• Keine Ergebnisse gefunden

Politische und bürgerschaftliche Partizipation von Zuwanderern 151

VIII. Verbreiterung der politischen und gesellschaftlichen

VIII.4 Politische und bürgerschaftliche Partizipation von Zuwanderern 151

Mit zunehmender Zahl Eingebürgerter steigt die Bedeu-tung von Personen mit Migrationshintergrund als Mitge-stalter deutscher Politik. Das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz garantiert allen Neuzu-wanderern (soweit sie sich rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland aufhalten) ein einheitliches, bundesgesetz-lich geregeltes Integrationsangebot. Den Zuwanderern mit einer Bleibeperspektive ist zugleich eine umfassende, möglichst gleichberechtigte und ihrer individuellen Vor-aussetzung und Bereitschaft entsprechende Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Le-ben zu ermöglichen. NeLe-ben dem Spracherwerb wird auch die Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und Geschichte Deutschlands angeboten, wodurch die Integration von Migranten/Migrantinnen gefördert werden soll. Sie sollen damit eine reale Perspektive der Zugehörigkeit zur deutschen Gesellschaft erhalten.

Dem Anliegen, die politische Partizipation von Zuwande-rern zu verstärken, wird insbesondere der im Sommer 2007 verabschiedete Nationale Integrationsplan (NIP) ge-recht. Selbstverpflichtungen des Bundes richten sich auf die Gewährleistung gleichberechtigter Mitwirkung von Personen mit Migrationshintergrund sowie deren

Organi-sationen im Rahmen von Bundesprogrammen, Infrastruk-tur- und Netzwerkprojekten, bei Ausschreibungen und bei der Besetzung von Beiräten und Fachgremien. Interkultu-relle Öffnung und Vernetzung soll zu einem Förderkrite-rium für Infrastrukturprojekte werden. Außerdem soll Migrantenorganisationen fachliche Hilfe als Träger von Projekten sowie bei der Bildung von Netzwerken angebo-ten werden. In überwiegend ehrenamtlich getragenen Or-ganisationen und Initiativen werden Projekte vor allem im Bereich Bildung und Ausbildung, Gesundheit und Förderung von Frauen und Mädchen durchgeführt.

Auch in den Bereichen von Freizeit und bürgerschaftli-chem Engagement gibt es vielfältige Initiativen, die um eine verbesserte Einbeziehung von Bürger/-innen mit Migrationshintergrund bestrebt sind. Zum einen legen viele Sportvereine einen Schwerpunkt auf Angebote vor allem für Kinder und Jugendliche aus Migrantenfami-lien. Zum anderen gibt es vielfältige Initiativen im Be-reich des Engagements einzelner Bürger/-innen in den Kommunen, die sich an Personen mit Migrationshinter-grund aller Altersgruppen wenden. In dem Bundesmo-dellprogramm „Erfahrungswissen für Initiativen“ (EFI) wurden z. B. Ältere motiviert, sich auf lokaler Ebene zu engagieren und als qualifizierte Multiplikatoren zu wir-ken. Auch im Bundesmodellprogramm „Generations-übergreifende Freiwilligendienste“ nutzen viele Perso-nen mit Migrationshintergrund ihr Engagement als Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe.

VIII.5 Zusammenfassung: Verbreiterung der politischen und gesellschaftlichen Partizipation

Die zukunftsgerichtete Gestaltung unserer Gesellschaft und die nachhaltige Sicherheit gesellschaftlichen Zusam-menhalts ist nur zu gewährleisten, wenn die Bürger in die Gestaltung und Weiterentwicklung des Gemeinwesens einbezogen sind und selber aktiv werden. Der Grad an er-reichter politischer und gesellschaftlicher Partizipation ist insgesamt weiterhin unbefriedigend. Die Entwicklung neuer Partizipationsformen, die den spezifischen Lebens-lagen bisher nicht erreichter Gruppen besser gerecht wer-den als die etablierten Strukturen, bleibt eine Herausfor-derung.

Erfolgreiche Alternativen der Einbeziehung bieten sich über gezielte Angebote an benachteiligte Bevölkerungs-gruppen und niedrigschwellige Angebote im unmittelba-ren Umfeld der Zielgruppen. So wird der Zugang ein-kommensschwacher Personen zu Kultur und ihre Mobilität ermöglicht, indem viele Kommunen den Bezie-hern von Mindestsicherungsleistungen oder kinderrei-chen Familien Vergünstigungen bei der Nutzung von öf-fentlichem Personennahverkehr, Schwimmbädern und Angeboten in den Bereichen Kultur und Bildung gewäh-ren. Mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürger-schaftlichen Engagements wird das Gemeinnützigkeits-und Spendenrecht großzügiger ausgestaltet.

Zahlreiche Maßnahmen und Initiativen bestehen auf örtli-cher, regionaler oder Bundesebene, um das Engagement von Gruppen zu stärken, die über herkömmliche

Beteili-322Das Bundesprogramm bestand aus den drei Programmteilen „enti-mon – gemeinsam gegen Gewalt und Rechtsextremismus“, „Xenos – Leben und Arbeiten in Vielfalt“ und „civitas – Initiative gegen Rechtsextremismus in den neuen Bundesländern“. In den Jahren 2001 bis 2006 wurden rund 4 500 Projekte, Initiativen und Maßnah-men zur Stärkung der Zivilgesellschaft durch Fördermittel des Bun-des in Höhe von rund 192 Mio. Euro realisiert.

gungsformen unzureichend integriert sind. Dazu zählen die Freiwilligendienste, die sich zu einem Lernort für bür-gerschaftliches Engagement entwickelt haben, da viele ehemalige Freiwillige nach ihrem Dienst auch weiterhin engagiert bleiben. Darüber hinaus sind sie Orte informel-ler Bildung, in denen neben beruflicher Orientierung und Arbeitserfahrung wichtige persönliche und soziale Kom-petenzen erworben werden. Auf diesen Aspekt zielt das im Herbst 2007 gestartete mehrjährige Programm „Frei-willigendienste machen kompetent“, das die Partizipation benachteiligter Jugendlicher, die in den Freiwilligen-diensten bisher deutlich unterrepräsentiert sind, stärken will. Eine vergleichbare Funktion hat der Zivildienst als Auslöser und Verstärker sozialer Tätigkeit und bürger-schaftlichen Engagements sowohl in der Altersgruppe, in der das Interesse daran statistisch besonders niedrig ist, als auch bei Personen, deren soziale Situation statistisch eine geringere Bereitschaft zu Partizipation und Engage-ment vermuten lässt.

Den Anspruch politischer Bildungsarbeit für Kinder und Jugendliche verfolgt auch der nationale Aktionsplan „Für ein kindergerechtes Deutschland 2005 bis 2010“ (NAP).

Er enthält Leitlinien für eine langfristige Kinder- und Ju-gendpolitik und ist unter Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen entstanden. Im Frühjahr 2008 ist ein Projekt zur Kinder- und Jugendbeteiligung bei der Umsetzung des NAP gestartet. Weitere Programme der Bundesregie-rung zielen auf die Einbindung von Kindern und Jugend-lichen in Entscheidungsprozesse in Initiativen und Pro-jekten. Sie knüpfen an positive Erfahrungen früherer Initiativen wie das „Aktionsprogramm für mehr Jugend-beteiligung“ und das Programm „VIELFALT TUT GUT“

an. Politikverdrossenheit, Gleichgültigkeit, die Hinwen-dung zu eigenen „Parallelgesellschaften“ und „Subkultu-ren“ bis hin zu aktiver Ablehnung der demokratischen und staatlichen Strukturen und Ressentiments gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen sollen damit verhin-dert werden.

Dem Anliegen, die politische Partizipation von Zuwande-rern zu verstärken, wird insbesondere der im Sommer 2007 verabschiedete Nationale Integrationsplan (NIP) ge-recht. Selbstverpflichtungen der Bundesregierung richten sich auf die Gewährleistung gleichberechtigter Mitwir-kung von Personen mit Migrationshintergrund sowie de-ren Organisationen im Rahmen von Bundesprogrammen, Infrastruktur- und Netzwerkprojekten, bei Ausschreibun-gen und bei der Besetzung von Beiräten und Fachgre-mien.

Maßnahmen für ausgewählte Gruppen IX. Maßnahmen zur Integration von

Men-schen mit Migrationshintergrund

Die Darstellungen zu den schulischen und beruflichen Abschlüssen, zur Erwerbstätigkeit, zur Einkommenssitua-tion und zur Abhängigkeit von Transferleistungen zeigen, dass die Teilhabechancen von Migranten/Migrantinnen gegenwärtig in mehreren Bereichen unzureichend sind.

Dabei ist die Gruppe der Personen mit Migrationshinter-grund sehr heterogen und umfasst Menschen mit sehr

un-terschiedlichen Lebenslagen und Chancenstrukturen.323 Die Herausforderung an die Politik bleibt bestehen, Teil-habe und soziale Integration für alle Zuwanderinnen und Zuwanderer zu ermöglichen, um den sozialen Zusam-menhalt der Gesellschaft zu sichern.

Mit dem Zuwanderungsgesetz von 2004 wurde im Zu-ständigkeitsbereich des Bundes die Integrationsförderung von nach Deutschland zuwandernden Ausländerinnen und Ausländern erstmals gesetzlich verankert. Ziel der Integrationspolitik des Bundes ist es, Migranten/Migran-tinnen die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftli-chen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben zu ermögli-chen. Schwerpunkte setzt der Bund insbesondere in den Bereichen Sprachförderung, soziale Beratung, Ausbil-dung und berufliche Integration sowie Familie und gesell-schaftliche Integration. Das Engagement erstreckt sich darüber hinaus auf Bereiche wie Stadtteilförderung, Ge-sundheitsprävention, Kulturförderung bzw. kulturelle In-tegration, interreligiöser und interkultureller Dialog, in-terkulturelle Öffnung sowie Maßnahmen gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Rechtsextremis-mus. Obgleich bereits erhebliche integrationspolitische Fortschritte und Erfolge konstatiert werden können, un-ternimmt die Bundesregierung weiterhin alle Anstrengun-gen, um die Integration von Migranten/Migrantinnen zu fördern.

IX.1 Integrationsprogramm und Nationaler Integrationsplan (NIP)

Mit Hilfe des im Zuwanderungsgesetz verankerten bun-desweiten Integrationsprogramms soll eine stärkere Ver-zahnung und Koordination von Akteuren der Integra-tionsförderung und ihrer Maßnahmen erreicht werden.

Das Integrationsprogramm hat den Auftrag, bestehende Integrationsangebote von Bund, Ländern, Kommunen und privaten Trägern festzustellen und Empfehlungen zu ihrer Weiterentwicklung vorzulegen. Das Integrationspro-gramm wird in den Handlungsfeldern sprachliche Bil-dung, berufliche Integration, gesellschaftliche Integration und Bildung entwickelt. Das erste Gesamtprogramm wird bis Frühjahr 2009 vorliegen. Bei der Arbeit am bundes-weiten Integrationsprogramm werden die Vorgaben des Nationalen Integrationsplans umgesetzt.

Der Nationale Integrationsplan wurde unter Federführung der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration erarbeitet und definiert die zentralen Themen und Leitlinien der Integrationspolitik der nächsten Jahre. Die Bundesregierung geht dabei den Weg einer aktivierenden und nachhaltigen Integrations-politik, die die Potenziale der Zugewanderten anerkennt und stärkt und sich nicht allein auf die Defizite fokussiert.

Am Entwicklungsprozess des NIP waren auf staatlicher Seite mit Bund, Ländern und Kommunen alle föderalen

323Siehe dazu Diefenbach, H./Weiß, A.: Menschen mit Migrationshin-tergrund, Datenerfassung für die Integrationsberichterstattung, Gut-achten im Auftrag der Stelle für interkulturelle Arbeit, Sozialreferat und des Statistischen Amtes der Landeshauptstadt München, Mün-chen 2006.

Ebenen beteiligt. Gleichzeitig wurde ein breites Spektrum zivilgesellschaftlicher Akteure eingebunden, unter ihnen insbesondere auch Migrantenorganisationen. In Form von konkreten Selbstverpflichtungen und Maßnahmen haben alle beteiligten Akteure ihren Beitrag zur Steigerung der Nachhaltigkeit der Integrationspolitik dargelegt. Der Na-tionale Integrationsplan befindet sich derzeit in der Um-setzungsphase, eine erste Zwischenbilanz soll im Herbst 2008 vorgelegt werden.

IX.2 Integrationskurse und Migrations-beratung

Die Integrationspolitik der Bundesregierung folgt dem Grundsatz des „Förderns“ und „Forderns“. Zuwanderer haben die Pflicht, durch eigene Anstrengungen und unter-stützt durch staatliche Angebote die deutsche Sprache zu erlernen sowie die Grundwerte unserer Gesellschaft ken-nen und respektieren zu lerken-nen. Die deutsche Gesellschaft ist gefordert, Zuwanderern einen durch Chancengleich-heit und Gleichbehandlung gekennzeichneten Zugang zu allen wichtigen Bereichen von Gesellschaft, Wirtschaft und Politik zu gewährleisten, indem bestehende Barrieren erkannt und abgebaut werden.

Mangelhafte Deutschkenntnisse verhindern höhere Schulabschlüsse und erschweren die berufliche Integra-tion. Zur Unterstützung dieses wesentlichen Schrittes der Integration fördert der Bund seit 2005 bundesweit die Durchführung von Integrationskursen. Für diese Maß-nahme werden im Haushaltsjahr 2008 rund 155 Mio.

Euro zur Verfügung gestellt. Ziel des Integrationskurses ist es, das Sprachniveau B1 nach dem gemeinsamen euro-päischen Referenzrahmen für Sprachen als erste Stufe der selbständigen Sprachverwendung zu erreichen.

Eine im Jahr 2006 durchgeführte Evaluation der Integrati-onskurse zeigte, dass für viele Teilnehmergruppen die bisherige Förderdauer für den Sprachkursteil von maxi-mal 600 Unterrichtseinheiten (UE) nicht ausreichend ist, um das Kursziel B1 zu erreichen. Aus diesem Grund kön-nen zukünftig diejenigen, die trotz regelmäßiger Teil-nahme die Abschlussprüfung nicht bestanden haben, die Prüfung wiederholen. Die sprachliche Grundförderung für spezielle Zielgruppen, z. B. Jugendliche, Eltern, zu Al-phabetisierende und Personen mit sprachpädagogischem Förderbedarf, wird auf 900 UE angehoben. Die maximale Förderdauer für den Sprachkursteil beträgt 1 200 UE.

Der Sprachkurs wird ergänzt durch einen Orientierungs-kurs zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsord-nung, der Geschichte und der Kultur in Deutschland, dem zukünftig mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird. Dies soll zum einen durch vereinheitlichte Inhaltsstandards in einem bundesweiten Curriculum, zum zweiten durch die Entwicklung eines bundesweit einheitlichen Testverfah-rens und zum dritten durch die Erhöhung des Stundenum-fangs auf 45 UE erreicht werden.324

Angebote im Bereich der Sprachförderung sind nur dann zielführend, wenn sie durch geeignete Begleitmaßnah-men ergänzt werden. Die Verzahnung mit Integrations-maßnahmen in den Bereichen der schulischen und beruf-lichen Qualifizierung, der individuellen Beratung und Begleitung sowie der gesellschaftlichen und sozialen In-tegration ist unabdingbare Voraussetzung für das Gelin-gen der Integration.

Die bundesgeförderten Beratungsangebote für erwach-sene (Migrationserstberatung in der Zuständigkeit des BMI) und für jugendliche (Jugendmigrationsdienste in der Zuständigkeit des BMFSFJ) Zuwanderer/Zuwande-rinnen tragen dazu bei, sie in Angelegenheiten des tägli-chen Lebens zu eigenständigem Handeln zu befähigen.

Hierzu trägt auch das Beratungsangebot der so genannten Regeldienste bei. In diesem Zusammenhang kommt es entscheidend darauf an, die interkulturelle Kompetenz der Regeldienste auszubauen. Für die Migrationserstbera-tung wurden im Bundeshaushalt 2006 und 2007 jeweils rund 26,5 Mio. Euro an Fördermitteln bereitgestellt; für die Jugendmigrationsdienste jeweils rund 40 Mio. Euro.

Damit wird ein Grundangebot an qualifizierter Migra-tionsberatung für erwachsene und jugendliche Zuwande-rer/ Zuwanderinnen sichergestellt, welches in der Praxis durch ein ergänzendes Engagement der Länder und Kom-munen ausgebaut werden kann.

IX.3 Projektförderung zur sozialen und gesellschaftlichen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern Ziel der Projektförderung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zur sozialen und gesellschaftlichen Inte-gration von Zuwanderern ist insbesondere die Förderung und der Ausbau der wechselseitigen Akzeptanz von Zu-wanderern und Einheimischen. Die Projekte sollen dazu beitragen, eine Verbesserung des Zusammenlebens und die Stärkung der Persönlichkeit und Kompetenzen der Zuwanderer sowie deren gesellschaftliche Teilhabe im örtlichen Gemeinwesen zu ermöglichen. Dabei wird ne-ben der Integration von Neuzuwanderern auch die nach-holende Integration berücksichtigt.

In Zusammenarbeit mit zahlreichen Verbänden, Vereinen, Migrantenorganisationen, Stiftungen, Initiativen sowie Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene werden jährlich bis zu 500 gemeinwesenorientierte Pro-jekte gefördert. In gleicher Höhe wie 2007 werden dafür auch 2008 Mittel von rund 14,4 Mio. Euro vom BMI für altersunabhängige Integrationsmaßnahmen und rund 7,2 Mio. Euro vom BMFSFJ für jugendspezifische Maß-nahmen zur Verfügung gestellt. Die vom Bund geförder-ten Projekte setzen im Wohnumfeld an, etwa in den Ein-richtungen und (Sport-) Vereinen der Stadtquartiere. Eine Vernetzung der verschiedenen Angebote vor Ort wird da-bei angestrebt.325

324Siehe hierzu auch Kapitel VIII Stärkung der politischen und gesellschaft-lichen Partizipation sozial ausgegrenzter Menschen, Abschnitt VIII.4 Po-litische und bürgerschaftliche Partizipation von Zuwanderern.

325Mehr zu den Projekten der Sozialen Stadt, siehe Kapitel VII Wohnen, Abschnitt VII.3 Programm „Soziale Stadt“.

Zunehmend werden Projekte mit ressourcenorientiertem Integrationsansatz zur Stärkung von im Herkunftsland er-worbenen Kompetenzen und Fähigkeiten der Zuwanderer gefördert. Dabei stehen vor allem die Stärkung des Selbstwertgefühls, die Aktivierung der Selbsthilfepoten-ziale und die Förderung des bürgerschaftlichen Engage-ments im Vordergrund.326 Vor dem Hintergrund, dass Frauen häufig „Motor“ der Integration in ihren Familien sind, werden auch spezielle Projekte gefördert, um ihre Selbsthilfekräfte zu stärken und die Integrationsfähigkeit zu verbessern.

Um die Akzeptanz der einheimischen Bevölkerung für die Migranten/Migrantinnen zu stärken und die Integra-tion vor Ort noch weiter zu unterstützen, fördert der Bund auch verstärkt Projekte zur interkulturellen Öffnung und Kompetenz. Außerdem fördert der Bund als einen Schwerpunkt Integrationsprojekte spezifisch zur Sucht-, Gewalt- und Kriminalitätsprävention. Diese Projekte ent-halten Vorbeugungsmaßnahmen insbesondere für gefähr-dete und verhaltensauffällige jugendliche Zuwanderer, die durch Regelangebote nicht erreicht werden. Sie wer-den durch sozialpädagogische Begleitung motiviert, Be-ratungsstellen aufzusuchen und Behandlungsangebote wahrzunehmen. Dies erfolgt durch eine verstärkte Einbe-ziehung der Eltern in die Projektarbeit und die Förderung der elterlichen Erziehungskompetenz.

IX.4 Berufliche Integration

Berufliche Integration steht bei schon länger in Deutsch-land lebenden Migranten/Migrantinnen als Aufgabe meist am Ende einer (Integrations-) Kette. Dabei erschweren insbesondere Bildungs- und Sprachdefizite die berufliche Eingliederung. Die berufliche Integration von Migranten/

Migrantinnen ist Teil der allgemeinen arbeitsmarktlichen Eingliederungsmaßnahmen. Grundsätzlich stehen allen Leistungsempfängern mit Migrationshintergrund und ei-ner rechtlichen Bleibeperspektive auch sämtliche Förder-instrumente des SGB II und des SGB III zur Verfügung.

Die berufliche Integration von Migranten/Migrantinnen ist aber auch Gegenstand von migrationsspezifischen Sondermaßnahmen:

Verbesserung der berufsbezogenen Sprachförderung bei Personen mit Migrationshintergrund im SGB II und SGB III durch berufsspezifische Sprachkurse. In der neuen ESF-Förderperiode 2007 bis 2013 wird das so genannte ESF-BA-Programm auf SGB II-Empfänger mit Migrati-onshintergrund ausgedehnt. Hierzu ist eine Kooperation mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vereinbart worden. Damit sollen vor allem not-wendige arbeitsmarktbezogene Synergieeffekte zu den Integrationskursen des Zuwanderungsgesetzes (die eben-falls vom BAMF organisiert werden) erzielt werden.

Besonderes migrationsspezifisches und bundesweites Be-ratungs- und Informationsnetzwerk zur Unterstützung der

beruflichen Eingliederung von Personen mit Migrations-hintergrund – „IQ-Integration durch Qualifizierung“. Das Netzwerk hat die Aufgabe, möglichst viele an der Inte-grationsarbeit beteiligte Akteure in ihrem Anliegen zu vernetzen, die Arbeitsmarktsituation von Migranten, Aus-siedlern und anerkannten Flüchtlingen zu verbessern und ihnen den Zugang zu den arbeitsmarktlichen Regelinstru-menten zu erleichtern. Es ist beabsichtigt, das Beratungs-und Informationsnetzwerk zu evaluieren Beratungs-und zu prüfen, inwieweit eine Überführung und Verstetigung von erfolg-reichen Handlungsansätzen und Instrumenten sinnvoll ist und welche Instrumente ggf. in die Regelförderung nach dem SGB II und/oder SGB III übernommen werden kön-nen.

Auf der Basis von § 9 Abs. 4 Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) hat der Bund ein spezielles Integrationsangebot für Spätaussiedler/-innen327 mit einem Umfang von 100 Stunden erarbeitet und fördert seit Mitte 2006 ent-sprechende Projekte.

Darüber hinaus haben Ausländer mit einer Aufenthaltser-laubnis künftig einen gleichrangigen Zugang zum Ar-beitsmarkt und damit bessere Chancen aus dem SGB II-bzw. AsylbLG-Bezug herauszukommen. Das gilt für Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis nach zwei Jah-ren versicherungspflichtiger Beschäftigung bzw. nach drei Jahren Aufenthalt bzw. nach vier Jahren Aufenthalt im Bundesgebiet für geduldete Ausländer/-innen.328 Ausbildungsförderung

Im Rahmen der Ausbildungsoffensive der Bundesregie-rung und bei den weiteren Beratungen im Ausbildungs-pakt ist die berufliche Eingliederung von jungen Migran-ten/Migrantinnen bereits ein besonderes Thema. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass die berufliche Ein-gliederung von Migranten/Migrantinnen, insbesondere beim Übergang von Schule in Ausbildung, durch neue Impulse verbessert werden soll. Darüber hinaus wird das Thema auch in der Qualifizierungsinitiative zur Reform der beruflichen Bildung mit allen am Ausbildungsgesche-hen Beteiligten erörtert.

Besonderes Augenmerk legen die Agenturen für Arbeit mit den vielfältigen und umfassenden Hilfen der aktiven Arbeitsförderung auf die berufliche Eingliederung junger Migranten/Migrantinnen, insbesondere durch Unterstüt-zungsleistungen wie ausbildungsbegleitende Hilfen und außerbetriebliche Ausbildung. In der Eingliederungsbi-lanz ist die Partizipation dieser Personengruppe daran ge-sondert ausgewiesen, um den Fokus auf sie zu lenken und dem Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit die Steuerung zu ermöglichen. Die Begleitforschung zum Sonderprogramm des Bundes zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher im Jahr 2006/2007 hat gezeigt, dass junge

326Siehe Kapitel VIII Stärkung der politischen und gesellschaftlichen Partizipation sozial ausgegrenzter Menschen, Abschnitt VIII.4 Politi-sche und bürgerschaftliche Partizipation von Zuwanderern.

327Bis 31. Dezember 2007 bis zum Alter von 27 Jahren; ab 1. Januar 2008 ohne Altersbeschränkung.

328Vgl. 7. Lagebericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migra-tion, Flüchtlinge und IntegraMigra-tion, Teil III 3.1.3.

Migranten/Migrantinnen mit einem Anteil von 34 Prozent überdurchschnittlich oft partizipieren.329

Zum 1. Januar 2008 trat die verbesserte Ausbildungsför-derung von Migranten/Migrantinnen in Kraft. Ausländi-sche Jugendliche, die bereits langfristig aufenthaltsbe-rechtigt sind oder lange in Deutschland leben und eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, erhalten künftig auch ohne Anknüpfung an eine vorherige Mindester-werbsdauer der Eltern oder eigene Erwerbstätigkeit Be-rufsausbildungsbeihilfe. Hiermit wird eine Zusage der Bundesregierung aus dem Nationalen Integrationsplan eingelöst. Die Änderungen erfolgen im Rahmen des 22. BAföG-Änderungsgesetzes, mit dem auch die Rege-lungen im BAföG entsprechend angepasst werden.330 IX.5 Integration von Familien und Kindern Die Bundesregierung hat besonders mit Blick auf die In-tegration von Familien und Kindern Folgendes auf den Weg gebracht:

In Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfas-sungsgerichts zum Bundeskindergeld- und Bundeserzie-hungsgeldgesetz331 wurden die Regelungen so gefasst, dass auch Ausländer mit einem humanitären Aufenthalt (früher Aufenthaltsbefugnis) einen Anspruch haben.332 Durch die gesetzliche Altfallregelung (§ 104a AufenthG) und die damit mögliche Erteilung der

In Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfas-sungsgerichts zum Bundeskindergeld- und Bundeserzie-hungsgeldgesetz331 wurden die Regelungen so gefasst, dass auch Ausländer mit einem humanitären Aufenthalt (früher Aufenthaltsbefugnis) einen Anspruch haben.332 Durch die gesetzliche Altfallregelung (§ 104a AufenthG) und die damit mögliche Erteilung der