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Finanzierung der Bäuerlichen Sozialversicherung im Jahre 2002

Im Dokument DER GRÜNE BERICHT 2002 (Seite 136-140)

Lage der Land- und Forstwirtschaft im Burgenland

Tablle 7.7: Versichertenstand bei der Pensionsversicherung per 31.12.2002

7.13 Finanzierung der Bäuerlichen Sozialversicherung im Jahre 2002

7.12.2 Leistungsstreitverfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht – II. Instanz

Erledigte Berufungen im Jahre 2002

7.12.3 Verwaltungsverfahren vor dem Landeshauptmann von Burgenland

Erledigte Verwaltungsverfahren vor dem Landeshauptmann im Jahre 2002

7.12.4 Verwaltungsverfahren vor dem Bundesministerium

Erledigte Verwaltungsverfahren vor dem Bundesministerium im Jahre 2002 Erledigte Leistungsstreitverfahren in der Pensionsversicherung im Jahre 2002

PG: Pflegegeld; EU-Pens.: Erwerbsunfähigkeitspension; § 124 BSVG: Feststellungsklage auf Erwerbsunfähigkeit;

VAP wg. EU: Vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit; AZ: Ausgleichszulage; KGE: Kriegsgefangenen-entschädigung

PG EU-Pens. § 124 BSVG VAP wg. EU AZ KGE

Vergleich 70 1 2 - -

-Zurückziehung 34 8 24 2 -

-Klagsabweisendes Urteil 1 1 2 2 -

-Klagstattgebendes Urteil 5 - - - -

-Teilstattgebendes Urteil 1 - - - -

-Sonstige Erledigung 8 1 - - 1 1

Gesamt 119 11 28 4 1 1

Berufungsentscheidung gegen die SVB 1

Zurückziehung 1

Berufungsentscheidung zu Gunsten der SVB 1

Gesamt 3

Krankenvers. Unfallvers. Pensionvers. Summe

Abweisend 5 3 3 11

Stattgebend - - -

-Teilstattgebend 1 1 1 3

Gesamt 6 4 4 14

Krankenvers. Unfallvers. Pensionvers. Summe

Abweisend - 1 1 2

Stattgebend - - 1 1

Teilstattgebend - - -

-Gesamt - 1 2 3

Für die pflichtversicherten Erwerbstätigen ist nach dem Einheitswert des land(forst)wirtschaftlichen Betriebes eine Beitragsgrundlage festzustellen. Die monatliche Bei-tragsgrundlage - auch Versicherungswert genannt - ist ein bestimmter Prozentsatz des Einheitswertes des land(forst)wirtschaftlichen Betriebes. Für land(forst)wirt-schaftliche Betriebe, die keinen Einheitswert haben, gilt als monatliche Beitragsgrundlage ein Zwölftel der ein-kommensteuerpflichtigen Betriebseinkünfte im Kalender-jahr. Gegebenenfalls sind bestimmte Einnahmen aus landwirtschaftlichen Nebentätigkeiten hinzuzurechnen.

Diese Beitragsgrundlage ist jeweils zum 1. Jänner eines jeden Kalenderjahres neu festzustellen.

Ab 01.01.2001 besteht unter bestimmten Voraussetzun-gen auch die Möglichkeit, auf Antrag die Beitragsgrund-lage nicht nach dem Einheitswert, sondern nach den im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Einkünften berechnen zu lassen – Beitragsgrundlagen-Option.

Im Jahr 2002 hat die Mindestbeitragsgrundlage für Betriebsführer bis zu einem Einheitswert von EURO 4.000,– EURO 556,45 betragen. Waren in einem Betrieb beide Ehegatten pflichtversichert, wurde für jeden nur die halbe Beitragsgrundlage (EURO 278,23) herangezogen.

Die Mindestbeitragsgrundlage für hauptberuflich be-schäftigte Kinder usw. hat im Jahr 2002 EURO 301,54 betragen.

Wurde von der Beitragsgrundlagen-Option Gebrauch gemacht, hat die Mindestbeitragsgrundlage im Jahr 2002 EURO 1.860,34 bzw. bei gemeinsamer Betriebsführung sowie für hauptberuflich beschäftigte Eltern usw. EURO 930,17 betragen. Für hauptberuflich beschäftigte Kinder usw. hat sie EURO 620,11 betragen.

Für Hofübergeber, also hauptberuflich beschäftigte Eltern usw. hat die Mindestbeitragsgrundlage im Jahr 2002 die Hälfte der Betriebsführerbeitragsgrundlage, nämlich EURO 278,23 betragen.

Die Höchstbeitragsgrundlage hat 2002 in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung sowie für die Beiträge für Betriebshilfe (Wochengeld) einheitlich EURO 3.815,–

betragen. Sie wurde mit einem Einheitswert von EURO

73.700,– bzw. bei Betrieben, in denen beide Ehegatten versichert waren, mit einem Einheitswert von EURO 249.700,– erreicht. Die Höchstbeitragsgrundlage für hauptberuflich beschäftigte Kinder usw. hat im Jahr 2002 EURO 1.271,67 betragen.

Für hauptberuflich beschäftigte Eltern usw. hat die Höchstbeitragsgrundlage im Jahr 2002 EURO 1.907,50 betragen.

In der Kranken- und Pensionsversicherung wird für den Fall, dass Ehegatten gleichzeitig im Betrieb der Eltern bzw. Schwiegereltern hauptberuflich tätig sind, die Bei-tragsgrundlage für jeden der Ehegatten noch halbiert.

Für Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist nur der halbe Beitrag zu berechnen.

Zur Feststellung der monatlichen Beiträge sind nachste-hende Prozentsätze als Beitragsleistung des Versicherten in Ansatz zu bringen:

Krankenversicherung 6,4 %

Pensionsversicherung 14,5 %

Unfallversicherung 1,9 %

Beitrag für Betriebshilfe (Wochengeld) 0,4 % Wurde von der Beitragsgrundlagen-Option Gebrauch gemacht, ist ein Beitrag von 3 % der Summe der vom Versicherten zu zahlenden Beiträge zu entrichten.

Für bestimmte bisher in der Krankenversicherung bei-tragsfrei mitversicherte Angehörige ist ab 01.01.2002 vom Versicherten ein Zusatzbeitrag in der Höhe von 3,4 % seiner Beitragsgrundlage zu entrichten.

Die Pensionisten (ausgenommen Waisen) zahlen für ihre Krankenversicherung 4,25 % der Pension (einschließlich Zuschüsse und Ausgleichszulage). Dieser Betrag wird von der Pension einbehalten, solange sich der Pensionist ständig im Inland (oder in einem Vertragsstaat) aufhält und nicht von der Bauernkrankenversicherung ausge-nommen ist. Außerdem hat jeder Pensionist ab 01.01.2001 einen so genannten Solidaritätsbeitrag von 0,5 % zu leisten.

7.13.1 Beitragsaufkommen

Einnahmen in EURO % V Ä / V J

Pflichtversicherte Selbstständige 4,601.213,91 +0,93

Pflichtversicherte Angehörige 197 004 48 +0 80

Freiwillig Versicherte 15 521 00 +36 27

Pflichtversicherte Pensionisten 15 679 056 51 +31 99

Zusatzbeitrag für Angehörige 19 764 76 +21 26

Zusatzbeitrag 399 840 42 +2 87

Kranken- versicherung

Gesamt 20 912 401 08 +22 65

Einhebung über Finanzämter 792 887 63 -0 94

Eigene Einhebung 5 272 686 89 -1 40

Jäger und dgl. 162 163 20 +1 40

Versicherungsvertreter und Kammerfunktionen 641 28 -1 38

Selbstversicherte 78 00 * )

Unfall- versicherung

Gesamt 6 228 457 00 -1 27

Pflichtversicherte Selbständige 21 255 498 16 -1 86

Pflichtversicherte Angehörige 526 312 55 -0 61

Weiterversicherte 20 084 53 -34 70

Einkauf von Schulzeiten 1 776 82 -46 43

Solidaritätsbeitrag 557 868 26 +1 02

Pension- versicherung

Gesamt 22 361 540 32 -1 81

*)Keine Vergleichsdaten vorhanden

7.13.2 Beitragsaufkommen der Versicherten im Jahre 2002

Tabelle 7.16: Beitragsaufkommen der Versicherten im Jahre 2002

Der Bundesbeitrag entspricht dem Fürsorge- und Versor-gungselement, das auf Grund der heutigen Zielsetzung der Sozialversicherung deren notwendiger Bestandteil geworden ist. Gewisse leistungsrechtliche Bestimmungen gehen über Leistungen, die auf privatwirtschaftlichen Versicherungsprinzipien beruhen, hinaus und finden daher beitragsmäßig einen Ausgleich im Bundesbeitrag.

Darüber hinaus hat der Bundesbeitrag auch die Funktion des Ausgleiches struktureller Verschiebungen in der erwerbstätigen Bevölkerung und hat damit gleichzeitig auch die Funktion des Dienstgeberbeitrages.

Krankenversicherung

Der bis zum Jahr 2000 direkt geleistete Beitrag des Bun-des zur Bauern-Krankenversicherung wurde gestrichen.

Derzeit gibt es in der Krankenversicherung keinen Bundesbeitrag.

Pensionsversicherung

In der Pensionsversicherung verdoppelt der Bund als

„Partnerleistung“ die Versichertenbeiträge und

über-die Sozialversicherungsanstalt der Bauern außerdem EURO 726.728,34 aus der Unfallversicherung in die Bau-ern-Pensionsversicherung zu übertragen. Um diesen Betrag verminderte sich der Bundesbeitrag.

Unfallversicherung

Der Bund leistet zur bäuerlichen Unfallversicherung einen Beitrag in der Höhe eines Drittels der Beitragssum-me, die im Geschäftsjahr über die Finanzämter und von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern eingehoben wird.

Mutterschaftsleistungen

Der Bund ersetzt aus den Mitteln des Familienlastenaus-gleichsfonds der Sozialversicherungsanstalt der Bauern 70 % ihrer Aufwendungen für Mutterschaftsbetriebshilfe bzw. Wochengeld. Dieser Fonds trägt auch die gesamten Aufwendungen für die Teilzeitbeihilfe (das Karenzgeld).

7.13.3. Bundesbeitrag

Erfolgsrechnung vom Beitragsaufkommen Leistungsaufwendungen 01.01.2002 - 31.12.2002 in Mio. EURO % VÄ / VJ in Mio. EURO % VÄ / VJ

Krankenversicherung 5,2 +1,2 14,9 +6,1

Unfallversicherung 6,2 -1,3 5,1 -1,7

Pensionsversicherung 22,4 -1,8 109,7 +0,9

Pflegegeld - UV - - 0,1 -7,0

Pflegegeld - PV - - 14,2 -0,8

Ausgleichszulage - - 15,4 -2,1

Sonstige *) 2,1 +28,4 6,9 +4,9

Gesamt 36,0 +0,1 166,2 +1,0

*) Kostenanteile, Rezeptgebühren, Verwaltungsaufwand u. dgl.

7.14 Rechnungsabschluss

Der Rechnungsabschluss der Sozialversicherungsanstalt der Bauern, Regionalbüro Burgenland, für das Berichtsjahr 2002 setzt sich wie folgt zusammen:

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