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Bundesarn ifür Sozialversicherung OfficefMiral des assuranees sociales (Jfficio federale delle assicuraioni sociali (JJ/izifederal da las assicuranzas socialas

Kurzchronik 149

Personelles 150

Mutationen bei den Durchführungsorganen 152

AHV: Mahngebühren

Urteil des EVG vom 16. Dezember 1996 i. Sa. J. B. 153 IV: Abgrenzung der erstmaligen beruflichen Ausbildung

von der Umschulung

Urteil des EVG vom 18. Dezember 1995 i. Sa. N. F. 157 IV: Abgrenzung der Umschulung von der erstmaligen

Ausbildung

Z

beruflichen

Urteil des EVG vom 23. Mai 1995 i. Sa. P. G. 159 IV: Begriff der beruflichen Weiterausbildung

Urteil des EVG vom 24. April 1996 i. Sa. K. Oe. 167

IV: Anspruch auf Taggeld

Urteil des EVG vom 29. März 1996 i. Sa. Oe. Y. 169 IV: Zusatzrente für die geschiedene Ehefrau

Urteil des EVG vom 25. März 1996 i. Sa. H. V. 174 IV: Nachzahlung von Leistungen

Urteil des EVG vom 19. September 1995 i. Sa. V. G. 182 IV: Nachzahlung von Leistungen

Urteil des EVG vom 2. November 1995 i. Sa. C. G. 189

AHI-Praxis 4/1997 - Juli 1997

Herausgeber

Bundesamt für Sozialversicherung Effingerstrasse 31, 3003 Bern Telefon 031322 90 11 Telefax 031 322 78 41 Vertrieb

Eidg. Drucksachen- und Materialzentrale 3000 Bern

Redaktion

Informationsdienst BSV Rend Meier, Telefon 031322 91 43 Abonnementspreis Fr. 27.— + 2% MWSt (6 Ausgaben jährlich)

Einzelheft Fr. 5.—

Kurzchronik

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Kommission für EL-Durchführungsfragen

Die Kommission für EL-Durchführungsfragen hielt am 13. Mai in Bern unter dem Vorsitz von Vizedirektor Alfons Berger ihre 45. Sitzung ah. Sie

W

war zur Hauptsache den Änderungen der EL-Verordnung, die im Zusam-menhang mit der 3. EL-Revision stehen, gewidmet. Dabei geht es insbe-sondere um die Berechnung in Fällen, wo ein Ehegatte im Heim oder Spi-tal, der andere zu Hause lebt, ferner um die Pauschalen für Nebenkosten sowie für Heizkosten. Die Kommission befasste sich im weiteren mit der Entschädigung pflegender Angehöriger und angestellter Pflegekräfte (Art.

ii Abs. 4 ELKV). Sie beschloss, an der geltenden Regelung vorläufig fest-zuhalten und die Frage im Rahmen der 4. EL-Revision erneut zu prüfen.

Eidgenössische AHV/IV-Kommission

Die Eidgenössische AIIV/IV-Konimission tagte am 27. Mai unter dem Vor- sitz von Direktor Otto Piller vom BSV. Sie wählte Frau Marina Masoni.

Staatsrätin und Finanzdirektorin des Kantons Tessin, als Vertreterin der Kantone in den Verwaltungsrat des Ausgleichsfonds der AFIV. Traktandiert waren des weiteren die Botschaftsentwürfe zum ersten Teil der 4. 1V-Revi- sion sowie zur 6. Revision der Erwerhsersatzordnung. Die Kommission hat

beide Botschaften grundsätzlich gutgeheissen, wobei hei der EO insbeson-

dere die Bestimmung über die Erziehungszulagen an Dienstleistende Anlass zu Diskussionen gegeben hat. Das BSV stellte der Kommission das Konzept «50 Jahre Al-IV» für das Jubiläumsjahr 1998 vor. Mit verschiede- nen Aktivitäten soll die Bevölkerung für die Bedeutung und die Probleme der AHV sensibilisiert werden.

Meinungsaustausch AK/BSV

Am 3. Juni fand in Bern unter dem Vorsitz des BSV der 112. Meinungsaus- tausch zwischen den Ausgleichskassen und dem BSV statt.

Im Vordergrund stand eine Standortbestimmung zur 10. AHV-Revision und eine Aussprache über den Stand der Vorbereitungen zum Thema 50 Jah- re AHV. Diskutiert wurde zudem über Medienauskünfte, Rentenauskünfte/

-vorausberechnungen und Unkosten für Arbeitnehmer von Temporärfir- men. In durchführungstechnischer Hinsicht wurden schliesslich Fragen des Meldeverfahrens zwischen VAK und KAK bzw. KAK und VAK betreffend Ehepartnerhinweis sowie Verfahren VA/IK - Abstimmung des 1K-Bestan- des der Ausgleichskassen mit dem Versichertenregister der ZAS - erörtert.

AHI-Praxis 4/1997 149

Arbeitsgruppe Modernisierung der AHV/IV

Am 5. Juni fand unter dem Vorsitz von Alfons Berger, Vizedirektor des BSV, die vierte Sitzung der Arbeitsgruppe Modernisierung AHV/IV in Bern statt. Dabei wurde das durch die Arbeitsgruppe Rentenanpassung er-arbeitete Grobkonzept für eine provisorische Rentenberechnung diskutiert und die entsprechenden Programmierungsarbeiten in Auftrag gegeben. Im Bereich IK-Spiegelregister erörterten die Teilnehmenden das Detailkon-zept der Kommission für Rechnungswesen, VA/IK und technische Koordi-nation. Der ZAS wurde der Auftrag erteilt, eine Detailstudie auszuarbeiten.

Personelles

Wechsel in der Leitung der Ausgleichskasse Basel-Landschaft Nach über 22jähriger erfolgreicher Tätigkeit als Leiter der Ausgleichskasse wird Dr. jur. Fred Strub demnächst in den wohlverdienten Ruhestand treten.

Die Aufsichtskommission wählte zu seinem Nachfolger Dr. iur. Willy Bau-mann, der während mehreren Jahren hei einer Versicherungsgesellschaft im Bereich der beruflichen Vorsorge tätig gewesen ist. Dr. Baumann hat die Funktion des Kassenleiters bereits am 12. Mai übernommen. Dr. Struh wird bis auf weiteres noch für spezielle Aufgaben zur Verfügung stehen.

Zum Rücktritt von Kassenleiter Werner Riesen auf Ende Juni 1997 Mit Werner Riesen beendet Mitte Jahr eine weitere markante Persönlich-keit, welche seit vielen Jahren die Durchführung der Sozialversicherungen mitgeprägt hat, ihre Tätigkeit.

Nach seiner kaufmännischen Lehre in einer Zigarettenfabrik (als Nicht-raucher!) trat er 1951 in die Ausgleichskasse Konditoren/Photo-Optik ein.

Nach einem dreijährigen Abstecher zu einer für die Revision von Aus-gleichskassen berechtigten Treuhandgesellschaft begann er 1956 seine Tätigkeit bei der Zweigstelle Zürich der kantonalen Ausgleichskasse. 1960 wechselte er zur Ausgleichskasse Konfektion/Edelmetalle als stellvertre-tender Kassenleiter und 1966 als Chef der Rentenabteilung zur Ausgleichs-kasse VATI, ehe er 1969 in die AusgleichsAusgleichs-kasse Keramik und Glas übertrat, welche er von 1972 bis zu deren Liquidation 1995 als Kassenleiter mit umfassenden Fachkenntnissen führte.

Daneben stellte sich Werner Riesen mit grossem Engagement in die Dienste der Vereinigung der Verbandsausgleichskassen. Als Vorstandsmit-glied der Gruppe Zürich führte er während zwanzig Jahren pflichtbewusst,

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aber auch mit einer Prise Humor das Protokoll. Weit mehr Arbeit erfor-derte seine Tätigkeit als Ressortchef Leistungen unserer Vereinigung, wel-che er seit vielen Jahren ausübte. Dabei hatte er sich immer kompetent für eine praxisbezogene, einfache Durchführung im Bereich Leistungen einge-setzt. Dank seinen fundierten Kenntnissen der Sozialversicherungen und seinem Weitblick wurde seine aktive Mitarbeit überall geschätzt und geach-tet. Er war in verdankenswerter Weise bereit, sein Amt über die Einführung der 10. AHV-Revision hinaus weiterzuführen. Dabei bewies er noch einmal sein ganzes berufliches Können und stand verschiedenen Erfa-Gruppen und Ausgleichskassen als Referent und Berater zur Verfügung.

Wir wünschen Werner Riesen im Ruhestand gute Gesundheit und Wohl-ergehen und hoffen, dass er Zeit und Musse finde, seine vielen Reisepläne zu verwirklichen.

Am 1. Juli 1997 übernimmt Willy Brüschweiler von der Ausgleichskasse Ostschweizerischer Handel die Leitung des Ressorts Leistungen der Verei-nigung der Verbandsausgleichskassen.

Vereinigung der Verhandsausgleichskassen Zum Rücktritt von Hugo Gschwend,

Leiter der Ausgleichskasse 112

Nach 15jähriger Tätigkeit in der neuenburgischen Uhrenindustrie trat Hugo Gschwend am 1. Mai 1967 als Bürochef der Abteilung Rechnungs-wesen in die Ausgleichskasse Gewerbe St. Gallen ein. 1971 avancierte er zum Stellvertreter des Kassenleiters. 1991 wurde er anstelle des pensio-nierten Werner Stettler zum Kassenleiter gewählt. Gleichzeitig wurde ihm die Leitung der Familienausgleichskasse des St. Gallischen Gewerbes (GEFAK), der zweitgrössten FAK im Kanton St. Gallen, übertragen.

In diesen drei Jahrzcnten erlebte Hugo Gschwend an vorderster Front die rasante Entwicklung und den Ausbau unserer Sozialwerke. In der GEFAK bewältigte er nicht weniger als elf Anpassungen und Revisionen des st. gallischen Kinderzulagengesetzes. Seinen reichen Erfahrungsschatz stellte er als Mitglied des Vorstandes der Gruppe Zürich und der Kommis-sion «Schnittstellen 10. AHV-ReviKommis-sion» zur Verfügung. Daneben half er als Komitee-Mitglied tatkräftig mit, den AHV-Stand an der Olma attraktiv und kundenfreundlich zu gestalten.

AHV-Revisionen, neue Weisungen des BSV oder EDV-Fragen ver-mochten Hugo Gschwend nie zu erschüttern. Mit Humor und Gelassenheit ging er jedes Problem an. Als alter Pfadfinder und gewiefter Pragmatiker fand er für alles und überall einen gangbaren Weg.

AHI-Praxis 4/1997 151

Unseren herzlichen Dank für die gezeigten Leistungen und die vielen heiteren Stunden verbinden wir mit den besten Wünschen für Gesundheit und Wohlbefinden im neuen Lebensabschnitt.

Am 1. Juli 1997 hat Daniel Cerf die Nachfolge von Hugo Gschwend angetreten.

Vereinigung der Verbandsausgleichskassen Zur Pensionierung von Rolf Baumann,

Sozialversicherunganstalt des Kantons Graubünden

Aus gesundheitlichen Gründen ist der Direktor der Sozialversicherungsan-stalt des Kantons Graubünden, lic. oec. HSG Rolf Baumann. auf Ende April 1997 vorzeitig in den Ruhestand getreten. Nach verschiedenen Tätigkeiten in der Privatwirtschaft übernahm er am 1. Juli 1980 die Geschäftsführung der Ausgleichskasse der Schweizer Maschinenindustrie. Nach einer erneu-ten kurzen Rückkehr in die Privatwirtschaft wurde er auf den 1. Januar 1990 zum Direktor der Ausgleichskasse des Kanton Graubünden gewählt. Im Hinblick auf das Inkrafttreten der 3. 1V-Revision hat er die Schaffung der Sozialversicherungsanstalt angestrebt, zu deren Direktor ihn die Bündner Regierung am 1. Januar 1995 ernannte. Von den so ermöglichten gemeinsa-men Diensten können Ausgleichskasse und 1V-Stelle profitieren.

Innerhalb der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen war Rolf Baumann Mitglied verschiedener Kommissionen und gehörte als Quästor dem Vorstand der Informationsstelle AHV/IV an. Wir danken Rolf Bau-mann für seinen grossen Einsatz, für seine Loyalität und Kollegialität. Dass er aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus unserem Kreis austreten musste, bedauern wir ausserordentlich. Für seine Zukunft wünschen wir ihm nicht nur gute Genesung, sondern auch ein Wiedererwachen seiner Energie und Lebensfreude.

Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen

Mutationen bei den Durchführungsorganen

Die Sozialversicherungsbehörde des Kantons Tessin (Istituto delle assicu-razioni sociali) hat seit dem 16. Juni 1997 ein neues Domizil:

Via Ghiringhelli 15a, c.p. 2121, 6501 Bellinzona; Telefon 091/821 9111, Fax 821 92 99.

An dieser Adresse befinden sich die AHV-Ausgleichskasse, die Fami-lienausgleichskasse, die Arbeitslosenkasse, die 1V-Stelle und das Kranken-versicherungsamt.

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