• Keine Ergebnisse gefunden

IX. Maßnahmen zur Integration von Menschen mit

IX.4 Berufliche Integration

Berufliche Integration steht bei schon länger in Deutsch-land lebenden Migranten/Migrantinnen als Aufgabe meist am Ende einer (Integrations-) Kette. Dabei erschweren insbesondere Bildungs- und Sprachdefizite die berufliche Eingliederung. Die berufliche Integration von Migranten/

Migrantinnen ist Teil der allgemeinen arbeitsmarktlichen Eingliederungsmaßnahmen. Grundsätzlich stehen allen Leistungsempfängern mit Migrationshintergrund und ei-ner rechtlichen Bleibeperspektive auch sämtliche Förder-instrumente des SGB II und des SGB III zur Verfügung.

Die berufliche Integration von Migranten/Migrantinnen ist aber auch Gegenstand von migrationsspezifischen Sondermaßnahmen:

Verbesserung der berufsbezogenen Sprachförderung bei Personen mit Migrationshintergrund im SGB II und SGB III durch berufsspezifische Sprachkurse. In der neuen ESF-Förderperiode 2007 bis 2013 wird das so genannte ESF-BA-Programm auf SGB II-Empfänger mit Migrati-onshintergrund ausgedehnt. Hierzu ist eine Kooperation mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vereinbart worden. Damit sollen vor allem not-wendige arbeitsmarktbezogene Synergieeffekte zu den Integrationskursen des Zuwanderungsgesetzes (die eben-falls vom BAMF organisiert werden) erzielt werden.

Besonderes migrationsspezifisches und bundesweites Be-ratungs- und Informationsnetzwerk zur Unterstützung der

beruflichen Eingliederung von Personen mit Migrations-hintergrund – „IQ-Integration durch Qualifizierung“. Das Netzwerk hat die Aufgabe, möglichst viele an der Inte-grationsarbeit beteiligte Akteure in ihrem Anliegen zu vernetzen, die Arbeitsmarktsituation von Migranten, Aus-siedlern und anerkannten Flüchtlingen zu verbessern und ihnen den Zugang zu den arbeitsmarktlichen Regelinstru-menten zu erleichtern. Es ist beabsichtigt, das Beratungs-und Informationsnetzwerk zu evaluieren Beratungs-und zu prüfen, inwieweit eine Überführung und Verstetigung von erfolg-reichen Handlungsansätzen und Instrumenten sinnvoll ist und welche Instrumente ggf. in die Regelförderung nach dem SGB II und/oder SGB III übernommen werden kön-nen.

Auf der Basis von § 9 Abs. 4 Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) hat der Bund ein spezielles Integrationsangebot für Spätaussiedler/-innen327 mit einem Umfang von 100 Stunden erarbeitet und fördert seit Mitte 2006 ent-sprechende Projekte.

Darüber hinaus haben Ausländer mit einer Aufenthaltser-laubnis künftig einen gleichrangigen Zugang zum Ar-beitsmarkt und damit bessere Chancen aus dem SGB II-bzw. AsylbLG-Bezug herauszukommen. Das gilt für Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis nach zwei Jah-ren versicherungspflichtiger Beschäftigung bzw. nach drei Jahren Aufenthalt bzw. nach vier Jahren Aufenthalt im Bundesgebiet für geduldete Ausländer/-innen.328 Ausbildungsförderung

Im Rahmen der Ausbildungsoffensive der Bundesregie-rung und bei den weiteren Beratungen im Ausbildungs-pakt ist die berufliche Eingliederung von jungen Migran-ten/Migrantinnen bereits ein besonderes Thema. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass die berufliche Ein-gliederung von Migranten/Migrantinnen, insbesondere beim Übergang von Schule in Ausbildung, durch neue Impulse verbessert werden soll. Darüber hinaus wird das Thema auch in der Qualifizierungsinitiative zur Reform der beruflichen Bildung mit allen am Ausbildungsgesche-hen Beteiligten erörtert.

Besonderes Augenmerk legen die Agenturen für Arbeit mit den vielfältigen und umfassenden Hilfen der aktiven Arbeitsförderung auf die berufliche Eingliederung junger Migranten/Migrantinnen, insbesondere durch Unterstüt-zungsleistungen wie ausbildungsbegleitende Hilfen und außerbetriebliche Ausbildung. In der Eingliederungsbi-lanz ist die Partizipation dieser Personengruppe daran ge-sondert ausgewiesen, um den Fokus auf sie zu lenken und dem Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit die Steuerung zu ermöglichen. Die Begleitforschung zum Sonderprogramm des Bundes zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher im Jahr 2006/2007 hat gezeigt, dass junge

326Siehe Kapitel VIII Stärkung der politischen und gesellschaftlichen Partizipation sozial ausgegrenzter Menschen, Abschnitt VIII.4 Politi-sche und bürgerschaftliche Partizipation von Zuwanderern.

327Bis 31. Dezember 2007 bis zum Alter von 27 Jahren; ab 1. Januar 2008 ohne Altersbeschränkung.

328Vgl. 7. Lagebericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migra-tion, Flüchtlinge und IntegraMigra-tion, Teil III 3.1.3.

Migranten/Migrantinnen mit einem Anteil von 34 Prozent überdurchschnittlich oft partizipieren.329

Zum 1. Januar 2008 trat die verbesserte Ausbildungsför-derung von Migranten/Migrantinnen in Kraft. Ausländi-sche Jugendliche, die bereits langfristig aufenthaltsbe-rechtigt sind oder lange in Deutschland leben und eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, erhalten künftig auch ohne Anknüpfung an eine vorherige Mindester-werbsdauer der Eltern oder eigene Erwerbstätigkeit Be-rufsausbildungsbeihilfe. Hiermit wird eine Zusage der Bundesregierung aus dem Nationalen Integrationsplan eingelöst. Die Änderungen erfolgen im Rahmen des 22. BAföG-Änderungsgesetzes, mit dem auch die Rege-lungen im BAföG entsprechend angepasst werden.330 IX.5 Integration von Familien und Kindern Die Bundesregierung hat besonders mit Blick auf die In-tegration von Familien und Kindern Folgendes auf den Weg gebracht:

In Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfas-sungsgerichts zum Bundeskindergeld- und Bundeserzie-hungsgeldgesetz331 wurden die Regelungen so gefasst, dass auch Ausländer mit einem humanitären Aufenthalt (früher Aufenthaltsbefugnis) einen Anspruch haben.332 Durch die gesetzliche Altfallregelung (§ 104a AufenthG) und die damit mögliche Erteilung der Aufenthaltserlaub-nis „auf Probe“ wird die aufenthalts- und sozialrechtliche Situation von seit Jahren hier geduldeten Ausländer/-in-nen und ihrer Familien erheblich verbessert. Sie erhalten mit der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“

Kindergeld, Leistungen nach dem SGB II, Ausbildungs-förderung und einen gleichrangigen Arbeitsmarktzu-gang.333

Im Nationalen Integrationsplan wurde festgelegt, dass die Bundesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten dazu beitragen wird, die vorhandenen Potenziale (Bildungsab-schlüsse) von Migranten/Migrantinnen besser zu nut-zen.334 Durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz werden neue und qualitativ bessere Betreuungsmöglichkeiten für Kinder und damit auch berufliche Spielräume für die El-tern eröffnet.

IX.6 Zusammenfassung: Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund

Die große Gruppe der Wohnbevölkerung mit Migrations-hintergrund in Deutschland ist sehr heterogen. Die

He-rausforderung an die Politik bleibt bestehen, Teilhabe und soziale Integration für alle Zuwanderinnen und Zuwande-rer und hier Geborene mit Migrationshintergrund zu er-möglichen. Die hohe Arbeitslosigkeit von Migrantinnen und Migranten, ihre niedrige Bildungsbeteiligung, die er-höhte Armutsrisikoquote sowie ihre starke Abhängigkeit von Transferleistungen zeigen, dass die Teilhabechancen von Migrantinnen und Migranten gegenwärtig in mehre-ren Bereichen unzureichend sind.

In dem 2007 unter Federführung der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integra-tion erarbeiteten NaIntegra-tionalen IntegraIntegra-tionsplan wurden die zentralen Themen und Leitlinien der Integrationspolitik der nächsten Jahre definiert. Alle beteiligten Akteure – Bund, Länder und Kommunen sowie ein breites Spek-trum zivilgesellschaftlicher Organisationen unter ihnen insbesondere Migranten-Organisationen – haben in Form konkreter Selbstverpflichtungen und Maßnahmen ihren Beitrag zur Steigerung der Nachhaltigkeit der Integrati-onspolitik dargelegt. Eine erste Zwischenbilanz soll im Herbst 2008 vorgelegt werden.

Die Bundesregierung setzt in ihrer Integrationspolitik Schwerpunkte in den Bereichen Sprachförderung, soziale Beratung, Ausbildung und berufliche Integration sowie Familie und gesellschaftliche Integration gelegt. Die bis-herige Förderdauer für den Sprachkursteil der Integra-tionskurse von maximal 600 Unterrichtseinheiten (UE) erwies sich bei ihrer Evaluierung als nicht ausreichend.

Die sprachliche Grundförderung für spezielle Zielgrup-pen, z. B. Jugendliche, Frauen bzw. Eltern, zu Alphabeti-sierende und Personen mit sprachpädagogischem Förder-bedarf, wird daher auf 900 UE angehoben. Die maximale Förderdauer für den Sprachkursteil beträgt 1 200 UE.

Um den Erfolg der Sprachförderung zu sichern, werden Integrationsmaßnahmen in den Bereichen der schulischen und beruflichen Qualifizierung angeboten. Dazu werden die bundesgeförderten Beratungsangebote Migrations-erstberatung und Jugendmigrationsdienste fortentwi-ckelt. Die berufliche Eingliederung von jungen Migran-tinnen und Migranten insbesondere beim Übergang von Schule in Ausbildung wird durch ausbildungsbegleitende Hilfen und außerbetriebliche Ausbildung verbessert.

Beim Sonderprogramm des Bundes zur Einstiegsqualifi-zierung Jugendlicher hat sich im Jahr 2006/2007 gezeigt, dass junge Migrantinnen und Migranten mit einem Anteil von 34 Prozent überdurchschnittlich oft partizipieren.

Zum 1. Januar 2008 trat die verbesserte Ausbildungsför-derung von Migrantinnen und Migranten in Kraft.

Die berufliche Integration von Migrantinnen und Migran-ten ist einerseits Teil der allgemeinen arbeitsmarktlichen Eingliederungsmaßnahmen. Grundsätzlich stehen allen Leistungsempfängern mit Migrationshintergrund und ei-ner rechtlichen Bleibeperspektive auch sämtliche Förder-instrumente des SGB II und des SGB III zur Verfügung.

Zu migrationsspezifischen Sondermaßnahmen zählen die Verbesserung der berufsbezogenen Sprachförderung ebenso wie das migrationsspezifische und bundesweite Beratungs- und Informationsnetzwerk „IQ-Integration

329http://www.bmas.de/portal/16702/startseite.htmlarbeitsmarktpolitik/

begleitforschung.

330Siehe hierzu Kapitel III Bildung als Schlüssel für Teilhabe und Inte-gration, Abschnitt III.7 Erleichterung des Übergangs von der Schule in die Hochschule.

331Beschluss vom 6.7.2007, 1 Bv2 4/97.

332Siehe hierzu 7. Lagebericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Teil III 8.6.

333Vgl. 7. Lagebericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migra-tion, Flüchtlinge und IntegraMigra-tion, Teil III 2.2.7.

334Nationaler Integrationsplan, S. 195.

durch Qualifizierung“ zur Unterstützung der beruflichen Eingliederung von Personen mit Migrationshintergrund.

Die gesellschaftliche Integration mit dem Ziel der wech-selseitigen Akzeptanz von Zuwanderern und Einheimi-schen wird jährlich in bis zu 500 gemeinwesenorientier-ten Projekgemeinwesenorientier-ten in Zusammenarbeit mit zahlreichen Verbänden, Vereinen, Migrantenorganisationen, Stiftun-gen, Initiativen sowie Behörden auf Bundes-, Landes-und kommunaler Ebene gefördert. Da Frauen häufig

„Motor“ der Integration in ihren Familien sind, wird ein Schwerpunkt der Förderung auf Projekte gelegt, die ihre Selbsthilfekräfte stärken und die Integrationsfähigkeit verbessern.

X. Selbstbestimmte Teilhabe behinderter Menschen fördern

X.1 Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

Selbstbestimmung und Teilhabe als Voraussetzung für die Chancengleichheit behinderter Menschen standen und stehen im Zentrum der Behindertenpolitik der Bundesre-gierung. Die Basis für den Paradigmenwechsel von der Fürsorge zur selbstbestimmten Teilhabe wurde vor allem mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) geschaf-fen. Dadurch sind die Freiräume des Einzelnen für ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben geschaffen und seine Teilhabe- und Verwirklichungschancen gestärkt worden. Diese beiden entscheidenden Säulen der Behin-dertenpolitik wurden mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18. August 2006 komplettiert.

Durch die Aufnahme behinderter Menschen in den zivil-rechtlichen Teil des Allgemeinen Gleichbehandlungsge-setzes ist die Bundesregierung über die Vorgaben der zu-grunde liegenden EU-Richtlinien hinausgegangen, so dass sie nunmehr vor Benachteiligungen bei Massenge-schäften und vor willkürlichen Ablehnungen sowie nicht risikoadäquaten, ungerechtfertigten Prämienzuschlägen bei privaten Versicherungsverträgen geschützt sind. Bei einer Verletzung des Benachteiligungsverbots haben die Betroffenen einen Anspruch auf die Beseitigung der Be-nachteiligung oder können – sofern eine erneute Benach-teiligung droht – einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Daneben können Ansprüche auf Schadensersatz für Vermögensschäden und Entschädigung wegen Nicht-vermögensschäden bestehen. Aus Sicht der Bundesregie-rung stellt das AGG ein wirksames Instrument bei der Bekämpfung von Benachteiligungen dar. Denn zu einem modernen System der Teilhabe gehört auch eine wirk-same Gleichstellungspolitik.

X.2 Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte behinderter Menschen

Deutschland hat am 30. März 2007 das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und das zugehörige

Fakultativproto-koll unterzeichnet. Als erstes universelles Rechtsinstru-ment konkretisiert es bestehende Menschenrechte, hier-unter das Recht auf Leben, Arbeit und Bildung mit besonderem Blick auf die Lebenssituation behinderter Menschen. Ziel des Übereinkommens ist es, Behinderung als Teil der Vielfalt menschlichen Lebens zu würdigen, die Chancengleichheit zu fördern und ihre Diskriminie-rung in der Gesellschaft zu unterbinden. Die Vertragsstaa-ten verpflichVertragsstaa-ten sich nicht nur, das Recht auf einen ange-messenen Lebensstandard und sozialen Schutz anzuerkennen, sondern auch geeignete Schritte zum Schutz und zur Förderung dieses Rechts zu unternehmen.

Hierzu zählen neben Notwendigkeiten des Lebensunter-halts wie Nahrung, Kleidung, Wohnen und Leistungen der Altersversorgung auch der Zugang zu geeigneten be-hindertenspezifischen Dienstleistungen und Hilfsmitteln sowie Programme der Armutsbekämpfung.

Die Bundesregierung zählt mit der Unterzeichnung des Übereinkommens und des Fakultativprotokolls zu den ersten Zeichnerstaaten. Die Unterzeichnung durch Deutschland am 30. März 2007 im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft war ein politisch wichtiges Si-gnal für die anderen Mitgliedstaaten der EU. Der Großteil der EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Gemein-schaft folgten. Während der deutschen EU-Ratspräsident-schaft wurde die Entwicklung des Übereinkommens auf europäischer Ebene durch eine hochrangige Europäische Konferenz zur Integration behinderter Menschen am 11. und 12. Juni 2007 in Berlin begleitet. Die Konferenz war ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Ratifikation und Umsetzung des Übereinkommens in den EU-Mit-gliedsstaaten.

Die Bundesregierung wird sich in Zusammenarbeit mit den Ländern und den Organisationen behinderter Men-schen für eine baldige Ratifikation des Übereinkommens einsetzen, um die Förderung der Gleichberechtigung und die Beseitigung von Diskriminierung voranzubringen.

X.3 Die selbstbestimmte Teilhabe behinderter Frauen stärken

Nach dem SGB IX wird den besonderen Bedürfnissen be-hinderter Frauen oder von Behinderung bedrohter Frauen bei Leistungen zur Teilhabe Rechnung getragen. Ziel ist es, die Teilhabemöglichkeiten von Frauen in der Gesell-schaft zu verbessern. Dieser Ansatz ist ebenso im Behin-dertengleichstellungsgesetz verankert. Mit verschiede-nen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die Umsetzung der selbstbestimmten Teilhabe behinderter Frauen am gesellschaftlichen Leben.

Bis 2011 fördert die Bundesregierung das Projekt „Politi-sche Interessenvertretung behinderter Frauen“. Die Schwerpunkte liegen dabei in der Wahrnehmung der Be-teiligungsrechte behinderter Frauen nach dem SGB IX und dem BGG sowie der Beteiligung behinderter Frauen an der Umsetzung beider Gesetze und an politischen Pro-zessen auf Bundes- und europäischer Ebene. Über eine bundesweite Vernetzung des Projektträgers „Weibernetz e.V.“ können berechtigte Anliegen behinderter Frauen

koordiniert und in politische Prozesse und Rehabilitati-onsstrukturen eingebracht werden.

Die Bundesregierung fördert das Projekt „SELBST – Selbstbewusstsein für behinderte Mädchen und Frauen“.

Mit diesem Projekt sollen notwendige Anforderungen an Übungen und Kurse zur Stärkung des Selbstbewusstseins im Hinblick auf die Bedarfe behinderter Frauen und auf den Rehabilitationssport wissenschaftlich erhoben wer-den. Die Ergebnisse des abgeschlossenen Projektes sollen demnächst durch das Bundesministerium für Familie, Se-nioren, Frauen und Jugend veröffentlicht werden.

Weiterhin plant die Bundesregierung eine „Untersuchung zum Ausmaß und Umfang von Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen“. Neben einer repräsentativen Erfassung von Gewalt gegen behinderte Frauen sollen die besonde-ren Problemlagen erhoben, wissenschaftlich systemati-siert und erforscht werden.

Durch eine Sonderauswertung des Mikrozensus 2005 soll die Datenlage zur Situation von Frauen mit Behinderun-gen verbessert werden. Dabei sollen besondere Indikato-ren für die Lebenslagen behinderter Frauen identifiziert werden. Die von der Bundesregierung beauftragte Aus-wertung soll die Unterschiede zu den Lebenslagen nicht behinderter Frauen sowie zu den Lebenslagen behinderter und nicht behinderter Männer aufzeigen. Dabei sollen insbesondere die Spielräume in den Bereichen Versor-gung und Einkommen, Kontakt und Kooperation sowie Lernen und Erfahrung in den Blick genommen werden.

X.4 Integrierte schulische und vorschulische Förderung

Ein gemeinsames Aufwachsen und Lernen von Kindern mit und ohne Behinderungen ist Grundlage für die Ent-wicklung von mehr Verständnis, Toleranz und Respekt.

Dabei muss jedes Kind, behindert oder nicht behindert, dabei unterstützt werden, seine Begabungen und sozialen Fähigkeiten bestmöglich zu entwickeln. Die Chancen für ein gemeinsames Lernen und Aufwachsen sind im Kin-dergartenalter besonders groß, da hier Vorurteile und Scheu noch wenig entwickelt sind und Kinder unbefange-ner aufeinander zugehen. Obwohl die Länder in den letz-ten Jahren den Auf- und Ausbau integrativer schulischer Angebotsstrukturen verstärkt vorangetrieben haben, be-steht in diesem Bereich weiterhin Handlungsbedarf.

X.5 Berufliche Integration intensivieren X.5.1 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Die Bundesregierung setzt sich für eine verstärkte berufli-che Integration vor allem in den allgemeinen Arbeits-markt ein. Dies wurde auch in den Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 aufgenommen. Leistungen zur Teil-habe am Arbeitsleben umfassen alle Leistungen, die er-forderlich sind, um die Erwerbsfähigkeit behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustel-len oder wiederherzustelherzustel-len und ihre Teilhabe am Ar-beitsleben möglichst auf Dauer zu sichern. Auf die im

Einzelfall erforderlichen Leistungen besteht teilweise ein Rechtsanspruch, teilweise sind die Leistungen nach pflichtgemäßem Ermessen zu erbringen. In zahlreichen Fällen genügen Leistungen wie z. B. arbeitsplatzbezo-gene technische Arbeitshilfen, Hilfen zur behinderungs-gerechten Ausstattung oder zum Erwerb eines Kraftfahr-zeugs, Ausbildungszuschüsse und Eingliederungshilfen an Arbeitgeber. Den Kernbereich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bilden jedoch berufliche Bil-dungsmaßnahmen. Die steigenden Beschäftigungszahlen behinderter Menschen zeigen, dass die Beschäftigungsin-strumente wirken und die erfolgreich eingeleiteten Maß-nahmen fortzuführen sind.

X.5.2 Initiativen „job – Jobs ohne Barrieren“

und „Job4000“

Zu einer Verbesserung der Beschäftigungssituation hat auch die Initiative „job – Jobs ohne Barrieren“ beigetra-gen, die unter Einbindung der Arbeitgeberverbände, Ge-werkschaften, Organisationen behinderter Menschen und Sozialleistungsträger sowie dem Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen zur Verbesserung der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen entwickelt wurde.335 Seit dem Start der Initiative „job“ im Jahr 2004 konnten mehr als 40 Projekte in fast allen Regio-nen Deutschlands durchgeführt werden. Mehrere tausend Unternehmen wurden über die Ziele der Initiative infor-miert und teilweise durch Schulungsveranstaltungen oder persönliche Beratungsgespräche aktiv in die Projekt-durchführungen eingebunden. Große Unternehmen wie die METRO Group, E.ON, RWE und Siemens hatten die Initiative durch eigene Aktivitäten unterstützt und sich bereit erklärt, diese bei einer Fortsetzung sogar auszu-bauen.336 Die Initiative fokussiert die Verbesserung der Beschäftigungschancen insbesondere in kleineren und mittelständischen Betrieben sowie eine verbesserte be-triebliche Prävention. Für die Fortsetzung der Initiative von 2007 bis 2010 stellt der Bund drei Mio. Euro aus dem Ausgleichsfonds und knapp zwei Mio. Euro aus dem Eu-ropäischen Sozialfonds zur Verfügung.

Nach wie vor besteht ein großer Bedarf an Information und Aufklärung über rechtliche Rahmenbedingungen und Möglichkeiten, behinderte Menschen betrieblich auszu-bilden, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu beschäfti-gen und die betriebliche Prävention zu stärken. Folbeschäfti-gen- Folgen-den Anpassungen werFolgen-den bei der Fortsetzung der Initiative erforderlich:

– Die Übergänge zwischen den verschiedenen Phasen des Erwerbslebens (wie von der Schule in die

Ausbil-335Bestandteil der Initiative sind Aktivitäten und Projekte zu den drei Schwerpunktthemen Ausbildung, Beschäftigung und betriebliche Prävention. Unternehmen werden über die Möglichkeiten, in der Ausbildung und Beschäftigung behinderter und schwer behinderter Menschen gefördert zu werden, verstärkt informiert. Eine finanzielle Förderung der Projekte erfolgt aus Mitteln des Ausgleichsfonds oder des Europäischen Sozialfonds.

336Eine detaillierte Auflistung der Projekte und Aktivitäten ist auf der Internetseite http://www.bmas.de/coremedia/generator/22160/ueber sichtsseite__JOB.html#a_22164 zu finden.

dung, von der Ausbildung in den Beruf) werden unter dem Motto „job – Job organisiert Brücken“ noch stär-ker berücksichtigt.

– Die Initiative wird auf weniger, aber großflächigere Projekte konzentriert. So können Ansätze, die sich im Lauf der bisherigen Initiative als erfolgreich erwiesen haben, in der Fläche erprobt werden. Regional entstan-dene Netzwerke sollen zu überregionalen weiterentwi-ckelt werden.

– Die Initiative will stärker die Grundsicherungsträger nach dem SGB II einbinden, da diese für knapp 60 Prozent der arbeitslosen schwerbehinderten Men-schen zuständig sind.

– Das Modell der verzahnten Ausbildung337 soll als Standardangebot in jedem Berufsbildungswerk einge-führt werden, da es die beruflichen Integrationschan-cen behinderter Jugendlicher deutlich erhöht.

Mit dem am 1. Januar 2007 neu gestarteten Bundesar-beitsmarktprogramm „Job4000“ soll die berufliche Inte-gration besonders betroffener schwerbehinderter Men-schen zusätzlich vorangetrieben und die Bundesagentur für Arbeit bei der Durchführung ihrer gesetzlichen Auf-gaben unterstützt werden. Das Programm gründet auf den drei Säulen Arbeit, Ausbildung und Unterstützung. Min-destens 1 000 neue Arbeitsplätze für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen und mindestens 500 neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Jugendliche sol-len bis Ende 2013 geschaffen werden. Zusätzlich solsol-len mindestens 2 500 Betroffene eine Unterstützung durch Integrationsfachdienste338 erhalten. Verantwortlich für die Durchführung sind die Länder, die auch ergänzend zu den

Mit dem am 1. Januar 2007 neu gestarteten Bundesar-beitsmarktprogramm „Job4000“ soll die berufliche Inte-gration besonders betroffener schwerbehinderter Men-schen zusätzlich vorangetrieben und die Bundesagentur für Arbeit bei der Durchführung ihrer gesetzlichen Auf-gaben unterstützt werden. Das Programm gründet auf den drei Säulen Arbeit, Ausbildung und Unterstützung. Min-destens 1 000 neue Arbeitsplätze für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen und mindestens 500 neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Jugendliche sol-len bis Ende 2013 geschaffen werden. Zusätzlich solsol-len mindestens 2 500 Betroffene eine Unterstützung durch Integrationsfachdienste338 erhalten. Verantwortlich für die Durchführung sind die Länder, die auch ergänzend zu den