Bewertung der Arbeitsschutzleistungen (Ergebnisse) einer Organisation
5.3.5 Indikator „Beiträge zum Geschäftsergebnis“
und dazugehörige Parameter
Arbeitsschutz wird betrieblich vielfach als zusätzlicher Aufwand und damit auch als Kostenverursacher betrachtet. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass der betriebliche Nutzen von Arbeitsschutzmaßnahmen nur in den seltensten Fällen direkt und unmittelbar erfahrbar ist. Die daraus resultierende verkürzte Sichtweise abzu-bauen ist eine wichtige Aufgabe auch des Arbeitsschutzmanagements. Hierfür muss zumindest exemplarisch auch der betriebliche Nutzen eines systematisch betriebe-nen Arbeitsschutzes aufgezeigt werden. Grundlagen für eine solche Nutzenbetrach-tung sind einerseits Ressourcenbetrachtungen (sie postulieren die Erhaltung von Ressourcen [z. B. durch das Verhindern von Unfällen und Erkrankungen] als betrieb-lichen Nutzen) sowie der Loss-Controll-Ansatz, der die Vermeidung unnötiger Kosten (z. B. Unfallkosten) und die Verhinderung unerwünschter Ergebnisse ebenfalls als betrieblichen Nutzen definiert. Andererseits weisen Nutzenbetrachtungen auch dar-auf hin, dass der Arbeitsschutz zu konkreten betrieblichen Verbesserungen (z. B.
Steigerung der Prozesssicherheit von Abläufen) sowie zur Erfüllung spezieller Kun-denforderungen beitragen kann. Auch wenn sich der wirtschaftliche Nutzen in vielen Fällen nicht oder nicht exakt ermitteln lässt, sollten die positiven Beiträge des Ar-beitsschutzes zum Geschäftsergebnis zumindest teilweise ermittelt bzw. abgeschätzt werden. Die leider häufig sehr komplizierten und aufwendigen Verfahren zur indirek-ten Nutzenmessung (siehe insbesondere THIEHOFF 2000) sind für die hier betrachte-ten Bewertungen nur sehr bedingt geeignet.
Zur Operationalisierung des Indikators „Beiträge zum Geschäftsergebnis“ lassen sich insbesondere folgende Parameter heranziehen:
a) Verletzungs-/krankheitsbedingte Unterbrechungen geplanter Arbeitsprozesse b) Kosten infolge von Arbeits- und Wegeunfälle und arbeitsbedingten Erkrankungen c) Direkter Nutzen
d) Indirekter Nutzen
Beschreibung und Diskussion der Parameter und Beurteilungskriterien a) Parameter „verletzungs-/krankheitsbedingte Unterbrechungen
geplanter Arbeitsprozesse“
Die ersten beiden Parameter sollen die „Verluste“ infolge eines nicht optimal or-ganisierten und betriebenen Arbeitsschutzes – oder positiv formuliert, die Einspa-rungs- und Verbesserungspotenziale – aufzeigen. An erster Stelle sind hier die
„Verluste“ infolge verletzungs- und krankheitsbedingter Unterbrechungen ge-planter Arbeitsprozesse zu nennen.
Mögliche Beurteilungskriterien für solche „Verluste“ sind:
−
Beeinträchtigung von Arbeitsprozessen−
Organisatorischer Zusatzaufwand−
Direkt oder indirekt daraus resultierende Überstunden,−
Zusätzliche Kosten−
Folgen für KundenFür die Ermittlung solcher „Verluste“ ist ein entsprechend ausgelegtes betriebli-ches Controlling erforderlich. Auch in größeren Organisationen wird derzeit in der Regel nur ein Teil der erforderlichen Daten und Informationen erfasst. Sie müs-sen deshalb zunächst durch Befragungen abgeschätzt werden. Im Rahmen des Ausbaus des AMS sollte dann zusammen mit dem betrieblichen Controlling ein Arbeitsschutzcontrolling als integraler Bestandteil des betrieblichen Controllings entwickelt werden.
Aus den ermittelten bzw. abgeschätzten Daten lassen sich insbesondere folgen-de Kennzahlen für diesen Ergebnisparameter bilden:
−
Häufigkeit verletzungsbedingter/krankheitsbedingter Unterbrechungen−
Ausmaß der Störungen−
Umfang des Zusatzaufwandes−
Krankheits- bzw. verletzungsbedingte Überstunden−
Verursachte Kosten−
Einfluss auf Kundenzufriedenheitb) Parameter „Kosten infolge von Arbeits- und Wegeunfälle und arbeitsbedingten Erkrankungen“
Auch die durch Arbeits- und Wegeunfälle sowie arbeitsbedingte Erkrankungen verursachten Kosten stellen betrieblich betrachtet unnötige „Verluste“ dar. Die durch einen optimal organisierten und betriebenen Arbeitsschutz erschließbaren Einsparungspotenziale sollen durch den Parameter „Kosten infolge von Arbeits-und Wegeunfällen oder arbeitsbedingten Erkrankungen“ verdeutlicht werden.
Da die indirekten Kosten bereits durch den Parameter „verletzungs-/krankheits-bedingte Unterbrechungen geplanter Arbeitsprozesse“ erfasst wurden, betrach-ten wir hier nur die direkbetrach-ten Kosbetrach-ten der Arbeits- und Wegeunfälle sowie der ar-beitsbedingten Erkrankungen. Mögliche Beurteilungskriterien hierfür sind:
−
Personal- und Personalnebenkosten (z. B. Entgeltfortzahlung)−
Verwaltungskosten(z. B. anrechenbare Personal- und Personalnebenkosten der Arbeits-schutzakteure, die einen Verunfallten versorgen, einen Unfall aufnehmen)
−
Sachkosten(z. B. Beschädigung einer Einrichtung infolge eines Unfalls)
Aus diesen Beurteilungskriterien können direkt folgende Kennzahlen gebildet werden:
−
Höhe der Personal- und Personalnebenkosten infolge von Arbeits- und We-geunfälle und arbeitsbedingten Erkrankungen−
Höhe der Verwaltungskosten infolge von Arbeits- und Wegeunfälle und ar-beitsbedingten Erkrankungen−
Höhe der Sachkosten infolge von Arbeits- und Wegeunfälle und arbeitsbe-dingten ErkrankungenDie Erfassung der direkten Kosten der Arbeits- und Wegeunfälle sowie der ar-beitsbedingten Erkrankungen setzt eine entsprechende Datenerfassung voraus, die – wie oben bereits skizziert – selbst in größeren Organisationen nur in Teilen vorhanden ist (beispielsweise werden kurze Unterbrechungen durch kleinere Verletzungen in der Regel nicht erfasst). Im Rahmen des Ausbaus des AMS sollten auch für solche Erfassungen die Grundlagen geschaffen werden – dies ist auch im Interesse einer besseren Prozessplanung. Solange eine exakte
Date-nermittlung jedoch nicht möglich ist, sollten die Kosten durch entsprechende Ab-schätzungen (z. B. Ermittlung der Ausfallzeiten durch Befragung der Führungs-kräfte) „ermittelt“ werden – dies ist sicherlich auch in kleinen Organisationen möglich. Für die Bewertung und Darstellung der Ergebnisse sollten vor allem Vergleichszahlen herangezogen werden.
c) Parameter „Direkter Nutzen“
Die beiden folgenden Parameter sollen den betrieblichen Nutzen des Arbeits-schutzes aufzeigen.
Mögliche Beurteilungskriterien für den direkten Nutzen sind:
−
Höhere Prozesssicherheit−
BG-Beitragsreduzierung−
Aufdeckung von Schwachstellen−
Erfüllung von Forderungen/Erwartungen (Nachweis eines AMS) externer Kun-den• Wettbewerbswirkung
• Honorierung durch Kunden
Eine direkte Ermittlung des Nutzens oder indirekte Nutzenmessung mittels ent-sprechender Verfahren ist – wie oben ausgeführt – in dem hier betrachteten Zu-sammenhang nur schwer möglich. Deshalb sind auch hier Abschätzungen erfor-derlich.
Für diesen Ergebnisparameter können damit insbesondere folgende Kennzah-len gebildet werden:
−
Einschätzung des Einflusses auf die Prozesssicherheit−
Einschätzung des Nutzens einer höheren Prozesssicherheit−
Höhe der BG-Beitragsreduzierung−
Aufgedeckte Schwachstellen−
Einschätzung des Nutzens durch aufgedeckte Schwachstellen−
Durch vorausschauende Gestaltung erzielte Verbesserungen−
Grad der Erfüllung von Forderungen/Erwartungen externer Kunden−
Einschätzung des Nutzens der Erfüllung von Forderungen/Erwartungen exter-ner Kunden−
Einschätzung der Wettbewerbswirkung des Nachweises eines AMSDie Abschätzung des betrieblichen Nutzens ist selbstverständlich sehr subjektiv, in der Regel unvollständig und teilweise auch spekulativ. Da die Auseinanderset-zung mit dem Nutzen (z. B. in Führungskreisen) einen Wert an sich darstellt (be-einflusst das Sicherheits- und Gesundheitsbewusstsein) sollte trotz der Ein-schränkungen und Probleme auf eine „Ermittlung“ des direkten Nutzens nicht verzichtet werden.
d) Parameter „Indirekter Nutzen“
Ein systematisch betriebener Arbeitsschutz hat auch einen Einfluss auf das Ar-beitsverständnis (z. B. die Arbeitsdisziplin), die Arbeitsmotivation der Beschäf-tigten, die Flexibilität (z. B. durch die Möglichkeit, auf Veränderungen durch ent-sprechend qualifiziertes und eingewiesenes Personal kurzfristig zu reagieren), die Rechtssicherheit der Führungskräfte etc.
Mögliche Beurteilungskriterien sind demzufolge:
−
Arbeitsverständnis (Einstellung zur Arbeit, Arbeitsdisziplin etc.) der Beschäf-tigten−
Arbeitsmotivation der Beschäftigten−
Betriebliche Flexibilität−
Rechtssicherheit der Führungskräfte−
Systematische Organisation (Betreiben) des betrieblichen Arbeitsschutzes−
Aufwand-Nutzen-Verhältnis der betrieblichen ArbeitsschutzmaßnahmenWie bereits beim direkten Nutzen ausgeführt, kann auch der indirekte Nutzen
„nur“ abgeschätzt werden.
Aus den Ergebnissen der Abschätzungen können für diesen Ergebnisparameter insbesondere folgende Kennzahlen gebildet werden:
−
Einschätzung des Nutzens eines verbesserten Arbeitsverständnis der Be-schäftigten−
Einschätzung des Nutzens einer verbesserten Arbeitsmotivation der Beschäf-tigten−
Einschätzung des Nutzens einer höheren Flexibilität−
Einschätzung des Nutzens einer erhöhten Rechtssicherheit der Führungs-kräfte−
Reduzierung des betrieblichen Aufwandes für Sicherheit und Gesundheits-schutz−
Verbesserung des Aufwand-Nutzen-Verhältnisses der betrieblichen Arbeits-schutzmaßnahmen (Einschätzung durch die AS-Akteure)Die Anmerkungen zu c) gelten hier entsprechend.
5.3.6 Indikator „Wirkungen auf die Gesundheit bei Kunden und Lieferanten