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individu-elles Wohlbefinden sowie für ökonomische und soziale Teilhabe. Nachhaltige Gesundheitspolitik muss daher die Zusammenhänge zwischen Einkommen, Bildung und Ge-sundheit berücksichtigen. Sie muss ihre Maßnahmen so ausrichten, dass den durch fehlende Potenziale benachtei-ligten Personen ausreichend gesundheitliche Aufklärung und Schutz gewährt wird und dass andererseits das auf dem Solidarprinzip gründende Gesundheitssystem eine gleichwertige Verteilung von Lasten und Nutzen erfährt.

Fast 90 Prozent der Bevölkerung sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Die übrige Be-völkerung ist im Krankheitsfall über eine private Kran-kenversicherung (PKV) oder weitere Sicherungssysteme (z. B. freie Heilfürsorge) abgesichert. Über 120 000 Men-schen, die bisher ohne Versicherungsschutz waren, sind auf der Grundlage der neuen Regelungen der am 1. April 2007 in Kraft getretenen Gesundheitsreform 2007 (GKV-WSG) wieder in die GKV oder PKV zurückgekehrt. Die gesetzliche Krankenversicherung mit ihren Grundprinzi-pien Solidarität, Subsidiarität und Selbstverwaltung ge-währleistet eine umfassende medizinische Versorgung für alle Versicherten, unabhängig von Alter, Geschlecht und Einkommen.

VI.1 Verbesserungen der Gesundheitsreform 2004 für sozial benachteiligte

Bevölkerungsgruppen

Die Sicherung des Systems der solidarisch finanzierten Krankenversicherung und damit der qualitativ hochwerti-gen medizinischen Versorgung für alle – unabhängig vom

sozialen Status – war das Ziel des Gesetzes zur Moderni-sierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG), das zum 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist. Die Reform hat seither für einen ef-fektiveren Einsatz der Finanzmittel gesorgt und die Stabi-lisierung des Beitragssatzes ermöglicht. Bonuspro-gramme und mehr Transparenz (z. B. Patientenquittung) geben seither Anreize und Chancen, auch im Gesund-heitswesen selbstverantwortlich zu handeln.308 Mit der Berufung einer Patientenbeauftragten hat die Bundesre-gierung die Patientensouveränität und die Beteiligungs-rechte der Patienten/Patientinnen gestärkt. Mit der Errich-tung des Instituts für „Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen“ wird die Qualitätssteigerung im Ge-sundheitswesen unterstützt.

Zur finanziellen Sicherung des Systems hat das GMG auch die gesetzliche Krankenversicherung mit einem Bündel von Maßnahmen spürbar entlastet. Für eine ge-rechte und ausgewogene Lastenverteilung müssen seither alle Beteiligten – von den Versicherten und Patienten über die Krankenkassen bis hin zu den Ärzten, der Pharmain-dustrie, den Apotheken und anderen Leistungserbringern – ihren Beitrag leisten und sich strukturellen Veränderun-gen stellen. Dazu wurden die ZuzahlungsregelunVeränderun-gen neu gestaltet. Überforderungsregelungen schützen allerdings vor unzumutbaren finanziellen Belastungen und auf Fa-milien wird besonders Rücksicht genommen. Für Versi-cherte, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsiche-rung im Alter und bei ErwerbsmindeGrundsiche-rung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder die er-gänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundes-versorgungsgesetz erhalten, wurde eine im Vergleich zu den übrigen Versicherten günstigere Regelung getroffen.

Bei diesen Personen wird für die Ermittlung der Belas-tungsgrenze als Bruttoeinnahme zum Lebensunterhalt für die Bedarfsgemeinschaft lediglich der Regelsatz des Haushaltsvorstandes nach der Regelsatzverordnung be-rücksichtigt (§ 62 Abs. 2 SGB V). Für die in Heimen le-benden Sozialhilfeempfänger übernimmt der Träger der Sozialhilfe in der Regel die Zuzahlungshöchstbeträge in Form eines ergänzenden Darlehens, das in kleinen monat-lichen Teilbeträgen über das gesamte Kalenderjahr zu-rückzuzahlen ist.

Auch für Versicherte, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II erhalten, ist als Brut-toeinnahme zum Lebensunterhalt für die gesamte Be-darfsgemeinschaft nur die Regelleistung nach § 20 Abs. 2 SGB II maßgeblich. Chronisch Kranke werden besonders geschützt. Auf dieser Grundlage haben die Leistungs-empfänger für die Bedarfsgemeinschaft folgende Zuzah-lungen je Kalenderjahr zu leisten:

308Siehe dazu ausführlich 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bun-desregierung 2005, a. a. O., S. 272 ff.

Bei 1 % Zuzahlung (Chroniker) 41,64 Euro Bei 2 % Zuzahlung („Normalfall“) 83,28 Euro

Das GMG hat insgesamt für mehr Verlässlichkeit für so-zial schwache Personenkreise gesorgt: Soso-zialhilfeemp- Sozialhilfeemp-fänger/-innen sind leistungsrechtlich den gesetzlich Kran-kenversicherten gleichgestellt worden. Ihnen wurde der gleichberechtigte Zugang (Versichertenkarte) zur medizi-nischen Versorgung eröffnet, der ihnen den direkten Weg zum Arzt ohne Umweg über die Behörde ermöglicht.

VI.2 Verbesserungen der Gesundheitsreform 2007

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der ge-setzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) wird der gleichberechtigte Zugang für alle Bürger/-innen zu einer hochwertigen medizinischen Gesundheitsversorgung ge-währleistet. Die überwiegend am 1. April 2007 in Kraft getretenen Regelungen zeigen bereits Wirkung. Über 120.000 Menschen, die bisher ohne Versicherungsschutz waren, sind wieder in die gesetzliche oder private Kran-kenversicherung zurückgekehrt. Neben Verbesserungen im Leistungsumfang wurden die Möglichkeiten der Kran-kenkassen ausgeweitet, Einzelverträge mit Leistungser-bringern und Rabattverträge im Arzneimittelbereich ab-zuschließen. Die neue Finanzarchitektur der GKV – der Gesundheitsfonds – wird planmäßig zum 1. Januar 2009 vorbereitet. Erstmals zum 1. November 2008 wird die Bundesregierung per Rechtsverordnung den allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung mit Wirkung zum 1. Januar 2009 festlegen.

Die Gesundheitsreform 2007 ist die erste Reform seit vie-len Jahren, die keine generelvie-len Zuzahlungserhöhungen und keine Leistungskürzungen vorsieht. Vielmehr ist dort, wo es notwendig war, die medizinische Versorgung zielgerichtet ausgebaut worden. Bestimmte leistungs-rechtliche Verbesserungen wie z. B. die Umwandlung von Ermessens- in Pflichtleistungen der Leistungen bei der medizinischen Rehabilitaion konnten sofort mit Inkraft-treten des GKV-WSG greifen. Andere Verbesserungen wie z. B. die neu eingeführte Leistung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung oder die Verbesserungen der häuslichen Krankenpflege sind mit Inkrafttreten der Richtlinienbeschlüsse des Gemeinsamen Bundesaus-schusses umgesetzt worden. Im Bereich der privaten Krankenversicherung wird es ab dem 1. Januar 2009 mit dem neuen Basistarif zudem erstmals einen für alle privat Krankenversicherten geöffneten Tarif mit Kontrahie-rungszwang geben. Leistungsausschüsse und Risiko-zuschläge sind dort nicht erlaubt und im Falle der finanziellen Hilfebedürftigkeit beinhaltet der Tarif Sozial-regelungen.

VI.3 Maßnahmen zur Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten

Zur Stärkung der Gesundheitsförderung und gesundheitli-chen Prävention sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

– Ausbau von Gesundheitsförderung und gesundheitli-cher Prävention zur eigenständigen Säule der gesund-heitlichen Versorgung

– Einführung einer Sozialversicherungszweige übergrei-fenden Aufgabe der Gesundheitsförderung in Settings mit dem Ziel gesundheitlicher Chancengleichheit – Festlegung von Präventionszielen und

Qualitätsstan-dards.

Wie der Analyseteil zeigte, sind sozial benachteiligte Be-völkerungsschichten von bestimmten Krankheiten stärker betroffen: Gesundheit und Gesundheitsverhalten hängen sowohl eng mit Einkommenslage und Bildungsstand, aber auch mit Arbeitslosigkeit sowie Wohn- und Umwelt-bedingungen zusammen. Wirtschaftlich schwache Bevöl-kerungsgruppen nehmen zudem Präventionsangebote deutlich seltener wahr als Bevölkerungsgruppen mit hö-herem Bildungs- und Einkommensniveau. Deshalb wurde der Gesundheitsförderung und gesundheitlichen Präven-tion, wie im 1. und 2. Armuts- und Reichtumsbericht dar-gelegt, ein größerer Stellenwert eingeräumt. Aufbauend auf der Gesundheitsreform 2000 und den Maßnahmen zur Verstärkung der Prävention wurde mit dem GKV-Wettbe-werbsstärkungsgesetz 2007 die betriebliche Gesundheits-förderung in eine Pflichtleistung der Krankenkassen umgewandelt und die Zusammenarbeit mit den Unfall-versicherungsträgern zur Voraussetzung gemacht. Auch die Förderung von Patientenselbsthilfegruppen durch die Krankenkassen wurde verbindlich gestaltet und den Selbsthilfegruppen durch die Bildung von Förderpools die Antragstellung erleichtert.

In den vergangenen Jahren ist es gelungen, zunehmend einen nationalen und internationalen Konsens zu finden, um gemeinsam Gesundheitsförderung und gesundheitli-che Prävention mit dem Ziel der gesundheitligesundheitli-chen Chan-cengleichheit zu stärken.309 Da erfahrungsgemäß Ange-bote der primären Prävention (Verhaltensprävention, in Abgrenzung zur sekundären Prävention wie Vorsorgeun-tersuchungen oder Impfungen) und Gesundheitsförde-rung von sozial benachteiligten Personen seltener ange-nommen werden, ist es besonders wichtig, neue Wege des Zugangs zu diesen Bevölkerungsgruppen zu finden. Hier bedarf es gemeinschaftlicher Anstrengungen verschiede-ner Akteure.

2007 erfolgte eine komplette Überarbeitung und Aktuali-sierung der Datenbank der Bundeszentrale für gesund-heitliche Aufklärung (BZgA) mit gesundheitsfördernden Angeboten, die auch eine Plattform zur „Gesundheitsför-derung bei sozial Benachteiligten“ enthält.310 Über 1 100 Angebote und Maßnahmen sind hier ausführlich und standardisiert beschrieben. Somit liegt ein nationaler Überblick über die Praxis der Gesundheitsförderung bei sozial benachteiligten Zielgruppen vor. Die Datenbank enthält Informationen über die Anbieter und die Bereiche, in denen sie aktiv sind, mit welchen Methoden sie arbei-ten, wie sie ihre Zielgruppen erreichen und welche Quali-tät und Wirksamkeit ihre Angebote haben.

309Siehe dazu ausführlich 2. Armuts- und Reichtumsbericht 2005, a. a. O., S. 277 ff.

310Siehe unter www.gesundheitliche-chancengleichheit.de.

Die Einbeziehung der Länderebene und der Aufbau von regionalen Netzwerken war ein weiterer Schritt, um die Arbeit vor Ort zu unterstützen und zur Qualitätsentwick-lung der Angebotssituation zu motivieren. So wurden bei den Landesvereinigungen für Gesundheitsförderung bzw.

bei weiteren regionalen Akteuren so genannte „Regionale Knoten“ in allen Bundesländern angesiedelt. Die Identifi-zierung und möglichst flächendeckende Verbreitung von vorbildlichen Projekten gehört zum Kernbereich der Ar-beit des Nationalen Kooperationsverbundes und der „Re-gionalen Knoten“ in den Bundesländern. Hierzu wurde ein Verfahren zur Identifizierung besonders erfolgreicher Praxis der Gesundheitsförderung bei sozial Benachteilig-ten entwickelt. Grundlage sind die mit dem beraBenachteilig-tenden Arbeitskreis der BZgA, bestehend aus Vertreter/-innen aus Wissenschaft und Praxis, im Konsens entwickelten Qualitätskriterien und ein standardisiertes Auswahlver-fahren.

Die internationale Anbindung in diesem Bereich erhält die BZgA über EU-Projekte: Sie hatte die Federführung im Rahmen des von der EU-Kommission unterstützten Projekts „Closing the Gap – Strategies for action to tackle health inequalities“ (2004 bis 2007). Im Rahmen dieses Projekts wurde ein Überblick über die nationalen Politik-strategien auf dem Gebiet der Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten in den 21 Partnerländern erarbeitet sowie ein Verzeichnis guter Beispiele erstellt.311 In der Fortführung ist die BZgA an dem Projekt „Determine: An EU Consortium for Action on Socio-Economic Determi-nants of Health“ beteiligt (2007 bis 2010), bei dem 59 Or-ganisationen aus 26 Staaten Strategien zur Bekämpfung der gesundheitlichen Ungleichheit entwickeln, bei denen vor allem Faktoren wie Arbeitslosigkeit, Wohnbedingun-gen, Umweltbelastungen und psychosoziale Risiken ein-bezogen werden.

VI.4 Kinder und Jugendliche

Für die Gesundheitspolitik sind Kindheit und Jugend von besonderer Bedeutung, weil in diesen Entwicklungspha-sen VerhaltensweiEntwicklungspha-sen erlernt und erprobt werden, die das Gesundheitsverhalten und den Gesundheitszustand im Er-wachsenenalter bestimmen. In diesen Altersgruppen bie-ten sich somit gute Ansatzpunkte für präventive Maßnah-men neben den bereits bestehenden Angeboten. Zu nennen ist hier die Kampagne der Bundesministerien und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Förderung der Inanspruchnahme von Früherkennungsun-tersuchungen „Ich geh zur U! und Du?“. Auch das Mo-dellvorhaben zur Erarbeitung der wissenschaftlichen Grundlagen und konkreter Vorschläge zur Umsetzung für eine Reform der Ernährungs- und Verbraucherbildung in allgemein bildenden Schulen (REVIS) wird fortgesetzt.

Für die Zielgruppe der Lehrkräfte wird außerdem ein zen-trales Internetportal für den Bereich Ernährungs- und Ver-braucherbildung ständig ausgebaut.312

Die am 27. Mai 2008 vom Bundeskabinett verabschiedete Strategie der Bundesregierung zur Förderung der Kinder-gesundheit führt die zentralen Aktivitäten der Bundesre-gierung zur Kindergesundheit zusammen und strebt eine umfassende Gesundheitsförderung an. Die frühzeitige Stärkung von Gesundheitskompetenzen, von personalen, familiären und sozialen Ressourcen ist dabei ein Schwer-punkt. Grundsätzlich haben seit dem 1. April 2007 alle Mütter und Väter Anspruch auf stationäre Maßnahmen zur Vorsorge und Rehabilitation. Die Krankenkassen müssen medizinisch notwendige Kuren bewilligen.

VI.5 Qualität der Pflege sichern – Pflege-versicherung an gewandelte

Bedürfnisse anpassen

Am 1. Juli 2008 tritt das Gesetz zur strukturellen Weiter-entwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterent-wicklungsgesetz) in seinen wesentlichen Teilen in Kraft.

Damit werden die Leistungen aus dieser Versicherung noch besser auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen ausgerichtet. Die seit 1995 kon-stanten Leistungssätze der ambulanten Sachleistungen, des Pflegegeldes sowie der stationären Leistungen wer-den schrittweise angehoben. Darüber hinaus werwer-den mit dem Gesetz, die häuslichen Versorgungsstrukturen nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ gestärkt. Kern-stück der ambulanten Versorgung ist die Einrichtung von Pflegestützpunkten. In diesen wohnortnahen Einrichtun-gen sollen den Pflegeversicherten und den in ihrem Inte-resse handelnden Personen Auskunft und Beratung gege-ben werden und medizinische sowie pflegerische und soziale Hilfs- und Unterstützungsangebote vermittelt und koordiniert werden. Neu ist der Anspruch auf Pflegebera-tung im Sinne eines Fallmanagements. Der Gesetzent-wurf enthält zudem wichtige Maßnahmen zur Verbesse-rung der Qualität der Pflege sowie zur Transparenz und Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen. Folgende Maßnahmen kommen insbesondere auch ärmeren und so-zial benachteiligten Menschen zu Gute:

– Schaffung von Pflegestützpunkten, – Individualanspruch auf Pflegeberatung,

– Verbesserung der Rahmenbedingungen insbesondere für neue Wohnformen durch gemeinsame Inanspruch-nahme von Leistungen,

– Erweiterte Einsatzmöglichkeiten für Einzelpflege-kräfte,

– Schrittweise Anhebung der ambulanten und stationä-ren Leistungen ab 2008,

– Ausweitung der Leistungen für Personen mit einge-schränkter Alltagskompetenz und Einbeziehung der Bezieher der so genannten Pflegestufe 0,

– Verbesserung der Leistungen zur Tages- und Nacht-pflege,

– Leistungsdynamisierung ab 2015,

– Erhöhung der Fördermittel zum weiteren Ausbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote sowie für

eh-311Alle Informationen stehen über das Internet-Portal www.health inequalities.eu zur Verfügung.

312Siehe www.ernaehrung-und-verbraucherbildung.de.

renamtliche Strukturen und die Selbsthilfe im Pflege-bereich,

– Einführung einer Pflegezeit für Beschäftigte,

– Stärkung von Prävention und Rehabilitation in der Pflege.

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird zum 1. Juli 2008 um 0,25 Prozent auf 1,95 Prozent angehoben wer-den. Mit dieser Anhebung können die Leistungen der Pflegeversicherung bis Anfang 2015 finanziert werden.

Ab 2015 sollen die Leistungen in regelmäßigem Abstand an die allgemeine Preisentwicklung angepasst werden.

Darüber hinaus diskutiert ein beim Bundesminsiterium für Gesundheit eingerichteter Beirat eine Neuformulie-rung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit sowie die Ent-wicklung eines neuen Begutachterverfahrens. Die Vor-schläge des Beirates sollen im November 2008 vorliegen.

VI.6 Maßnahmen der Ernährungs- und Bewegungsbildung

In Deutschland ist grundsätzlich jede Bürgerin und jeder Bürger in der Lage, gesund zu leben, sich insbesondere eigenverantwortlich gesund zu ernähren und ausreichend zu bewegen. Dennoch nehmen in Deutschland und in den meisten Industrienationen Krankheiten zu, die durch eine unausgewogene Ernährung und zu wenig Bewegung begünstigt werden. Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Prävention von Fehlernährung, Be-wegungsmangel, Übergewicht und damit zusammenhän-genden Krankheiten („In Form – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“) beinhaltet als zentrale Aufgaben die Unterstützung von Verhaltens-änderungen durch Information und Motivation sowie die Weiterentwicklung gesundheitsförderlicher Strukturen.

Es gilt, die Kenntnisse über die Zusammenhänge von aus-gewogener Ernährung, ausreichender Bewegung und Ge-sundheit weiter zu verbessern, zu gesunder Lebensweise zu motivieren und Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Wahrnehmung der Verantwortung jedes einzelnen für die eigene Gesundheit und die seiner Familie fördern. Ini-tialmaßnahmen des Nationalen Aktionsplans sind u. a.

die Erarbeitung von Qualitätsstandards für die Gemein-schaftsverpflegung in Kitas, Schulen, Betrieben und Senio-reneinrichtungen, der „aid-Ernährungsführerschein“ für Drittklässler oder die Erarbeitung von zielgruppenspezifi-schen Empfehlungen zur Alltagsbewegung.

VI.7 Zusammenfassung: Gesundes Leben – Basis für Teilhabe

Gesundheit ist eine wichtige Voraussetzung für individu-elles Wohlbefinden sowie für ökonomische und soziale Teilhabe. Nachhaltige Gesundheitspolitik muss daher die Zusammenhänge zwischen Einkommen, Bildung und Ge-sundheit berücksichtigen. Sie muss ihre Maßnahmen so ausrichten, dass den durch fehlende Potenziale benachtei-ligten Personen ausreichend gesundheitliche Aufklärung und Schutz gewährt wird und dass andererseits das auf

dem Solidarprinzip gründende Gesundheitssystem eine gleichwertige Verteilung von Lasten und Nutzen erfährt.

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der ge-setzlichen Krankenversicherung wird der gleichberech-tigte Zugang für alle Bürger/-innen zu einer hochwertigen medizinischen Gesundheitsversorgung gewährleistet. Die überwiegend am 1. April 2007 in Kraft getretenen Rege-lungen haben über 120 000 Menschen, die bisher ohne Versicherungsschutz waren, den Weg zurück in gesetzli-che oder private Krankenversigesetzli-cherung geebnet. Die Ge-sundheitsreform 2007 ist die erste Reform seit vielen Jah-ren, die keine generellen Zuzahlungserhöhungen und keine Leistungskürzungen vorsieht.

In den vergangenen Jahren ist es gelungen, zunehmend einen nationalen und internationalen Konsens zu finden, um gemeinsam Gesundheitsförderung und gesundheitli-che Prävention mit dem Ziel der gesundheitligesundheitli-chen Chan-cengleichheit zu stärken. In diesem Zusammenhang er-folgte 2007 eine komplette Überarbeitung und Aktualisierung der Datenbank der Bundeszentrale für ge-sundheitliche Aufklärung mit gesundheitsfördernden An-geboten. Bei den Landesvereinigungen für Gesundheits-förderung bzw. bei weiteren regionalen Akteuren wurden so genannte „Regionale Knoten“ in allen Bundesländern angesiedelt, die die Identifizierung und möglichst flä-chendeckende Verbreitung vorbildlicher Projekte zur Aufgabe haben.

Für die Gesundheitspolitik sind Kindheit und Jugend von besonderer Bedeutung, weil in diesen Entwicklungspha-sen VerhaltensweiEntwicklungspha-sen erlernt und erprobt werden, die das Gesundheitsverhalten und den Gesundheitszustand im Er-wachsenenalter bestimmen. Der Entwurf der Strategie der Bundesregierung zur Förderung der Kindergesundheit führt die zentralen Aktivitäten der Bundesregierung zu-sammen und strebt eine umfassende Gesundheitsförde-rung an. Die Kampagne der Bundesministerien und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur För-derung der Inanspruchnahme von Früherkennungsunter-suchungen „Ich geh zur U! und Du?“ und auch das Mo-dellvorhaben zur Erarbeitung der wissenschaftlichen Grundlagen und konkreter Vorschläge zur Umsetzung für eine Reform der Ernährungs- und Verbraucherbildung in allgemein bildenden Schulen (REVIS) werden fortge-setzt.

Mit der im März 2008 beschlossenen Reform zur struktu-rellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) werden die Leistungen aus dieser Versicherung noch besser auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen ausgerichtet.

Darüber hinaus werden nach dem Grundsatz ambulant vor stationär die häuslichen Versorgungsstrukturen ge-stärkt. Über die Anhebung der Leistungsbeträge im Be-reich der häuslichen Pflege hinaus ist vorgesehen, einen Anspruch auf Pflegeberatung (Fallmanagement) einzu-führen und Pflegestützpunkte zu schaffen. Diese Maßnah-men stärken den Auf- und Ausbau wohnortnaher Versor-gungsstrukturen.

VII. Wohnen

Die Wohnraumversorgung ist über alle Gruppen in der Bevölkerung weitgehend gut und deckt die unterschied-lichsten Nachfragen zur Befriedigung des Grundbedürf-nisses an ein ausreichend sicheres, angemessenes und be-zahlbares Wohnen. Die Bundesregierung sieht es jedoch als eine große Herausforderung, Benachteiligungen, die einzelnen Gruppen am Wohnungsmarkt und in ihrem Wohnumfeld entstehen können, mit gezielten Maßnah-men zu begegnen.

VII.1 Wirtschaftliche Absicherung des Wohnens

Die Wohnungsversorgung in Deutschland hat seit Mitte der neunziger Jahre einen Stand erreicht, bei dem die breiten Schichten der Bevölkerung gut bis sehr gut mit Wohnraum versorgt sind. Auch einkommensschwache Haushalte sind, bezogen auf die Wohnfläche und die Wohnungsausstattung, überwiegend gut mit Wohnraum versorgt. Neben den angemessenen Leistungen für Unter-kunft und Heizung für Transferleistungsbezieher nach dem SGB II und dem SGB XII wird an Haushalte mit ge-ringem Einkommen Wohngeld zur wirtschaftlichen Si-cherung des Wohnens gewährt. Darüber hinaus trägt die im Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) geregelte soziale Wohnraumförderung zur Absicherung des Wohnens durch Förderung des Angebots an preiswerten Wohnun-gen bei. Zum einen stellen private und öffentliche Anbie-ter preiswerte Mietwohnungen für Haushalte mit Zu-gangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt bereit.

Gefördert werden Mietwohnungen, für deren Bezug in der Regel ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist, dessen Erteilung aber von der Einkommenshöhe abhän-gig ist. Zum anderen wird – vor allem für Familien mit Kindern – in der sozialen Wohnraumförderung die Bil-dung von selbst genutztem Wohneigentum gefördert.

Im Rahmen der Föderalismusreform wurde die Zuständig-keit für die soziale Wohnraumförderung mit Wirkung vom 1. September 2006 vom Bund auf die Länder übertragen.

Ziel der Föderalismusreform war neben einer klareren Zu-ordnung von Verantwortlichkeiten auch die Übertragung von Aufgaben mit stärker regionalem Bezug auf die

Ziel der Föderalismusreform war neben einer klareren Zu-ordnung von Verantwortlichkeiten auch die Übertragung von Aufgaben mit stärker regionalem Bezug auf die