den vorgesehenen Arbeitsbereich hinausl Personalentwicklung des Personals/der Leiharbeitnehmer
−
Ermitteln der vorhandenen Fähigkeiten der Mitarbeiter und mit Anforderungen der Arbeitsaufgabe in Übereinstimmung bringen−
Auswahl der Mitarbeiter, die im Hinblick auf bestehende und zu erwartende Anforderungen aus der Arbeit zu fördern sind bzw. Handlungskompetenzen der Mitarbeiter entwickeln−
Festlegen der beschlossenen Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter planen und durchführenl Beraten des Personals/der Leiharbeitnehmer in Fragen des Arbeitsschutzes
−
Benennen der Ansprechpartner−
Bereitstellen notwendiger Informationen und Dokumente−
Einbeziehen erforderlicher QualifikationBeschaffungsprozesse von Persönlicher Schutzausrüstung
Bei vielen Arbeitsvorgängen oder Tätigkeiten sind die Beschäftigten Unfall- oder Ge-sundheitsgefahren ausgesetzt, die allein durch betriebstechnische und organisatori-sche Maßnahmen nicht ausgeschlossen werden können. In diesen Fällen sollen per-sönliche Schutzausrüstungen (PSA) die Beschäftigten vor schädigenden Einwirkun-gen bei der Arbeit schützen.
Wichtige Beurteilungskriterien:
l Bedarfsermittlung
−
Bestimmen der Arbeitsbereiche, wo nicht vermeidbare Restrisiken bestehen bleiben, für die der Einsatz von PSA erforderlich bleibt−
Auswerten von Gefährdungsbeurteilungenl Beschaffenheitsanforderungen
−
Bestimmen der erforderlichen Schutzfunktion−
Festlegen von Eignungsanforderungen, die aus den Arbeitsbedingungen re-sultieren−
Festlegen von ergonomischen, hygienischen und ästhetischen Anforderungen−
Berücksichtigen gesundheitlicher Risiken durch PSAl Einführungsstrategien
−
Trageversuche5.2.2.2 Indikator „Ermitteln, Bewerten und Ausschöpfen
von präventiven Potenzialen für Sicherheit und Gesundheit in Investitionsprozessen“ und zugehörige Parameter
Investitionen richten sich in die Zukunft und orientieren sich an der Entwicklung auf den Märkten und der Umwelt. Dadurch resultierende Auswirkungen auf die Organi-sationen sind schwer vorherzusehen. Die Vernetzung im und um die Organisationen wird immer stärker. Aufgrund kurzer Entwicklungszeiten neuer Technologien und immer kürzer werdenden Produktlebenszyklen sind Investitionen vielfach in kurzfri-stigen Zeiträumen zu realisieren.
Präventive Potenziale von Investitionen bestehen in ihrer meist langfristigen Wirkung.
Sie bestimmen die Gestaltung von Anlagen und größeren Maschinen sowie den Ein-satz von Arbeitsstoffen und haben damit erheblichen Einfluss auf die Arbeitsbedin-gungen. Insbesondere in kleinen und mittleren Organisationen, in denen die finan-ziellen Ressourcen für Investitionen oft begrenzt sind, hat das Ausschöpfen der prä-ventiven Potenziale prägenden Charakter auf die Arbeitsbedingungen.
Folgende Arten von Investitionen werden unterschieden:
Art Ziel der Investition Beispiel
Neuinvestition Erstausstattung einer Organisation Gebäudeneubau Erweiterungsinvestition Vergrößerung einer Organisation Anbau
Ersatzinvestition Wiederbeschaffung Gabelstapler
Rationalisierungsinvestition Steigerung der Produktivität Automatisierung
Durch Vorgehensweisen/Regelungen soll die Integration der Arbeitsschutzbelange in die Investitionsprozesse sichergestellt werden. Zur Bewertung sind die in Tab. 5.1 nach Prozessschritten zusammengestellten Beurteilungskriterien zu nutzen.
Tab. 5.1 Beurteilungskriterien
für die wesentlichen Prozessschritte bei Investitionen
Prozessschritte Beurteilungskriterien für die einzelnen Prozessschritte Problemanalyse
und Bewertung der Ausgangs-lage
r Berücksichtigen von Auswertungen der Unfall-, Störfall- und Krankheitsstatis-tiken
r Integration von Gefährdungs- und Belastungsanalysen
r Grundlegende Beurteilung des Ausgangszustandes der Betriebsstätte auf mög-liche Gefährdungen für Leben und Gesundheit
r Einordnen nach gesetzlichen Vorgaben und Ableitung formaler Pflichten
r Beachten aller relevanten Vorschriften und Regeln, Stand der Technik, „Good-Practice-Beispiele“ etc.
r Gestaltungsanforderungen an die Arbeitsstätte bzgl. ihrer Verfahren, Einrich-tungen, Arbeitsplätze, Arbeits- und Betriebsmittel
r Durchführen von Kosten-Wirtschaftlichkeits-Analysen und Auswerten der Er-gebnisse
Konkretisierung der Planung
r Einbeziehen rechtlicher Anforderungen und arbeitswissenschaftlicher Erkennt-nisse bei der Ermittlung von Planungsanforderungen und bei der Bestimmung von Zielgrößen
r Beurteilen der geplanten Investition auf mögliche Gefahren für Leben und Ge-sundheit in allen Lebensphasen (Errichtung, Probebetrieb, Nutzung, Instand-haltung, Demontage)
r Grundlegende Beurteilung der Investition auf Realisierungsmöglichkeiten einer menschengerechten, aufgabenorientierten Arbeitsgestaltung
r Abschätzen der Rückwirkungen beim Einsatz der geplanten technischen Mittel bezüglich
─ ergänzender sicherheitstechnischer und ergonomischer Gestaltung der Ar-beitsplätze/Arbeitsstätten
─ Umgestaltung der Arbeitsorganisation/des Arbeitsablaufs
─ Materialfluss/Transport
─ Einsatz von Arbeitsstoffen
─ Qualifizierung
r Sicherstellen, dass die Investitionen dem Stand der Technik entsprechen Entwerfen,
Ausarbeiten
r Berücksichtigen des Stands der Technik und Arbeitsmedizin sowie sonstiger gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse
r Einbeziehen von Arbeitsschutzanforderungen im Grobkonzept. Beachten der Grundprinzipien der Gefahrenvermeidung bzw. der -minderung
r Zuweisen der Aufgaben und Zuständigkeiten im Lastenheft auch im Hinblick auf den Arbeitsschutz
r Berücksichtigen der Arbeitsschutzanforderungen in Ausschreibungstexten, Pflichtenheften etc.
Realisieren r Überprüfen der Ausschreibung entsprechend den ausgearbeiteten Unterlagen
r Überprüfen der Angebotseinholung, Auswahl der Anbieter auch unter dem Ge-sichtspunkt der Kompetenz und Zuverlässigkeit hinsichtlich der Erfüllung von Arbeitsschutzanforderungen
r Verankern der Arbeitsschutzanforderungen in Verträgen
r Überprüfen der Durchführung entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen zum Arbeitsschutz
Einführungs-und Nutzungs-phase
r Erstellen einer Gefährdungsanalyse für die Umsetzung der Maßnahmen
r Festlegen von Zuständigkeiten für die Einführungsphase
r Festlegen der Voraussetzungen, unter denen eine Einführung erfolgen kann
r Überprüfen des Zustandes und der Abläufe in der Einführungsphase
r Überprüfen der Durchführung und Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen
r Einbeziehen von Arbeitsschutz-Kriterien für die Abnahme
r Fachliches Bewerten bei der Abnahme; Überprüfen bei der Erfüllung der Ar-beitsschutzanforderungen
r Vervollständigen relevanter Betriebs- und Arbeitsanweisungen, Liste angewen-deter Regeln und Normen; Zusammenstellung der technischen Dokumentation
r Unterweisungsmaterialien und Betriebsanleitungen für den sicheren und ge-sundheitsgerechten Ablauf sowie Nutzung, Instandhaltung, Demontage
r Sicherstellen der ständigen Gefährdungs- und Belastungsanalyse zum Erken-nen und Bewerten
─ von bisher nicht erkannter Probleme
─ der Anpassung an Veränderungen der Maschinennutzung
─ des Einsatzes neuer Sicherheitslösungen
r Gewährleisten der kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitssystemen hinsicht-lich Sicherheit und Gesundheit
Zur qualitativen Bewertung von Parametern und Beurteilungskriterien dieses Indika-tors wird hier auf die grundlegenden Ausführungen in der Einführung zu Abschnitt 5.2 verwiesen.
5.2.2.3 Indikator „Ermitteln, Bewerten und Ausschöpfen
von präventiven Potenzialen für Sicherheit und Gesundheit in Reorganisationsprozessen“ und zugehörige Parameter
Ziel von Reorganisationsprozessen ist die Verbesserung der Entscheidungs- und Handlungsabläufe sowie die Optimierung der internen Abläufe in einer Organisation. Zu Reorganisationsprozessen zählen z. B.
l Einführung von Gruppenarbeit
l Organisationsentwicklung bei der Einführung neuer EDV-Systeme
l Aufbau betriebsspezifischer Informations- und Kommunikationssysteme
l Neuorganisation zur Kundenorientierung in der Organisation
Durch Vorgehensweisen/Regelungen soll die Integration der Arbeitsschutzbelange in die Reorganisationsprozesse sichergestellt werden. Zur Bewertung sind die in Tab. 5.1 nach Prozessschritten zusammengestellten Beurteilungskriterien zu nutzen.
Tab. 5.1 Beurteilungskriterien
für die wesentlichen Prozessschritte bei Reorganisationsprozessen
Prozessschritte Beurteilungskriterien für die einzelnen Prozessschritte Problemanalyse
und Bewertung der Ausgangsla-ge
r Berücksichtigen von Auswertungen der Unfall-, Störfall- und Krankheitsstatisti-ken
r Integration von Gefährdungs- und Belastungsanalysen
r Grundlegende Beurteilung des Ausgangszustandes auf mögliche Gefährdun-gen für Leben und Gesundheit
r Beachten aller relevanten Vorschriften und Regeln, Stand der Technik, „Good-Practice-Beispiele“ etc.
r Durchführen von Kosten-Wirtschaftlichkeits-Analysen und Auswerten deren Ergebnisse
Planungs-spezifikation und Zielplanung
r Einbeziehen rechtlicher Anforderungen und arbeitswissenschaftlicher Erkennt-nisse bei der Ermittlung von Planungsanforderungen und bei der Bestimmung von Zielgrößen
r Beurteilen der Reorganisationsmaßnahme auf mögliche Gefahren für Leben und Gesundheit
r Grundlegende Beurteilung der Reorganisationsmaßnahme auf Realisie-rungsmöglichkeiten einer menschengerechten, aufgabenorientierten Arbeits-gestaltung
r Abschätzen der Rückwirkungen bei Umsetzung der Reorganisationsmaß-nahmen bezüglich
─ Umgestaltung der Arbeitsorganisation/des Arbeitsablaufs
─ Qualifizierung Realisierung
und Abschluss der Reorganisa-tion
r Vervollständigen relevanter Betriebs- und Arbeitsanweisungen, Liste ange-wendeter Regeln und Normen
r Erstellen von Unterweisungsmaterialien und Betriebsanleitungen für den si-cheren und gesundheitsgerechten Ablauf
r Sicherstellen der ständigen Gefährdungs- und Belastungsanalyse zum Erken-nen und Bewerten bisher nicht erkannter Probleme
r Gewährleisten der kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitssystemen hin-sichtlich Sicherheit und Gesundheit
Zur qualitativen Bewertung von Parametern und Beurteilungskriterien dieses Indika-tors wird hier auf die grundlegenden Ausführungen in der Einführung zu Abschnitt 5.2 verwiesen.
5.2.2.4 Indikator „Ermitteln, Bewerten und Ausschöpfen
von präventiven Potenzialen für Sicherheit und Gesundheit in Instandhaltungsprozessen“ und zugehörige Parameter
Die Instandhaltung umfasst alle Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes sowie zur Bewahrung und Wiederherstellung des Soll-Zustandes von technischen Mitteln eines Systems.
Eine wichtige Aufgabe ist die Zusammenarbeit mit anderen Bereichen und insbeson-dere die Beratung von Produktion und Konstruktion. Bei der Durchführung von
In-standhaltungsmaßnahmen an Anlagen werden Schwachstellen aufgedeckt, die bei zukünftigen Konstruktionen oder Ersatzinvestitionen zu vermeiden sind. Die Bera-tung der Produktion erfolgt z. B. bei Investitionen und bei der Qualifizierung von Fer-tigungsmitarbeitern für Instandhaltungsaufgaben.
Das Einbinden der Instandhaltung in den Informationsfluss und in die Entschei-dungsfindung (z. B. bei Planung und Beschaffung) garantiert, dass ein schneller Er-fahrungsrückfluss aus der Instandhaltung zur Optimierung, Weiterentwicklung und Neubeschaffung von technischen Anlagen und Maschinen gewährleistet ist. Dadurch lässt sich die Lebensdauer der Anlagen verlängern sowie der Arbeits- und Umwelt-schutz verbessern.
Durch Vorgehensweisen/Regelungen soll die Integration der Arbeitsschutzbelange in die Instandhaltungsprozesse sichergestellt werden. Zur Bewertung sind die in Tab. 5.1 nach Prozessschritten zusammengestellten Beurteilungskriterien zu nutzen.
Tab. 5.1 Beurteilungskriterien
für die wesentlichen Prozessschritte der Instandhaltung
Prozessschritte Beurteilungskriterien für die einzelnen Prozessschritte
r Erfassen von instandzuhaltenden Betriebsmitteln und Arbeitsstätten
r Ermitteln der vorgeschriebenen Fristen zur Durchführung notwendiger Instandhaltungsarbeiten
r Ermitteln des Arbeitsumfangs der Instandhaltung
r Berechnen der Instandhaltungspersonalkapazitäten
r Ermitteln der Instandhaltungskosten
r Auswerten aller relevanten Vorschriften und Normen
r Berücksichtigen der Informationen des Maschinenherstellers über Ri-siken und notwendige Schutzmaßnahmen
r Durchführen von laufenden Schwachstellenanalysen:
─ Erfassen typischer Fehler und Ausfälle
─ Häufigkeit des Auftretens
─ Entdeckungsmöglichkeiten
─ Feststellen der Ursachen
─ Abschätzen möglicher Folgen
Instandhaltungssteue-rung
ü Auftragsterminierung ü Materialdisposition ü Termin- und
Kapazi-tätsplanung ü Kostenplanung ü Auftragsveranlassung ü Auftragsüberwachung ü Auftragsrückmeldung
r Berücksichtigen von mitarbeiterbezogenen Arbeitsschutzaspekten, wie z. B. persönliche Belastungs- und Beanspruchungskonstellationen
r Berücksichtigen von Überlastung bzw. Unterforderung der Mitarbeiter bei bestimmten Tätigkeitskombinationen
r Bereitstellen von arbeitsschutzrelevanten Informationen zur Durchfüh-rung von Instandhaltungsprozessen
r Berücksichtigen der Arbeitszeit- und Pausengestaltung der Instand-haltungsmitarbeiter
r Anforderungen an Schnittstellen zu anderen Bereichen
r Erkenntnissammlung für die zukünftigen Planungsaufgaben Instandhaltungs- r Berücksichtigen von Auswertungen der Unfall-, Störfall- und
Krank-analyse
ü Auftragsabweichungs-analyse
ü Schwachstellenanaly-se
ü Schadensursachena-nalyse
heitsstatistiken
r Integration von Gefährdungs- und Belastungsanalysen
r Einordnen nach gesetzlichen Vorgaben und Ableitung formaler Pflichten
r Beachten aller relevanten Vorschriften und Regeln, Stand der Tech-nik, „Good-Practice-Beispiele“ etc.
Maßnahmendurchfüh-rung
r Instandhaltungspersonalauswahl, -beurteilung und -entwicklung unter Berücksichtigung von Arbeitsschutzerfordernissen
r Ermitteln von erforderlichen Qualifikationen
r Auswählen des Fachpersonals
r Ggf. Beauftragen von Fremdfirmen mit der Durchführung bestimmter Instandhaltungsarbeiten
r Systematisches Vorgehen bei Instandhaltungspersonalauswahl, -be-urteilung und -entwicklung
r Sicherstellen erforderlicher Sach- und Fachkunde
r Rückmeldung an den laufenden Prozess
Zur qualitativen Bewertung von Parametern und Beurteilungskriterien dieses Indika-tors wird hier auf die grundlegenden Ausführungen in der Einführung zu Abschnitt 5.2 verwiesen.