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Indikator „Ermitteln, Bewerten und Ausschöpfen von präventiven Potenzialen für Sicherheit und Gesundheit in Vertriebsprozessen“

Im Dokument Indikatoren und Parameter (Seite 111-115)

arbeitsschutzrelevanter Prozesse in Organisationen

5.2.1 Indikator „Ermitteln, Bewerten und Ausschöpfen von präventiven Potenzialen für Sicherheit und Gesundheit

5.2.1.6 Indikator „Ermitteln, Bewerten und Ausschöpfen von präventiven Potenzialen für Sicherheit und Gesundheit in Vertriebsprozessen“

und zugehörige Parameter

Der Vertrieb vermittelt den Kontakt zum Kunden, erstellt Angebote und veranlasst alle zur Auftragsabwicklung notwendigen Maßnahmen. Weiterhin umfasst der Ver-trieb den Versand, den Ersatzteil- und Kundendienst und hält nach Abwicklung des Auftrages den Kontakt zum Kunden aufrecht.

Präventive Potenziale entsprechen im Wesentlichen denen bei den Materialbe-schaffungsprozessen. Präventive Potenziale betreffen hier aber auch die Kunden und Fremdfirmen.

Durch Vorgehensweisen/Regelungen soll die Integration der Arbeitsschutzbelange in die Vertriebsprozesse sichergestellt werden. Zur Bewertung sind die in Tab. 5.1 nach Prozessschritten zusammengestellten Beurteilungskriterien zu nutzen.

Tab. 5.1 Beurteilungskriterien für

die wesentlichen Prozessschritte von Vertriebsprozessen

Prozessschritte Beurteilungskriterien für die einzelnen Prozessschritte

Vertragsverhand-lungen, Vertrags-abschluss, Bestellung

r Anforderungen an Vertragstext hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz (Mustertext)

r Kriterien für die sichere und gesundheitsgerechte Gestaltung von Lieferung, Montage, Probelauf, Einweisung und Schulung (Koordinator)

r Festlegen von Produktanforderungen, die sich aus den Schnittstellen zum Be-trieb ergeben

Prüfen der Auftragsbestäti-gung

r Überprüfen des geforderten Leistungsumfangs auf die vertraglich festge-schriebenen und rechtlich festgelegten Anforderungen

r Liste der relevanten Rechtvorschriften und Regeln

r Ermitteln des aktuellen Stands der Technik und Sicherheitstechnik sowie Ab-leiten der daraus resultierenden Anforderungen

Produkt bereitstellen

r Aufstellen der Gestaltungsanforderungen für das Produkt, ausgehend von den Arbeitsbedingungen, den technischen Schnittstellen und den betrieblichen Rahmenbedingungen des Kunden

r Planen technischer Schutzmaßnahmen, um verbleibende Gesundheitsrisiken möglichst zu vermeiden

Lieferung, Montage, Probe-lauf, Einweisung, Schulung

r Sicheres und gesundheitsgerechtes Durchführen von Transport und Montage

r Ablauf koordinieren, um einzelne Maßnahmen sowie den parallel weiterlau-fenden Betrieb (des Kunden) so aufeinander abzustimmen, dass Risiken für Leben und Gesundheit für beide Seiten ausgeschlossen werden (Koordinator, Ablaufregelungen)

r Mitliefern einer umfassenden und aussagekräftigen Betriebsanleitung, Kon-formitätserklärung, CE-Kennzeichen

r Überprüfen auf ergänzende Schutzmaßnahmen, die aus neuen (zusätzlichen) Gesundheitsgefährdungen seit Montage und Probebetrieb resultieren

r Ergänzende Schutzmaßnahmen, resultierend aus weiteren (zusätzlichen) Ge-sundheitsgefährdungen, die sich nach Montage und Probebetrieb ergeben

Zur qualitativen Bewertung von Parametern und Beurteilungskriterien dieses Indika-tors wird hier auf die grundlegenden Ausführungen in der Einführung zu Abschnitt 5.2 verwiesen.

5.2.1.7 Indikator „Ermitteln, Bewerten und Ausschöpfen von präventiven Potenzialen für Sicherheit und Gesundheit in

Entsorgungsprozessen“ und zugehörige Parameter

Entsorgungsprozesse betreffen z. B. Abfälle, Reststoffe und -materialien, nicht mehr benötigte Materialien und Stoffe, aber auch ausgesonderte Maschinen und Anlagen.

Bei der Entsorgung ist sicherzustellen, dass die Beschäftigten und das Wohl der All-gemeinheit nicht beeinträchtigt, z. B.

l die Gesundheit der Menschen und ihr Wohlbefinden nicht beeinträchtigt,

l Gewässer, Boden und Nutzpflanzen nicht schädlich beeinflusst,

l schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen oder Lärm nicht her-beigeführt

werden.

Durch Regelungen/Vorgehensweisen soll die Integration der Arbeitsschutzbelange in die Entsorgungsprozesse sichergestellt werden. Zur Bewertung sind die in Tab. 5.1 nach Prozessschritten zusammengestellten Beurteilungskriterien zu nutzen.

Tab. 5.1 Beurteilungskriterien für

die wesentlichen Prozessschritte von Entsorgungsprozessen

Prozessschritte Beurteilungskriterien für die einzelnen Prozessschritte Aufstellen von

Vor-gehensstrategien für die Entsorgung

r Prinzipielle Maßnahmen des Arbeitsschutzes, um Gesundheitsrisiken zu re-duzieren und Leistungsressourcen zu fördern

r Übersicht zu Ansätzen und Verfahren zur Materialentsorgung (Good Prac-tice, Normen etc.)

r Bestimmen der Restlebensdauer bzw. der Anlagenerneuerung bei Anlagen und Maschinen

r Erstellen eines Aufgaben- und Zielkatalogs

r Aufstellen einer Prioritätenliste Festlegung

prinzi-pieller Gestaltungs-lösungen für die Entsorgung

r Anforderungen an eine sichere und menschengerechte Arbeitsgestaltung

r Erarbeiten konkretisierter Planungsunterlagen

r Ausmusterung und Stilllegung für Anlagen und Maschinen bestimmen Materialentsorgung

Demontage und Entsorgung

r Liste der einbezogenen bzw. dort tätigen Beschäftigten

r Qualifikationsstand der Beteiligten bzgl. Sicherheit und Gesundheitsschutz (Informationsmittel)

r Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen für die Entsorgung

r Übersicht formaler und rechtlicher arbeitsschutzrelevanter Anforderungen

r Übersicht zu Gefahren für Leben und Gesundheit, ausgehend von den Ei-genschaften der zu entsorgenden Materialien bzw. Stoffe

r Arbeitsschutzanforderungen, die sich aus den Eigenschaften der zu entsor-genden Materialien bzw. Stoffe ergeben

r Entwickeln von Gestaltungslösungen für Sammellager- und Transportein-richtungen

r Anforderungen an Sammellagereinrichtungen

r Grad der Arbeitsautonomie der Beschäftigten (Tätigkeitsbeschreibung, Schnittstellenmatrix)

r Anforderungen an eine sichere und menschengerechte Arbeitsgestaltung (konkretisierte Planungsunterlagen)

r Ermitteln und Bewerten von Gesundheitsrisiken bei der Entsorgung, Festle-gen von Maßnahmen zur Risikominimierung (Vorgaben zum Systemanlauf, Betriebsanweisungen für Stör- und Notfälle)

Zur qualitativen Bewertung von Parametern und Beurteilungskriterien dieses Indika-tors wird hier auf die grundlegenden Ausführungen in der Einführung zu Abschnitt 5.2 verwiesen.

5.2.2 Indikator „Ermitteln, Bewerten und Ausschöpfen von präventiven Potenzialen für Sicherheit und Gesundheit in unterstützenden Prozessen“ und zugehörige Parameter

Mit unterstützenden Prozessen werden Prozesse zusammengefasst, durch die zwar keine Marktleistungen direkt erzeugt werden, die aber hierzu indirekt erforder-lich sind.

Unterstützende Prozesse sind insbesondere:

l Beschaffungsprozesse von

technischen Arbeitsmitteln,

Arbeitsstoffen,

Fremdfirmen, Kontraktoren,

Personal, Leiharbeitnehmern,

Persönlicher Schutzausrüstung

l Investitionsprozesse

l Reorganisationsprozesse

l Instandhaltungsprozesse

Das Arbeitsschutzhandeln in den unterstützenden Prozessen wird durch den Indika-tor „Ermitteln, Bewerten und Ausschöpfen von präventiven Potenzialen für Sicherheit und Gesundheit in unterstützenden Prozessen“ angezeigt. Der Indikator ist für die einzelnen unterstützenden Prozesse zu spezifizieren. Präventive Potenziale beste-hen vor allem darin, dass durch die unterstützenden Prozesse Arbeitsmittel, Arbeits-stätten, Personal usw. bereit gestellt bzw. erhalten werden. Dies prägt z. T. über lan-ge Zeiträume hinweg die Arbeitsbedingunlan-gen und Arbeitssysteme. Je nach Organi-sationstyp und -größe sind nicht alle unterstützenden Prozesse relevant. Jede Orga-nisation muss für ihren Bereich die Prozesse identifizieren, die für eine Bewertung des betrieblichen Arbeitsschutzes eine hohe Bedeutung haben. Von entscheidender Bedeutung in fast allen Organisationen sind Beschaffungsprozesse. Durch die Be-schaffung werden sicherheits- und gesundheitsrelevante Arbeitsbedingungen,

Ei-genschaften von Anlagen und Maschinen sowie EiEi-genschaften von Betriebsstoffen und Materialien festgelegt. Auch den Instandhaltungsprozessen kommt in den mei-sten Fällen eine hohe Bedeutung für das Aufrechterhalten des Zustands von Arbeits-systemen und Arbeitsbedingungen zu.

Als Parameter sind vor allem die in Abschnitt 5.2 beschriebenen drei Parameterty-pen zu nutzen, die

l Vorhandensein und Qualität

l Umsetzen und Anwenden

l Bewerten und Überprüfen

von Vorgehensweisen/Regelungen zum Ermitteln, Bewerten und Ausschöpfen der präventiven Potenziale in den unterstützenden Prozessen.

Nachfolgend werden die einzelnen unterstützenden Prozesse beschrieben. Dabei werden spezifische, nur für diese Prozesse nutzbare Beurteilungskriterien und ggf.

Kennzahlen benannt.

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