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Die in der Schwächephase der Konjunktur eingeleiteten Arbeitsmarktreformen der vergangenen Jahre sind erfolg-reich. Sie haben den konjunkturellen Aufschwung be-günstigt und die positiven Effekte auf den Arbeitsmarkt verstärkt. Die Veränderungen am Arbeitsmarkt durch neue technologische Entwicklungen und der steigende Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften und der Wandel der Erwerbsformen bleiben Herausforderungen für eine sozial gerechte Politik. Es gilt, die positive wirtschaftli-che und konjunkturelle Entwicklung seit dem Jahr 2006 zu nutzen und zu weiteren Verbesserungen am Arbeits-markt beizutragen, um möglichst viele am Aufschwung teilhaben zu lassen.

Die Bundesregierung setzt prioritär auf die Integration von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt. Die Arbeits-marktpolitik unterstützt dabei die Erschließung von Be-schäftigungsmöglichkeiten, und ist darauf ausgerichtet, gezielt die Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Da-bei gilt die besondere Aufmerksamkeit der Bundesregie-rung den Menschen, deren Zugang zum Arbeitsmarkt in besonderer Weise erschwert ist. Dazu zählen vor allem Langzeitarbeitslose, gering Qualifizierte, ältere Arbeit-nehmer sowie Migranten/-innen. Für diese Personengrup-pen werden auch öffentlich geförderte neue Arbeitsplätze geschaffen.

IV.1 Verbesserte Rahmenbedingungen für Wachstum und Beschäftigung

Verbesserte Rahmenbedingungen für Wachstum und Be-schäftigung schafft auch die Finanzpolitik der Bundesre-gierung, die auf die Sicherung zukunftsfester, tragfähiger öffentlicher Haushalte und die Fortsetzung der Konsoli-dierung ausgerichtet ist.

Die nach wie vor doppelt so hohe Arbeitslosigkeit in Ost-deutschland führt dazu, bei der Verbesserung der Rah-menbedingungen zum Entstehen neuer und Sicherung der bestehenden Arbeitsplätze dort Schwerpunkte zu setzen.

Für die weitere positive Entwicklung in den neuen Län-dern ist der wirtschaftliche Aufholprozess kontinuierlich zu stärken. Dazu trägt der Solidarpakt II mit einem Ge-samtvolumen von 156 Mrd. Euro (Korb I und II) erheb-lich bei. Insbesondere die überproportionalen Leistungen des Bundes für Wirtschaft, Innovation, Forschung und Entwicklung sowie der Ausbau der Infrastruktur, schaffen Arbeitsplätze und vermindern Armutsrisiken in Ost-deutschland. Hierzu gehören zum Beispiel Leistungen wie die Investitionszulage und die Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsförderung, die es Betrieben in den neuen Ländern erleichtern, Investitionen zu tätigen und wettbewerbsfähige Arbeitsplätze zu schaffen.

Die Bundesregierung hat ihr Ziel bereits im Jahr 2007 er-reicht, den paritätisch finanzierten Beitragssatz zur So-zialversicherung unter 40 Prozent zu halten und damit die Chancen für mehr sozialversicherungspflichtige Beschäf-tigungsverhältnisse geschaffen. Der Beitragssatz zur Ar-beitslosenversicherung wurde 2007 von 6,5 Prozent auf 4,2 Prozent gesenkt. Aufgrund der guten konjunkturellen Lage und der damit einhergehenden positiven Arbeits-marktentwicklung wurde dieser Beitragssatz zum 1. Ja-nuar 2008 nochmals auf nunmehr 3,3 Prozent gesenkt.

IV.2 Weiterentwicklung von Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Mindestarbeits-bedingungengesetz

Die Koalition hat sich im Sommer 2007 auf eine Auswei-tung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und eine Mo-dernisierung des Mindestarbeitsbedingungengesetzes aus dem Jahr 1952 geeinigt. Mit der Reform der beiden Ge-setze wird die Grundlage dafür geschaffen, weitere bran-chenspezifische Mindestlöhne einzuführen. Das Bundes-ministerium für Arbeit und Soziales hat entsprechende Gesetzentwürfe erarbeitet, die derzeit in der Bundesregie-rung abgestimmt werden.

IV.3 Allgemeine Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt

Ziel des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (SGB II) ist eine integrierte und umfas-sende Betreuung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aus einer Hand. Diese Betreuung umfasst zum einen ar-beitsmarktbezogene Leistungen wie Vermittlung, Berufs-beratung, Aus- und Weiterbildung und die unmittelbare Förderung der Beschäftigung sowie zum anderen kom-munale sozialintegrative Angebote wie Schuldnerbera-tung, SuchtberaSchuldnerbera-tung, psychosoziale Betreuung und

Kin-derbetreuung. Ziel der Unterstützung ist neben der Aufnahme einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeits-markt, die Beschäftigungsfähigkeit der Leistungsempfän-ger zu erhalten bzw. zu verbessern und sie persönlich und sozial zu stabilisieren.

Mit seiner Entscheidung, dass eine gemeinsame Betreu-ung durch die Bundesagentur und durch Kommunen in Arbeitsgemeinschaften zur Grundsicherung für Arbeitsu-chende nach dem SGB II (ARGen) verfassungsrechtlich nicht zulässig sei, hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber verpflichtet, bis Ende 2010 eine verfas-sungsgemäße Betreuung der Langzeitarbeitslosen herzu-stellen. Um zusätzliche Schwellen im Interesse der be-troffenen Langzeitarbeitslosen zu vermeiden und leichter Teilhabechancen zu eröffnen, möchte die Bundesregie-rung – soweit möglich – die Synergieeffekte aus der ge-meinsamen Betreuung von ALG II-Beziehern erhalten.

Sie setzt deshalb bei der Umsetzung des Urteils weiterhin auf Formen kooperativer Zusammenarbeit der Leistungs-träger im SGB II.

Weitere Verbesserungen bei der Struktur sowie den Bera-tungs- und Vermittlungsleistungen der Bundesagentur für Arbeit werden mit dem Ziel verfolgt, eine effiziente und wirksame Arbeitsvermittlung in der Fläche zu gewähr-leisten. Auch der Arbeitgeberservice soll anhand der Analyse der ersten Erfahrungswerte noch stärker an den

SGB II-Fortentwicklungsgesetz

Ein wichtiger Schritt hin zu mehr Zielgenauigkeit, Kos-teneffizienz und Leistungsgerechtigkeit bei der Grund-sicherung für Arbeitsuchende war das SGB II-Fortent-wicklungsgesetz. Ziele des Gesetzes, das am 1. August 2006 in Kraft getreten ist, sind die Fortentwicklung des Leistungsrechts, die Verbesserung der Verwaltungspra-xis und die Missbrauchsbekämpfung.

Die Ausgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsu-chende setzt Anreize zur Aufnahme von Arbeit und zur möglichst baldigen Beendigung der Bedürftigkeit. Es ist das Ziel der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, möglichst rasch den Lebensunterhalt aus eigenem Er-werbseinkommen bestreiten zu können. Personen, die erstmals einen Antrag auf Leistungen stellen, erhalten daher Sofortangebote zur Aufnahme einer Beschäfti-gung. Hinsichtlich der Ausgestaltung des Schonvermö-gens wurden neue Akzente zugunsten der Alterssiche-rung gesetzt. Bei eheähnlichen Gemeinschaften wurde die Beweislast zu Lasten der Leistungsempfänger um-gekehrt: Kriterien sind die Dauer der Beziehung, ein ge-meinsames Konto, gemeinsame Kinder sowie die Ver-sorgung von Familienangehörigen und Verwandten.

Darüber hinaus wurde ein Zuschuss für Auszubildende zu deren ungedeckten angemessenen Wohnkosten ein-geführt, damit Ausbildungen nicht wegen hoher Wohn-kosten gefährdet sind. Dem Leistungsmissbrauch wir-ken Änderungen im Bereich der Zuständigkeit für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, die Einrichtung von Außendiensten, erweiterte Möglichkeiten des Da-tenabgleichs sowie verschärfte Sanktionen bei Pflicht-verletzungen entgegen.

Bedürfnissen der Kunden ausgerichtet werden. Zur Ab-schätzung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt und zur Er-mittlung von Ansatzpunkten für eine Erfolg verspre-chende Unterstützung dient ein qualitativ verbessertes Profiling zu Beginn der Arbeitslosigkeit. Befragungen des Zentrums für Kunden- und Mitarbeiterbefragungen der Bundesagentur für Arbeit unter den Kunden der Agenturen für Arbeit weisen zunehmende Zufriedenheits-werte mit dem Dienstleistungsangebot und der Kunden-orientierung aus.297 In den für den Vermittlungsprozess entscheidenden Bereichen – der Herausarbeitung von Stärken und Schwächen des Arbeitsuchenden, der Dar-stellung von Chancen am Arbeitsmarkt und der Vereinba-rung konkreter Schritte zur (Wieder-) EingliedeVereinba-rung in den Arbeitsmarkt – sind die Arbeitnehmer deutlich zu-friedener als bei der Befragung im 4. Quartal 2006. Auch die unterbreiteten Arbeitsangebote wurden positiver be-wertet.

Die Förderung von Existenzgründungen aus Arbeitslosig-keit für Arbeitslosengeldempfänger wurde neu gestaltet.

Die Vorteile der Förderinstrumente Existenzgründungs-zuschuss („Ich-AG“) und Überbrückungsgeld wurden in einer neuen Leistung, dem Gründungszuschuss, zusam-mengeführt. Dieser löste die beiden genannten Instru-mente zum 1. August 2006 ab.

IV.4 Evaluation der Arbeitsmarktpolitik Die Bundesregierung lässt ihre Arbeitsmarktpolitik und die wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Bereich des SGB III von unabhängigen Forschungs-instituten konsequent evaluieren. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dazu Ende 2006 den Evaluati-onsbericht „Die Wirksamkeit moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ vorgelegt.298 Danach sind die wichti-gen Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik (Förde-rung der beruflichen Weiterbildung, Förde(Förde-rung der Ein-stellung Arbeitsloser durch Eingliederungszuschüsse und von Existenzgründungen durch Arbeitslose) grundsätz-lich wirksam. Mit dem Einsatz dieser Maßnahmen wird die Eingliederung der geförderten Personen in Erwerbstä-tigkeit verbessert. Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass eine Reihe von Instrumenten nicht wirksam sind und an-dere nur in sehr geringer Zahl genutzt werden (z. B. Per-sonal-Service-Agenturen, Job-Rotation und der Beitrags-bonus für Ältere).

Einige Ergebnisse wurden von der Bundesregierung zum Teil bereits aufgegriffen und bei der Weiterentwicklung des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums zugrunde gelegt. So wurde z. B. der Vermittlungsgutschein für wei-tere drei Jahre verlängert. Zur Verbesserung der Vermitt-lungschancen langzeitarbeitsloser und behinderter Men-schen wurde die Vermittlungsprämie auf bis zu 2 500 Euro (gegenüber bisher einheitlich 2 000 Euro) er-höht. Mit dem Bildungsgutschein und der Zertifizierung der Bildungsträger wurden Zugang und

Qualitätsstan-dards in der beruflichen Weiterbildung neu geregelt sowie die Dauer der Maßnahmen verkürzt und diese stärker an den anschließenden Übergang in Beschäftigung gekop-pelt. Des Weiteren hat der Gesetzgeber die gesetzlichen Regelungen zu den ursprünglich flächendeckend einge-führten Personal-Service-Agenturen modifiziert. Auch sie verschlechterten in ihrer bisherigen Ausgestaltung die Eingliederungswahrscheinlichkeit von Teilnehmenden in Erwerbstätigkeit. Nach der Neuregelung liegt es im Er-messen der Agenturen für Arbeit, Personal-Service-Agenturen einzurichten.

Auf der Grundlage der Wirksamkeitsanalyse und der ak-tuellen Herausforderungen am Arbeitsmarkt werden im Jahr 2008 zahlreiche Instrumente der aktiven Arbeitsför-derung neu ausgerichtet. Damit soll sichergestellt werden, dass die Mittel der Beitrags- und Steuerzahler so zielge-nau und effizient wie möglich eingesetzt werden, um die Betroffenen schneller in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

IV.5 Verbesserung der Perspektiven für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen

Die aktuelle Entwicklung am Arbeitsmarkt zeigt, dass der konjunkturelle Aufschwung die Chancen aller Arbeitslo-sen auf eine Beschäftigung verbessert hat. Personen mit Vermittlungshemmnissen benötigen aber weiterhin eine gezielte Aktivierung und begleitende Unterstützung. Per-spektiven müssen auch für diejenigen geschaffen werden, deren Integration in den ersten Arbeitsmarkt auf Grund von multiplen Vermittlungshemmnissen besonders er-schwert ist.

Mit den Leistungen zur Beschäftigungsförderung (§ 16a SGB II) wurde deshalb ein neues arbeitsmarktpolitisches Instrument geschaffen, das zum 1. Oktober 2007 in Kraft getreten ist („JobPerspektive“). Bis zu 100 000 Menschen sollen in den nächsten Jahren gefördert werden. Das Ge-setz beinhaltet die Einführung eines Beschäftigungszu-schusses als neue Arbeitgeberleistung. Voraussetzung für die Förderung ist die Einstellung langzeitarbeitsloser Ar-beitnehmer über 18 Jahre mit mehrfachen Vermittlungs-hemmnissen, die zuvor Arbeitslosengeld II bezogen ha-ben, mindestens sechs Monate auf der Grundlage einer Eingliederungsvereinbarung erfolglos intensiv betreut wurden, Eingliederungsleistungen erhalten haben und bei denen Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeits-markt innerhalb der folgenden 24 Monate nicht zu erwar-ten ist. Der Lohnkoserwar-tenzuschuss gleicht die individuelle Minderleistung des Arbeitnehmers aus und kann bis zu 75 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgel-tes betragen. Nach einer ersten Förderphase von bis zu 24 Monaten kann in der zweiten Förderphase eine unbe-fristete Förderung erfolgen, sofern die Vermittlungs-hemmnisse weiterhin bestehen und ein Wechsel in den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht prognostiziert wird. Der Wechsel von einer geförderten Beschäftigung in eine un-geförderte Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeits-markt bleibt jedoch vorrangiges Ziel: Alle zwölf Monate wird geprüft, ob unter Berücksichtigung der Arbeits-marktsituation und der individuellen Entwicklung des

ge-297Diese internen Ergebnisse der Befragungen werden nicht veröffent-licht.

298Siehe Bundestagsdrucksache 16/3982.

förderten Arbeitnehmers eine Eingliederung auf dem all-gemeinen Arbeitsmarkt möglich ist.

Während einer Übergangsfrist bis zum 31. März 2008 wurden wegen einer beihilferechtlichen Prüfung durch die EU-Kommission nur zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten gefördert. Die Auswirkungen des Förderinstruments auf die erwerbsfähigen Hilfebe-dürftigen mit besonderen Vermittlungshemmnissen, den Arbeitsmarkt und die öffentlichen Haushalte werden in den Jahren 2008 bis 2010 untersucht und dem Deutschen Bundestag hierüber bis zum 31. Dezember 2011 berich-tet.

Mit einem Bundesprogramm zur Förderung von zusätzli-chen Arbeitsplätzen (Bundesprogramm „Kommunal-Kombi“) sollen in den Jahren 2008 und 2009 sozial-versicherungspflichtige Beschäftigungsmöglichkeiten in 79 Kreisen und kreisfreien Städten mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit geschaffen wer-den. Der Schwerpunkt der Fördergebiete liegt in den neuen Ländern. Diese zusätzlichen und im öffentlichen Interesse liegenden Arbeitsplätze mit einer Dauer von maximal drei Jahren sollen sich an Bezieher von Arbeits-losengeld II richten, die seit mindestens zwei Jahren ar-beitslos sind. Das Programm spricht in erster Linie Ar-beitgeber auf der Ebene der Gemeinden, Städte und Kreise an. Wenn Einvernehmen mit den Kommunen be-steht, kommen jedoch auch andere Arbeitgeber (z. B. der Freien Wohlfahrtspflege) in Betracht. Grundsätzlich sol-len die Arbeitsplätze der Wahrnehmung kommunaler Aufgaben dienen und die kommunalen Infrastrukturen vor Ort verbessern. Der Bund fördert die geschaffenen Arbeitsplätze mit einem Zuschuss in Höhe von 50 Pro-zent zum Bruttoarbeitsentgelt durch Bundesmittel und durch ergänzende Mittel des Europäischen Sozialfonds.

IV.6 Besondere Aktivitäten für Jugendliche und Ältere

Jüngere299

Für die Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt wurden im Jahr 2006 rund vier Mrd. Euro (SGB II und SGB III) ausgegeben. Insgesamt 600 000 Jugendliche konnten damit unterstützt werden. Erfolge in der Arbeit der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die seit nunmehr drei Jahren auf eine unverzügliche Vermitt-lung erwerbsfähiger hilfebedürftiger Jugendlicher in Ar-beit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit hinwirken, wer-den immer deutlicher. Die Jugendlichen erhalten einen persönlichen Ansprechpartner, der sie intensiv bei der In-tegration in Ausbildung oder Beschäftigung betreut und umfassende Hilfen, einschließlich der Wohnungssuche sowie der Schuldner- und Suchtberatung, bietet. Der an-gestrebte Betreuungsschlüssel von 1:75 ist in den Arbeits-gemeinschaften größtenteils sicher gestellt. Der bundes-weite Durchschnitt liegt bei 1:93. Nach dem Grundsatz

des „Förderns und Forderns“ steht dieser intensiven Be-treuung die Pflicht der Jugendlichen gegenüber, die in ei-ner Eingliederungsvereinbarung verabredeten Verpflich-tungen zu Eigenbemühungen auch einzuhalten. Ein Verstoß kann zur vorübergehenden Beschränkung der Leistungen auf die Zahlung von Heizung und Unterkunft führen.

Seit 1. Oktober 2007 gibt es zwei spezielle Arbeitgeber-zuschüsse: den Eingliederungszuschuss für jüngere Ar-beitnehmer und den Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss. Diese richten sich an unter 25-Jährige, die mindestens sechs Monate arbeits-los sind (das waren rund 75 000 Jugendliche im Januar 2008). Darüber hinaus wurde die Einstiegsqualifizierung in das Arbeitsförderungsrecht übernommen und die Mög-lichkeit sozialpädagogischer Begleitung und organisatori-scher Unterstützung bei betrieblicher Berufsausbildung und Berufsausbildungsvorbereitung benachteiligter jun-ger Menschen eingeführt. Zudem wurde zugunsten von Schülerinnen und Schülern allgemein bildender Schulen die Möglichkeit erweitert, Maßnahmen der vertieften Be-rufsorientierung und Berufswahlvorbereitung durchzu-führen.

Mit dem ESF-Programm „Kompetenzagenturen“ wird die berufliche Integration von besonders benachteiligten Ju-gendlichen, die am Übergang von der Schule in den Beruf vom bestehenden System der Hilfsangebote nicht erreicht werden, durch gezielte Angebote verbessert. Spezielle Case Manager vereinbaren gemeinsam mit den Jugendli-chen einen passgenauen individuellen Förder- und Quali-fizierungsplan und kontrollieren dessen Umsetzung. Seit Herbst 2006 wurden fast 21 000 Jugendliche von den Kompetenzagenturen erreicht, von denen mehr als 10 000 ins Case Management aufgenommen wurden. Wie viele Jugendliche durch das Case Management erfolgreich ver-mittelt werden konnten, kann derzeit noch nicht ausge-wiesen werden.

Ältere

Ein weiteres Maßnahmenbündel zielt auf die stärkere Nutzung der Beschäftigungspotenziale älterer Arbeitneh-mer. Mit der „Initiative 50plus“ soll nicht nur ein Be-wusstseinswandel in der Gesellschaft angestoßen werden.

Es sollen auch mehr ältere Arbeitnehmer in Beschäfti-gung gehalten und ältere Arbeitslose mit gezielten Maß-nahmen wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden.

Zur „Initiative 50plus“ gehören beispielsweise die Wei-terentwicklung des Kombilohns für Ältere als Ausgleich für Lohneinbußen bei Beschäftigungswechsel (Entgeltsi-cherung) und die Neugestaltung des Eingliederungszu-schusses für Ältere. Zudem wurden die Rahmenbedin-gungen für die berufliche Weiterbildung verbessert. Diese gesetzlichen Änderungen sind zum 1. Mai 2007 in Kraft getreten. Der Unternehmenswettbewerb „Chancen mit Erfahrung“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie prämierte besonders kreative Personalent-wicklungsmaßnahmen mit dem Ziel, die Beschäftigungs-fähigkeit der älteren Arbeitnehmer/-innen durch eine

299Zur Ausbildungsförderung siehe Kapitel III. Bildung als Schlüssel für Teilhabe und Integration, Abschnitt III.6. Übergänge in die beruf-liche Ausbildung sichern.

lernfördernde, alternsgerechte Unternehmenskultur zu er-halten.

Ältere Langzeitarbeitslose werden im Rahmen der „Initi-ative 50plus“ durch das Bundesprogramm „Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regio-nen“ bei der Wiedereingliederung in den allgemeinen Ar-beitsmarkt in 62 regionalen Beschäftigungspakten inten-siv unterstützt. Der regionale Ansatz erlaubt es, bei der Wahl der Integrationsstrategie gezielt auf die regionalen Besonderheiten einzugehen. Bis Ende Dezember 2007 konnten so knapp 23 000 ältere Langzeitarbeitslose eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf-nehmen. Dies ist angesichts des Umstandes, dass die Be-schäftigungspakte nur in einigen Regionen Deutschlands und nicht flächendeckend arbeiten, ein beachtlicher Er-folg. Das Bundesprogramm wird deshalb im Zeitraum 2008 bis 2010 verlängert und regional ausgeweitet. Die Akteure in den 62 Beschäftigungspakten, an denen nun-mehr 194 Grundsicherungsstellen beteiligt sind, gehen davon aus, bis Ende 2010 über 200 000 ältere Langzeitar-beitslose zu aktivieren und bis zu 50 000 Personen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Hierfür hat der Bund rund 275 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

Mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, das rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, wird die Dauer des Anspruchs auf Ar-beitslosengeld für Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, stufenweise verlängert. Gleichzeitig ist als zusätzliches Förderinstrument ein Eingliederungsgut-schein für ältere Arbeitnehmer, die einen Arbeitslosengeld-anspruch von mehr als zwölf Monaten haben, eingeführt worden, der ergänzend zu den bereits vorhandenen För-dermöglichkeiten ausgereicht werden kann. Der Gut-schein garantiert einem Arbeitgeber einen Lohnkostenzu-schuss in Höhe von 30 Prozent bis 50 Prozent der Lohnkosten für zwölf Monate, wenn er den älteren Ar-beitnehmer einstellt. Gelingt eine Vermittlung innerhalb von zwölf Monaten nicht, besteht ein Rechtsanspruch auf den Eingliederungsgutschein; in diesem Fall beträgt der Zuschuss 50 Prozent. Gleichzeitig werden ältere Arbeit-nehmer zu weitergehenden Eigenbemühungen verpflich-tet. Mit der Ausgabe des Gutscheins ist der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung verbunden, die regel-mäßig überprüft wird.

IV.7 Zusammenfassung: Förderung der Erwerbstätigkeit

Die in der Schwächephase der Konjunktur eingeleiteten Arbeitsmarktreformen der vergangenen Jahre sind erfolg-reich. Sie haben den konjunkturellen Aufschwung be-günstigt und die positiven Effekte auf den Arbeitsmarkt verstärkt.

Die besondere Aufmerksamkeit der Bundesregierung gilt Langzeitarbeitslosen, gering Qualifizierten, ältere Arbeit-nehmern sowie Migrantinnen und Migranten, deren Zu-gang zum Arbeitsmarkt in besonderer Weise erschwert ist. Diese Personengruppen sollen prioritär in den ersten Arbeitsmarkt integriert bzw. in öffentlich geförderte

Be-schäftigung vermittelt werden. Angemessen entlohnte Arbeit sichert nicht nur den eigenständigen Lebensunter-halt, sondern auch gesellschaftliche Anerkennung und ein selbstbestimmtes Leben. Die Koalition hat sich im Som-mer 2007 auf eine Ausweitung des ArbeitnehSom-mer-Entsen- Arbeitnehmer-Entsen-degesetzes und eine Modernisierung des Mindestarbeits-bedingungengesetzes aus dem Jahr 1952 geeinigt. Mit der Reform der beiden Gesetze wird die Grundlage dafür ge-schaffen, weitere branchenspezifische Mindestlöhne ein-zuführen. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozia-les hat entsprechende Gesetzentwürfe erarbeitet, die derzeit in der Bundesregierung abgestimmt werden.

Mit dem SGB II-Fortentwicklungsgesetz wurde die Grundsicherung für Arbeitsuchende zielgenauer und leistungsgerechter ausgestaltet. So erhalten Personen, die erstmals einen Antrag auf Leistungen stellen, Sofortan-gebote zur Aufnahme einer Beschäftigung. Mit den Leis-tungen zur Beschäftigungsförderung wurde ein Beschäf-tigungszuschuss als neue Arbeitgeberleistung für die Einstellung langzeitarbeitsloser Arbeitnehmer über 18 Jahre mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen ein-geführt. Bis zum Ende der Legislaturperiode sollen so bis zu 100 000 Menschen gefördert werden. Darüber hinaus sollen mit dem Bundesprogramm „Kommunal-Kombi“ zusätzliche sozialversicherungspflichtige

Mit dem SGB II-Fortentwicklungsgesetz wurde die Grundsicherung für Arbeitsuchende zielgenauer und leistungsgerechter ausgestaltet. So erhalten Personen, die erstmals einen Antrag auf Leistungen stellen, Sofortan-gebote zur Aufnahme einer Beschäftigung. Mit den Leis-tungen zur Beschäftigungsförderung wurde ein Beschäf-tigungszuschuss als neue Arbeitgeberleistung für die Einstellung langzeitarbeitsloser Arbeitnehmer über 18 Jahre mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen ein-geführt. Bis zum Ende der Legislaturperiode sollen so bis zu 100 000 Menschen gefördert werden. Darüber hinaus sollen mit dem Bundesprogramm „Kommunal-Kombi“ zusätzliche sozialversicherungspflichtige